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   BVerfG, 24.05.2019 - 1 BvQ 45/19   

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BVerfG, 24.05.2019 - 1 BvQ 45/19 (https://dejure.org/2019,13824)
BVerfG, Entscheidung vom 24.05.2019 - 1 BvQ 45/19 (https://dejure.org/2019,13824)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Mai 2019 - 1 BvQ 45/19 (https://dejure.org/2019,13824)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Eilanträge gegen die Entfernung von Wahlplakaten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 21 Abs 1 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 130 StGB
    Ablehnung des Erlasses einer eA: Erfolgloser Eilantrag der NPD gegen die Entfernung von Wahlplakaten - Folgenabwägung des § 32 Abs 1 BVerfGG fällt aufgrund geringer Anzahl der Plakate zu Lasten der antragstellenden Partei aus

  • Wolters Kluwer

    Eilantrag einer Partei gegen die Entfernung von Wahlplakaten; Volksverhetzender Inhalt von Wahlplakaten; Folgenabwägung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG

  • rewis.io

    Ablehnung eines eA-Antrags: Erfolgloser Eilantrag der NPD gegen die Entfernung von Wahlplakaten - Folgenabwägung gem § 32 Abs 1 BVerfGG fällt aufgrund geringer Anzahl der Plakate zu Lasten der antragstellenden Partei aus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Eilantrag einer Partei gegen die Entfernung von Wahlplakaten; Volksverhetzender Inhalt von Wahlplakaten; Folgenabwägung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Erfolgloser Eilantrag der NPD gegen die Entfernung von Wahlplakaten - Folgenabwägung des § 32 Abs 1 BVerfGG fällt aufgrund geringer Anzahl der Plakate zu Lasten der antragstellenden Partei aus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Eilanträge gegen die Entfernung von Wahlplakaten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Bundesverfassungsgericht - und die entfernten Wahlplakate I

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    NPD und Der III. Weg unterliegen mit Eilanträgen

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2019 - 1 BvQ 45/19
    aa) Bei der Auslegung und Anwendung von § 130 StGB haben die Fachgerichte insbesondere die aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG abzuleitenden verfassungsrechtlichen Anforderungen zu beachten, damit die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts auf der Normanwendungsebene zur Geltung kommt (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 94, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -, NJW 2001, S. 61 ; Beschluss der Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 -, juris, Rn. 6).

    Voraussetzung jeder rechtlichen Würdigung von Äußerungen ist, dass ihr Sinn zutreffend erfasst worden ist (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 94, 1 ).

    Ist eine Äußerung mehrdeutig, so haben die Gerichte, wollen sie die zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung ihrer rechtlichen Würdigung zu Grunde legen, andere Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 85, 1 ; 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ; stRspr).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2019 - 1 BvQ 45/19
    aa) Bei der Auslegung und Anwendung von § 130 StGB haben die Fachgerichte insbesondere die aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG abzuleitenden verfassungsrechtlichen Anforderungen zu beachten, damit die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts auf der Normanwendungsebene zur Geltung kommt (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 94, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -, NJW 2001, S. 61 ; Beschluss der Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 -, juris, Rn. 6).

    Voraussetzung jeder rechtlichen Würdigung von Äußerungen ist, dass ihr Sinn zutreffend erfasst worden ist (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 94, 1 ).

    Ist eine Äußerung mehrdeutig, so haben die Gerichte, wollen sie die zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung ihrer rechtlichen Würdigung zu Grunde legen, andere Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 85, 1 ; 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ; stRspr).

  • BVerfG, 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung einer Plakatierung im Rahmen der

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2019 - 1 BvQ 45/19
    aa) Bei der Auslegung und Anwendung von § 130 StGB haben die Fachgerichte insbesondere die aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG abzuleitenden verfassungsrechtlichen Anforderungen zu beachten, damit die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts auf der Normanwendungsebene zur Geltung kommt (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 94, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -, NJW 2001, S. 61 ; Beschluss der Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 -, juris, Rn. 6).

    Zwar ist die Sichtwerbung für Wahlen auch heute noch ein selbstverständliches Wahlkampfmittel von erheblicher Bedeutung (vgl. BVerwGE 47, 280, juris, Rn. 12), dessen Nutzung auch durch das Recht auf freie Meinungsäußerung im Wahlkampf geschützt ist (Art. 21 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 -, juris, Rn. 2).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2019 - 1 BvQ 45/19
    Ist eine Äußerung mehrdeutig, so haben die Gerichte, wollen sie die zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung ihrer rechtlichen Würdigung zu Grunde legen, andere Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 85, 1 ; 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ; stRspr).
  • BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95

    Volksverhetzung durch Bezeichnung als "Jude"

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2019 - 1 BvQ 45/19
    aa) Bei der Auslegung und Anwendung von § 130 StGB haben die Fachgerichte insbesondere die aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG abzuleitenden verfassungsrechtlichen Anforderungen zu beachten, damit die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts auf der Normanwendungsebene zur Geltung kommt (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 94, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -, NJW 2001, S. 61 ; Beschluss der Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2019 - 1 BvQ 45/19
    Ist eine Äußerung mehrdeutig, so haben die Gerichte, wollen sie die zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung ihrer rechtlichen Würdigung zu Grunde legen, andere Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 85, 1 ; 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2019 - 1 BvQ 45/19
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03

    Napster

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2019 - 1 BvQ 45/19
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01

    Aktenvorlageverlangen

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2019 - 1 BvQ 45/19
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
  • BVerfG, 14.01.2003 - 1 BvQ 51/02

    Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2019 - 1 BvQ 45/19
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

  • BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93

    Somalia

  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07

    Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt

  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 42.72

    Plakatflächen für Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen

  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75

    Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen -

  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

  • BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10

    Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für

  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Ist eine Aussage mehrdeutig, so haben die Gerichte, wollen sie die zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung ihrer rechtlichen Würdigung zugrunde legen, andere Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen (st. Rspr., vgl. BVerfG 24. Mai 2019 - 1 BvQ 45/19 - Rn. 12; 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 - zu B I 2 b aa (1) der Gründe, BVerfGE 114, 339) .
  • OVG Sachsen, 21.09.2021 - 6 B 360/21

    Wahlplakat; Beseitigungsverfügung; Meinungsäußerung; Volksverhetzung

    Hierin liegt im Verhältnis zu der Wirkung, die es hätte, wenn Plakate mit volksverhetzendem Inhalt hängen bleiben dürften, kein besonders schwerer Nachteil (vgl. insoweit auch: BVerfG, Beschl. v. 24. Mai 2019 - 1 BvQ 45/19 -, juris Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2021 - 5 A 1386/20

    Stadt Mönchengladbach durfte NPD-Wahlplakat abhängen lassen

    Bei der Anwendung dieser Strafvorschrift haben die Ordnungsbehörden ebenso wie die Gerichte zu gegenwärtigen, dass sich eine Partei bei politischen Äußerungen im Wahlkampf auf die Meinungsäußerungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (in Verbindung mit Art. 21 GG), vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Mai 2019- 1 BvQ 45/19 -, juris, Rn. 18, und vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 -, juris, Rn. 2, berufen kann.

    Dies bejahend: OVG Sachsen, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 3 B 155/19 - juris, Rn. 8; nachfolgend und im Ergebnis bestätigend: BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 1 BvQ 45/19 -, juris, Rn. 18.

  • BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 890/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur Besorgnis der Befangenheit in einem

    Vor allen Dingen habe das Bundesverfassungsgericht in seinem das Plakat und die vorgenannten verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen betreffenden Beschluss vom 24. Mai 2019 - 1 BvQ 45/19 - ausgeführt, es bestünden Zweifel an der Einschätzung der Verwaltungsgerichte, dass die Plakate als Volksverhetzung zu beurteilen seien.
  • BVerwG, 26.04.2023 - 6 C 8.21

    Rechtswidriges Verbot des NPD-Wahlplakats "Migration tötet"

    Das Oberverwaltungsgericht hat bei seiner Interpretation der Aussagen auf dem Plakat die Augen davor verschlossen, dass diese im Kontext eines Wahlkampfes standen, in dem konkurrierende Politikentwürfe typischerweise nur verkürzt und zugespitzt einander gegenübergestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 1 BvQ 45/19 - juris Rn. 14).

    Auf andere Deutungsvarianten wie einer nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllenden Kritik an der Migrationspolitik der Bundesregierung, die insbesondere in dem - dem Berufungsgericht bekannten - Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2019 (- 1 BvQ 45/19 - juris Rn. 14), dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Weimar vom 22. Oktober 2019 (- 3 EO 715/19 - ThürVBl. 2021, 247 Rn. 7) sowie den vom Kläger vorgelegten Beschlüssen von Strafgerichten (AG Garmisch-Partenkirchen, Beschluss vom 13. August 2019 - 2 Ds 12 Js 22133/19 - Landgericht München II, Beschluss vom 19. September 2019 - 1 Qs 23/19 - LG Potsdam, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - 23 QS 56/19 - ) aufscheint, ist die Vorinstanz nicht näher eingegangen.

  • OLG Karlsruhe, 26.02.2020 - 1 Ws 285/19

    Aufnahme von Ermittlungen bei Wahlplakaten mit volksverhetzendem Inhalt

    Ist eine Äußerung mehrdeutig, so haben die Gerichte, wollen sie die zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung ihrer rechtlichen Würdigung zugrunde legen, andere Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen ausschließen (BVerfG, Beschl. v. 24.05.2019 - 1 BvQ 45/19 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 29.04.2020 - 20 K 3926/19

    Wahlplakat Migration tötet Volksverhetzung Beseitigungsanordnung Absehen von

    Mehrdeutige Aussagen können nur dann unter den Straftatbestand der Volksverhetzung subsumiert werden, wenn strafrechtlich nicht relevante Auslegungsvarianten, die nicht völlig fern liegen, mit schlüssigen Argumenten ausgeschlossen werden, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 24. Mai 2019 - 1 BvQ 45/19 - und vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 - Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 27. Oktober 2017 - 1 Ss 49/17 - zitiert nach juris.

    Zwar vermag der Slogan "Migration tötet" allein dem unbefangenen Betrachter nicht den Eindruck zu vermitteln, sämtliche in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländer oder Migranten seien als potentielle Straftäter von Tötungsdelikten anzusehen, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 1 BvQ 45/19 - zitiert nach juris.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2023 - 1 S 359/22

    Bürgermeisterwahl; Wahlwerbung und Chancengleichheit; Relevanz von Wahlfehlern

    Trotz der typischerweise nach wie vor großen Bedeutung der Wahlwerbung, insbesondere der Plakatwerbung im öffentlichen Raum (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.05.2019 - 1 BvQ 45/19 - juris Rn. 18) sind kaum verlässliche Aussagen dazu zu treffen, wie sich der Wahlfehler im Wahlergebnis möglicherweise ausgewirkt oder nicht ausgewirkt hat (vgl. schon VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.05.2019 - 1 S 581/19 - juris Rn. 40).

    Denn die Sichtwerbung für Wahlen stellt auch in der heutigen Zeit - trotz allen technischen Fortschritts - ein selbstverständliches Wahlkampfmittel von erheblicher Bedeutung dar (BVerfG, Beschl. v. 24.05.2019 - 1 BvQ 45/19 - juris Rn. 18; vgl. Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung, Roose, Ich sehe was, was Du nicht siehst: Wahlwerbung - Repräsentative Umfrage zu Wahlwerbung im Wahlkampf 2021, abrufbar unter: https://www.kas.de/documents/252038/16166715/Ich+sehe+was%2C+was+du+nicht+siehst%3B+Wahlwerbung.pdf/43f82826-c7bf-03ac-1145-f8616997c35c).

