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   BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1225/07, 1 BvR 1226/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3424
BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1225/07, 1 BvR 1226/07 (https://dejure.org/2007,3424)
BVerfG, Entscheidung vom 29.08.2007 - 1 BvR 1225/07, 1 BvR 1226/07 (https://dejure.org/2007,3424)
BVerfG, Entscheidung vom 29. August 2007 - 1 BvR 1225/07, 1 BvR 1226/07 (https://dejure.org/2007,3424)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung des Erlasses einer eA gegen die Versagung eines Verbots der Ausstrahlung des Contergan-Films - Abwägung der Folgen einerseits für das pharmazeutische Unternehmen bei Ausstrahlung des Films und andererseits für die Rundfunkanstalt bei einem Sendeverbot

  • Wolters Kluwer

    Inhalt des Grundrechts der Rundfunkfreiheit i.R. der beabsichtigten Ausstrahlung eines Fernsehspielfilms zu einem zeitgeschichtlichen Thema durch eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt - Träger des Grundrechts auf Rundfunkfreiheit betreffend eine von einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1 § 1004
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Ausstrahlung eines an das Geschehen um das Medikament Contergan anknüpfenden Fernsehfilms

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Eilanträge abgelehnt: Contergan-Film darf im November ausgestrahlt werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Eilanträge abgelehnt: Contergan-Film darf im November ausgestrahlt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 12, 95
  • DVBl 2007, 1294
  • ZUM 2007, 730
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 1595/92

    Verfassungsbeschwerden und die Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1225/07
    Zu berücksichtigen ist vielmehr auch, wie schwer die tatsächlichen Beeinträchtigungen wiegen, die für das als verletzt behauptete Grundrecht im Falle des Nichterlasses der Eilanordnung zu erwarten stünden (vgl. BVerfGE 77, 130 ; 80, 360 ; 87, 334 ).

    Maßgebend wird, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Eintritt solcher Beeinträchtigungen zu erwarten steht und ob Maßnahmen getroffen sind, ihren Eintritt auszuschließen oder in seinen Folgen abzumildern (vgl. BVerfGE 85, 94 ; 87, 334 ).

  • BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87

    Modifizierte Aufrechterhaltung der einstweiligen Anordnung betreffend

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1225/07
    Zu berücksichtigen ist vielmehr auch, wie schwer die tatsächlichen Beeinträchtigungen wiegen, die für das als verletzt behauptete Grundrecht im Falle des Nichterlasses der Eilanordnung zu erwarten stünden (vgl. BVerfGE 77, 130 ; 80, 360 ; 87, 334 ).

    Würde in Belange der obsiegenden Gegenpartei eines fachgerichtlichen Ausgangsverfahrens eingegriffen, wenn die einstweilige Anordnung ergeht, die Verfassungsbeschwerde sich jedoch später als unbegründet erweist, so sind auch ihre Belange nach ihrem tatsächlichen Gewicht und der Bedeutung der hiervon betroffener grundrechtlicher Schutzpositionen in die Abwägung einzustellen (vgl. BVerfGE 12, 276 ; 77, 130 ).

  • OLG Hamburg, 10.04.2007 - 7 U 143/06

    Allgemeines Unternehmenspersönlichkeitsrecht: Fernsehfilm in Anlehnung an einen

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1225/07
    das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 10. April 2007 - 7 U 143/06 -.

    Für weitere Einzelheiten wird auf das in dem Ausgangsverfahren der Beschwerde 1 BvR 1226/07 ergangenen Berufungsurteils Bezug genommen (OLG Hamburg vom 10. April 2007, - 7 U 143/06 -, AfP 2007, S. 146 ff.).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1225/07
    Bei seiner Sachverhaltswürdigung berücksichtigt das Oberlandesgericht, dass die hier zu beurteilende Filmhandlung, ungeachtet ihrer Anknüpfung an ein historisches Geschehen, nach dem Gesamtcharakter des Films und keineswegs nur aufgrund der Formulierung im Vor- und Abspann nicht den Eindruck erweckt, nach Art eines Dokumentarspiels (vgl. dazu BVerfGE 35, 202 ) das historische Geschehen in sämtlichen Einzelheiten möglichst detailgetreu nachzubilden, der Film andererseits aber infolge seiner offenen Anknüpfung an ein reales historisches Geschehen nicht in jeder Hinsicht einer rein fiktiven Spielhandlung gleichgestellt werden darf.
  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05

