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   BVerfG, 07.10.1996 - 1 BvR 1183/95   

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BVerfG, 07.10.1996 - 1 BvR 1183/95 (https://dejure.org/1996,5502)
BVerfG, Entscheidung vom 07.10.1996 - 1 BvR 1183/95 (https://dejure.org/1996,5502)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Oktober 1996 - 1 BvR 1183/95 (https://dejure.org/1996,5502)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsatz des fairen Verfahrens und Änderung einer jahrelangen gerichtlichen Verfahrenspraxis - Unterschrift eines Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1996 - 1 BvR 1183/95
    Aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip wird als "allgemeines Prozeßgrundrecht" der Anspruch auf ein faires Verfahren abgeleitet (BVerfGE 57, 250 [275]; 78, 123 [126]).

    Der Richter muß das Verfahren so gestalten, wie die Parteien des Zivilprozesses es von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten, darf aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfGE 78, 123 [126] m.w.N.).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn die Änderung der Verfahrenspraxis zu dem Verlust eines Rechtsmittels führt (BVerfGE 78, 123 [126 f.]).

    a) Nach den unter 1. genannten Maßstäben hätte in Betracht gezogen werden können, im Fall des Beschwerdeführers wie in den der Entscheidung BVerfGE 78, 123 zugrunde liegenden Fällen die vom Prozeßbevollmächtigten geleisteten Handzeichen unter die Berufungs- und die Berufungsbegründungsschrift noch ein letztes Mal als ausreichend anzusehen.

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1996 - 1 BvR 1183/95
    Damit beruht die angegriffene Entscheidung auf dem Verfassungsverstoß (BVerfGE 35, 382 [402, 404]; 50, 115 [123 f.]).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1996 - 1 BvR 1183/95
    Aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip wird als "allgemeines Prozeßgrundrecht" der Anspruch auf ein faires Verfahren abgeleitet (BVerfGE 57, 250 [275]; 78, 123 [126]).
  • BGH, 05.06.1975 - II ZB 1/75

    Anforderungen an eine Unterschrift - Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1996 - 1 BvR 1183/95
    Bereits der Bundesgerichtshof (VersR 1975, 927) hat den Umstand, daß die Unterzeichnung einer Berufungsschrift mit einer über Jahrzehnte unbeanstandet geleisteten Unterschrift plötzlich beanstandet wird, für den unterzeichnenden Rechtsanwalt und damit auch für seine Partei als einen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigenden unabwendbaren Zufall angesehen.
  • BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvR 1148/76

    Verfassungsrechtliche Grenzen bei der Nichtannahme der Revision - § 554b Abs. 1

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1996 - 1 BvR 1183/95
    Damit beruht die angegriffene Entscheidung auf dem Verfassungsverstoß (BVerfGE 35, 382 [402, 404]; 50, 115 [123 f.]).
  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 710/95

    Fristlose Kündigung eines Firmentarifvertrages

    Der allgemeine Prozeßgrundsatz des "fairen Verfahrens " verbietet es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 7. Oktober 1996 - 1 BvR 1183/95 -, n.v. ) bei der Prüfung der Zulässigkeit eines Rechtsmittels dem Rechtsmittelgericht, die Beurteilung der in gleicher Weise geleisteten Unterschriften eines Prozeßbevollmächtigten abrupt zu ändern; ein des öfteren als ordnungsgemäße Unterschrift bewerteter Schriftzug darf deshalb nicht ohne Vorwarnung als dem Schriftformerfordernis nicht entsprechende Paraphe beanstandet werden.

    Bei diesem Sachverhalt verbietet es der allgemeine Prozeßgrundsatz des "fairen Verfahrens", die geübte Beurteilung der des öfteren in gleicher Weise geleisteten Unterschrift eines Prozeßbevollmächtigten abrupt zu ändern (BVerfG Beschluß vom 7. Oktober 1996 - 1 BvR 1183/95 -, n.v.).

  • BFH, 16.03.1999 - X R 41/96

    Unterzeichnung mit Paraphe

    Danach haben die Prozeßbeteiligten Anspruch darauf, daß der Richter das Verfahren so gestaltet, wie sie es von ihm erwarten dürfen, und daß er sich nicht widersprüchlich verhält; außerdem verpflichtet dieses allgemeine Prozeßgrundrecht den Richter zur "Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation" (s. dazu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 26. April 1988 1 BvR 669, 686, 687/87, BVerfGE 78, 123, 126 f., NJW 1988, 2787; vom 28. Februar 1989 1 BvR 649/88, BVerfGE 79, 372, 376 f., NJW 1989, 1147; vom 7. Oktober 1996 1 BvR 1183/95, nicht veröffentlicht; vom 24. November 1997 1 BvR 1023/96, NJW 1998, 1853, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1999, 301; vom 6. April 1998 1 BvR 2194/97, NJW 1998, 2044; s. auch BFH-Beschluß vom 30. Januar 1996 V B 89/95, BFH/NV 1996, 683; BAG-Urteil vom 18. Juni 1997 4 AZR 710/95, DB 1997, 2336; BGH-Beschlüsse vom 21. Juni 1990 I ZB 6/90, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1991, 511, und in NJW 1999, 60).

