Rechtsprechung
   BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvR 1263/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4189
BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvR 1263/11 (https://dejure.org/2012,4189)
BVerfG, Entscheidung vom 07.02.2012 - 1 BvR 1263/11 (https://dejure.org/2012,4189)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - 1 BvR 1263/11 (https://dejure.org/2012,4189)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,4189) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 2 AsylbLG, § 9 Abs 3 AsylbLG
    Nichtannahmebeschluss: PKH im sozialgerichtlichen Verfahren und Grundsatz der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - hier: Versagung von Prozesskostenhilfe durch Fachgericht wegen mangelnder Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung verletzt keine ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 2 AsylbLG, § 9 Abs 3 AsylbLG
    Nichtannahmebeschluss: PKH im sozialgerichtlichen Verfahren und Grundsatz der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - hier: Versagung von Prozesskostenhilfe durch Fachgericht wegen mangelnder Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung verletzt keine ...

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des Bestehens einer gegenwärtigen Bedürftigkeit für einen Anspruch auf Nachforderung von Sozialleistungen

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: PKH im sozialgerichtlichen Verfahren und Grundsatz der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - hier: Versagung von Prozesskostenhilfe durch Fachgericht wegen mangelnder Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung verletzt keine ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit des Bestehens einer gegenwärtigen Bedürftigkeit für einen Anspruch auf Nachforderung von Sozialleistungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R
    Auszug aus BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvR 1263/11
    Beide Gerichte stützten sich auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 29. September 2009 (B 8 SO 16/08 R, NVwZ-RR 2010, S. 362), wonach zwar eine rückwirkende Korrektur bestandskräftiger rechtswidriger Leistungsablehnungen im Bereich des Sozialhilferechts grundsätzlich möglich sei.

    Die das Sozialverwaltungsverfahren betreffende Frage, unter welchen Voraussetzungen die Rücknahme bestandskräftiger rechtswidriger Verwaltungsakte (§ 44 SGB X), mit denen die Feststellung eines Rechts von Hilfebedürftigen auf (höhere) Leistungen abgelehnt worden war, und die Gewährung von Leistungen für die Vergangenheit möglich ist, ist zwar nur für das Sozialhilferecht höchstrichterlich geklärt (BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 16/08 R -, NVwZ-RR 2010, S. 362).

    Das Bundessozialgericht hat für den Bereich des Sozialhilferechts entschieden, dass eine Rücknahme bestandskräftiger rechtswidriger Verwaltungsakte, mit denen die Feststellung eines Rechts auf (höhere) Leistungen abgelehnt worden war, zwar grundsätzlich gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1, § 44 SGB X möglich sei (BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 16/08 R -, NVwZ-RR 2010, S. 362 m.w.N.).

    Dies setze nicht nur einen punktuellen Bedarf, sondern auch die aktuelle Bedürftigkeit der Hilfesuchenden voraus (BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 16/08 R -, NVwZ-RR 2010, S. 362 ).

    Bestünde Bedürftigkeit im Sinne des SGB XII oder zwischenzeitlich des SGB II ununterbrochen fort, seien Sozialhilfeleistungen im Wege des § 44 Abs. 4 SGB X nachträglich zu erbringen (BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 16/08 R -, NVwZ-RR 2010, S. 362 ).

    Sei die Bedürftigkeit allerdings inzwischen temporär oder auf Dauer entfallen, etwa weil entsprechendes Einkommen erzielt oder Vermögen erworben worden sei, sei die Nachzahlung in der Regel abzulehnen (BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 16/08 R -, NVwZ-RR 2010, S. 362 ).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvR 1263/11
    aa) Das Grundgesetz gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).

    Die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dürfen dabei nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Die vertiefte Erörterung im Hauptsacheverfahren wird nicht selten Anlass bieten, die Rechtsmeinung, die das Gericht sich zunächst bildet, zu überdenken (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvR 1263/11
    Die Beantwortung dieser Frage für den Bereich des Asylbewerberleistungsrechts erscheint allerdings nicht in dem erwähnten Sinne als schwierig, da diese Entscheidung des Bundessozialgerichts und die weitere Entscheidung vom 17. Juni 2008 (B 8/9b AY 1/07 R, NVwZ-RR 2009, S. 243) auch hier als Auslegungshilfen dienen.

    Diesen Aktualitätsgrundsatz berücksichtigt das Bundessozialgericht auch im Bereich des Asylbewerberleistungsrechts, jedenfalls soweit Leistungen nach § 2 AsylbLG in Verbindung mit §§ 19, 82 ff. SGB XII begehrt werden (BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R -, NVwZ-RR 2009, S. 243 ).

  • BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12

    Bundesrechnungshof; Informationszugang; Behörde; Verwaltungstätigkeit;

    Damit soll gewährleistet werden, dass sie von der abschließenden Entscheidung des Gerichts nicht überrascht werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. Februar 2012 - 1 BvR 1263/11 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2019 - L 19 AS 1810/18

    Erstattung vorläufiger Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II

    Die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dürfen dabei nicht überspannt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.12.2012 - 1 BvR 1263/11).
  • BSG, 20.12.2012 - B 7 AY 4/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren -

    Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat hinsichtlich des Normverständnisses des Senats und der modifizierten Anwendung der Norm keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfG, Beschluss vom 7.2.2012 - 1 BvR 1263/11 -, juris RdNr 14 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht