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   BVerfG, 08.07.2020 - 1 BvR 1094/20, ähnlich: 1 BvR 932/20   

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https://dejure.org/2020,23072
BVerfG, 08.07.2020 - 1 BvR 1094/20, ähnlich: 1 BvR 932/20 (https://dejure.org/2020,23072)
BVerfG, Entscheidung vom 08.07.2020 - 1 BvR 1094/20, ähnlich: 1 BvR 932/20 (https://dejure.org/2020,23072)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juli 2020 - 1 BvR 1094/20, ähnlich: 1 BvR 932/20 (https://dejure.org/2020,23072)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende für EU-Bürger; Vermitteln eines Aufenthaltsrechts dem sorgeberechtigten Elternteil eines wegen der Begleitung des anderen Elternteils freizügigkeitsberechtigten minderjährigen Unionsbürgers

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 20.11.2018 - 2 BvR 80/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2020 - 1 BvR 1094/20
    Eine solche abschließende Prüfung kommt allerdings nur in Betracht, wenn eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren möglich ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 -, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, Rn. 8).

    Ist eine der drohenden Grundrechtsverletzung entsprechende Klärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist eine Folgenabwägung durchzuführen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 -, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, Rn. 8; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2019 - 1 BvR 169/19 -, Rn. 15 m.w.N.; stRspr).

    Das Gericht hat in solchen Fällen allerdings in den Blick zu nehmen, dass sich eine solche Prüfung im Eilverfahren auf die Möglichkeiten des Rechtsschutzsuchenden auswirkt, die Entscheidungsfindung im Hauptsacheverfahren und im Rahmen prozessrechtlich vorgesehener Rechtsmittelverfahren zu beeinflussen (vgl.BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, Rn. 8; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2019 - 2 BvR 1556/17 -, Rn. 11).

    Insbesondere kann eine "abschließende" Prüfung eine - zumindest knappe - Auseinandersetzung mit dem Meinungsstand erfordern (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2019 - 2 BvR 1556/17 -, Rn. 14).

  • BVerfG, 14.03.2019 - 1 BvR 169/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Grundrechts auf

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2020 - 1 BvR 1094/20
    Hinsichtlich des fachgerichtlich begründeten Erfordernisses der Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs bedeutet dies, dass die Anforderungen an dessen Vorliegen, gemessen an der drohenden Rechtsverletzung, nicht überspannt werden dürfen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2019 - 1 BvR 169/19 -, Rn. 14 m.w.N.; stRspr).

    Je gewichtiger die drohende Grundrechtsverletzung und je höher ihre Eintrittswahrscheinlichkeit ist, desto intensiver hat die tatsächliche und rechtliche Durchdringung der Sache bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu erfolgen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2019 - 1 BvR 169/19 -, Rn. 15 m.w.N.; stRspr).

    Ist eine der drohenden Grundrechtsverletzung entsprechende Klärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist eine Folgenabwägung durchzuführen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 -, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, Rn. 8; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2019 - 1 BvR 169/19 -, Rn. 15 m.w.N.; stRspr).

  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2020 - 1 BvR 1094/20
    aa) Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn ansonsten dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung seiner Rechte droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (BVerfGE 126, 1 ; vgl. auch BVerfGE 93, 1 ).

    Dies gilt gleichermaßen für Anfechtungs- wie für Vornahmesachen (vgl. BVerfGE 126, 1 ).

    Hierbei ist dem Gewicht der in Frage stehenden und gegebenenfalls miteinander abzuwägenden Grundrechte Rechnung zu tragen, um eine etwaige Verletzung von Grundrechten nach Möglichkeit zu verhindern (vgl. BVerfGE 126, 1 ).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2017 - L 31 AS 1000/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2020 - 1 BvR 1094/20
    Dort (Rn. 45) verweist der Senat zur Begründung auf seinen nicht veröffentlichten Beschluss vom 28. Juni 2017 (L 7 AS 140/17 B ER) sowie auf den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburgvom 22. Mai 2017 (L 31 AS 1000/17 B, juris) und ergänzt, dass er auch bei Verneinung eines Aufenthaltsrechts der Mutter nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthaltsG (analog) keine zwingende Notwendigkeit sehe, dass die Kinder die Bundesrepublik Deutschland verlassen müssten.

    Zur Begründung hat es allein auf seinen eigenen Beschluss vom 21. August 2019 (L 7 AS 285/19 B ER, juris, Rn. 45) verwiesen, in dem wiederum auf den nicht veröffentlichten Beschluss des Senats vom 28. Juni 2017 - L 7 AS 140/17 B ER - sowie auf den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Mai 2017 (L 31 AS 1000/17 B ER, juris) verwiesen wird.

