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   BVerfG, 09.12.1999 - 1 BvR 1287/99   

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BVerfG, 09.12.1999 - 1 BvR 1287/99 (https://dejure.org/1999,4996)
BVerfG, Entscheidung vom 09.12.1999 - 1 BvR 1287/99 (https://dejure.org/1999,4996)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Dezember 1999 - 1 BvR 1287/99 (https://dejure.org/1999,4996)
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Zweite Fristverlängerung Berufungsbegründung

Art. 2, 20 Abs. 3 GG;

§ 225 ZPO

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Verwerfung der Berufung im Zivilprozess mangels Zustimmung des Prozessgegners zur Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Verwerfung einer Berufung gegen ein amtsgerichtliches Urteil und die Ablehnung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Nachträgliche Verkürzung des Rechtsschutzes durch Versagung einer Fristverlängerung; Zustimmung des Prozessgegners ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 944
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für die

    Auszug aus BVerfG, 09.12.1999 - 1 BvR 1287/99
    Da der Beschwerdeführer im Hinblick auf den Subsidiaritätsgrundsatz gehalten war, nach Verwerfung der Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen (vgl. BVerfGE 10, 274 [281]), und der Rechtsbehelf der Wiedereinsetzung zum Rechtsweg im Sinne des § 90 Abs. 2 BVerfGG gehört (vgl. BVerfGE 42, 252 [256]), ist die Beschwerdefrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG auch hinsichtlich des Beschlusses vom 23. April 1999 gewahrt.

    Da das Landgericht dem Beschwerdeführer die Möglichkeit eines Zugangs zur Berufungsinstanz - unter anderem mit der ebenfalls unzutreffenden Begründung, schon der rechtskräftige Abschluß des Verfahrens stehe der Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entgegen (vgl. demgegenüber BVerfGE 42, 252 [256], sowie BGH, NJW 1992, S. 1898 [1899]) - auch nicht im Wege der Wiedereinsetzung eröffnet hat, ist der angegriffene Beschluß vom 23. April 1999 gemäß § 95 Abs. 2 BVerfGG aufzuheben und die Sache an das Landgericht zurückzuverweisen; der Beschluß des Landgerichts vom 24. Juni 1999 wird damit gegenstandslos.

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 09.12.1999 - 1 BvR 1287/99
    Der Rechtsweg darf danach nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe der genannten Art nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 88, 118 [123 f.] m. w. N.).
  • BVerfG, 28.01.1960 - 1 BvR 145/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Vorenthalten einer

    Auszug aus BVerfG, 09.12.1999 - 1 BvR 1287/99
    Da der Beschwerdeführer im Hinblick auf den Subsidiaritätsgrundsatz gehalten war, nach Verwerfung der Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen (vgl. BVerfGE 10, 274 [281]), und der Rechtsbehelf der Wiedereinsetzung zum Rechtsweg im Sinne des § 90 Abs. 2 BVerfGG gehört (vgl. BVerfGE 42, 252 [256]), ist die Beschwerdefrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG auch hinsichtlich des Beschlusses vom 23. April 1999 gewahrt.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 09.12.1999 - 1 BvR 1287/99
    Die insoweit geltend gemachte Grundrechtsverletzung hat besonderes Gewicht, weil sich das Landgericht für seine Entscheidung auf eine offenbar ständige Praxis dieses Gerichts bezogen hat (vgl. BVerfGE 90, 22 [25]).
  • BGH, 18.03.1992 - IV ZR 101/91

    Substantiierter Berufungsangriff bei geltendgemachtem Verzugsschaden -

    Auszug aus BVerfG, 09.12.1999 - 1 BvR 1287/99
    Da das Landgericht dem Beschwerdeführer die Möglichkeit eines Zugangs zur Berufungsinstanz - unter anderem mit der ebenfalls unzutreffenden Begründung, schon der rechtskräftige Abschluß des Verfahrens stehe der Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entgegen (vgl. demgegenüber BVerfGE 42, 252 [256], sowie BGH, NJW 1992, S. 1898 [1899]) - auch nicht im Wege der Wiedereinsetzung eröffnet hat, ist der angegriffene Beschluß vom 23. April 1999 gemäß § 95 Abs. 2 BVerfGG aufzuheben und die Sache an das Landgericht zurückzuverweisen; der Beschluß des Landgerichts vom 24. Juni 1999 wird damit gegenstandslos.
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus BVerfG, 09.12.1999 - 1 BvR 1287/99
    Welche Erwartungen der rechtsuchende Bürger hinsichtlich des Erfolgs eines von ihm gestellten Fristverlängerungsantrags hegen darf, richtet sich im Rechtsstaat grundsätzlich nach der Rechtslage, mithin danach, wie das Gericht bei zutreffender Anwendung der Normen verfahren müßte (vgl. BVerfGE 79, 372 [376]).
  • BVerfG, 14.09.2011 - 2 BvR 449/11

    Strafverteidiger; Akteneinsicht (Aktenübersendung); Vollmacht (Zweifel an der

    Es ist zu erwarten, dass das Amtsgericht Gladbeck ohne eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in vergleichbaren Fällen an seiner Rechtsauffassung festhalten würde (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Dezember 1999 - 1 BvR 1287/99 -, NJW 2000, S. 944 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. September 2000 - 1 BvR 1059/00 -, NJW 2001, S. 744 ).
  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 677/05

    Sitzungspolizeiliche Maßnahme (Ausschluss einer kopftuchtragenden Muslima aus der

    Eine solche generelle Missachtung von Grundrechten, die sich in einer gefestigten Gerichtspraxis ausdrücken kann (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 1999 - 1 BvR 1287/99 -, NJW 2000, S. 944, 945), steht hier im Raum.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.01.2020 - VerfGH 63/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags

    Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die ergänzenden Anmerkungen des Oberlandesgerichts zur Handhabung des § 225 Abs. 2 ZPO in der Spruchpraxis des Senats und seine Meinung, dass ein erfahrener Anwalt auf die Bewilligung rechtlichen Gehörs verzichten würde, erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegen und rechtsstaatlichen Anforderungen an die Verfahrensgestaltung (Art. 4 Abs. 1 LV i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) widersprechen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 1989 - 1 BvR 649/88 -, NJW 1989, 1147 = juris, Rn. 11; Beschluss vom 9. Dezember 1999 - 1 BvR 1287/99 -, NJW 2000, 944 = juris, Rn. 5).
  • LG Köln, 13.09.2019 - 25 O 40/19
    Insoweit ist entgegen der Auffassung des Klägers eine Fristverlängerung nicht von seiner Zustimmung abhängig (vgl. BVerfG Beschl. v. 09.12.1999 - 1 BvR 1287/99 - NJW 2000, 944).
  • OLG Jena, 31.08.2001 - 1 U 52/00

    Fehlerhafte Zurückweisung von Vorbringen als verspätet

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (Beschluss vom 09.12.1999 - NJW 2000, 944) verstößt es gegen Artikel 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, wenn im Zivilprozess der zweite Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist (hier: Klageerwiderungsfrist) unter Hinweis auf § 225 Abs. 2 ZPO allein mit der Begründung abgelehnt wird, der Prozessgegner habe der erneuten Verlängerung nicht zugestimmt.
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