Rechtsprechung
BVerfG, 14.11.2018 - 1 BvR 1278/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen tarifvertragliche Differenzierungsklausel
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde betreffend differenzierende Bestimmungen in einem Sozialtarifvertrag wegen Überbrückungs- und Abfindungsleistungen
- Betriebs-Berater
Nichtannahmebeschluss wegen negativer Koalitionsfreiheit
- doev.de
Tarifvertragliche Differenzierungsklausel
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl differenzierender Bestimmungen in einem Sozialtarifvertrag - keine Verletzung der Koalitionsfreiheit des Arbeitnehmers (Art 9 Abs 3 GG) oder des Grundrechts auf freien Abschluss eines Arbeitsvertrags (Art 12 Abs 1 ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 9 Abs. 3
Verfassungsbeschwerde betreffend differenzierende Bestimmungen in einem Sozialtarifvertrag wegen Überbrückungs- und Abfindungsleistungen - datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl differenzierender Bestimmungen in einem Sozialtarifvertrag - keine Verletzung der Koalitionsfreiheit des Arbeitnehmers (Art 9 Abs 3 GG) oder des Grundrechts auf freien Abschluss eines Arbeitsvertrags (Art 12 Abs 1 ...
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Verfassungsmäßigkeit tarifvertraglicher Differenzierungsklauseln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen tarifvertragliche Differenzierungsklausel
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Differenzierungsklauseln in Tarifverträgen - oder: die gewerkschaftlich nicht organisierten Arbeitnehmer
- lto.de (Kurzinformation)
Zu tariflicher Differenzierungsklausel: Gewerkschaftsmitglieder dürfen privilegiert werden
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Bevorzugung von Gewerkschaftsmitgliedern mit tarifvertraglicher Differenzierungsklausel
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen tarifvertragliche Differenzierungsklausel
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Dürfen Gewerkschaftsmitglieder bevorzugt werden?
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Karlsruhe billigt Vorteile für Gewerkschaftsmitglieder
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Differenzierungsklauseln sind verfassungsgemäß
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen tarifvertragliche Differenzierungsklausel
- juraforum.de (Kurzinformation)
Gewerkschaften dürfen in Tarifverträgen Extra-Boni für Mitglieder aushandeln
Verfahrensgang
- ArbG München, 20.12.2012 - 3 Ca 8900/12
- LAG München, 27.03.2014 - 3 Sa 127/13
- BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 441/14
- BVerfG, 14.11.2018 - 1 BvR 1278/16
Papierfundstellen
- ZIP 2019, 239
- NZA 2019, 112
- BB 2019, 448
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (30)
- BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13
Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder
Auszug aus BVerfG, 14.11.2018 - 1 BvR 1278/16
Das Bundesarbeitsgericht geht nachvollziehbar davon aus, dass vorliegend kein höherer Druck erzeugt wird als derjenige, der sich stets ergibt, wenn die individualvertraglichen Vereinbarungen hinter den Abreden zurückbleiben, die eine Gewerkschaft im Wege eines Tarifvertrags nur für ihre Mitglieder treffen kann (vgl. § 3 Abs. 1 TVG; BAG, Urteil vom 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 -, juris Rn. 48).b) Hier hat das Bundesarbeitsgericht unter Bezugnahme auf seine Leitentscheidung (BAG, Urteil vom 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 -, juris) nachvollziehbar angenommen, dass angesichts der besonderen Umstände des Falls eine strukturell schutzbedürftige Unterlegenheit durch die betrieblichen und tarifvertraglichen Regelungen aufgefangen war, die auch auf den Beschwerdeführer Anwendung fanden.
Zudem ist die Gewerkschaft ohnehin nur befugt, Abreden für ihre Mitglieder zu treffen, und kann schon aufgrund der Tarifautonomie nicht als verpflichtet angesehen werden, dabei alle Beschäftigten gleichermaßen zu berücksichtigen (ausführlich BAG, Urteil vom 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 -, juris Rn. 40 ff.).
- BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15
Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar
Auszug aus BVerfG, 14.11.2018 - 1 BvR 1278/16
Art. 9 Abs. 3 GG schützt die Anwendung von einmal geschlossenen Tarifverträgen (vgl. BVerfGE 146, 71 ), aber als individuelles Freiheitsrecht auch, Vereinigungen zur Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen fernzubleiben (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 146, 71 ; stRspr).Dieses ist gerade darauf angelegt, die strukturelle Unterlegenheit der einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Abschluss von Arbeitsverträgen durch kollektives Handeln auszugleichen und damit ein annähernd gleichgewichtiges Aushandeln der Löhne und Arbeitsbedingungen zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 88, 103 ; 92, 365 ; 146, 71 ).