  • LSG Hessen, 21.08.2019 - L 7 AS 285/19

    Grundsicherung für Arbeitsuchende, Europarecht, Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2020 - 1 BvR 1094/20
    Die Anwendung dieser Regelung auf die Beschwerdeführerin scheide weder wegen Verstoßes gegen europarechtliche Vorschriften aus, noch verstoße dies gegen nationales Verfassungsrecht (unter Verweis auf den Beschluss desselben Senats des Landessozialgerichts vom 21. August 2019 - L 7 AS 285/19 B ER -, juris).

    Zur Begründung hat es allein auf seinen eigenen Beschluss vom 21. August 2019 (L 7 AS 285/19 B ER, juris, Rn. 45) verwiesen, in dem wiederum auf den nicht veröffentlichten Beschluss des Senats vom 28. Juni 2017 - L 7 AS 140/17 B ER - sowie auf den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Mai 2017 (L 31 AS 1000/17 B ER, juris) verwiesen wird.

  • BVerfG, 04.10.2019 - 1 BvR 1710/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen die Ablehnung von

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2020 - 1 BvR 1094/20
    Ob § 11 Abs. 1 Satz 11 FreizügG/EU in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthaltsG (analog) und Art. 18 Abs. 1 AEUV dem sorgeberechtigten Elternteil eines wegen der Begleitung des anderen Elternteils nach § 3 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU freizügigkeitsberechtigten minderjährigen Unionsbürgers ein Aufenthaltsrecht vermitteln kann, ist in der Rechtsprechung und der Literatur sehr umstritten (siehe dazu nur die Nachweise in BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Oktober 2019 - 1 BvR 1710/18 -, Rn. 12).

    Hintergrund war bereits in diesem Verfahren, dass die auch dort relevante Frage nach der Anwendbarkeit von § 11 Abs. 1 Satz 11 FreizügG/EU in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthaltsG und Art. 18 Abs. 1 AEUV eine ungeklärte und schwierige Rechtsfrage ist, in welcher auch die Wertungen der Art. 6 GG und Art. 8 EMRK zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Oktober 2019 - 1 BvR 1710/18 -, Rn.13).

  • BVerfG, 01.08.2019 - 2 BvR 1556/17

    Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Handhabung hoch streitiger

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2020 - 1 BvR 1094/20
    Das Gericht hat in solchen Fällen allerdings in den Blick zu nehmen, dass sich eine solche Prüfung im Eilverfahren auf die Möglichkeiten des Rechtsschutzsuchenden auswirkt, die Entscheidungsfindung im Hauptsacheverfahren und im Rahmen prozessrechtlich vorgesehener Rechtsmittelverfahren zu beeinflussen (vgl.BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, Rn. 8; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2019 - 2 BvR 1556/17 -, Rn. 11).

    Insbesondere kann eine "abschließende" Prüfung eine - zumindest knappe - Auseinandersetzung mit dem Meinungsstand erfordern (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2019 - 2 BvR 1556/17 -, Rn. 14).

  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 1241/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels Grundrechtsverstoß durch die Auslegung

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2020 - 1 BvR 1094/20
    Eine solche abschließende Prüfung kommt allerdings nur in Betracht, wenn eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren möglich ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 -, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, Rn. 8).

    Ist eine der drohenden Grundrechtsverletzung entsprechende Klärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist eine Folgenabwägung durchzuführen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 -, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, Rn. 8; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2019 - 1 BvR 169/19 -, Rn. 15 m.w.N.; stRspr).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2020 - 1 BvR 1094/20
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2020 - 1 BvR 1094/20
    Mit der Entscheidung der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 7, 99 ; 100, 266 ).
  • BVerfG, 25.03.1999 - 2 BvE 5/99

    Kosovo

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

  • LSG Hessen, 20.04.2020 - L 7 AS 114/20
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 19 AS 1104/18

    SGB II-Leistungsausschluss für sog. EU-Ausländer europarechtswidrig?

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • LSG Hessen, 03.07.2018 - L 7 AS 274/18
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2023 - L 3 AS 3922/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in den Beschlüssen vom 04.10.2019 - 1 BvR 1710/18 (juris Rn. 13) (betreffend die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs) und vom 08.07.2020 - 1 BvR 932/20 (juris Rn. 15) und 1 BvR 1094/20 (juris Rn. 15) (beide betreffend die Ablehnung der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Beschwerdeverfahren vor einem LSG) ausgeführt, dass bei Beantwortung der Frage, ob dem sorgeberechtigten Elternteil eines wegen der Begleitung des anderen Elternteils nach § 3 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU a.F. freizügigkeitsberechtigten minderjährigen Unionsbürgers über § 11 Abs. 1 Satz 11 FreizügG/EU a.F. in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG und Art. 18 Abs. 1 AEUV ein Aufenthaltsrecht nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG vermittelt werden kann, auch die Wertungen der Art. 6 GG und Art. 8 EMRK berücksichtigt werden müssen.

