Rechtsprechung
BVerfG, 26.02.2019 - 1 BvR 1264/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 321a Abs 2 S 1 ZPO, § 522 Abs 2 S 1 ZPO, § 522 Abs 2 S 2 ZPO
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Gehörsanspruchs (Art 103 Abs 1 GG) durch Zurückweisung einer zivilprozessualen Berufung, ohne dass dem Berufungsführer der Hinweis gem § 522 Abs 2 S 2 ZPO nachweislich zugegangen war - Sowie zum Umfang der ... - Wolters Kluwer
Verletzung des Gehörsanspruchs durch Zurückweisung einer zivilprozessualen Berufung; Umfang der Substantiierungsobliegenheit bei der Rüge einer...
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Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Gehörsanspruchs (Art 103 Abs 1 GG) durch Zurückweisung einer zivilprozessualen Berufung, ohne dass dem Berufungsführer der Hinweis gem § 522 Abs 2 S 2 ZPO nachweislich zugegangen war - Sowie zum Umfang der ...
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GG Art. 103 Abs. 1 ; ZPO § 522 Abs. 2 S. 2
Verletzung des Gehörsanspruchs durch Zurückweisung einer zivilprozessualen Berufung; Umfang der Substantiierungsobliegenheit bei der Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - datenbank.nwb.de
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Gehörsanspruchs (Art 103 Abs 1 GG) durch Zurückweisung einer zivilprozessualen Berufung, ohne dass dem Berufungsführer der Hinweis gem § 522 Abs 2 S 2 ZPO nachweislich zugegangen war - Sowie zum Umfang der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zpoblog.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Hinweisbeschluss gem. § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO muss zugestellt werden
Besprechungen u.ä.
- zpoblog.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Hinweisbeschluss gem. § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO muss zugestellt werden
Verfahrensgang
- LG Rostock, 22.12.2016 - 1 S 203/15
- LG Rostock, 17.01.2017 - 1 S 203/15
- BVerfG, 26.02.2019 - 1 BvR 1264/17
Papierfundstellen
- NJW 2019, 1433
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90
Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters
Auszug aus BVerfG, 26.02.2019 - 1 BvR 1264/17
a) Dieses Recht garantiert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten im Prozess eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können (BVerfGK 6, 380 ; vgl. BVerfGE 89, 28 ).Die Gerichte sind verpflichtet, einer Entscheidung nur solche Tatsachen zugrunde zu legen, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (BVerfGE 89, 381 ; 101, 106 ; stRspr); der Einzelne hat ein Recht, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern, damit er Einfluss auf das Verfahren und dessen Ergebnis nehmen kann (BVerfGE 89, 28 ; 101, 106 ; stRspr).
- BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
Akteneinsichtsrecht
Auszug aus BVerfG, 26.02.2019 - 1 BvR 1264/17
Die Gerichte sind verpflichtet, einer Entscheidung nur solche Tatsachen zugrunde zu legen, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (BVerfGE 89, 381 ; 101, 106 ; stRspr); der Einzelne hat ein Recht, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern, damit er Einfluss auf das Verfahren und dessen Ergebnis nehmen kann (BVerfGE 89, 28 ; 101, 106 ; stRspr). - BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung …
Auszug aus BVerfG, 26.02.2019 - 1 BvR 1264/17
aa) Grundsätzlich ist hierfür zwar erforderlich, dass der Beschwerdeführer ausführt, was er bei Gewährung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vorgetragen hätte (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 72, 122 ).
