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   BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99   

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BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99 (https://dejure.org/2003,2008)
BVerfG, Entscheidung vom 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99 (https://dejure.org/2003,2008)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juli 2003 - 1 BvR 1172/99 (https://dejure.org/2003,2008)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Entstellung des tatsächlichen Sachverhalts in optisch hervorgehobenen Sätzen eines Presseartikels; Einschränkung der Meinungsfreiheit durch allgemeine Gesetze; Relativierung der Aussage von optisch hervorgehobenen Textstellen durch differenzierende Erläuterungen in einem ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    NGG

    Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1004; ; StGB § 185; ; StGB § 186; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 1
    Verletzung der Meinungsfreiheit durch Untersagung einer Presseveröffentlichung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 277
  • NVwZ 2004, 721 (Ls.)
  • afp 2003, 535
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99
    Das Bundesverfassungsgericht ist auf die Klärung beschränkt, ob die Zivilgerichte die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit verkannt haben (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ).

    Schmähkritik ist eine unsachliche Kritik, die auch vom Standpunkt des Kritikers aus der Grundlage entbehrt und auf persönliche Diffamierung abzielt (vgl. BGHZ 45, 296 ; BVerfGE 82, 43 ; 82, 272 ; 93, 266 ).

    Hierunter fällt nicht schon eine überzogene, ausfällige Kritik, selbst wenn sie polemisch oder überspitzt ist (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99
    Vorliegend geht es ungeachtet des Verbreitungsmediums allein um die Frage, ob ein Dritter eine für ihn nachteilige Äußerung hinzunehmen hat (vgl. BVerfGE 85, 1 ).

    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, bei einer Meinungsäußerung, die wertende und tatsächliche Bestandteile enthält, im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, dass die Tatsachenbehauptung, auf der die Wertung aufbaut, unrichtig ist und die Äußerung deshalb gegenüber einem kollidierenden Schutzgut, hier dem Ruf der Klägerin, zurücktreten zu lassen (vgl. BVerfGE 85, 1 ).

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99
    Schmähkritik ist eine unsachliche Kritik, die auch vom Standpunkt des Kritikers aus der Grundlage entbehrt und auf persönliche Diffamierung abzielt (vgl. BGHZ 45, 296 ; BVerfGE 82, 43 ; 82, 272 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99
    Das Bundesverfassungsgericht ist auf die Klärung beschränkt, ob die Zivilgerichte die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit verkannt haben (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, noch ist die Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Grundrechte angezeigt (vgl. zu den Annahmevoraussetzungen BVerfGE 90, 22 ).
  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99
    Schmähkritik ist eine unsachliche Kritik, die auch vom Standpunkt des Kritikers aus der Grundlage entbehrt und auf persönliche Diffamierung abzielt (vgl. BGHZ 45, 296 ; BVerfGE 82, 43 ; 82, 272 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99
    Schmähkritik ist eine unsachliche Kritik, die auch vom Standpunkt des Kritikers aus der Grundlage entbehrt und auf persönliche Diffamierung abzielt (vgl. BGHZ 45, 296 ; BVerfGE 82, 43 ; 82, 272 ; 93, 266 ).
  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei

    Denn bei Äußerungen, in denen sich - wie im vorliegenden Fall - wertende und tatsächliche Elemente in der Weise vermengen, dass die Äußerung insgesamt als Werturteil anzusehen ist, fällt bei der Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen der Wahrheitsgehalt der tatsächlichen Bestandteile ins Gewicht (Senatsurteil vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, AfP 2015, 41 Rn. 21 - Hochleistungsmagnet; BVerfG, NJW 2012, 1643 Rn. 34; BVerfGE 85, 1, 17 - kritische Bayer-Aktionäre; BVerfG, AfP 2003, 535, 536; vgl. ferner EGMR, NJW 2015, 759 Rn. 51 - Yazici/Türkei; AfP 2015, 30 Rn. 31 - Jalba/Rumänien; AfP 2014, 430 Rn. 39 - Lavric/Rumänien; NJW-RR 2013, 291, 292 - Floquet und Esménard/Frankreich; NJW 2006, 1645 Rn. 76 - Pedersen und Baadsgard/Dänemark; BeckOK InfoMedienR/Söder, § 823 BGB Rn. 173.1 [Stand: 01.11.2015]).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Jedenfalls fällt die Richtigkeit des tatsächlichen Äußerungsgehalts, der dem Werturteil zugrunde liegt, bei der Abwägung ins Gewicht (BVerfGE 94, 1, 8 = NJW 1996, 1529, 1530; BVerfG, NJW 2008, 358, 359; vgl. auch BVerfG, NJW 2003, 1856, 1857; NJW 2004, 277, 278; NJW-RR 2006, 1130, 1131; Senatsurteil vom 20. November 2007 - VI ZR 144/07 - aaO).
  • OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18

    Persönlichkeitsrechtsschutz bei Bezeichnung einer Person als Antisemit

    Es ist daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, bei einer Meinungsäußerung, die wertende und tatsächliche Bestandteile enthält, im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, dass die Tatsachenbehauptung, auf der die Wertung aufbaut, unrichtig ist (BVerfG, Beschluss vom 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99, Rn. 26).
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