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   BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1103/11   

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BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1103/11 (https://dejure.org/2011,157)
BVerfG, Entscheidung vom 24.10.2011 - 1 BvR 1103/11 (https://dejure.org/2011,157)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Oktober 2011 - 1 BvR 1103/11 (https://dejure.org/2011,157)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Höchstaltersgrenze von 71 Jahren in IHK-Satzung für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige - Unterlassen der Vorlage an den EuGH, ob Altersgrenze mit Unionsrecht vereinbar sei, verletzt Art 101 Abs 1 S 2 GG (Garantie des gesetzlichen Richters)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 267 Abs 3 AEUV, § 10 S 1 AGG, § 10 S 2 AGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Höchstaltersgrenze von 71 Jahren in IHK-Satzung für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige - Unterlassen der Vorlage an den EuGH, ob Altersgrenze mit Unionsrecht (hier: Art 6 Abs 1 EGRL 78/2000) vereinbar sei, verletzt Art 101 Abs ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 267 Abs 3 AEUV, § 10 S 1 AGG, § 10 S 2 AGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Höchstaltersgrenze von 71 Jahren in IHK-Satzung für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige - Unterlassen der Vorlage an den EuGH, ob Altersgrenze mit Unionsrecht (hier: Art 6 Abs 1 EGRL 78/2000) vereinbar sei, verletzt Art 101 Abs ...

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung bei einem Streit über die Rechtmäßigkeit einer Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige; Voraussetzungen für eine Vorlagepflicht eines nationalen ...

  • hensche.de

    Diskriminierung: Alter

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Höchstaltersgrenze von 71 Jahren in IHK-Satzung für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige - Unterlassen der Vorlage an den EuGH, ob Altersgrenze mit Unionsrecht (hier: Art 6 Abs 1 EGRL 78/2000) vereinbar sei, verletzt Art 101 Abs ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Höchstaltersgrenze von 71 Jahren in IHK-Satzung für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige - Unterlassen der Vorlage an den EuGH, ob Altersgrenze mit Unionsrecht (hier: Art 6 Abs 1 EGRL 78/2000) vereinbar sei, verletzt Art 101 Abs ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung bei einem Streit über die Rechtmäßigkeit einer Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige; Voraussetzungen für eine Vorlagepflicht eines nationalen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Altersgrenze vor dem Aus?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Kurzinformation)

    BVerwG hätte die Frage zur Zulässigkeit einer Altersgrenze für öffentlich bestellte Sachverständige dem EuGH vorlegen müssen

Besprechungen u.ä. (3)

  • ihk24.de (Entscheidungsanmerkung)

    Altersgrenze in der Sachverständigenordnung

  • parkettrecht.de (Kurzanmerkung)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Altersgrenze für Sachverständige vor dem Aus? (IBR 2011, 732)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 518
  • NVwZ 2012, 297
  • NZA 2012, 202
  • BauR 2012, 302
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1103/11
    Das Bundesverfassungsgericht überprüft nur, ob die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 -, NJW 2011, S. 1427 ; Beschluss des Ersten Senats vom 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09 -, juris).

    Liegt zu einer entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs noch nicht vor oder hat eine vorliegende Rechtsprechung die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet oder erscheint eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit, so wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann verletzt, wenn das letztinstanzliche Hauptsachegericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat (Unvollständigkeit der Rechtsprechung; vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; BVerfG, NJW 2011, S. 1427 ).

    Dabei kommt es für die Prüfung einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in erster Linie auf die Vertretbarkeit der fachgerichtlichen Auslegung des für den Streitfall maßgeblichen materiellen Unionsrechts an, sondern auf die Vertretbarkeit der Handhabung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV (vgl. BVerfG, NJW 2011, S. 1427 ).

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1103/11
    Unter den Voraussetzungen des Art. 267 Abs. 3 AEUV sind die nationalen Gerichte von Amts wegen gehalten, den Europäischen Gerichtshof anzurufen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht überprüft nur, ob die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 -, NJW 2011, S. 1427 ; Beschluss des Ersten Senats vom 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09 -, juris).

    Liegt zu einer entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs noch nicht vor oder hat eine vorliegende Rechtsprechung die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet oder erscheint eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit, so wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann verletzt, wenn das letztinstanzliche Hauptsachegericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat (Unvollständigkeit der Rechtsprechung; vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; BVerfG, NJW 2011, S. 1427 ).

  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1103/11
    c) Das angegriffene Urteil beruht auf dem Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. dazu BVerfGE 4, 412 ; 109, 13 ).

    Ein solcher zur Aufhebung eines Urteils führender Zusammenhang ist bei Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften schon dann gegeben, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Verfahrensverstoß den Inhalt des Urteils beeinflusst hat (vgl. BVerfGE 4, 412 ).

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1103/11
    Das Bundesverfassungsgericht überprüft nur, ob die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 -, NJW 2011, S. 1427 ; Beschluss des Ersten Senats vom 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09 -, juris).

    Liegt zu einer entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs noch nicht vor oder hat eine vorliegende Rechtsprechung die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet oder erscheint eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit, so wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann verletzt, wenn das letztinstanzliche Hauptsachegericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat (Unvollständigkeit der Rechtsprechung; vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; BVerfG, NJW 2011, S. 1427 ).

  • BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 46.09

    Altersdiskriminierung; Allgemeininteresse; Anforderungen; Angemessenheit;

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1103/11
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2011 - BVerwG 8 C 46.09 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem grundrechtsgleichen Recht aus Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.

    Mit Urteil vom 26. Januar 2011 (veröffentlicht unter anderem in NVwZ 2011, S. 569) wies das Bundesverwaltungsgericht die Revision des Beschwerdeführers zurück.