  • ArbG Berlin, 12.09.2022 - 22 Ca 223/22

    Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit

    Ist eine Aussage mehrdeutig, haben die Gerichte, wollen sie die zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung ihrer rechtlichen Würdigung zugrunde legen, andere Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen (BVerfG 24.05.2019 ‒ 1 BvQ 45/19, BeckRS 2019, 9652, Rn. 12; BVerfG 12.05.2009 ‒ 1 BvR 2272/04, NJW 2009, 3016, Rn. 31; BAG 05.12.2019 ‒ 2 AZR 240/19, NZA 2020, 646, Rn. 104; BAG 18.12.2014 ‒ 2 AZR 265/14, NZA 2015, 797, Rn. 25).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.06.2021 - VGH A 39/21

    Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf einstweilige

    So stellen etwa geringfügige (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. April 2003 - 1 BvR 697/03 -, NJW 2003, 2523 [2523 f.]), zumutbare vorübergehende (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Mai 2019 - 1 BvQ 45/19 -, juris Rn. 18) oder nicht mit außergewöhnlichen Härten einhergehende (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. April 2021 - 1 BvQ 39/21 -, juris Rn. 5) Beeinträchtigungen grundsätzlich keinen schweren Nachteil dar (vgl. Lechner/Zuck, BVerfGG, 8. Aufl. 2019, § 32 Rn. 23; ferner auch Graßhof, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge [Hrsg.], BVerfGG, § 32 Rn. 59 [Juli 2002]: "gewisse Opfergrenze überschreiten").
  • VGH Bayern, 22.12.2022 - 3 B 21.2793

    Ablehnung eines Mitglieds der Partei "Der III. Weg" für den juristischen

  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 55-IV-19
  • ArbG Berlin, 05.09.2022 - 22 Ca 1647/22

    Außerordentliche Kündigung - Vorwurf antisemitischer und israelfeindlicher

  • VGH Bayern, 09.03.2020 - 10 CS 20.465

    Verbot der Verbreitung von Flugblättern im Wahlkampf unrechtmäßig

  • VG Düsseldorf, 29.04.2020 - 20 K 6295/19
  • OVG Thüringen, 22.10.2019 - 3 EO 715/19

    Ordnungsbehördliche Beseitigungsanordnung für NPD-Wahlplakat wegen Erfüllung des

  • VG Weimar, 17.10.2019 - 1 E 1500/19

    Wahlplakate der NPD "Stoppt die Invasion" und "Migration tötet" stellen eine

  • VGH Bayern, 27.09.2023 - 10 ZB 23.1492

    Erfolgloser Zulassungsantrag: Wahläußerungen auf einem Flugblatt

  • VG Schwerin, 14.01.2020 - 4 B 1713/19

    Relevanz von einmaligem Cannabiskonsum auf die Fahreignung; gelegentlicher Konsum

  • VG Schwerin, 08.06.2021 - 6 A 596/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums

  • VG Gießen, 29.04.2020 - 4 K 2860/17
  • VGH Bayern, 30.01.2020 - 10 ZB 19.2241

    Rechtliche Bewertung eines Plakats mit der Aufschrift "Geld für die Oma statt für

  • VG Gelsenkirchen, 16.07.2020 - 16 K 3211/19

    NPD Plakat Werbeträger "Migration tötet" Volksverhetzung Kontext Begleitumstände

  • VG Weimar, 18.10.2019 - 1 E 1536/19

    Die Aussage "Wahlvolk aufgepasst: Mohring will mit Höcke bumsen! Wählt lieber:

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