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89
Volljährigenadoption
Auszug aus BVerfG, 26.02.2019 - 1 BvR 1264/17
Die Gerichte sind verpflichtet, einer Entscheidung nur solche Tatsachen zugrunde zu legen, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (BVerfGE 89, 381 ; 101, 106 ; stRspr); der Einzelne hat ein Recht, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern, damit er Einfluss auf das Verfahren und dessen Ergebnis nehmen kann (BVerfGE 89, 28 ; 101, 106 ; stRspr). - BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76
Hinweispflicht
Auszug aus BVerfG, 26.02.2019 - 1 BvR 1264/17
Vielmehr müssen sich die Gerichte einen Nachweis des Zugangs eines Hinweises verschaffen (vgl. BVerfGE 42, 243 ). - BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69
Substantiierungspflicht
Auszug aus BVerfG, 26.02.2019 - 1 BvR 1264/17
aa) Grundsätzlich ist hierfür zwar erforderlich, dass der Beschwerdeführer ausführt, was er bei Gewährung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vorgetragen hätte (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 72, 122 ). - BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 1542/05
Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Auszug aus BVerfG, 26.02.2019 - 1 BvR 1264/17
a) Dieses Recht garantiert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten im Prozess eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können (BVerfGK 6, 380 ; vgl. BVerfGE 89, 28 ). - BVerfG, 17.12.1952 - 1 BvR 164/52
Beginn des Fristlaufs zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 26.02.2019 - 1 BvR 1264/17
Sie soll gerade nicht zu laufen beginnen, bevor der Beschwerdeführer von der Entscheidung in einer Weise Kenntnis nehmen konnte, die es ihm ermöglicht, sich von der Wahrung oder Beeinträchtigung seiner verfassungsmäßigen Rechte zu überzeugen (vgl. BVerfGE 2, 101 ; 4, 309 ; 28, 88 ). - BVerfG, 06.10.1955 - 1 BvR 768/52
Fristbeginn für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei fehlender …
Auszug aus BVerfG, 26.02.2019 - 1 BvR 1264/17
Sie soll gerade nicht zu laufen beginnen, bevor der Beschwerdeführer von der Entscheidung in einer Weise Kenntnis nehmen konnte, die es ihm ermöglicht, sich von der Wahrung oder Beeinträchtigung seiner verfassungsmäßigen Rechte zu überzeugen (vgl. BVerfGE 2, 101 ; 4, 309 ; 28, 88 ). - BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerfG, 26.02.2019 - 1 BvR 1264/17
Es gibt dabei keine Vermutung, dass vom Gericht übersandte Mitteilungen oder Hinweise die Beteiligten auch erreicht haben (vgl. BVerfGE 36, 85 ). - BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67
Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeteiligung am …
- BVerfG, 19.06.2013 - 2 BvR 1960/12
Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch gerichtliche Entscheidung aufgrund von …
- BGH, 07.10.2021 - IX ZB 41/20
Widerlegung der Richtigkeit des in einem anwaltlichen Empfangsbekenntnis …
Das Berufungsgericht hat es somit versäumt, sich vor Erlass des Verwerfungsbeschlusses von dem rechtzeitigen Zugang der Hinweisverfügung beim Kläger zu überzeugen (vgl. zu dieser Verpflichtung BVerfG, NJW 2019, 1433 Rn. 17). - BayObLG, 05.03.2020 - 1 AR 152/19
Voraussetzungen der Verweisung wegen der örtlichen Unzuständigkeit
Das Gebot des rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, einer Entscheidung nur solche Tatsachen zugrunde zu legen, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten; der Einzelne hat ein Recht, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern, damit er Einfluss auf das Verfahren und dessen Ergebnis nehmen kann (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2019, 1 BvR 1264/17, NJW 2019, 1433 Rn. 17; BGH…, Beschluss vom 29. Mai 2018, VI ZR 370/17, NJW 2018, 3652 Rn. 8; jeweils m. w. N.). - BayObLG, 19.05.2020 - 1 AR 28/20
Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses mangels Zustellung an den …
(1) Das Gebot des rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, einer Entscheidung nur solche Tatsachen zugrunde zu legen, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten; der Einzelne hat ein Recht, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern, damit er Einfluss auf das Verfahren und dessen Ergebnis nehmen kann (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2019, 1 BvR 1264/17, NJW 2019, 1433 Rn. 17; BGH…, Beschluss vom 29. Mai 2018, VI ZR 370/17, NJW 2018, 3652 Rn. 8 jeweils m. w. N.). - BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 44/19
Bindender Verweisungsbeschluss bei fehlender willkürlicher Annahme der …
(1) Das Gebot des rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, einer Entscheidung nur solche Tatsachen zugrunde zu legen, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten; der Einzelne hat ein Recht, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern, damit er Einfluss auf das Verfahren und dessen Ergebnis nehmen kann (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2019, 1 BvR 1264/17, NJW 2019, 1433 Rn. 17; BGH…, Beschluss vom 29. Mai 2018, VI ZR 370/17, NJW 2018, 3652 Rn. 8; jeweils m. w. N.).