  • EuGH, 18.06.2009 - C-88/08

    Hütter - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1103/11
    Er verweist insoweit auf seine bisherige Rechtsprechung, konkret auf die Urteile in den Rechtssachen "Age Concern England" (Urteil vom 5. März 2009 - C-388/07 -, Slg. 2009, I-1569, Rn. 46) und "Hütter" (Urteil vom 18. Juni 2009 - C-88/08 -, Slg. 2009, I-5325, Rn. 41).

    Wenn das Bundesverwaltungsgericht dann aber das Urteil in der Rechtssache "Hütter" offenbar sinngemäß so interpretieren will, dass sozialpolitische Ziele dort nur noch als eine von mehreren Kategorien legitimer Ziele genannt seien, wird das dem Textzusammenhang (EuGH, Urteil vom 18. Juni 2009, a.a.O., Rn. 41 f.) nicht gerecht.

  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1103/11
    Er verweist insoweit auf seine bisherige Rechtsprechung, konkret auf die Urteile in den Rechtssachen "Age Concern England" (Urteil vom 5. März 2009 - C-388/07 -, Slg. 2009, I-1569, Rn. 46) und "Hütter" (Urteil vom 18. Juni 2009 - C-88/08 -, Slg. 2009, I-5325, Rn. 41).

    Zutreffend führt das Bundesverwaltungsgericht sodann aus, dass der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache "Age Concern England" (vom 5. März 2009, a.a.O.) auf im konkreten Fall vorliegende sozialpolitische Ziele abgestellt habe.

  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA;

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1103/11
    c) Das angegriffene Urteil beruht auf dem Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. dazu BVerfGE 4, 412 ; 109, 13 ).
  • BAG, 17.06.2009 - 7 AZR 112/08

    Tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1103/11
    Das Bundesarbeitsgericht habe zwar mit Beschluss vom 17. Juni 2009 (BAGE 131, 113) dem Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden: der Europäische Gerichtshof) im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens die Frage vorgelegt, ob nach den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts ein legitimes Ziel im Sinne von § 10 Satz 1 AGG nur ein Ziel sozialpolitischer Art sein könne, oder ob auch sonstige dem Gemeinwohl dienende Ziele als in diesem Sinne legitim in Betracht kämen.
  • BVerfG, 05.01.2011 - 1 BvR 2870/10

    Altersgrenze von 70 Jahren für Notare (§§ 47 Nr 1, 48a BNotO) als zulässige

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1103/11
    Mit seiner Entscheidung folgt der Europäische Gerichtshof den Schlussanträgen des Generalanwalts Cruz Villalón vom 19. Mai 2011, der ebenfalls ausgeführt hatte, dass der Europäische Gerichtshof sich schon zuvor für eine engere Auslegung der Ausnahmeregelung in Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG ausgesprochen "und sie letztlich allgemein auf sozialpolitische Ziele eingeschränkt" habe (Schlussanträge vom 19. Mai 2011, juris, Rn. 73; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Januar 2011 - 1 BvR 2870/10 -, NJW 2011, S. 1131 ).
  • BVerfG, 25.02.2010 - 1 BvR 230/09

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Unterlassen einer Vorlage

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

  • EuGH, 18.11.2010 - C-250/09

    Georgiev - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DIE VORAUSSETZUNGEN, UNTER DENEN DIE MITGLIEDSTAATEN

  • EuGH, 12.10.2010 - C-499/08

    Es stellt eine Diskriminierung aufgrund des Alters dar, wenn einem Arbeitnehmer

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement -

    e) Eines Vorabentscheidungsersuchens zur Auslegung der RL 95/46/EG an den Gerichtshof der Europäischen Union bedarf es nicht (vgl. zur Vorlagepflicht der nationalen Gerichte BVerfG 2. Senat 2. Kammer 21. November 2011 - 2 BvR 516/09, 2 BvR 535/09 - Rn. 23 ff., NJW 2012, 598; 1. Senat 2. Kammer 24. Oktober 2011 - 1 BvR 1103/11 - Rn. 11 f., NZA 2012, 202) .
  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

    (a) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat nicht nur erkannt, dass legitime Ziele iSv. Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG wegen der als Beispiele genannten Bereiche Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung solche aus dem Bereich "Arbeits- und Sozialpolitik" sind (vgl. EuGH 26. Februar 2015 - C-515/13 - [Ingeniørforengingen i Danmark] Rn. 19; 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 34; 26. September 2013 - C-546/11 - [Dansk Jurist] Rn. 50; 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge] Rn. 81, Slg. 2011, I-8003; 18. Juni 2009 - C-88/08 - [Hütter] Rn. 41, Slg. 2009, I-5325; 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 46, Slg. 2009, I-1569; 12. Oktober 2010 - C-499/08 - [Andersen] Rn. 33, Slg. 2010, I-9343; 12. Oktober 2010 - C-45/09 - [Rosenbladt] Rn. 41, Slg. 2010, I-9391; 16. Oktober 2007 - C-411/05 - [Palacios de la Villa] Rn. 68, Slg. 2007, I-8531; 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Rn. 63, Slg. 2005, I-9981; vgl. auch BVerfG 24. Oktober 2011 - 1 BvR 1103/11 - Rn. 15) .
  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat klargestellt, dass legitime Ziele im Sinne von Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG (nur) solche sozialpolitischer Art, wie aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt oder berufliche Bildung, sein können (EuGH, Urteil vom 13. September 2011 - Rs. C-447/09 -, Prigge u.a., Slg. 2011, I - 08003, Rn. 81; vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2011 - 1 BvR 1103/11 -, EuGRZ 2011, S. 713).
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