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   BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 122/94   

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https://dejure.org/1999,2681
BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 122/94 (https://dejure.org/1999,2681)
BVerfG, Entscheidung vom 11.11.1999 - 1 BvR 122/94 (https://dejure.org/1999,2681)
BVerfG, Entscheidung vom 11. November 1999 - 1 BvR 122/94 (https://dejure.org/1999,2681)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Im Hinblick auf BtÄndG kein besonders schwerer Nachteil durch Versagung einer Vergütung für Verfahrenspfleger nach altem Recht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung, Verfahrenspfleger, Mitarbeiters eines Betreuungsvereins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 414
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 122/94
    Die hier aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen zum Anspruch auf staatliche Leistungen bei beruflicher Inanspruchnahme durch den Staat zur Aufgabenerfüllung im öffentlichen Interesse sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 54, 251 [270 ff.]; Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Januar 1999, NJW 1999, S. 1621 f.).

    Die Vorenthaltung jeglicher angemessener Entschädigung für die Wahrnehmung einer Verfahrenspflegschaft gemäß § 67 FGG durch einen Mitarbeiter eines Betreuungsvereins, der bei diesem beschäftigt wird, um Betreuungen und Pflegschaften aufgrund gerichtlicher Bestellungen zu übernehmen, stellt eine übermäßige, durch keine Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigte Einschränkung der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsausübungsfreiheit dar und ist auch mit dem Gleichheitsgebot unvereinbar (vgl. BVerfGE 54, 251 [271]).

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 424/75

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels Klärungsbedürftigkeit einer

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 122/94
    Der Verfassungsbeschwerde kommt aber auch deshalb keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung zu, weil es sich hier um nicht mehr geltendes Recht handelt (vgl. BVerfGE 44, 124 [125]; Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Juli 1998 - 1 BvR 2369/94 -).
  • BVerfG, 13.01.1999 - 1 BvR 1909/95

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 durch Versagung einer Vergütung als

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 122/94
    Die hier aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen zum Anspruch auf staatliche Leistungen bei beruflicher Inanspruchnahme durch den Staat zur Aufgabenerfüllung im öffentlichen Interesse sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 54, 251 [270 ff.]; Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Januar 1999, NJW 1999, S. 1621 f.).
  • BVerfG, 22.07.1998 - 1 BvR 2369/94

    Verfassungsmäßigkeit der Staffelung von Kindergartengebühren nach dem Einkommen

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 122/94
    Der Verfassungsbeschwerde kommt aber auch deshalb keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung zu, weil es sich hier um nicht mehr geltendes Recht handelt (vgl. BVerfGE 44, 124 [125]; Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Juli 1998 - 1 BvR 2369/94 -).
  • BGH, 25.05.2011 - XII ZB 625/10

    Vormundschaft über Minderjährige: Vergütungs- und Aufwendungsersatzanspruch des

    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass "wenn der Staat für Aufgaben, deren ordentliche Wahrnehmung im öffentlichen Interesse liegt, Staatsbürger oder private Institutionen nicht nur beruflich in Anspruch nimmt, sondern ihnen ein berufliches Tätigkeitsfeld sogar zuweist", er sicherzustellen habe, "dass sie, wenn sie staatlicherseits in Anspruch genommen werden, dafür eine angemessene Entschädigung erhalten" (BVerfG FamRZ 2000, 414).

    Dabei hat das Bundesverfassungsgericht nicht verlangt, dass sowohl dem Verein als auch seinem Mitglied ein Vergütungsanspruch zustehen müsse; vielmehr hat es nur bemängelt, dass keinem von beiden eine Vergütung eingeräumt worden sei (BVerfG FamRZ 2000, 414, 415).

  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 148/03

    Vergütung der Tätigkeit eines Mitarbeiters eines Vereins als Pfleger

    Allerdings hat sich mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1999 (FamRZ 2000, 414) die Rechtslage für die Vergütung von Tätigkeiten im Rahmen von Vormundschaften oder Pflegschaften durch Vereine grundlegend gewandelt.
  • BGH, 25.05.2011 - XII ZB 626/10

    Zum Betreuer bestellter Verein kann nicht von der Staatskasse eine Vergütung bzw.