    Schmähkritik und Zitate

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1225/07
    Es hat jedoch zugleich aufgezeigt, dass auch einem als juristische Person des Privatrechts organisierten Unternehmen in seiner beruflichen Betätigung durch Art. 12 Abs. 1 GG ein Schutz vor inhaltlich unzutreffenden Informationen zukommen kann (vgl. dazu BVerfGE 105, 252 ; BVerfGK 3, 337 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Mai 2007, - 1 BvR 193/05 -).
  • BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73

    Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1225/07
    Im Zuge der nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gebotenen Folgenabwägung legt das Bundesverfassungsgericht seiner Entscheidung für die erforderliche Gewichtung der hieraus bei Nichterlass der Eilanordnung und späterem Erfolg der Verfassungsbeschwerde eintretenden Folgen grundsätzlich die in den angegriffenen Entscheidungen vorgenommenen Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen zugrunde (vgl. BVerfGE 34, 211 ); anderes gilt, wenn die Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam sind oder die Tatsachenwürdigung unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnorm offensichtlich nicht trägt (vgl. BVerfGK 3, 97 ).
  • BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60

    Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Änderung der Parteienfinanzierung

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1225/07
    Würde in Belange der obsiegenden Gegenpartei eines fachgerichtlichen Ausgangsverfahrens eingegriffen, wenn die einstweilige Anordnung ergeht, die Verfassungsbeschwerde sich jedoch später als unbegründet erweist, so sind auch ihre Belange nach ihrem tatsächlichen Gewicht und der Bedeutung der hiervon betroffener grundrechtlicher Schutzpositionen in die Abwägung einzustellen (vgl. BVerfGE 12, 276 ; 77, 130 ).
  • BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1087/91

    Kreuz im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1225/07
    Maßgebend wird, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Eintritt solcher Beeinträchtigungen zu erwarten steht und ob Maßnahmen getroffen sind, ihren Eintritt auszuschließen oder in seinen Folgen abzumildern (vgl. BVerfGE 85, 94 ; 87, 334 ).
  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 2566/95

    Geschäftsschädigende Äußerungen über Finanzdienstleister in kritischer

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1225/07
    Es hat jedoch zugleich aufgezeigt, dass auch einem als juristische Person des Privatrechts organisierten Unternehmen in seiner beruflichen Betätigung durch Art. 12 Abs. 1 GG ein Schutz vor inhaltlich unzutreffenden Informationen zukommen kann (vgl. dazu BVerfGE 105, 252 ; BVerfGK 3, 337 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Mai 2007, - 1 BvR 193/05 -).
  • BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvQ 6/04

    Zum Eilrechtsschutz bei Versammlungsverboten

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1225/07
    Im Zuge der nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gebotenen Folgenabwägung legt das Bundesverfassungsgericht seiner Entscheidung für die erforderliche Gewichtung der hieraus bei Nichterlass der Eilanordnung und späterem Erfolg der Verfassungsbeschwerde eintretenden Folgen grundsätzlich die in den angegriffenen Entscheidungen vorgenommenen Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen zugrunde (vgl. BVerfGE 34, 211 ); anderes gilt, wenn die Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam sind oder die Tatsachenwürdigung unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnorm offensichtlich nicht trägt (vgl. BVerfGK 3, 97 ).
  • BVerfG, 19.11.1993 - 1 BvR 1861/93

    Pressefreiheit und Gegendarstellungsanspruch

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

  • BVerfG, 25.07.1989 - 1 BvR 685/89

    Einstweilige Anordnung gegen Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne

  • LG Hamburg, 28.07.2006 - 324 O 14/06

    Unternehmenspersönlichkeitsrecht: Verletzung durch das Drehbuch für einen für das

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

  • BVerfG, 24.08.1992 - 2 BvE 1/92

    Einstweilige Anordnung - Berlin-Vertrag - Regierungssitz

  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

  • OLG Hamburg, 10.04.2007 - 7 U 141/06

    Fernsehen: Urteile gegen Contergan-Film weitgehend aufgehoben

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2021 - 13 B 331/21

    1. Öffentliche Stellen sind grundsätzlich ohne besondere Ermächtigung dazu

    vgl. zur Problematik BVerfG, Beschluss vom 29. August 2007 - 1 BvR 1225/07 -, BVerfGK 12, 95 = juris, Rn. 29; BGH, Urteil vom 14. Januar 2020 - VI ZR 496/18 -, K&R 2020, 289 = juris, Rn. 34, jeweils m.w.N.
  • VerfGH Thüringen, 11.01.2021 - VerfGH 109/20

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein aufgrund

    Im Rahmen der Abwägung wird insbesondere bedeutsam, ob für den Fall, dass die einstweilige Anordnung nicht ergeht, ein Eingriff in Grundrechte droht, der als solcher nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. August 2007 - 1 BvR 1225/07 -, juris Rn. 27).

