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   BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 1321/13   

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https://dejure.org/2015,28777
BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 1321/13 (https://dejure.org/2015,28777)
BVerfG, Entscheidung vom 14.09.2015 - 1 BvR 1321/13 (https://dejure.org/2015,28777)
BVerfG, Entscheidung vom 14. September 2015 - 1 BvR 1321/13 (https://dejure.org/2015,28777)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz aufgrund Außerachtlassung spezifisch institutionalisierter Erleichterungen für die Aufklärung grenzüberschreitender Sachverhalte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 2 Abs 1 AdWirkG, § 2 Abs 2 S 1 AdWirkG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung trotz Pflicht zur Amtsermittlung verletzt Anspruch des Rechtssuchenden auf effektiven Rechtsschutz - Zur Möglichkeit der Aktenbeiziehung auf Grundlage der Europäischem Beweiserhebungsverordnung ...

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen auf der Basis eines adoptionsrechtlichen Anerkennungsverfahrens nach dem Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG)

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung trotz Pflicht zur Amtsermittlung verletzt Anspruch des Rechtssuchenden auf effektiven Rechtsschutz - Zur Möglichkeit der Aktenbeiziehung auf Grundlage der Europäischem Beweiserhebungsverordnung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen auf der Basis eines adoptionsrechtlichen Anerkennungsverfahrens nach dem Adoptionswirkungsgesetz ( AdWirkG )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grenzüberschreitende (Adoptions-)Sachverhalte - und institutionalisierte Erleichterungen für die Aufklärung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nutzung spezifisch institutionalisierter Erleichterungen und Unterstützungsmaßnahmen kann geboten sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nutzung spezifisch institutionalisierter Erleichterungen und Unterstützungsmaßnahmen kann geboten sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 626
  • FamRZ 2016, 26
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 1321/13
    Das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes enthält auch die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes, der die grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Verfahrensgegenstands ermöglichen muss (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 101, 275 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach eine Verletzung dieses Grundrechts dadurch festgestellt, dass die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten zur Sachverhaltsfeststellung so eng ausgelegt haben, dass eine sachliche Prüfung der ihnen vorgelegten Fragen nicht möglich war (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 4, 119 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, juris, Rn. 13).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 1321/13
    Das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes enthält auch die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes, der die grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Verfahrensgegenstands ermöglichen muss (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 101, 275 ).
  • BVerfG, 19.10.2004 - 2 BvR 779/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 1321/13
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach eine Verletzung dieses Grundrechts dadurch festgestellt, dass die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten zur Sachverhaltsfeststellung so eng ausgelegt haben, dass eine sachliche Prüfung der ihnen vorgelegten Fragen nicht möglich war (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 4, 119 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 1321/13
    Verfassungswidrig ist die Entscheidung jedoch, wenn sie auf einem schweren Rechtsanwendungsfehler wie der Nichtberücksichtigung einer offensichtlich einschlägigen Norm beruht (vgl. BVerfGE 87, 273 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 1321/13
    Die Entscheidung über den Gegenstandswert beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 09.12.2014 - 2 BvR 429/11

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 1321/13
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach eine Verletzung dieses Grundrechts dadurch festgestellt, dass die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten zur Sachverhaltsfeststellung so eng ausgelegt haben, dass eine sachliche Prüfung der ihnen vorgelegten Fragen nicht möglich war (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 4, 119 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 2063/11

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 1321/13
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach eine Verletzung dieses Grundrechts dadurch festgestellt, dass die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten zur Sachverhaltsfeststellung so eng ausgelegt haben, dass eine sachliche Prüfung der ihnen vorgelegten Fragen nicht möglich war (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 4, 119 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, juris, Rn. 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-175/06

    Tedesco - Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 1321/13
    Da die Beweisaufnahmeverordnung abweichend von der Initiative Deutschlands (vgl. Jayme/Kohler, IPRax 2001, S. 501 mit Hinweis auf ABI. EG Nr. C 314/1 ) auf die Einbeziehung "anderer gerichtlicher Handlungen" jedenfalls dem Wortlaut nach verzichtet, wird andererseits vertreten, dass solche Maßnahmen nicht in den Anwendungsbereich der Beweisaufnahmeverordnung fallen (vgl. insbesondere Generalanwältin Kokott, Schlussanträge vom 18. Juli 2007, Rs. C-175/06, Nr. 79).
  • BVerfG, 15.09.2020 - 1 BvR 2435/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Zurückweisung von

    Ein Verfassungsverstoß kommt vielmehr nur unter besonderen Umständen in Betracht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2015 - 1 BvR 1321/13 -, Rn. 21 f.).
  • OLG Karlsruhe, 30.09.2019 - 11 W 114/17

    Erbscheinsverfahren: Ergänzende Auslegung eines durch einen jüdischen Erblasser

    Auch Beweisanträge der Beteiligten darf das Gericht dann außer Betracht lassen, wenn es sie aus Rechtsgründen für unerheblich oder wenn es die angebotenen Beweise nach dem sonstigen Ergebnis der Ermittlungen für überflüssig oder nicht sachdienlich hält (BVerfG, Beschluss vom 14. September 2015 - 1 BvR 1321/13, juris Rn. 26; Keidel/Sternal, FamFG 19. Aufl. § 26 Rn. 22).
  • BVerfG, 02.08.2023 - 2 BvR 593/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend eine Abschiebungsanordnung nach

    Wie das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf die Sachaufklärungspflichten aus § 26 FamFG oder § 10 Abs. 1 StrRehaG festgestellt hat, darf ein Gericht die prozessualen Möglichkeiten zur Sachverhaltsaufklärung nicht so eng auslegen, dass eine sachliche Prüfung des anhängigen Falles nicht mehr möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2015 - 1 BvR 1321/13 -, Rn. 22; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 19 f.).
  • VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 46-IV-22

    Übertragung der elterlichen Sorge ganz oder teilweise allein auf einen Elternteil

    Es kann die Ermittlungen dann abschließen, wenn von diesen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. September 2015 - 1 BvR 1321/13 - juris Rn. 26).
  • AG Dieburg, 07.12.2020 - 51 F 308/20

    Der Nutzen der von der STIKO empfohlenen Impfungen überwiegt das Impfrisiko.

    Insbesondere brauchen nicht alle von den Beteiligten angebotenen Beweise erhoben zu werden (BVerfG (1. Kammer des Ersten Senats), Beschluss vom 14.09.2015 - 1 BvR 1321/13 - FamRZ 2016, 26).
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