    Dieser Grundsatz ist nicht nur verletzt, wenn ein und derselbe Spruchkörper die von ihm selbst längere Zeit gebilligte Form der Unterschrift plötzlich nicht mehr hinnehmen will (BVerfG in BVerfGE 78, 123, NJW 1988, 2787, und vom 7. Oktober 1996, a.a.O.), sondern auch, wenn der Verfasser sich ganz allgemein unwidersprochen und glaubhaft darauf beruft, eine bestimmte --verkürzte-- Art der Unterschrift sei zwar nicht speziell vor diesem Spruchkörper, aber allgemein im Geschäftsverkehr, vor Behörden und Gerichten, jahrelang unbeanstandet geblieben (BVerfG in BVerfGE 78, 123, 126, NJW 1988, 2787; in BVerfGE 79, 372, 376 f., NJW 1989, 1147, und in NJW 1998, 1853, HFR 1999, 301; BAG in DB 1997, 2336; BGH in NJW-RR 1991, 511, und vor allem in NJW 1999, 60, 61).

  • LAG Berlin, 15.12.2004 - 17 Sa 1729/04

    Kündigungsschutz vor Beginn der Elternzeit

    Der allgemeine Prozessgrundsatz des "fairen Verfahrens" gebietet es jedoch im vorliegenden Fall, die Zulässigkeit der Berufung nicht an einer nicht ordnungsgemäßen Unterschrift scheitern zu lassen (vgl. hierzu nur BVerfG, Beschluss vom 07. Oktober 1996 - 1 BvR 1183/95 - n.v.; BVerfG NJW 1988, 2787; BAG NZA 1997 1234 ff.).
  • LAG Hessen, 27.10.1998 - 9 Sa 1068/98

    Berufungsverfahren: Form - Unterschrift; Arbeitnehmerstatus: Bürogehilfin

    Ob ein anderer Spruchkörper auch desselben Gerichts oder andere Gerichte die Unterzeichnung zuvor geduldet haben, ist unerheblich (BVerfG, Beschluß v. 26.04.1988 - 1 BvR 669/87 u.a. - NJW 1988, 2787 ; v. 18.09.1989 - 2 BvR 270/89 - n.v.; vom 04.03.1991, a.a.O.; v. 07.10.1996 - 1 BvR 1183/95 - n.v.; BAG, Urteil v. 18.06.1997, a.a.O.).

    Daß bereits die Kammer 4 des erkennenden Gerichts den Beklagtenvertreter auf ihre Bedenken hingewiesen hat (Schreiben vom 08.06.1998 in 4 Sa 1753/97), reicht nicht aus (BVerfG, Beschluß v. 07.10.1996, a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 1 Ws 230/02

    Strafvollzug: Recht zum Besitz der Playstation II bei Versiegelung und

    Der Anspruch des Justizministeriums, das sich durch Rechtsbeschwerdeeinlegung als Aufsichtsbehörde am Verfahren vor dem Oberlandesgericht beteiligen kann, auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren gebietet bei einer durch die Änderung einer jahrelangen gerichtlichen Verfahrenspraxis veranlassten Unzulässigkeit eines Rechtsbehelfes von Amts wegen die Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdefrist (vgl. BVerfG Beschluss vom 07.10.1996 -1 BvR 1183/95-).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.02.2003 - 4 Sa 75/02

    Einlegung der Berufung; Syndikusanwalt

    So darf ein Gericht nicht ohne Vorwarnung nachteilige Folgen aus einer nicht prozessordnungsgemäßen Unterschrift ableiten, wenn es die Unterschrift jahrelang als ordnungsgemäß akzeptiert hat (BVerfG 26.04.1988 - 1 BvR 686/87 - NJW 1988, 2787; 07.10.1996 - 1 BvR 1183/95 - nicht veröffentlicht; BAG 18.06.1997 - 4 AZR 710/95 - NZA 1997, 1234).
  • BFH, 17.04.2002 - X R 26/00

    Auslandsaufenthalt; Versäumung einer Ausschlussfrist nach § 79 b FGO

    Außerdem verpflichtet dieser Grundsatz den Richter zur "Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation" (s. dazu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 26. April 1988 1 BvR 669, 686, 687/87, BVerfGE 78, 123, 126 f., NJW 1988, 2787; vom 28. Februar 1989 1 BvR 649/88, BVerfGE 79, 372, 376 f., NJW 1989, 1147; vom 7. Oktober 1996 1 BvR 1183/95, juris Nr: KVRE271099601; vom 24. November 1997 1 BvR 1023/96, NJW 1998, 1853, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1999, 301; vom 6. April 1998 1 BvR 2194/97, NJW 1998, 2044; s. auch BFH-Beschluss vom 30. Januar 1996 V B 89/95, BFH/NV 1996, 683; Senatsurteile vom 16. März 1999 X R 41/96, BFHE 188, 528, BStBl II 1999, 565, m.w.N; vom 25. August 1999 X R 30/98, BFH/NV 2000, 439).
  • LG Nürnberg-Fürth, 26.01.2012 - 8 S 9381/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Geeignetheit der Schwacke-Liste zur Bestimmung

    Die Pflicht zur rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung fordert schon grundsätzlich nicht, Parteien auf eine beabsichtigte Änderung der Rechtsprechung hinzuweisen (BVerfG 07.10.1996 - 1 BvR 1183/95, juris).
  • LAG Hamm, 02.03.2011 - 6 Sa 1731/10

    Erforderlichkeit der Unterschrift unter eine Klageschrift; Wirksamkeit einer

    Nur bei einem solchen Sachverhalt verböte es der allgemeine Prozessgrundsatz des "fairen Verfahrens", die geübte Beurteilung der des Öfteren in gleicher Weise geleisteten Unterschrift eines Prozessbevollmächtigten abrupt zu ändern (BVerfG 07. Oktober 1996 - 1 BvR 1183/95).
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