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   BVerfG, 06.05.2005 - 1 BvQ 16/05   

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https://dejure.org/2005,8303
BVerfG, 06.05.2005 - 1 BvQ 16/05 (https://dejure.org/2005,8303)
BVerfG, Entscheidung vom 06.05.2005 - 1 BvQ 16/05 (https://dejure.org/2005,8303)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Mai 2005 - 1 BvQ 16/05 (https://dejure.org/2005,8303)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Anspruch auf Nutzung des Plenarsaals oder des Foyers des Reichstagsgebäudes für einen öffentlichen Aufzug mit Kunstcharakter - Einordnung einer an Bertolt Brechts "Legende vom toten Soldaten" anknüpfenden szenischen ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 3 Abs. 1, 5 Abs. 3, 40 Abs. 2 S. 1 GG

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 3 S. 1 Art. 3 Abs. 1
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, dem Antragsteller bestimmte Teile des Reichstagsgebäudes am 60. Jahrestag des Kriegsendes für eine szenische Kunstaktion zur Verfügung zu stellen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 5 Abs. 3, 40 Abs. 2 S. 1 GG
    Kunst im Bundestag ("Die Himmlischen Vier")

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 223
  • NJW 2005, 2843
  • NVwZ 2005, 1412 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2005 - 1 BvQ 16/05
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 91, 252 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 91, 252 ; stRspr).

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2005 - 1 BvQ 16/05
    Darüber hinaus stellt diese Grundrechtsnorm als objektive Wertentscheidung für die Freiheit der Kunst dem modernen Staat, der sich - im Sinne einer Staatszielbestimmung - auch als Kulturstaat versteht, die Aufgabe, ein freiheitliches Kunstleben zu erhalten und zu fördern (vgl. BVerfGE 36, 321 ; 81, 108 ).

    Daraus folgt aber kein Anspruch des Einzelnen auf eine bestimmte Form der Förderung (vgl. BVerfGE 81, 108 ).

  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68

    Schallplatten

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2005 - 1 BvQ 16/05
    Darüber hinaus stellt diese Grundrechtsnorm als objektive Wertentscheidung für die Freiheit der Kunst dem modernen Staat, der sich - im Sinne einer Staatszielbestimmung - auch als Kulturstaat versteht, die Aufgabe, ein freiheitliches Kunstleben zu erhalten und zu fördern (vgl. BVerfGE 36, 321 ; 81, 108 ).
  • BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01

    Abgeordnetenbüro

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2005 - 1 BvQ 16/05
    Zum Schutz der Räume des Bundestags gegen Eingriffe von Exekutive und Judikative begründet Art. 40 Abs. 2 GG eigenständige Kompetenzen des Bundestagspräsidenten, in dessen Hände Art. 40 Abs. 2 Satz 1 GG das dem Parlament zustehende Hausrecht gelegt hat (vgl. BVerfGE 108, 251 ).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.05.2021 - VGH O 23/21

    Erfolglose Organklage der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz ua gegen die

    Die Ausübung des dem Landtag zustehenden Hausrechts ist durch Art. 85 Abs. 3 Satz 4 LV als eigenständige, nicht vom Landtag abgeleitete Kompetenz in die Hände des Landtagspräsidenten gelegt (vgl. entspr. BVerfG, Beschluss vom 30. Juli 2003 - 2 BvR 508/01 u.a. -, BVerfGE 108, 251 [273]; Kammerbeschluss vom 6. Mai 2005 - 1 BvQ 16/05 -, NJW 2005, 2843 f.).

    Art. 85 Abs. 3 Satz 4 LV begründet eigenständige, nicht vom Landtag abgeleitete Kompetenzen des Landtagspräsidenten, indem er die Ausübung des Hausrechts und der Polizeigewalt im Landtagsgebäude, die als jeweils eigenständige Kompetenzen voneinander abzugrenzen sind, in seine Hände legt (vgl. entspr. BVerfG, Beschluss vom 30. Juli 2003 - 2 BvR 508/01 u.a. -, BVerfGE 108, 251 [273]; Kammerbeschluss vom 6. Mai 2005 - 1 BvQ 16/05 -, NJW 2005, 2843 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 3 S 113/20 u.a. -, NVwZ-RR 2021, 120; Brocker, in: Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 40 Rn. 279 [Sept. 2019] m.w.N.).

    Hierzu gehört auch die Befugnis zu entscheiden, wie die Räume des Landtags funktionsgerecht zu nutzen sind und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine zweckfremde Nutzung zu unterbinden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2005 - 1 BvQ 16/05 -, NJW 2005, 2843 f.; Blum, in: Morlok/Schliesky/Wiefelspütz [Hrsg.], Parlamentsrecht, 2016, § 21 Rn. 32).

    Der grundsätzlich weite Ermessensspielraum des Landtagspräsidenten bei der Beurteilung der Frage, wie die Räume und Liegenschaften des Landtags funktionsgerecht und störungsfrei zu nutzen sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2005 - 1 BvQ 16/05 -, NJW 2005, 2843 [2844]; Brocker, DVBl. 2003, 1321 [1323]), ist danach entsprechend begrenzt.

