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   BVerfG, 15.12.2011 - 1 BvR 1248/11   

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BVerfG, 15.12.2011 - 1 BvR 1248/11 (https://dejure.org/2011,109)
BVerfG, Entscheidung vom 15.12.2011 - 1 BvR 1248/11 (https://dejure.org/2011,109)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - 1 BvR 1248/11 (https://dejure.org/2011,109)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    §§ 823 Abs. 2, 830 Abs. 2 BGB; § 95a UrhG; Artt. 5 Abs. 1 Satz 1, 14 Abs. 1 GG; Art. 6 EUV; § 11 Abs. 1 GRCharta

  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Abwägung zwischen Presse- und Meinungsfreiheit einerseits und dem Schutz geistigen Eigentums andererseits hinsichtlich Unterlassungsansprüchen bzgl der Berichterstattung über Kopierschutzsoftware ("AnyDVD")

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 14 Abs 1 S 1 GG, Art 14 Abs 1 S 2 GG, Art 6 EGRL 29/2001
    Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung zwischen Presse- und Meinungsfreiheit einerseits und dem Schutz geistigen Eigentums andererseits hinsichtlich Unterlassungsansprüchen bzgl der Berichterstattung über Kopierschutzsoftware ("AnyDVD") - hier: Keine verfassungsrechtlichen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 14 Abs 1 S 1 GG, Art 14 Abs 1 S 2 GG, Art 6 EGRL 29/2001
    Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung zwischen Presse- und Meinungsfreiheit einerseits und dem Schutz geistigen Eigentums andererseits hinsichtlich Unterlassungsansprüchen bzgl der Berichterstattung über Kopierschutzsoftware ("AnyDVD") - hier: Keine verfassungsrechtlichen ...

  • Telemedicus

    Nichtannahmebeschluss AnyDVD

  • Telemedicus

    Nichtannahmebeschluss AnyDVD

  • Wolters Kluwer

    Abwägung von Rechten des geistigen Eigentums gegen die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit i.R.e. Urheberrechtsstreits bzgl. Verlinkung der Software "AnyDVD" im Internet

  • kanzlei.biz

    AnyDVD vs. Heise: Hyperlinks sind verfassungsrechtlich unbedenklich

  • debier datenbank

    Art. 14 Abs. 1 GG

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung zwischen Presse- und Meinungsfreiheit einerseits und dem Schutz geistigen Eigentums andererseits hinsichtlich Unterlassungsansprüchen bzgl der Berichterstattung über Kopierschutzsoftware ("AnyDVD") - hier: Keine verfassungsrechtlichen ...

  • ra.de
  • aufrecht.de

    Das redaktionelle Setzen von Links auf die Herstellerseite einer Kopierschutz-Umgehungssoftware ist erlaubt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwägung von Rechten des geistigen Eigentums gegen die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit i.R.e. Urheberrechtsstreits bzgl. Verlinkung der Software "AnyDVD" im Internet

  • rechtsportal.de

    Abwägung von Rechten des geistigen Eigentums gegen die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit i.R.e. Urheberrechtsstreits bzgl. Verlinkung der Software "AnyDVD" im Internet

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    BVerfG zu Hyperlinks und Meinungsfreiheit

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Hyperlinks auf illegales Softwareangebot gebilligt

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Grundrechtsabwägung des BGH im »AnyDVD«-Urteil begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Art. 5 Abs. 1, Art 14 GG; Art. 11 EUGrdRCh; Art. 6 EGRL 29/2001; § 95a Abs. 3 UrhG; § 823 Abs. 2 BGB
    Beitrag mit Verlinkung von Presse- und Meinungsfreiheit erfasst - Musikindustrie unterliegt Verlag Heise vor Verfassungsgericht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BGH billigt Hyperlinks auf illegales Softwareangebot

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Musikindustrie unterliegt Heise Zeitschriften Verlag im Verfahren "AnyDVD"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen "AnyDVD"-Entscheidung abgelehnt

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Verlinkungen auf rechtswidrige Internetangebote werden durch die Meinungs- und Pressefreiheit geschützt

  • beck.de (Kurzinformation)

    Streit um Hyperlink auf Software zur Umgehung von Kopierschutzsystemen nicht angenommen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verlinkungen auf rechtswidrige Internetangebote werden durch die Meinungs- und Pressefreiheit geschützt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verlinkung zu Hersteller von Kopierschutzknacker-Software vom Recht der Meinungs- und Pressefreiheit geschützt - Verweis in einem Nachrichtentext in Form eines Links ist als zusätzliche Informationsquelle anzusehen

Besprechungen u.ä.

