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   BVerfG, 01.08.2002 - 1 BvR 1143/98   

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https://dejure.org/2002,1321
BVerfG, 01.08.2002 - 1 BvR 1143/98 (https://dejure.org/2002,1321)
BVerfG, Entscheidung vom 01.08.2002 - 1 BvR 1143/98 (https://dejure.org/2002,1321)
BVerfG, Entscheidung vom 01. August 2002 - 1 BvR 1143/98 (https://dejure.org/2002,1321)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Entziehung der Fahrerlaubnis auf Grund eines einmalig festgestellten Haschischbesitzes und der Weigerung, am Drogenscreening teilzunehmen, verletzt in unverhältnismäßiger Weise die allgemeine Handlungsfreiheit

  • verkehrslexikon.de

    Keine Fahrerlaubnisentziehung bei Verweigerung eines Drogenscreenings nach einmaligem Besitz einer kleinen Menge Haschisch

  • Wolters Kluwer

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Drogenscreening - Haschisch - Geringe Menge - Drogenbesitz - Fahreignung

  • blutalkohol PDF, S. 325

    Rechtswidrigkeit der Fahreignungsüberprüfung aufgrund des Besitzes einer kleinen Menge Haschisch

  • archive.org

    Drogen

  • Judicialis

    StVZO § 15 b Abs. 2; ; BVerfGG § 95 Abs. 2; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 3
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen verweigerter Beibringung eines behördlich angeforderten Drogenscreenings

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2002 - 1 BvR 1143/98
    Hinsichtlich des Inhalts der eingeholten Stellungnahmen und Gutachten wird auf den dieser Entscheidung beigefügten Abdruck des Beschlusses der Kammer vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 - Bezug genommen.

    Zur weiteren Begründung wird auf den beigefügten Abdruck des Beschlusses der Kammer vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 - Bezug genommen.

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2002 - 1 BvR 1143/98
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO in Verbindung mit den durch das Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 79, 357 ; 79, 365 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1046/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2002 - 1 BvR 1143/98
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO in Verbindung mit den durch das Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 79, 357 ; 79, 365 ).
  • BVerwG, 26.02.2009 - 3 C 1.08

    Cannabis; regelmäßiger Cannabiskonsum; gelegentlicher Cannabiskonsum;

    Diese in der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung geteilte Einschätzung (so auch bereits VGH Mannheim, Beschluss vom 26. November 2003 - 10 S 2048/03 - DAR 2004, 170 m.w.N.; ebenso VGH München, Urteil vom 29. Juni 1999 - 11 B 98.1093 - NJW 2000, 304 , Beschlüsse vom 3. September 2002 - 11 CS 02.1082 - ZfSch 2003, 429 und vom 8. Februar 2008 - 11 CS 07.3017 - [...]; OVG Münster, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 19 B 1249/02 - DAR 2003, 187) stützt sich auf verschiedene wissenschaftliche Studien (vgl. u.a. Prof. Dr. Berghaus, Gutachterliche Äußerung für das Bundesverfassungsgericht in den Verfahren 1 BvR 2062/96 und 1 BvR 1143/98, im Internet abrufbar unter www.medizin.uni-koeln.de/institute/rechtsmedizin/ga bvg shtml; Prof. Dr. Kannheiser, Gutachten für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, vgl. dazu Urteil vom 29. Juni 1999 - 11 B 98.1093 - NJW 2000, 304, sowie Kannheiser, Mögliche verkehrsrelevante Auswirkungen von gewohnheitsmäßigem Cannabiskonsum, NZV 2000, 57) und entspricht der sachverständigen Bewertung in den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung, der - wie ausgeführt - besonderes Gewicht zukommt.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 10 S 1272/07

    Fahrerlaubnisentziehung; Streitwert bei eigenständig bedeutsamen

    Nach den vorliegenden verkehrswissenschaftlichen Gutachten (Berghaus, Gutachten in den Verfahren des BVerfG - 1 BvR 2062/98 und 1 BvR 1143/98 - Kannheiser, Gutachten v. 26.03.1999 im Verfahren BayVGH - 11 B 98.1093 - ders., NZV 2000, 57 ff.; Bundesanstalt für Straßenwesen, Expertengespräch vom 18.03.1998 zum Thema "Fahreignung bei chronischem Cannabiskonsum", Protokoll über das Expertengespräch, Bundesanstalt für Straßenwesen, S. 9) hat der Cannabiskonsum nur dann diese Folgen, wenn er täglich oder nahezu täglich erfolgt (Senatsbeschl. v. 30.05.2003 - 10 S 1907/02 -, DAR 2003, 481 = VBlBW 2003, 397; v. 16.06.2003 - 10 S 430/03 -, NJW 2003, 3004; Beschl. v. 26.11.2003 - 10 S 2048/03 -, DAR 2004, 170; BayVGH, Beschl. v. 03.09.2002 - 11 CS 02.1082 -, Blutalkohol 2004, 97; Beschl. v. 07.12.2006 - 11 CS 06.1350 -, juris, Rn. 25; OVG NW, Beschl. v. 07.01.2003 - 19 B 1249/02 -, DAR 2003, 187, 188).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2003 - 19 B 1249/02

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, erheblicher Cannabiskonsum

    Insofern kann hier offen bleiben, was angesichts der Unschärfe des Begriffs "regelmäßig" schon im alltäglichen Sprachgebrauch und der Variationsbreite der Umschreibungen des Cannabis- Konsummusters "regelmäßiger Konsum" in Fachkreisen, vgl. Berghaus, Gutachtliche Äußerung zu den Fragen des Fragenkatalogs - 1 BvR 2062/96, 1 BvR 1143/98 - (gegenüber dem Bundesverfassungsgericht), in: Blutalkohol 2002, 321 (322 f.), in dem rechtsmedizinischen Gutachten vom 24. April 2002 wie auch in den sachverständigen Aussagen in der vorstehend angeführten Publikation von Daldrup/Käferstein/Köhler/Maier/Musshoff unter "regelmäßigem" Cannabiskonsum verstanden wird und ob in Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung mit dem Anknüpfen an "regelmäßigen" Cannabiskonsum unter der Voraussetzung, dass es keine allgemein akzeptierte Definition der Cannabiskonsummuster gibt, auf ein ungeeignetes Kriterium zurück gegriffen wird, vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 2. Oktober 2002 - 19 B 1753/02 -, oder ob der Inhalt des in Nr. 9.2.1 verwendeten Merkmals "regelmäßig" in Anlehnung an eine in Fachkreisen verbreitete Umschreibung des Konsummusters "regelmäßiger Konsum", wonach dieses bei (fast) täglichem oder gewohnheitsmäßigem Konsum vorliegt, durch Auslegung ermittelt werden kann.

    Krüger, Gutachten zu dem Fragenkatalog 1 BvR 2062/96, 1 BvR 1143/98 (des Bundesverfassungsgerichts), in: Blutalkohol 2002, 336 (352), muss bei hohen Substanzkonzentrationen ein erheblicher Konsum erfolgt sein, und mit zunehmendem Konsum wächst auch die Wahrscheinlichkeit einer Fahrt unter Drogeneinfluss; die Bereitschaft, unter Substanzeinfluss zu fahren, wird in einem direkten Zusammenhang mit der eingenommenen Menge gesehen und auch damit erklärt, dass Cannabis subjektiv als wenig verkehrsgefährdend beurteilt und die Wahrscheinlichkeit, von der Polizei entdeckt zu werden, als außerordentlich gering eingeschätzt wird.

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