    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass "wenn der Staat für Aufgaben, deren ordentliche Wahrnehmung im öffentlichen Interesse liegt, Staatsbürger oder private Institutionen nicht nur beruflich in Anspruch nimmt, sondern ihnen ein berufliches Tätigkeitsfeld sogar zuweist", er sicherzustellen habe, "dass sie, wenn sie staatlicherseits in Anspruch genommen werden, dafür eine angemessene Entschädigung erhal19 ten" (BVerfG FamRZ 2000, 414).

    Dabei hat das Bundesverfassungsgericht nicht verlangt, dass sowohl dem Verein als auch seinem Mitglied ein Vergütungsanspruch zustehen müsse; vielmehr hat es nur bemängelt, dass keinem von beiden eine Vergütung eingeräumt worden sei (BVerfG FamRZ 2000, 414, 415).

  • BGH, 25.05.2011 - XII ZB 627/10

    Zum Betreuer bestellter Verein kann nicht von der Staatskasse eine Vergütung bzw.

    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass "wenn der Staat für Aufgaben, deren ordentliche Wahrnehmung im öffentlichen Interesse liegt, Staatsbürger oder private Institutionen nicht nur beruflich in Anspruch nimmt, sondern ihnen ein berufliches Tätigkeitsfeld sogar zuweist", er sicherzustellen habe, "dass sie, wenn sie staatlicherseits in Anspruch genommen werden, dafür eine angemessene Entschädigung erhal19 ten" (BVerfG FamRZ 2000, 414).

    Dabei hat das Bundesverfassungsgericht nicht verlangt, dass sowohl dem Verein als auch seinem Mitglied ein Vergütungsanspruch zustehen müsse; vielmehr hat es nur bemängelt, dass keinem von beiden eine Vergütung eingeräumt worden sei (BVerfG FamRZ 2000, 414, 415).

  • VerfGH Saarland, 28.03.2011 - Lv 3/10

    Neues Nichtraucherschutzgesetz im Saarland ist verfassungsgemäß

    Für den Fall der Betrauung eines Anwalts mit Vormundschaften und Pflegschaf- ten hat es entschieden, dass dann, wenn der Staat für Aufgaben, deren ordent- liche Wahrnehmung im öffentlichen Interesse liegt, Staatsbürger beruflich in Anspruch nimmt, es sich als übermäßige, durch keine Gründe des Gemein- wohls gerechtfertigte Einschränkung der freien Berufsausübung handelt, den derart Belasteten eine angemessene Entschädigung für ihre Inanspruchnahme vorzuenthalten (BVerfGE 54, 251 [270 f.] - Vormundschaft und Pflegschaft; BVerfG, Beschl. vom 13. Januar 1999 - 1 BvR 1909/95, 1 u.a. -, NJW 1999, 1621 [Betreuung]; Beschl. vom 11. November 1999 - 1 BvR 122/94 -, FamRZ 2000, 414 [Verfahrenspflegschaft]).
  • OLG Brandenburg, 25.09.2002 - 15 WF 106/00

    Aufwendungsersatz und Vergütungsanspruch bei "Vereinsverfahrenspflegschaft"

    Danach obliegt es den Gerichten, darüber zu entscheiden, welche Vergütungsregelung sie hier für welchen Personenkreis zur Anwendung bringen (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 414, 415).

    Das gilt auch für die Fälle, in denen ein Mitarbeiter eines anerkannten Betreuungsvereins im Rahmen dieser Tätigkeit mit der Verfahrenspflegschaft beauftragt wird (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 414, 415).

  • OLG Koblenz, 20.05.2011 - 13 UF 462/11

    Vormundschaft: Vergütungsanspruch eines Vereins

    Gegen diesen am 12.04 2011 zugestellten Beschluss richtet sich die am 08.05.2011 beim Amtsgericht eingegangene Beschwerde, mit der - unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG München (FG Prax 2011, 23) und eine solche des OLG Celle vom 31.03.2011 (15UF1/11), sowie auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.11.1999 (FamRZ 2000, 414) - im Wesentlichen die Auffassung vertreten wird, es dürfe für die Vergütung keinen Unterschied machen, ob ein Mitarbeiter des Vereins zum Vormund bestellt werde oder aber der Verein, der die Tätigkeit an seine Mitarbeiter delegieren müsse und insofern den selben Aufwand habe.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat der Staat allerdings, soweit er sich privater Vereine zur Erfüllung staatlicher Fürsorgeaufgaben bedient, zu berücksichtigen, dass dem Verein für seine Mitarbeiter fixe Kosten entstehen (BVerfG FamRz 2000, 414).