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrecht, Linkhaftung und Meinungsfreiheit

Sonstiges

  • heise.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten, 24.12.2014)

    Musikindustrie scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Heise-Urteil

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 19, 278
  • NJW 2012, 1205
  • GRUR 2012, 390
  • GRUR Int. 2012, 567
  • MMR 2012, 246
  • K&R 2012, 200
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 03.01.2007 - 1 BvR 1936/05

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2011 - 1 BvR 1248/11
    Diese wurde von der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 BvR 1936/05 - (BVerfGK 10, 153) nicht zur Entscheidung angenommen, weil der Grundsatz der Subsidiarität verletzt sei; die aufgeworfenen Rechtsfragen seien zunächst im Hauptsacheverfahren durch die Fachgerichte zu klären.

    Auf den vorangegangenen Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Januar 2007 (a.a.O.) habe sich der Bundesgerichtshof dabei nicht stützen können.

    Zwar wäre die Regelung des § 95a UrhG selbst an den EU-Grundrechten zu messen, weil ein Umsetzungsspielraum der Mitgliedstaaten insofern nicht ersichtlich ist (vgl. auch BVerfGK 10, 153 ).

    cc) Weiter geht die Verfassungsbeschwerde fehl, soweit sie die Frage, ob sich der Linksetzer den verlinkten Inhalt zu eigen mache, für nicht maßgeblich hält (vgl. BVerfGK 10, 153 ).

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2011 - 1 BvR 1248/11
    Die Zivilgerichte haben bei der Auslegung und Anwendung des Urheberrechts die durch die Eigentumsgarantie gezogenen Grenzen zu beachten und müssen die im Gesetz zum Ausdruck kommende Interessenabwägung in einer Weise nachvollziehen, die den Eigentumsschutz der Urheber ebenso wie etwaige damit konkurrierende Grundrechtspositionen beachtet und unverhältnismäßige Grundrechtsbeschränkungen vermeidet (vgl. BVerfGE 89, 1 ).

    Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist vielmehr erst erreicht, wenn die Auslegung der Zivilgerichte Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Eigentumsgarantie, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind, insbesondere weil darunter die Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen im Rahmen der privatrechtlichen Regelung leidet (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 95, 28 ; 97, 391 ; 112, 332 ).

    Die Zivilgerichte müssen bei der Entscheidung des ihnen unterbreiteten Einzelfalls die im Gesetz zum Ausdruck kommende Interessenabwägung in einer Weise nachvollziehen, die den Eigentumsschutz der Urheber ebenso wie etwaige damit konkurrierende Grundrechtspositionen beachtet und unverhältnismäßige Grundrechtsbeschränkungen vermeidet (vgl. BVerfGE 89, 1 ).

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2011 - 1 BvR 1248/11
    Auch in urheberrechtlichen Streitigkeiten ist es allerdings regelmäßig nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts, den Zivilgerichten vorzugeben, wie sie im Ergebnis zu entscheiden haben (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09 Le-Corbusier-Möbel -, ZUM 2011, S. 825, Rn. 87).

    Die einschlägige Richtlinie ist zwar ihrerseits im Lichte der europäischen Grundrechte, also insbesondere Art. 11, Art. 17 Abs. 2 GR-Charta, auszulegen, enthält aber keine vollharmonisierende Regelung für die notwendige Abwägung zwischen dem Schutz vor Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen gemäß Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie einerseits und der Meinungs- und Pressefreiheit andererseits (zur Nichtanwendbarkeit deutscher Grundrechte bei Umsetzung vollharmonisierenden Unionsrechts vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. Juli 2011, a.a.O., Rn. 91).