  • VerfGH Baden-Württemberg, 04.04.2022 - 1 GR 69/21

    Erfolglose Organklage gegen Regelungen der Hausordnung des Landtags (juris: LTHO

    Hierfür spricht auch, dass Art. 32 Abs. 2 Satz 1 LV das Hausrecht der Präsidentin als eigene, nicht vom Parlament abgeleitete Zuständigkeit zuweist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6.5.2005 - 1 BvQ 16/05 -, Juris Rn. 23).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 3 S 113.20

    Beschwerde; Regelung der Vollziehung; Verwaltungsrechtsweg; Streitigkeit

    Denn es streiten Teile von Verfassungsorganen um die Abgrenzung ihrer Kompetenzen, nämlich die Antragsteller als Abgeordnete des Brandenburgischen Landtags mit ihren durch Art. 56 VerfBbg verliehenen Rechten auf der einen Seite und die Präsidentin des Landtags auf der anderen Seite, der durch Art. 69 Abs. 4 Satz 3 VerfBbg zum Schutz der Räume des Landtages gegen Eingriffe der Exekutive und Judikative eigenständige Kompetenzen übertragen sind, indem die Norm das dem Landtag zustehende Hausrecht und seine Polizeigewalt in die Hände der Landtagspräsidentin legt (vgl. BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2003 - 2 BvR 508/01, 2 BvE 1/01 - juris Rn. 60, Beschluss vom 6. Mai 2005 - 1 BvQ 16/05 - juris Rn. 23 zu Art. 40 Abs. 2 Satz 1 GG).
  • VerfGH Bayern, 25.10.2023 - 70-IVa-20

    Maßnahmen der Landtagspräsidentin zur Pandemiebewältigung im Maximilianeum im

    Bei der konkreten Bewertung der Gefahrenlage sowie bei der Wahl der zur Zielerreichung in Betracht kommenden Mittel und damit auch bei der Frage ihrer Erforderlichkeit verfügt die Landtagspräsidentin aber über einen verfassungsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Einschätzungsspielraum (VerfGH vom 28.9.2021 - Vf. 74-IVa-21 - juris Rn. 28; vgl. auch VerfGH BW NVwZ-RR 2022, 403 Rn. 71; Blum in Morlok/Schliesky/Wiefelspütz, Parlamentsrecht, § 21 Rn. 33; Brocker in Bonner Kommentar, GG, Art. 40 Rn. 290), da die Verfassung ihr das Hausrecht an den Parlamentsräumen als eine eigenständig auszuübende Kompetenz übertragen hat (vgl. zum Bundestag BVerfG vom 6.5.2005 NJW 2005, 2843 f.).
  • VG Berlin, 28.09.2015 - 27 L 126.15

    Informationsanspruch gegenüber Bundestag über Ausgabe von Hausausweisen an

    Vielmehr nimmt der Präsident des Deutschen Bundestages, in dessen Hände Art. 40 Abs. 2 Satz 1 GG das dem Parlament zustehende Hausrecht gelegt hat (BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2005 - 1 BvQ 16/05 -, juris Rn. 23 m.w.N.), bei der Entscheidung über die Ausstellung eines solchen Ausweises eine öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe wahr (VG Berlin, Urteil vom 18. Juni 2015 a.a.O. Rn. 23).

    Die Erteilung der mit den Hauptanträgen begehrten Auskunft greift in diese Autonomie, deren Ausdruck Art. 40 GG ist (BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2005 a.a.O. Rn. 23), gar nicht ein.

  • BVerwG, 08.04.2022 - 6 B 17.21

    (Kein) Mädchen im Knabenchor

    Damit weist er dem modernen Staat, der sich im Sinne einer Staatszielbestimmung auch als Kulturstaat versteht, zugleich die Aufgabe zu, ein freiheitliches Kunstleben zu erhalten und zu fördern (BVerfG, Urteil vom 11. Dezember 1973 - 1 BvR 712/68 - BVerfGE 36, 321 ; Beschluss vom 29. November 1989 - 1 BvR 1402, 1528/87 - BVerfGE 81, 108 und Kammerbeschluss vom 6. Mai 2005 - 1 BvQ 16/05 - NJW 2005, 2843).
  • BVerfG, 09.02.2022 - 1 BvQ 11/22

    Erfolgloser Eilantrag eines Journalisten gegen die Versagung der Gewährung von

    Vorliegend wäre ergänzend zu berücksichtigen, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung einen Eingriff des Bundesverfassungsgerichts in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans bedeuten würde (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 26. Januar 2022 - 2 BvE 1/22 -, Rn. 31; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2005 - 1 BvQ 16/05 -, juris, Rn. 23).
  • VG Berlin, 28.04.2017 - 27 L 36.17

    Ausstellung einer Presseakkreditierung 2017

    Die Erteilung von Jahresakkreditierungen steht nach Art. 40 Abs. 2 Satz 1 GG im Ermessen des Präsidenten des Bundestages (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2005 - 1 BvQ 16/05 -, juris Rn. 21; zum entsprechenden Ermessen des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts: VG Karlsruhe, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 3 K 1329/13 -, juris Rn. 31).
  • VG Berlin, 26.09.2019 - 2 K 119.18

    Verhängung eines partiellen Hausverbotes für den Besuch des Deutschen Bundestages

    Die Beklagte ist zurecht davon ausgegangen, dass es sich bei der durch Art. 40 Abs. 2 GG geschützten Funktionsfähigkeit des Bundestages (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2005 - 1 BvQ 16/05 - juris Rn. 23) um ein hohes Rechtsgut handelt und der Kläger durch sein Verhalten auf der Besuchertribüne dieses Rechtsgut beeinträchtigt hat.
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