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   BVerfG, 09.04.2021 - 1 BvQ 39/21   

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https://dejure.org/2021,7613
BVerfG, 09.04.2021 - 1 BvQ 39/21 (https://dejure.org/2021,7613)
BVerfG, Entscheidung vom 09.04.2021 - 1 BvQ 39/21 (https://dejure.org/2021,7613)
BVerfG, Entscheidung vom 09. April 2021 - 1 BvQ 39/21 (https://dejure.org/2021,7613)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Eilantrag gegen die vorübergehende Untersagung von Langzeitaufenthalten auf einem Campingplatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 17 CoronaVV SH 19
    Erfolgloser Eilantrag gegen die vorübergehende Untersagung von Langzeitaufenthalten auf einem Campingplatz in Schleswig-Holstein - schwerer Nachteil bzw außergewöhnliche Härten nicht erkennbar

  • Wolters Kluwer

    Erfolgloser Eilantrag gegen die vorübergehende zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erfolgte Untersagung von Langzeitaufenthalten auf einem Campingplatz in Schleswig-Holstein

  • RA Kotz

    Vorübergehende Untersagung von Langzeitaufenthalten auf Campingplatz in Schleswig-Holstein

  • rewis.io

    Erfolgloser Eilantrag gegen die vorübergehende Untersagung von Langzeitaufenthalten auf einem Campingplatz in Schleswig-Holstein - schwerer Nachteil bzw außergewöhnliche Härten nicht erkennbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1 ; § 17 CoronaVV SH 19
    Erfolgloser Eilantrag gegen die vorübergehende Untersagung von Langzeitaufenthalten auf einem Campingplatz in Schleswig-Holstein; schwerer Nachteil bzw außergewöhnliche Härten nicht erkennbar

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1 ; § 17 CoronaVV SH 19
    Erfolgloser Eilantrag gegen die vorübergehende Untersagung von Langzeitaufenthalten auf einem Campingplatz in Schleswig-Holstein; schwerer Nachteil bzw außergewöhnliche Härten nicht erkennbar

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloser Eilantrag gegen die vorübergehende Untersagung von Langzeitaufenthalten auf einem Campingplatz in Schleswig-Holstein - schwerer Nachteil bzw außergewöhnliche Härten nicht erkennbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Corona - und die Dauercamper

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entscheidung zum Campingverbot während der Corona-Pandemie durch das Bundesverfassungsgericht? ... - Corona-Virus

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2021 - 1 BvQ 39/21
    1. Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung nur dann vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12

    Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2021 - 1 BvQ 39/21
    1. Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung nur dann vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.12.2020 - 1 BvR 2756/20

    Erfolglose Eilanträge betreffend das Unterlassen der Zustimmung zum Ersten

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2021 - 1 BvQ 39/21
    Sind hinreichend schwere Nachteile nicht erkennbar, kommt es auch auf eine Folgenabwägung nicht mehr an (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Dezember 2020 - 1 BvR 2756/20 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2021 - 1 BvQ 39/21
    Dabei gilt ein strenger Maßstab (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 8 m.w.N.; stRspr).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.06.2021 - VGH A 39/21

    Verfassungsrecht, Verfassungsprozessrecht

    So stellen etwa geringfügige (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. April 2003 - 1 BvR 697/03 -, NJW 2003, 2523 [2523 f.]), zumutbare vorübergehende (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Mai 2019 - 1 BvQ 45/19 -, juris Rn. 18) oder nicht mit außergewöhnlichen Härten einhergehende (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. April 2021 - 1 BvQ 39/21 -, juris Rn. 5) Beeinträchtigungen grundsätzlich keinen schweren Nachteil dar (vgl. Lechner/Zuck, BVerfGG, 8. Aufl. 2019, § 32 Rn. 23; ferner auch Graßhof, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge [Hrsg.], BVerfGG, § 32 Rn. 59 [Juli 2002]: "gewisse Opfergrenze überschreiten").
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.04.2021 - VGH A 33/21

    Erfolgloser Eilantrag im Normenkontrollverfahren auf einstweilige Aussetzung von

    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 19a Abs. 1 VerfGHG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (VerfGH RP, Beschluss vom 20. November 2000 - VGH A 11/00 -, NVwZ 2001, 193 f.; Beschluss vom 5. November 2018 - VGH A 19/18 -, AS 46, 365 [367]; vgl. entsprechend BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 1980 - 2 BvR 701/80 -, BVerfGE 55, 1 [3]; Beschluss vom 10. Juli 1990 - 2 BvR 470/90 u.a. -, BVerfGE 82, 310 [312]; zuletzt Kammerbeschluss vom 9. April 2021 - 1 BvQ 39/21 -, juris Rn. 2, zu § 32 BVerfGG).
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