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   BVerfG, 13.02.2013 - 1 BvQ 2/13   

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https://dejure.org/2013,4590
BVerfG, 13.02.2013 - 1 BvQ 2/13 (https://dejure.org/2013,4590)
BVerfG, Entscheidung vom 13.02.2013 - 1 BvQ 2/13 (https://dejure.org/2013,4590)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Februar 2013 - 1 BvQ 2/13 (https://dejure.org/2013,4590)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, Art 1 BeschnG, § 1631d Abs 1 S 1 BGB, § 1666 BGB, § 1671 BGB
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung wegen Subsidiarität: Möglichkeit der Inanspruchnahme fachgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes - hier: Abänderung einer gerichtlichen Sorgerechtsentscheidung gem §§ 1696, 1671 BGB, 166 FamFG bzw § 1666 BGB bei Uneinigkeit der Eltern ...

  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Vaters auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Übertragung des alleinigen Sorgerechts für seinen Sohn auf die Kindesmutter i.R.d. Entscheidung über die Beschneidung des Jungen

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung wegen Subsidiarität: Möglichkeit der Inanspruchnahme fachgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes - hier: Abänderung einer gerichtlichen Sorgerechtsentscheidung gem §§ 1696, 1671 BGB, 166 FamFG bzw § 1666 BGB bei Uneinigkeit der Eltern ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag eines Vaters auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Übertragung des alleinigen Sorgerechts für seinen Sohn auf die Kindesmutter i.R.d. Entscheidung über die Beschneidung des Jungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kindesvater muss zur einstweiligen Verhinderung drohender Beschneidung nach Übertragung des Sorgerechts auf die Mutter Fachgerichte anrufen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 530
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Köln, 07.05.2012 - 151 Ns 169/11

    Religiöse Beschneidung durch einen Arzt als Körperverletzung i.S.d. § 223 StGB;

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2013 - 1 BvQ 2/13
    Ausweislich der Entscheidung des Landgerichts Köln (LG Köln, Urteil vom 7. Mai 2012 - 151 Ns 169/11 -, juris) stelle die Beschneidung eines kleinen Jungen eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 in Verbindung mit § 224 Abs. 1 StGB dar.

    Zum Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung des Oberlandesgerichts am 27. Dezember 2012 wäre die Vornahme der Beschneidung des Kindes unter Zugrundelegung der im Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012 (LG Köln, Urteil vom 7. Mai 2012 - 151 Ns 169/11 -, juris) vertretenen Auffassung strafbar und der Mutter daher nicht ohne Weiteres möglich gewesen.

  • BVerfG, 01.10.1963 - 1 BvR 415/63

    Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2013 - 1 BvQ 2/13
    Ein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch dann nicht dringend geboten, wenn das erstrebte Ziel auch auf einem anderen Wege, insbesondere durch das Anrufen anderer Gerichte erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 17, 120 ; 21, 50 ; 29, 120 ; 35, 379 ; 37, 150 ).
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 665/62

    Keine Wiederholung einer einstweiligen Anordnung nach Änderung der Rechtslage

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2013 - 1 BvQ 2/13
    Ein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch dann nicht dringend geboten, wenn das erstrebte Ziel auch auf einem anderen Wege, insbesondere durch das Anrufen anderer Gerichte erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 17, 120 ; 21, 50 ; 29, 120 ; 35, 379 ; 37, 150 ).
  • BVerfG, 17.07.1973 - 1 BvQ 8/73

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2013 - 1 BvQ 2/13
    Ein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch dann nicht dringend geboten, wenn das erstrebte Ziel auch auf einem anderen Wege, insbesondere durch das Anrufen anderer Gerichte erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 17, 120 ; 21, 50 ; 29, 120 ; 35, 379 ; 37, 150 ).
  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2013 - 1 BvQ 2/13
    Ein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch dann nicht dringend geboten, wenn das erstrebte Ziel auch auf einem anderen Wege, insbesondere durch das Anrufen anderer Gerichte erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 17, 120 ; 21, 50 ; 29, 120 ; 35, 379 ; 37, 150 ).
  • BVerfG, 16.03.2016 - 2 BvQ 16/16

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 2009 - 2 BvQ 18/09 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Februar 2013 - 1 BvQ 2/13 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvQ 42/13 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, NJW 2014, 2420).
  • BVerfG, 12.06.2017 - 2 BvQ 28/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach Übermittlung von

    Nach diesem Grundsatz kommt eine einstweilige Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Februar 2013 - 1 BvQ 2/13 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvQ 42/13 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 2016 - 2 BvQ 36/16 -, juris).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 66-IV-18

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf

    So muss der Beschwerdeführer unter anderem vortragen, ob er vor Anrufung des Verfassungsgerichtshofes alle zumutbaren Maßnahmen der Eigensicherung ergriffen hat, weil anderenfalls schon die zum Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Dringlichkeit fehlt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 2013 - 1 BvQ 2/13; Beschluss vom 24. April 1974, BVerfGE 37, 150 [151]; Schneider in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, § 32 Rn. 255 ff.; Graßhof in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Stand: August 2015, § 32 Rn. 77 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.09.2016 - 2 BvQ 52/16

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Versagung medizinischer

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 2009 - 2 BvQ 18/09 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Februar 2013 - 1 BvQ 2/13 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvQ 42/13 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, NVwZ 2014, S. 882 ).
  • BVerfG, 11.08.2016 - 2 BvQ 38/16

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 2009 - 2 BvQ 18/09 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Februar 2013 - 1 BvQ 2/13 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvQ 42/13 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, NVwZ 2014, S. 882).
  • BVerfG, 10.08.2016 - 2 BvQ 36/16

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 2009 - 2 BvQ 18/09 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Februar 2013 - 1 BvQ 2/13 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvQ 42/13 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, juris).
  • BVerfG, 09.07.2017 - 2 BvQ 41/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend eine

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Februar 2013 - 1 BvQ 2/13 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvQ 42/13 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 2016 - 2 BvQ 36/16 -, juris).
  • BVerfG, 19.05.2016 - 2 BvQ 24/16

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unzulässig aufgrund materieller

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt nur in Betracht, wenn der Antragsteller darlegt, bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft zu haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 2009 - 2 BvQ 18/09 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Februar 2013 - 1 BvQ 2/13 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats - 2 BvQ 42/13 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, NJW 2014, S. 2420).
  • VerfGH Sachsen, 12.01.2016 - 149-IV-16
    So muss der Antragsteller unter anderem vortragen, ob er vor Anrufung des Verfassungsgerichtshofes alle zumutbaren Maßnahmen der Eigensicherung ergriffen hat, da anderenfalls schon die zum Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Dringlichkeit fehlt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 2013 - 1 BvQ 2/13; Beschluss vom 24. April 1974, BVerfGE 37, 150 [151]; Schneider in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, § 32 Rn. 255 ff.; Graßhof in: Maunz/SchmidtBleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Stand: August 2015, § 32 Rn. 77 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.05.2016 - 2 BvQ 20/16

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den

    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, da der Antragsteller die nach § 114 StVollzG bestehenden Möglichkeiten zur Erlangung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes bisher nicht ausgeschöpft hat (zur Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Dezember 2002 - 2 BvQ 59/02 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 2009 - 2 BvQ 18/09 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Februar 2013 - 1 BvQ 2/13 -, juris, Rn. 8; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvQ 42/13 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, NJW 2014, 882; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2016 - 2 BvQ 16/16 -, juris, Rn. 3 f.).
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