  • OLG München, 22.06.2010 - 33 Wx 33/10

    Vereinsbeistandschaft: Vergütungspflicht des bayerischen Justizfiskus nach

    Anderes ließe sich auch nicht aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 11.11.1999 (1 BvR 122/94) oder des Bundesgerichtshofs vom 14.3.2007 (XII ZB 148/03) herleiten.

    Lediglich in den Fällen, in denen Vereine durch das Gericht als Pfleger oder Vormund herangezogen werden, ist das Fehlen einer Vergütungsregelung aus Verfassungsgründen (Art. 12 GG) im Wege der analogen Anwendung der für Verfahrenspfleger geltenden Vergütungsregelung (vgl. § 67a Abs. 4 FGG; neu § 277 Abs. 4 FamFG) zu beheben (BVerfG FamRZ 2000, 414; BGH FamRZ 2007, 900).

  • BayObLG, 07.05.2002 - 1Z BR 52/02

    Vergütungsanspruch des Vormunds als Mitglied eines Fürsorgevereins

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (FamRZ 2000, 414) entschieden, dass die Vorenthaltung jeglicher angemessener Entschädigung für die Wahrnehmung einer Verfahrenspflegschaft gemäß § 67 FGG durch einen Mitarbeiter eines Betreuungsvereins, der bei diesem beschäftigt ist, eine übermäßige, durch keine Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigte Einschränkung der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsausübungsfreiheit darstelle und auch mit dem Gleichheitsgebot unvereinbar sei.

    Da nach den vom Bundesverfassungsgericht (FamRZ 2000, 414) aufgestellten Grundsätzen eine vergütungsfreie Tätigkeit nicht in Betracht kommt und im Ergebnis entweder dem Verein oder dem Mitarbeiter des Vereins eine Vergütung zuzubilligen ist, liegt es jedenfalls näher, § 1836 Abs. 1 Satz 4 BGB verfassungskonform dahin auszulegen, dass dem zum Vormund bestellten Mitarbeiter ein Vergütungsanspruch zusteht, als im Wege der analogen Anwendung des § 1908e BGB dem Verein dadurch einen Vergütungsanspruch zuzubilligen, dass ein im Gesetz nicht vorgesehener "Vereinsvormund" statuiert wird.

  • BayObLG, 07.07.2003 - 1Z BR 8/03

    Vergütungsanspruch des Fürsorgevereins für Pflegetätigkeit eines Mitarbeiters

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (FamRZ 2000, 414) entschieden, dass die Vorenthaltung jeglicher angemessener Entschädigung für die Wahrnehmung einer Verfahrenspflegschaft gemäß § 67 FGG a.F. durch einen Mitarbeiter eines Betreuungsvereins, der bei diesem beschäftigt ist, eine übermäßige, durch keine Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigte Einschränkung der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsausübungsfreiheit darstelle und auch mit dem Gleichheitsgebot unvereinbar sei.
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - 1 WF 20/12

    Entlassung eines Vereinsvormundes und Übertragung der Vormundschaft auf eine

  • OLG München, 27.10.2010 - 33 UF 1538/10

    Vergütungsanspruch eines als Vormund für ein minderjähriges Kind bestellten

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - 1 WF 17/12

    Entlassung eines Vereins aus der Vormundschaft aus wichtigem Grund wegen

  • OLG Köln, 15.12.2000 - 16 Wx 113/00

    Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines bei ihm angestellten

  • OLG Koblenz, 23.06.2010 - 13 WF 408/10

    Vergütung des Vereinsvormundes

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 25 Wx 73/09

    Vergütungsfähigkeit der Tätigkeit eines Vereins als gerichtlich bestellter

  • LG Ansbach, 25.02.2009 - 4 T 107/09

    Betreuung: Vergütungsanspruch eines selbst mit der Betreuung beauftragten Vereins

  • LG Augsburg, 11.11.2008 - 5 T 3843/08

    Anspruch eines Vereins auf Vergütung im Vormundschafts- und Pflegeschaftsrecht

  • LG Augsburg, 27.11.2008 - 5 T 4205/08

    Anspruch eines Vereins auf Vergütung im Vormundschaftsrecht und Pflegschaftsrecht

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