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   BVerfG, 14.08.1992 - 1 BvR 1026/92   

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https://dejure.org/1992,3677
BVerfG, 14.08.1992 - 1 BvR 1026/92 (https://dejure.org/1992,3677)
BVerfG, Entscheidung vom 14.08.1992 - 1 BvR 1026/92 (https://dejure.org/1992,3677)
BVerfG, Entscheidung vom 14. August 1992 - 1 BvR 1026/92 (https://dejure.org/1992,3677)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Wohnungszuweisung; konkludenter Mietvertragsabschluss in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme eines konkludent nach den §§ 98 ff. des Zivilgesetzbuches der ehemeligen DDR geschlossenen Mietvertrages und Eigentumsgarantie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wohnraumzuweisung - DDR - Mietvertrag - Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 551
  • NJ 1992, 551
  • WM 1992, 1744
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90

    Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1992 - 1 BvR 1026/92
    Der Bundesgesetzgeber hatte nach Art. 23 Satz 2 GG die Voraussetzungen für den Beitritt der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zu schaffen (vgl. BVerfGE 82, 316, 320 f.; 84, 133, 148).
  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1992 - 1 BvR 1026/92
    Da diese Maßnahme außerhalb des räumlichen und zeitlichen Geltungsbereichs des Grundgesetzes erfolgte, das erst zum 3. Oktober 1990 im Beitrittsgebiet in Kraft gesetzt wurde, können etwaige darin enthaltene Eigentumsbeeinträchtigungen nicht dem Verantwortungsbereich der dem Grundgesetz verpflichteten Staatsgewalt der Bundesrepublik zugerechnet werden, auch wenn sich diese im Sinne der Präambel des Grundgesetzes stets für das gesamte Deutschland verantwortlich gefühlt hat (vgl. BVerfGE 36, 1, 16; 84, 90, 122).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1992 - 1 BvR 1026/92
    Da diese Maßnahme außerhalb des räumlichen und zeitlichen Geltungsbereichs des Grundgesetzes erfolgte, das erst zum 3. Oktober 1990 im Beitrittsgebiet in Kraft gesetzt wurde, können etwaige darin enthaltene Eigentumsbeeinträchtigungen nicht dem Verantwortungsbereich der dem Grundgesetz verpflichteten Staatsgewalt der Bundesrepublik zugerechnet werden, auch wenn sich diese im Sinne der Präambel des Grundgesetzes stets für das gesamte Deutschland verantwortlich gefühlt hat (vgl. BVerfGE 36, 1, 16; 84, 90, 122).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1992 - 1 BvR 1026/92
    Der Bundesgesetzgeber hatte nach Art. 23 Satz 2 GG die Voraussetzungen für den Beitritt der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zu schaffen (vgl. BVerfGE 82, 316, 320 f.; 84, 133, 148).
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1992 - 1 BvR 1026/92
    Nach wie vor ist der konkrete Bestand in ihrer Hand als Eigentümerin gesichert (vgl. BVerfGE 74, 264, 281).
  • BVerfG, 04.12.1985 - 1 BvL 23/84

    Mieterhöhung - Kappungsgrenze - Eigentumsgarantie - Vergleichsmiete - 30 %ige

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1992 - 1 BvR 1026/92
    Selbst wenn das gesondert nach Art. 3 Abs. 1 GG zu prüfen und nicht bereits im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 71, 230, 255 = BVerfGE, HdM Nr. 5), begegnet das angegriffene Urteil aber keinen Bedenken.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1992 - 1 BvR 1026/92
    Zwar ist nicht zu übersehen, daß die Beschwerdeführerin weiterhin an einem Vertrag festgehalten wird, der aufgrund staatlicher Zuweisung durch konkludentes Handeln - diese Würdigung des Bezirksgerichts unterliegt grundsätzlich nicht der Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 18, 85, 92) - zustande gekommen ist.
  • BGH, 25.02.1993 - VII ZR 24/92

    Rechtsfolgen nach DDR-Vertragsgesetz bei Stillegung von Produktionsanlagen

    aa) Der Ministerratsbeschluß vom 8. Februar 1990 ist nicht am Grundgesetz zu messen, da er zu einem Zeitpunkt erlassen wurde, als das Grundgesetz im Beitrittsgebiet noch nicht in Kraft war (BVerfG DtZ 1992, 353; BVerfGE 84, 90, 122 f).
  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93

    Rechte der Eigentümer eines Kreispachtbetriebes

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes können Akte der Staatsgewalt der DDR, insbesondere Rechtsetzung und Rechtsanwendung, nicht am Maßstab des Grundgesetzes gemessen werden, weil sie von dessen zeitlichem und räumlichem Geltungsbereich nicht erfaßt werden und der Staatsgewalt der alten Bundesrepublik Deutschland nicht zuzurechnen sind (BVerfGE 84, 90, 122; BVerfG WM 1992, 1744 [BVerfG 14.08.1992 - 1 BvR 1026/92]; WM 1993, 1936; DtZ 1993, 24; BGH, Urt. v. 4. März 1994, V ZR 287/92, WM 1994, 1263 [BGH 04.03.1994 - V ZR 287/92]; Senatsbeschl. v. 1. Juli 1994, BLw 113/93, WM 1994, 1767).
  • BVerfG, 28.08.1992 - 1 BvR 1120/92

    Bindung des Grundstückseigentümers an einen Nutzungsvertrag und Eigentumsgarantie

    Wie die Kammer bereits in ihrem Beschluß nach § 93 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BVerfGG vom 14. August 1992 - 1 BvR 1026/92 - ausgeführt hat, war der Bundesgesetzgeber im Rahmen der Schaffung der Voraussetzungen für den Beitritt nach Art. 23 Satz 2 GG befugt (vgl. BVerfGE 82, 316, 320 f.; 84, 133, 148), für den Bereich der Miet- und Pachtverhältnisse von den tatsächlichen Verhältnissen im Beitrittsgebiet und damit von den auf der Grundlage des ZGB und der sonstigen öffentlichrechtlichen Vorschriften - § 28 Abs. 1 und 2 LPG -Gesetz von 1982 - geschlossenen Mietverträgen und Nutzungsverhältnissen auszugehen (Teil II Anlage I Kap. III B Abschn. II Nr. 1 Art. 232 § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 des Vertrages vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertrag - in Verbindung mit dem Gesetz zu diesem Vertrag - Einigungs-Vertragsgesetz vom 23. September 1990 - und der Vereinbarung vom 18. September 1990 - BGBl. II S. 885 ff. - ).
  • VG Potsdam, 15.11.1993 - 2 L 217/93

    Antrag auf sofortige Vollziehung eines Abhilfebescheides; Interessensabwägung bei

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