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   BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68   

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BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68 (https://dejure.org/1972,77)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.1972 - 1 BvR 111/68 (https://dejure.org/1972,77)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 1972 - 1 BvR 111/68 (https://dejure.org/1972,77)
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Außenwerbung

Art. 70, 72 GG, zur 'abschließenden' bundesrechtlichen Regelung, Abgrenzung der Anwendungsbereiche der StVO und der LBO

Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Zulässigkeit des Erlasses von Vorschriften über Außenwerbung durch die Landesgesetzgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfing des Verbots von Anlagen der Außenwerbung innerhalb geschlossener Ortschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 32, 319
  • NJW 1972, 859
  • DVBl 1972, 495
  • DB 1972, 971
  • BauR 1972, 156
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 14.07.1959 - I C 215.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68
    Entgegen der im Urteil des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juli 1959 - BVerwG I C 215.55 - (BB 1959, S. 1187) vertretenen Meinung sei für das Verbot der Außenwerbung aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs die Straßenverkehrs-Ordnung nicht ausschließlich maßgebend.

    Das sei seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juli 1959 - 1 C 215.55 - ständige Verwaltungsrechtsprechung.

    a) Die Beschwerdeführerin beruft sich für die gegenteilige Auffassung in Übereinstimmung mit dem bereits genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juli 1959, a.a.O., auf § 45 StVO a. F. Nach dieser Vorschrift enthält die Straßenverkehrs-Ordnung im Zusammenhang mit hier nicht interessierenden Vorschriften "die ausschließliche Regelung des Straßenverkehrs".

  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68
    Das Baurecht gehört zwar nach dem Gutachten des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 3, 407 zur Zuständigkeit der Länder.
  • BVerwG, 13.12.1967 - IV C 146.65

    Beseitigung von Werbeanlagen - Außenwerbung an Bundesfernstraßen als Annex des

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68
    In dem Urteil zum Fall 2 - BVerwG IV C 146.65 - (BVerwGE 28, 310 ) ist ausgeführt: Die vom Berufungsgericht angewendeten landesrechtlichen Vorschriften des § 15 Abs. 2 Satz 2 und des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauO NW verletzten kein Bundesrecht.
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvL 15/64

    VwGO-Ausführungsgesetz I

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68
    Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung sind Landesgesetze nämlich dann ausgeschlossen, wenn die bundesrechtlichen Vorschriften erschöpfend sind und die Rechtsmaterie damit abschließend geregelt ist (BVerfGE 20, 238 [248] mit weiteren Nachweisen) .
  • BVerwG, 13.12.1967 - IV C 145.65

    Verletzung des § 3 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) durch das

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68
    Nach dem Urteil -im Fall 1- BVerwG IV C 145.65 - ist die beabsichtigte Werbeanlage nach § 3 Abs. 2 StVO a. F. unzulässig, da sie die Wirkung von Verkehrszeichen beeinträchtigen könne; die bundesrechtliche Vorschrift des § 3 Abs. 2 StVO a. F. verdränge hier die landesrechtliche Generalklausel des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauO NW .
  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 54/52

    Lohnzahlung an Feiertagen

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68
    Der Landesgesetzgeber darf sich nicht in Widerspruch setzen zu einem erkennbar gewordenen Willen des Bundesgesetzgebers, ein Landesgesetz nicht zuzulassen (BVerfGE 2, 232 [236]) .
  • BVerfG, 22.04.1958 - 2 BvL 32/56

    Hamburgisches Urlaubsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68
    Die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Bestimmungen und Umstände (vgl. BVerfGE 7, 342 [347]) ergibt, daß der Bundesgesetzgeber Werbung und Propaganda im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr nicht abschließend regeln wollte; landesrechtliche Vorschriften für den innerörtlichen Bereich sollten also nicht ausgeschlossen sein.
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68
    Eine in diesem Sinn abschließende Regelung liegt auch dann vor, wenn ergänzende Vorschriften, die der Sache nach an sich möglich wären, ausgeschlossen sein sollen (BVerfGE 24, 367 [386 unter 2]) .
  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20

    Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel")

    aa) Die Sperrwirkung im Sinne von Art. 72 Abs. 1 GG setzt voraus, dass bundes- und landesgesetzliche Regelung denselben Gegenstand betreffen (vgl. BVerfGE 2, 232 ; 20, 238 ; 32, 319 ; 109, 190 ; 138, 261 ).

    Eine abschließende Regelung liegt auch vor, wenn der Bundesgesetzgeber ergänzende Regelungen, die ein Landesgesetzgeber der Sache nach treffen könnte, als Bestandteil seiner inhaltlichen Konzeption im Sinne einer Teilsperre ausgeschlossen hat (vgl. BVerfGE 2, 232 ; 32, 319 ; 138, 261 ).

  • BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17

    Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im

    Dies kann positiv durch eine Regelung oder negativ durch einen absichtsvollen Regelungsverzicht erfolgen (vgl. BVerfGE 32, 319 ; 98, 265 ; 113, 348 ; 138, 261 ).
  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Vielmehr kann auch das absichtsvolle Unterlassen eine Sperrwirkung für die Länder erzeugen (vgl. BVerfGE 32, 319 ; 98, 265 ).

    Zu einem erkennbar gewordenen Willen des Bundesgesetzgebers, zusätzliche Regelungen auszuschließen, darf sich ein Landesgesetzgeber nicht in Widerspruch setzen, selbst wenn er das Bundesgesetz für unzureichend hält (vgl. BVerfGE 32, 319 ; 36, 193 ; 36, 314 ; 85, 134 ; 98, 265 ; 109, 190 ).

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