    Bei der Beurteilung der Schwere der Beeinträchtigungen, die für das als verletzt behauptete Grundrecht im Falle des Nichterlasses der einstweiligen Anordnung zu erwarten stünden, ist ebenso maßgebend, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Eintritt solcher Beeinträchtigungen zu erwarten steht und ob Maßnahmen getroffen sind, ihren Eintritt auszuschließen oder in seinen Folgen abzumildern (BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. August 2007 - 1 BvR 1225/07 -, juris Rn. 27).

  • OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 49/08

    Unterlassungsanspruch: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Verbreitung

    Nachdem Anträge auf Erlass sofortiger Anordnungen, durch die die Ausstrahlung des Fernsehfilms untersagt werden sollte, vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 29. August 2007 (Az. 1 BvR 1225/07, 1 BvR 1226/07, vgl. NJW 2007, S. 3197 ff.) abgelehnt worden sind, ist der Fernsehfilm inzwischen mehrfach ausgestrahlt worden.
  • BGH, 14.01.2020 - VI ZR 497/18

    Bewertungsdarstellung auf Internetplattform: Beeinträchtigung durch Bezeichnung

    a) Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht schützt den durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 3 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährleisteten sozialen Geltungsanspruch von Kapitalgesellschaften als Wirtschaftsunternehmen (vgl. Senat, Urteile vom 10. April 2018 - VI ZR 396/16, NJW 2018, 2877 Rn. 15; vom 4. April 2017 - VI ZR 123/16, NJW 2017, 2029 Rn. 16; vom 19. Januar 2016 - VI ZR 302/15, NJW 2016, 1584 Rn. 11; vom 28. Juli 2015 - VI ZR 340/14, BGHZ 206, 289 Rn. 27; vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, NJW 2015, 773 Rn. 12; vom 11. März 2008 - VI ZR 7/07, NJW 2008, 2110 Rn. 9; vom 8. Februar 1994 - VI ZR 286/93, NJW 1994, 1281, 1282; vom 3. Juni 1986 - VI ZR 102/85, BGHZ 98, 94, 97; BGH, Urteil vom 26. Januar 2017 - I ZR 217/15, GRUR 2017, 918 Rn. 36; das verfassungsrechtliche Fundament des Unternehmenspersönlichkeitsrechts offenlassend BVerfGE 106, 28, 42; 105, 252, 279; BVerfGK 18, 33, 41; 12, 95, 99; 3, 337, 347; BVerfG [K], NJW 2008, 838, 840; NZG 2004, 616, 617; zum Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG BVerfGE 105, 252, 265 f.; BVerfGK 3, 337, 343; 12, 95, 99; BVerfG [K], NJW 2008, 358, 359).
  • OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 47/08
    Nachdem Anträge auf Erlass sofortiger Anordnungen, durch die die Ausstrahlung des Fernsehfilms untersagt werden sollte, vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 29. August 2007 (Az. 1 BvR 1225/07, 1 BvR 1226/07, vgl. NJW 2007, S. 3197 ff.) abgelehnt worden sind, ist der Fernsehfilm inzwischen mehrfach ausgestrahlt worden.
  • VerfG Brandenburg, 11.03.2022 - VfGBbg 2/22

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, unzulässig; Kontrollkompetenz

    Bei der Beurteilung der Schwere der Beeinträchtigungen ist auch maßgebend, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Eintritt solcher Beeinträchtigungen zu erwarten steht und ob Maßnahmen ihren Eintritt auszuschließen oder in seinen Folgen abzumildern vermögen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. August 2007 ‌- 1 BvR 1225/07 -‌, Rn. 27, juris; vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 11. Januar 2021 ‌- 109/20 eAO -‌, Rn. 25, juris).
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