    Zudem lässt diese von den Landessozialgerichten verwendete Argumentation außer Acht, dass die o.g. verfassungsgerichtliche Rechtsprechung ausdrücklich eine "Gefahr" für den Fall aufzeigt bzw. dem Umstand hohes Gewicht beimisst, wenn allein der betroffene Elternteil Deutschland verlässt (vgl. Beschlüsse vom 08.07.2020 1 BvR 932/20, juris Rn. 15 und vom 08.07.2020 - 1 BvR 1094/20, juris Rn. 15 sowie vom 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08, juris Rn. 33).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2021 - L 5 AS 457/21

    Daueraufenthaltsrecht - Rückausnahme - fortwährende Meldungen

    Gleiches gilt, wenn der in der Hauptsache gestellte Antrag offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. August 2015, 2 BvF 1/15; BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2016, 1 BvQ 49/16; BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 2020, 1 BvQ 55/20; BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2021, 1 BvR 781/21; Burkiczak, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl. 2017, § 86b Rn. 422; Brandenburgisches Oberlandesgericht ?OLG?, Beschluss vom 24. August 2015, 13 UF 132/15) oder wenn lediglich die Rechtslage umstritten, aber doch nicht so komplex und/oder schwierig ist, dass keine Möglichkeit besteht, sich über sie kurzfristig eine Meinung zu bilden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 2020, 1 BvR 1094/20; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18. März 2014, L 13 AS 363/13 B ER; Knispel, jurisPR-SozR 4/2017 Anm. 2; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Februar 2017, L 23 SO 30/17 B ER; Burkiczak, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl. 2017, § 86b Rn. 425; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. September 2016, 1 BvR 1335/13).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.05.2023 - L 1 AS 35/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne

    Das BVerfG hat in den Beschlüssen vom 4. Oktober 2019 - 1 BvR 1710/18 (juris Rn. 13; betreffend die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs) und vom 8. Juli 2020 - 1 BvR 932/20 (juris Rn. 15) und 1 BvR 1094/20 (juris Rn. 15; beide betreffend die Ablehnung der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Beschwerdeverfahren vor einem LSG) ausgeführt, dass bei Beantwortung der Frage, ob dem sorgeberechtigten Elternteil eines wegen der Begleitung des anderen Elternteils nach § 3 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU a.F. freizügigkeitsberechtigten minderjährigen Unionsbürgers über § 11 Abs. 1 Satz 11 FreizügG/EU a.F. in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG und Art. 18 Abs. 1 AEUV ein Aufenthaltsrecht nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG vermittelt werden kann, die Wertungen der Art. 6 GG und Art. 8 EMRK berücksichtigt werden müssen.

    Soweit in der Rechtsprechung argumentiert wird, eine Verletzung der Grundrechte der betroffenen Kinder bestehe bereits aus dem Grund nicht, da das familiäre Zusammenleben durch Verlegung des Aufenthaltes aller Familienmitglieder in das EU-Ausland außerhalb von Deutschland, also im EU-Herkunftsstaat gewährleistet sei (vgl. z.B. LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 7. April 2022 - L 18 AS 312/22 B ER - juris Rn. 11 und vom 24. Mai 2022 - L 8 AS 449/22 B ER - juris Rn. 18), lässt dies außer Acht, dass die o.g. verfassungsgerichtliche Rechtsprechung ausdrücklich eine "Gefahr" für den Fall aufzeigt bzw. dem Umstand hohes Gewicht beimisst, wenn allein der betroffene Elternteil Deutschland verlässt (vgl. Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 1 BvR 932/20 - juris Rn. 15 und vom 8. Juli 2020 - 1 BvR 1094/20 - juris Rn. 15 sowie vom 1. Dezember 2008 - 2 BvR 1830/08 - juris Rn. 33).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2023 - L 7 AS 586/23

    Anspruch rumänischer Staatsangehöriger auf Leistungen zur Sicherung des

    Andernfalls ist eine Folgenabwägung durchzuführen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.07.2020, a.a.O., Rn. 11 m.w.N.).

    Denn bei der Beantwortung der Frage, ob dem sorgeberechtigten Elternteil eines wegen der Begleitung des anderen Elternteils freizügigkeitsberechtigten minderjährigen Unionsbürgers ein Aufenthaltsrecht nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG vermittelt werden kann, müssen die Wertungen von Art. 6 GG und Art. 8 EMRK berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE, Beschlüsse vom 04.10.2019 - 1 BvR 1719/18 - juris, Rn. 13; vom 07.07.2020 - 1 BvR 932/20 - juris, Rn. 15; vom 08.07.2020 - 1 BvR 1094/20 - juris, Rn. 15).