  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2011 - 1 BvR 1248/11
    Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist vielmehr erst erreicht, wenn die Auslegung der Zivilgerichte Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Eigentumsgarantie, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind, insbesondere weil darunter die Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen im Rahmen der privatrechtlichen Regelung leidet (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 95, 28 ; 97, 391 ; 112, 332 ).

    Unrichtige Anschauungen von Grundrechten sind insbesondere dann verfassungsrechtlich bedeutsam, wenn darunter die Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen leidet (vgl. BVerfGE 112, 332 ).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2011 - 1 BvR 1248/11
    Eine Rechtsprechungsänderung mag im Einzelfall unter dem Aspekt des Vertrauensschutzes Bedeutung erlangen (vgl. BVerfGE 122, 248 m.w.N.); ein Gleichheitsproblem (vgl. BVerfGE 19, 38 ) oder ein Abwägungsdefizit liegt in ihr aber grundsätzlich nicht.
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 259/63

    S-Urteil des Bundesfinanzhofes

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2011 - 1 BvR 1248/11
    Eine Rechtsprechungsänderung mag im Einzelfall unter dem Aspekt des Vertrauensschutzes Bedeutung erlangen (vgl. BVerfGE 122, 248 m.w.N.); ein Gleichheitsproblem (vgl. BVerfGE 19, 38 ) oder ein Abwägungsdefizit liegt in ihr aber grundsätzlich nicht.
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64

    Südkurier

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2011 - 1 BvR 1248/11
    Die Pressefreiheit schützt - insoweit darüber hinausgehend - auch die bloß technische Verbreitung von Äußerungen Dritter, selbst soweit damit keine eigene Meinungsäußerung des Verbreiters verbunden ist (vgl. BVerfGE 21, 271 ).
  • BGH, 16.06.2011 - III ZR 342/09

    Briefeinwurf

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2011 - 1 BvR 1248/11
    Dabei kann dahinstehen, ob dies überhaupt zutrifft (vgl. Bölke, NJW 2011, S. 2440; Lederer, jurisPR-ITR 9/2011 Anm. 4).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2011 - 1 BvR 1248/11
    Denn es ist Teil des meinungsbildenden Diskussionsprozesses, dessen Schutz Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG im Sinn hat, sich und andere auch über Stellungnahmen Dritter zu informieren (vgl. BVerfGE 85, 1 ).
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2011 - 1 BvR 1248/11
    Im Einzelnen ist es Sache des Gesetzgebers, im Rahmen der inhaltlichen Ausgestaltung des Urheberrechts nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG sachgerechte Maßstäbe festzulegen, die eine der Natur und der sozialen Bedeutung des Rechts entsprechende Nutzung und angemessene Verwertung sicherstellen (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 79, 1 ).
  • BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 2742/08

    Verletzung von Art 14 Abs 1 GG durch Nichtzulassung der Revision gegen

  • BGH, 14.10.2010 - I ZR 191/08

    AnyDVD

  • OLG München, 23.10.2008 - 29 U 5696/07

    Urheberrechtsschutz: Beteiligung eines IT-Nachrichtendienstes an der Verbreitung

  • LG München I, 14.11.2007 - 21 O 6742/07

    Verbot des Setzens eines Hyperlinks

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

  • OLG München, 28.07.2005 - 29 U 2887/05

    Haftung für Link auf Kopierschutz-Software - Heise

  • BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 2760/08

    Verletzung von Art 14 Abs 1 GG durch Nichtzulassung der Revision gegen

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90

    Werkszeitungen

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in

    So kommen mitgliedstaatliche Spielräume insbesondere im Rahmen der Regelungen zum Schutz von technischen Maßnahmen in Art. 6 der Urheberrechtsrichtlinie (vgl. BVerfGK 19, 278 [283] - AnyDVD), zum Zugang zu Informationen für die Rechtewahrnehmung in Art. 7 sowie zu den Sanktionen und Rechtsbehelfen bei Urheber- und Schutzrechtsverletzungen in Art. 8 in Betracht (vgl. Ohly, Gutachten F zum 70. Deutschen Juristentag, 2014, S. F 103; a. A. Obergfell/Stieper, in: Festschrift 50 Jahre Urheberrechtsgesetz, 2015, S. 223 [232]).
  • LG Karlsruhe, 21.03.2019 - 13 O 38/18

