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   BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82   

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https://dejure.org/1983,156
BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82 (https://dejure.org/1983,156)
BVerfG, Entscheidung vom 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82 (https://dejure.org/1983,156)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Februar 1983 - 1 BvR 1019/82 (https://dejure.org/1983,156)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslieferungsverfahren - Prüfung durch Fachgericht - Betroffener - Auslieferung - Politische Verfolgung

  • hjil.de PDF, S. 39 (Kurzinformation)
  • hjil.de PDF, S. 40 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 63, 215
  • NJW 1983, 1725
  • MDR 1983, 641 (Ls.)
  • NStZ 1983, 321 (Ls.)
  • DVBl 1983, 549
  • DÖV 1983, 674
 
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Wird zitiert von ... (106)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82
    Das Gebot des Vertrauensschutzes ist im Rechtsstaatsprinzip mit Verfassungsrang verankert (BVerfGE 30, 392 (403); 50, 244 (250)).

    Zu der speziellen Frage des Vertrauensschutzes im Auslieferungsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung BVerfGE 50, 244 (250) Stellung genommen.

  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 990/82
    Auszug aus BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82
    Zur Einhaltung des Grundsatzes der Spezialität wiederholt der Bundesminister der Justiz seine Ausführungen im Verfahren 1 BvR 990/82 (vgl. Beschluß vom heutigen Tage, BVerfGE 63, 197 - Umdruck S. 11 ff.).

    Zur Beurteilung des Schutzes vor politischer Verfolgung durch den Grundsatz der Spezialität und die hierbei erforderliche besondere Prüfung aller Umstände des konkreten Falles im derzeitigen Auslieferungsverkehr mit der Türkei wird auf den Beschluß vom heutigen Tage im Verfahren 1 BvR 990/82 - BVerfGE 63, 197 - (Umdruck S. 18 ff.) verwiesen.

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82
    Das Gebot des Vertrauensschutzes ist im Rechtsstaatsprinzip mit Verfassungsrang verankert (BVerfGE 30, 392 (403); 50, 244 (250)).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82
    Daher schützt die Verfassung grundsätzlich das Vertrauen darauf, daß die mit abgeschlossenen Tatbeständen verknüpften gesetzlichen Rechtsfolgen anerkannt bleiben (vgl. BVerfGE 30, 367 (386)).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82
    Der Bürger soll die ihm gegenüber möglichen staatlichen Eingriffe voraussehen und sich dementsprechend einrichten können (vgl. BVerfGE 13, 261 (271)).
  • BVerfG, 14.11.1979 - 1 BvR 654/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82
    Das Oberlandesgericht muß daher bei Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen der Auslieferung insbesondere ihm mögliche Ermittlungen zur Aufklärung einer behaupteten Gefahr politischer Verfolgung des Betroffenen veranlassen (vgl. BVerfGE 52, 391 (407) m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.1963 - II A 833/62
    Auszug aus BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82
    Selbst die Gegenmeinung, welche grundsätzlich von einer gerichtlichen Überprüfbarkeit ausgeht, nimmt an, daß die Bundesregierung ein weites Ermessen habe und ihre Gründe für die Ausübung nicht offenlegen müsse (OVG Münster, DVBl. 1963, S. 731).
  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Grundsätzlich ist eine verbindliche Zusicherung geeignet, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Datenübermittlung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2015 - 2 BvR 2735/14 -, Rn. 70).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    Bei der Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung haben sie grundsätzlich die ihnen möglichen Ermittlungen zur Aufklärung einer behaupteten Verletzung der verfassungsrechtlichen Grundsätze von Amts wegen durchzuführen; den Betroffenen trifft insoweit keine Beweislast (vgl. BVerfGE 8, 81 ; 52, 391 ; 63, 215 ; 64, 46 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, EuGRZ 1996, S. 324 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 1996 - 2 BvR 2407/96 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. September 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NJW 2001, S. 3111 ).

    Eine entsprechende, im Auslieferungsverfahren erteilte, völkerrechtlich verbindliche Zusicherung ist grundsätzlich geeignet, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 3, 159 ; 6, 13 ; 6, 334 ; 13, 128 ; 13, 557 ; 14, 372 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2008 - 2 BvR 2386/08 -, juris, Rn. 16).

  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03

    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO;

    Die Verfassungsnorm des Art. 20 Abs. 3 GG schützt grundsätzlich das Vertrauen darauf, daß die mit abgeschlossenen Tatbeständen verknüpften gesetzlichen Rechtsfolgen anerkannt bleiben (BVerfGE 63, 215, 223 f.; 30, 367, 386).
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