  • LSG Hessen, 26.04.2023 - L 6 AS 600/20

    Anspruch rumänischer Staatsangehöriger auf Leistungen der Grundsicherung für

    Die Erstreckung von § 28 AufenthG auf einen Sorgeberechtigten für ein Kind aus einem EU-Mitgliedstaat, konkret auf die Klägerin, ist nach Auffassung des Senats auch unter Einbeziehung der Wertungen aus Art. 6 GG, Art. 8 EMRK und Art. 9 sowie Art. 24 Abs. 3 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht geboten (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2019 - 1 BvR 1710/18, juris, Rn. 12 f.; BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 2020 - 1 BvR 932/20, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 2020 - 1 BvR 1094/20, BeckRS 2020, 20008; hierauf verweisend etwa Kurzidem, in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, § 11 FreizügG/EU - Stand: 1. Januar 2021 - Rn. 5).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2021 - L 29 AS 1199/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Folgenabwägung - einstweiliger Rechtsschutz -

    Handelt es sich - wie hier - um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens dienen und damit das Existenzminimum absichern, muss die überragende Bedeutung dieser Leistungen für die Nachsuchenden mit der Folge beachtet werden, dass ihnen im Zweifel die Leistungen - ggf. vermindert auf das erforderliche Minimum - aus verfassungsrechtlichen Gründen vorläufig zu zuzusprechen sind (vgl. Bundesverfassungsgericht , u.a. Beschlüsse vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 596/05 - und vom 8. Juli 2020 - 1 BvR 1094/20 - beide veröffentlicht im Onlineportal "juris").

    Denn es steht insbesondere die schwierige und weiterhin - auch in Anbetracht des vom Sozialgerichts angeführten Urteils des 34. Senats des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Juni 2021 - L 34 AS 850/17 (juris) - umstrittene Frage im Raum, ob der Antragstellerin unter Berücksichtigung der Wertungen des Art. 6 des Grundgesetzes und des Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Aufenthaltsrecht nach § 11 Abs. 14 Satz 1 FreizüG/EU i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) als Elternteil eines minderjährigen ledigen Kindes zur Ausübung der Personensorge zusteht, mit dem sie zusammenlebt und das sich zusammen mit dem Kindesvater und Lebensgefährten der Antragstellerin erlaubt in Deutschland aufhält (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 2020 - 1 BvR 1094/20 - juris Rn. 15 zu einer vergleichbaren familiären Konstellation und dem Erfordernis, unter diesen Umständen im Rahmen einer Folgenabwägung zu entscheiden; entsprechend auch bereits Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2020 - L 29 AS 1314/20 B ER - m.w.N. ).

  • LSG Hessen, 24.05.2023 - L 7 AS 26/23

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht in den Beschlüssen vom 8. Juli 2020 (1 BvR 932/20 und 1 BvR 1094/20) ausgeführt, dass bei Beantwortung der Frage, ob dem sorgeberechtigten Elternteil eines wegen der Begleitung des anderen Elternteils nach § 3 Abs. 1 S. 1 FreizügG/EU a.F. freizügigkeitsberechtigten minderjährigen Unionsbürgers über § 11 Abs. 1 S. 11 FreizügG/EU a.F. in Verbindung mit § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AufenthG und Art. 18 Abs. 1 AEUV ein Aufenthaltsrecht nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AufenthG vermittelt werden könne, auch die Wertungen der Art. 6 GG und Art. 8 EMRK berücksichtigt werden müssten.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - L 1 AS 1182/21

    Wanderarbeitnehmer - eheliche Lebensgemeinschaft - Sorgerecht

    Das BVerfG hatte in seinem (bereits zitierten) Beschluss vom 8. Juli 2020 - 1 BvR 1094/20 - juris Rn. 15 diese Frage als offen und klärungsbedürftig angesehen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2020 - L 13 AS 144/20
    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschlüsse vom 4. Oktober 2019 - 1 BvR 1710/18 - [Prozesskostenhilfe] und vom 8. Juli 2020 - 1 BvR 1094/20 - [einstweiliger Rechtsschutz]) bei der Prüfung der Rechtsfrage nach dem Aufenthaltsrecht sorgeberechtigter Angehöriger eines minderjährigen freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers auch die Wertungen der Art. 6 Grundgesetz (GG) und Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu berücksichtigen sind, begründen diese Gewährleistungen keinen unmittelbaren Anspruch auf Einreise und Aufenthalt (vgl. hierzu im Einzelnen: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. Juni 2013 - 10 C 16/12 - juris Rn. 21 f. m. w. N.).
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