    Schleichwerbung in sozialen Medien, Pamela_rf, Foto-Tagging - Wettbewerbsverstoß

    Nichts Anderes ergibt sich aus der von der Beklagten herangezogenen AnyDVD-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2011, 513; dazu BVerfG, NJW 2012, 1205).
  • BGH, 14.07.2022 - I ZR 97/21

    Zu den wettbewerbsrechtlichen Grenzen des Betriebs eines kommunalen

    Für die allein maßgebliche Frage, ob dieses Telemedienangebot die von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gezogene äußere Grenze kommunaler Öffentlichkeitsarbeit überschreitet, kommt es nicht darauf an, ob am traditionellen Pressebegriff festzuhalten ist, der an das körperliche Druckerzeugnis anknüpft, oder ob auch Online-Medien in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG fallen (vgl. dazu Grabenwarter in Dürig/Herzog/Scholz aaO Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 Rn. 250 bis 254 mwN; bejahend für im Internet veröffentlichte Artikel, die im Wesentlichen inhaltsgleich mit der Druckausgabe sind, BVerfG, NJW 2017, 1537 [juris Rn. 16]; zum Schutz der Pressefreiheit für das Setzen eines in eine pressetypische Stellungnahme eingebetteten Links in einem Onlineartikel vgl. BVerfG, NJW 2012, 1205 [juris Rn. 31]).
  • BGH, 13.07.2023 - I ZR 152/21

    muenchen.de

    Für die allein maßgebliche Frage, ob dieses Telemedienangebot die von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gezogene äußere Grenze kommunaler Öffentlichkeitsarbeit überschreitet, kommt es nicht darauf an, ob grundsätzlich am traditionellen Pressebegriff festzuhalten ist, der an das körperliche Druckerzeugnis anknüpft, oder ob auch Online-Medien in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG fallen (BGH, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 36] - dortmund.de; vgl. dazu Grabenwarter in Dürig/Herzog/Scholz, GG, 82. Ergänzungslieferung Januar 2018, Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 Rn. 250 bis 254 mwN; bejahend für im Internet veröffentlichte Artikel, die im Wesentlichen inhaltsgleich mit der Druckausgabe sind, BVerfG, NJW 2017, 1537 [juris Rn. 16]; offengelassen für ein Internetportal BVerfG, NVwZ 2023, 665 [juris Rn. 16]; zum Schutz der Pressefreiheit für das Setzen eines in eine pressetypische Stellungnahme eingebetteten Links in einem Onlineartikel vgl. BVerfG, NJW 2012, 1205 [juris Rn. 31]).
  • LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22

    Strafbarkeitsvoraussetzungen an eine Unterstützungshandlung bei Unterstützung der

    Hinsichtlich der Verlinkung ist im Ausgangspunkt schon Folgendes zu bemerken: Was oben für die Bebilderung eines Presseartikels dargelegt wurde, gilt auch für etwaige Verlinkungen in Presseartikeln: der Inhalt der durch einen Link in Bezug genommenen Internetseite wird - nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums - nicht schon qua Verlinkung zum Teil der vom Presseorgan geäußerten eigenen Meinung (so auch BVerfG, Beschl. v. 15.12.2011 - 1 BvR 1248/11 = NJW 2012, 1205, 1206 Rn. 35), sondern kann auch schlicht dem einfachen Zugang zu den verwendeten Quellen dienen.

    Verlinkungen können dann - je nach Gesamteindruck - zum geschützten Bereich der freien Berichterstattung gehören (vgl. BGH, Urt. v. 14.10.2010 - I ZR 191/08 = NJW 2011, 2436, 2438 f.; BVerfG, Beschl. v. 15.12.2011 - 1 BvR 1248/11 = NJW 2012, 1205, 1206).

