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   BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 1351/01   

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BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 1351/01 (https://dejure.org/2007,1062)
BVerfG, Entscheidung vom 14.02.2007 - 1 BvR 1351/01 (https://dejure.org/2007,1062)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 1 BvR 1351/01 (https://dejure.org/2007,1062)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Deutsches Notarinstitut

    EGZPO § 15a; GüSchIG NRW § 10; GG Art. 19 Abs. 4, 2 Abs. 1
    Regelung über obligatorisches Streitschlichtungsverfahren verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit eines obligatorischen Streitschlichtungsversuchs vor Klageerhebung mit dem allgemeinen Justizgewährungsanspruch; Klärungsbedürftigkeit von Fragen bezüglich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Zugang zu den Gerichten; Erfolglosigkeit eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Streitschlichtungsverfahren in NRW ist verfassungsgemäß

  • opinioiuris.de

    Regelung über obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung

  • Judicialis

    BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GüSchlG NRW § 3; ; GüSchlG NRW § 10; ; GüSchlG NRW § 10 Abs. 1; ; GüSchlG NRW § 10 Abs. 1 Nr. 1; ; GüSchlG NRW § 11; ; GüSchlG NRW § 12; ; GüSchlG NRW § 13; ; GüSchlG NRW § 13 Abs. 1 Satz 2; ; EGZPO § 15 a; ; ZPO § 32; ; ZPO § 203 a.F.; ; ZPO § 204 a.F.; ; ZPO § 511 a Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GüSchlG NRW § 10; EGZPO § 15a
    Unzulässigkeit einer Zivilklage wegen fehlenden Güteverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Obligatorisches Schlichtungsverfahren ist verfassungsmäßig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Regelung über obligatorisches Streitschlichtungsverfahren verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Obligatorische Streitschlichtung

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EGZPO § 15a; GüSchIG NRW § 10; GG Art. 19 Abs. 4, 2 Abs. 1
    Regelung über obligatorisches Streitschlichtungsverfahren verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Obligatorische Streitschlichtung

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Regelung über obligatorisches Streitschlichtungsverfahren verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung zur Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens vor Klageerhebung ist verfassungsgemäß

  • verbraucherstreitbeilegung.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Konsens auch im Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Regelung über obligatorisches Streitschlichtungsverfahren nicht zu beanstanden

Besprechungen u.ä. (4)

  • schiedsstellen.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 15a EGZPO
    Die obligatorische Vorschaltung von Schiedsfrauen und Schiedsmännern in Zivilsachen vor die Amtsgerichte ist verfassungsgemäß (DiAG a. D. Erhard Väth; SchiedsamtsZeitung 6/2007, S. 121-127)

  • verbraucherstreitbeilegung.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Konsens auch im Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 9.7.2007)

    Eigenverantwortliche Konfliktlösung gegenüber richterlicher Streitentscheidung vorzugswürdig // Ein Plädoyer für Mediation

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zwang zur vorgerichtlichen Streitschlichtung verfassungsgemäß! (IBR 2007, 347)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 275
  • NJW-RR 2007, 1073
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 1351/01
    Insoweit ist vielmehr der allgemeine Justizgewährungsanspruch maßgeblich, der seine Grundlage in Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip hat (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 97, 169 ; 107, 395 ).

    Hinsichtlich der Art der Gewährung des durch diesen Anspruch gesicherten Rechtsschutzes verfügt der Gesetzgeber über einen Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum, der sich auf die Beurteilung der Vor- und Nachteile für die jeweils betroffenen Belange sowie auf die Abwägung mit Blick auf die Folgen für die verschiedenen rechtlich geschützten Interessen erstreckt (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ; BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u.a. -, EuGRZ 2006, S. 159 ).

    Darüber hinaus garantiert er die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 88, 118 ).

