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   BVerfG, 23.01.2004 - 1 BvQ 38/03   

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https://dejure.org/2004,15143
BVerfG, 23.01.2004 - 1 BvQ 38/03 (https://dejure.org/2004,15143)
BVerfG, Entscheidung vom 23.01.2004 - 1 BvQ 38/03 (https://dejure.org/2004,15143)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Januar 2004 - 1 BvQ 38/03 (https://dejure.org/2004,15143)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 472 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2004 - 1 BvQ 38/03
    Eine einstweilige Anordnung kann zwar ergehen, wenn das Hauptsacheverfahren noch nicht anhängig ist (BVerfGE 3, 267 , stRspr).
  • BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvQ 6/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen Inkraftsetzung des Übereinkommens zur Beendigung

    Dies gilt grundsätzlich auch im Verfahren der einstweiligen Anordnung, da es ansonsten an einem Streitfall nach § 32 Abs. 1 BVerfGG fehlte (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2004 - 1 BvQ 38/03 -, Rn. 2; Graßhof, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 32 Rn. 22 ; Walter, in: ders./ Grünewald, Beck´scher Online-Kommentar BVerfGG, § 32 Rn. 20 ).
  • BVerfG, 30.10.2018 - 2 BvQ 90/18

    Erfolgloser Eilantrag auf Untersagung von Äußerungen des Bundesinnenministers

    Entsprechendes gilt im Verfahren der einstweiligen Anordnung, da es andernfalls an einem "Streitfall" im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG fehlt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2004 - 1 BvQ 38/03 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvQ 97/20

    Erfolgloser Eilantrag zum Übereinkommen zur Beendigung bilateraler

    Dies gilt grundsätzlich auch im Verfahren der einstweiligen Anordnung, da es ansonsten an einem Streitfall im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG fehlt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2004 - 1 BvQ 38/03 -, Rn. 2; Graßhof, in: Maunz/ Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 32 Rn. 22 ; Walter, in: ders./Grünewald, BeckOK BVerfGG, § 32 Rn. 20 ).
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