    - Durch die Positionierung der Verlinkung im letzten Satz des Artikels kann sie - zumindest auch - dahingehend verstanden werden, den Artikel - vergleichbar einer Fußnote - um zusätzliche Informationen zu ergänzen und "abzurunden" (vgl. zum Merkmal des informationsverschaffenden Charakter der Verlinkung ebenfalls BGH, Urt. v. 14.10.2010 - I ZR 191/08 = NJW 2011, 2436, 2438 f.; Urt. v. 01.04.2004 - I ZR 317/01 = GRUR 2004, 693, 694; BVerfG, Beschl. v. 15.12.2011 - 1 BvR 1248/11 = NJW 2012, 1205, 1206 Rn. 32).

  • EGMR, 04.12.2018 - 11257/16

    Regeln für Hyperlinks konkretisiert

    In the judgment no. 1 BvR 1248/11 of 15 December 2011 the German Federal Constitutional Court pointed out that the provision of a link in an online article was protected under the German Basic Law.
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.04.2017 - 3 LA 45/16

    Auskunftsanspruch zu Vergabeverfahren zur Verbesserung der Transparenz des

    Zwar schützt die Pressefreiheit auch die technische Verbreitung von Äußerungen Dritter (BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 1 BvR 1248/11 -, Rn. 31, [...]).

    Soweit die Klägerin auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Pressefreiheit auch auf die bloß technische Verbreitung von Äußerungen Dritter verweist (Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 1 BvR 1248/11, Rn. 31, [...]), liegt ebenfalls keine Abweichung vor.

  • KG, 10.06.2015 - 24 U 101/14

    Strittmatter-Brief - Urheberrechtsverletzung durch Abdruck eines Briefes zum 100.

    Es ist nicht davon auszugehen, dass die Normen des Urheberrechts, hier insbesondere dessen §§ 50 und 51, deshalb verfassungswidrig sind, weil sie die Herstellung einer praktischen Konkordanz zwischen den widerstreitenden Grundrechten der Eigentumsfreiheit und der Pressefreiheit (hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 15. Dezember 2011 - 1 BvR 1248/11 -, Rn. 22, zitiert nach juris und vom 17. November 2011 - 1 BvR 1145/11 -, Rn. 10, zitiert nach juris) nicht zulassen.

    Auch in seinem Urteil vom 10. Januar 2013 - 36769/08 - (GRUR 2013, 859 ff. - Ashby Donald u. a./Frankreich) hat der EGMR keine Vorgaben gemacht, die sich nicht ohnehin aus dem Grundgesetz ergeben würden (vgl. zum Erfordernis der praktischen Konkordanz BVerfG, Beschlüsse vom 15. Dezember 2011 - 1 BvR 1248/11 -, Rn. 23, zitiert nach juris; und vom 17. November 2011 - 1 BvR 1145/11 -, Rn. 14, zitiert nach juris - letzterer zur Anwendung des § 50 UrhG).

  • LG Hamburg, 18.05.2012 - 324 O 596/11

    Haftung für die Einbindung von Youtube-Videos

    Die Kammer verkennt nicht, dass - selbst wenn man den Schwerpunkt der Veröffentlichung des Beklagten in dem Setzen des Hyperlinks sieht - zugunsten des Beklagten Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 2 GG zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Urteil vom 1.4.2004, I ZR 317/01; Urteil vom 14.10.2010, I ZR 191/08 Rz. 19ff., BVerfG, Beschluss vom 15.12.2011, 1 BvR 1248/11 Rz. 31).
  • OLG Hamburg, 23.12.2021 - 5 U 62/20

    Zulässigkeit einer Nutzung eines Fotos zur Bebilderung eines Artikels

    Denn zu den konstituierenden Merkmalen des Urheberrechts als Eigentum im Sinne der Verfassung gehören die grundsätzliche Zuordnung des vermögenswerten Ergebnisses der schöpferischen Leistung an den Urheber im Wege privatrechtlicher Normierung sowie seine Freiheit, in eigener Verantwortung darüber verfügen zu können (BVerfG GRUR 2012, 390 Rn. 21 - AnyDVD).
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