Daher kommt dem Tarifvertrag eine Richtigkeitsvermutung zu; ein objektiver Maßstab, nach dem sich die Richtigkeit besser beurteilen ließe, existiert nicht (vgl. BVerfGE 146, 71 ).
- BVerfG, 20.07.1971 - 1 BvR 13/69
Verfassungsmäßigkeit der Zulassung von Rechtsanwälten nur bei Streitwerten über …
Auszug aus BVerfG, 14.11.2018 - 1 BvR 1278/16
Daher darf kein Zwang oder Druck in Richtung auf eine Mitgliedschaft ausgeübt werden (vgl. BVerfGE 20, 312 ; 31, 297 ; 44, 322 ; 55, 7 ; 64, 208 ; 116, 202 ; BVerfGK 4, 356 ).Die Tatsache, dass organisierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anders behandelt werden als nicht organisierte Beschäftigte, bedeutet insofern jedoch noch keine Grundrechtsverletzung, solange sich daraus nur ein eventueller faktischer Anreiz zum Beitritt ergibt, aber weder Zwang noch Druck entsteht (vgl. BVerfGE 31, 297 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2000 -1 BvR 945/00 -, www.bverfg.de, Rn. 7).
- BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03
Zur Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus BVerfG, 14.11.2018 - 1 BvR 1278/16
Daher darf kein Zwang oder Druck in Richtung auf eine Mitgliedschaft ausgeübt werden (vgl. BVerfGE 20, 312 ; 31, 297 ; 44, 322 ; 55, 7 ; 64, 208 ; 116, 202 ; BVerfGK 4, 356 ).a) Zwar befinden sich abhängig Beschäftigte beim Abschluss von Arbeitsverträgen typischerweise in einer Situation struktureller Unterlegenheit (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 85, 191 ; 92, 365 ; 98, 365 ; 126, 286 ; BVerfGK 4, 356 ), weshalb Vorkehrungen zu treffen sind, um sie vor Überforderungen zu schützen.
- BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89
Versorgungsanwartschaften
Auszug aus BVerfG, 14.11.2018 - 1 BvR 1278/16
a) Zwar befinden sich abhängig Beschäftigte beim Abschluss von Arbeitsverträgen typischerweise in einer Situation struktureller Unterlegenheit (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 85, 191 ; 92, 365 ; 98, 365 ; 126, 286 ; BVerfGK 4, 356 ), weshalb Vorkehrungen zu treffen sind, um sie vor Überforderungen zu schützen.Einen hinreichenden Schutz davor, dass eine Unterlegenheit ausgenutzt wird, können aber auch Tarifverträge bewirken (vgl. BVerfGE 98, 365 ).
- BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85
Aussperrung
Auszug aus BVerfG, 14.11.2018 - 1 BvR 1278/16
a) Zwar befinden sich abhängig Beschäftigte beim Abschluss von Arbeitsverträgen typischerweise in einer Situation struktureller Unterlegenheit (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 85, 191 ; 92, 365 ; 98, 365 ; 126, 286 ; BVerfGK 4, 356 ), weshalb Vorkehrungen zu treffen sind, um sie vor Überforderungen zu schützen.Dieses ist gerade darauf angelegt, die strukturelle Unterlegenheit der einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Abschluss von Arbeitsverträgen durch kollektives Handeln auszugleichen und damit ein annähernd gleichgewichtiges Aushandeln der Löhne und Arbeitsbedingungen zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 88, 103 ; 92, 365 ; 146, 71 ).
- BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86
Kurzarbeitergeld
Auszug aus BVerfG, 14.11.2018 - 1 BvR 1278/16
a) Zwar befinden sich abhängig Beschäftigte beim Abschluss von Arbeitsverträgen typischerweise in einer Situation struktureller Unterlegenheit (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 85, 191 ; 92, 365 ; 98, 365 ; 126, 286 ; BVerfGK 4, 356 ), weshalb Vorkehrungen zu treffen sind, um sie vor Überforderungen zu schützen.Dieses ist gerade darauf angelegt, die strukturelle Unterlegenheit der einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Abschluss von Arbeitsverträgen durch kollektives Handeln auszugleichen und damit ein annähernd gleichgewichtiges Aushandeln der Löhne und Arbeitsbedingungen zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 88, 103 ; 92, 365 ; 146, 71 ).
- BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 3185/09
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gewerkschaftlichen Aufruf zu einer …
Auszug aus BVerfG, 14.11.2018 - 1 BvR 1278/16
Zwar kann Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt sein, wenn eine Vorlage an den Großen Senat eines Bundesgerichts willkürlich unterbleibt (vgl. BVerfGE 3, 359 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 2014 - 1 BvR 3185/09 -, www.bverfg.de, Rn. 34). - BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53
Tatsachenfeststellung
Auszug aus BVerfG, 14.11.2018 - 1 BvR 1278/16
Zwar kann Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt sein, wenn eine Vorlage an den Großen Senat eines Bundesgerichts willkürlich unterbleibt (vgl. BVerfGE 3, 359 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 2014 - 1 BvR 3185/09 -, www.bverfg.de, Rn. 34). - BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1015/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Bestellerprinzips bei …
Auszug aus BVerfG, 14.11.2018 - 1 BvR 1278/16
Es ist nicht erkennbar, dass vorliegend das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 139 ; 142, 268 ; stRspr), einen Arbeitsvertrag frei zu schließen und daher auch aushandeln zu können, verletzt wäre. - BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 441/14
Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder
- BVerfG, 24.02.2015 - 1 BvR 472/14
Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter über geschlechtliche …
- LAG München, 27.03.2014 - 3 Sa 127/13
- BVerfG, 07.09.2010 - 1 BvR 2160/09
Erfolglose Verfassungsbeschwerden eines Gasversorgungsunternehmens gegen die …
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06
Ultra-vires-Kontrolle Mangold
- BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 622/06
Schadensersatzanspruch gemäß § 113 Satz 3 InsO - Aufhebungsvertrag
- BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 1909/06
Verfassungsrechtliche Grenzen der Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen durch die …
- BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00
Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher …
- BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine dynamische Verweisung in einem Gesetz …
- BVerfG, 19.10.1966 - 1 BvL 24/65
Tariffähigkeit von Innungen
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74
Allgemeinverbindlicherklärung I
- BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvR 1011/78
Personalrat
- BVerfG, 03.07.2000 - 1 BvR 945/00
Keine Verletzung der negativen Koalitionsfreiheit durch die Nachwirkungsanordnung …
- BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78
Schwerbehindertenabgabe
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
- BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74
Allgemeinverbindlicherklärung II
- BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87
Kleinbetriebsklausel I
- BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85
Streikeinsatz von Beamten
- BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82
Nachtarbeitsverbot
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
- BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 719/19
Verfassungsbeschwerden gegen Streikmaßnahmen auf dem Betriebsgelände der …
Demgegenüber genügt es nicht, wenn von einer Regelung oder Maßnahme ein bloßer Anreiz zum Beitritt zu einer Koalition ausgeht (vgl. BVerfGE 116, 202 ; zur Differenzierungsklausel BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. November 2018 - 1 BvR 1278/16 -, Rn. 4 f.). - BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 123/18
Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast
Deren Höhe bleibt selbst bei Berücksichtigung des erhöhten Anspruchs auf tarifliche Sonderzuwendung und Urlaubsgeld für Gewerkschaftsmitglieder nach A IV Abs. 2 Buchst. b Zukunfts-TV (…dazu BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 28 ff. mwN, BAGE 151, 235; BVerfG 14. November 2018 - 1 BvR 1278/16 -) sowie dem zusätzlichen Warengutschein, den der MTV nicht vorsieht, auf das jeweilige Jahr bezogen hinter derjenigen nach den Flächentarifverträgen für den Hamburger Einzelhandel zurück. - BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 310/16
Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf eine Optionskommune - …
Allerdings greift die gesetzliche Regelung in das Grundrecht des Klägers aus Art. 12 Abs. 1 GG, einen Arbeitsvertrag frei zu schließen und daher auch dessen Inhalt aushandeln zu können (vgl. BVerfG 14. November 2018 - 1 BvR 1278/16 - Rn. 6 mwN) , hinsichtlich in Bezug genommener Tarifnormen ein, weil sie deren Rechtswirkung verdrängt und es dadurch im Einzelfall auch zu einer Verlängerung der Arbeitszeit oder Verringerung der Vergütung kommen kann.
- BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 88/17
Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel
Allerdings greift die gesetzliche Regelung in das Grundrecht des Klägers aus Art. 12 Abs. 1 GG, einen Arbeitsvertrag frei zu schließen und daher auch dessen Inhalt aushandeln zu können (vgl. BVerfG 14. November 2018 - 1 BvR 1278/16 - Rn. 6 mwN) , hinsichtlich in Bezug genommener Tarifnormen ein, weil sie deren Rechtswirkung verdrängt und es dadurch im Einzelfall auch zu einer Verlängerung der Arbeitszeit oder Verringerung der Vergütung kommen kann. - BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 197/17
Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel
Allerdings greift die gesetzliche Regelung in das Grundrecht der Klägerin aus Art. 12 Abs. 1 GG, einen Arbeitsvertrag frei zu schließen und daher auch dessen Inhalt aushandeln zu können (vgl. BVerfG 14. November 2018 - 1 BvR 1278/16 - Rn. 6 mwN) , hinsichtlich in Bezug genommener Tarifnormen ein, weil sie deren Rechtswirkung verdrängt und es dadurch im Einzelfall auch zu einer Verlängerung der Arbeitszeit oder Verringerung der Vergütung kommen kann. - BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 271/18
Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast
Deren Höhe bleibt selbst bei Berücksichtigung des erhöhten Anspruchs auf tarifliche Sonderzuwendung und Urlaubsgeld für Gewerkschaftsmitglieder nach A IV Abs. 2 Buchst. b Zukunfts-TV (…dazu BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 28 ff. mwN, BAGE 151, 235; BVerfG 14. November 2018 - 1 BvR 1278/16 -) sowie dem zusätzlichen Warengutschein, den der MTV nicht vorsieht, auf das jeweilige Jahr bezogen hinter derjenigen nach den Flächentarifverträgen für den Hamburger Einzelhandel zurück. - BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 385/19
Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel
b) Die gesetzliche Regelung greift zwar in das Grundrecht der Klägerin aus Art. 12 Abs. 1 GG, einen Arbeitsvertrag frei zu schließen und daher auch dessen Inhalt aushandeln zu können (vgl. BVerfG 14. November 2018 - 1 BvR 1278/16 - Rn. 6 mwN) , hinsichtlich in Bezug genommener Tarifnormen ein, weil sie deren Rechtswirkung verdrängt und es dadurch im Einzelfall auch zu einer Verlängerung der Arbeitszeit oder Verringerung der Vergütung kommen kann. - BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 89/17
Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel
Allerdings greift die gesetzliche Regelung in das Grundrecht der Klägerin aus Art. 12 Abs. 1 GG, einen Arbeitsvertrag frei zu schließen und daher auch dessen Inhalt aushandeln zu können (vgl. BVerfG 14. November 2018 - 1 BvR 1278/16 - Rn. 6 mwN) , hinsichtlich in Bezug genommener Tarifnormen ein, weil sie deren Rechtswirkung verdrängt und es dadurch im Einzelfall auch zu einer Verlängerung der Arbeitszeit oder Verringerung der Vergütung kommen kann. - BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 1003/13
Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel
Allerdings greift die gesetzliche Regelung in das Grundrecht der Klägerin aus Art. 12 Abs. 1 GG, einen Arbeitsvertrag frei zu schließen und daher auch dessen Inhalt aushandeln zu können (vgl. BVerfG 14. November 2018 - 1 BvR 1278/16 - Rn. 6 mwN) , hinsichtlich in Bezug genommener Tarifnormen ein, weil sie deren Rechtswirkung verdrängt und es dadurch im Einzelfall auch zu einer Verlängerung der Arbeitszeit oder Verringerung der Vergütung kommen kann. - BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 547/18
Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel
Allerdings greift die gesetzliche Regelung in das Grundrecht des Klägers aus Art. 12 Abs. 1 GG, einen Arbeitsvertrag frei zu schließen und daher auch dessen Inhalt aushandeln zu können (vgl. BVerfG 14. November 2018 - 1 BvR 1278/16 - Rn. 6 mwN) , hinsichtlich in Bezug genommener Tarifnormen ein, weil sie deren Rechtswirkung verdrängt und es dadurch im Einzelfall auch zu einer Verlängerung der Arbeitszeit oder Verringerung der Vergütung kommen kann. - BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 17/17
Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2021 - 3 Sa 34/20
Leistungsträgerzulage - Widerrufsvorbehalt - arbeitsrechtliche Gleichbehandlung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2019 - 3 Sa 338/18
Entgelt - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Beweislast - …