    Deren Regelungen können für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich dadurch für den Rechtsuchenden einschränkend auswirken (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 60, 253 ; 77, 275 ; 88, 118 ; 93, 99 ).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 1351/01
    Hinsichtlich der Art der Gewährung des durch diesen Anspruch gesicherten Rechtsschutzes verfügt der Gesetzgeber über einen Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum, der sich auf die Beurteilung der Vor- und Nachteile für die jeweils betroffenen Belange sowie auf die Abwägung mit Blick auf die Folgen für die verschiedenen rechtlich geschützten Interessen erstreckt (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ; BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u.a. -, EuGRZ 2006, S. 159 ).

    Deren Regelungen können für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich dadurch für den Rechtsuchenden einschränkend auswirken (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 60, 253 ; 77, 275 ; 88, 118 ; 93, 99 ).

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 1351/01
    Deren Regelungen können für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich dadurch für den Rechtsuchenden einschränkend auswirken (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 60, 253 ; 77, 275 ; 88, 118 ; 93, 99 ).
  • AG Rheinberg, 16.05.2001 - 10 C 189/01
    Auszug aus BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 1351/01
    b) das Urteil des Amtsgerichts Rheinberg vom 16. Mai 2001 - 10 C 189/01 -.
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 1351/01
    Hinsichtlich der Art der Gewährung des durch diesen Anspruch gesicherten Rechtsschutzes verfügt der Gesetzgeber über einen Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum, der sich auf die Beurteilung der Vor- und Nachteile für die jeweils betroffenen Belange sowie auf die Abwägung mit Blick auf die Folgen für die verschiedenen rechtlich geschützten Interessen erstreckt (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ; BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u.a. -, EuGRZ 2006, S. 159 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 1351/01
    Insoweit ist vielmehr der allgemeine Justizgewährungsanspruch maßgeblich, der seine Grundlage in Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip hat (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 97, 169 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 1351/01
    Deren Regelungen können für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich dadurch für den Rechtsuchenden einschränkend auswirken (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 60, 253 ; 77, 275 ; 88, 118 ; 93, 99 ).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 1351/01
    Deren Regelungen können für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich dadurch für den Rechtsuchenden einschränkend auswirken (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 60, 253 ; 77, 275 ; 88, 118 ; 93, 99 ).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 1351/01
    Insoweit ist vielmehr der allgemeine Justizgewährungsanspruch maßgeblich, der seine Grundlage in Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip hat (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 97, 169 ; 107, 395 ).
  • BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 26/14 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine

    Kommt es nicht zu einer unstreitigen Erledigung, sondern schlägt die Schlichtung - notwendigerweise gerichtsverwertbar dokumentiert (vgl zur Erfolglosigkeitsbescheinigung gemäß § 13 Abs. 1 S 2 Gütestellen- und Schlichtungsgesetz NRW BVerfG Beschluss vom 14.2.2007 - 1 BvR 1351/01 - BVerfGK 10, 275, 282 = Juris RdNr 41; Buchner, SGb 2014, 119, 124) - fehl, steht einer Klage, mit der eine "streitig gebliebene Vergütung" gefordert wird, nichts mehr im Wege.

    Ergänzend muss allerdings der Weg zu einer Streitentscheidung durch die staatlichen Gerichte eröffnet bleiben (vgl zum Ganzen BVerfG Beschluss vom 14.2.2007 - 1 BvR 1351/01 - BVerfGK 10, 275, 278 = Juris RdNr 26 mwN).

  • BSG, 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - obligatorische Schlichtung bei

    a) In der Rechtsprechung des BVerfG ist geklärt, dass der Gesetzgeber grundsätzlich vorschreiben darf, dass vor Erhebung einer Klage vor den Zivilgerichten ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren durchgeführt werden muss (BVerfG vom 14.2.2007 - 1 BvR 1351/01 - BVerfGK 10, 275) .

    Im Zusammenhang mit dem Verzicht des nordrhein-westfälischen Gesetzgebers auf die öffentliche Zustellung der Ladung zu einem Schlichtungstermin hat das BVerfG ausgeführt, dem Kläger dürfe auch im Schlichtungsverfahren die Herbeiführung der Zulässigkeit der Klage nicht verwehrt werden (BVerfG, BVerfGK 10, 275, 281 f = Juris RdNr 41) .

    Auch die Regelung im § 13 Abs. 1 Satz 2 des Gütestellen- und Schlichtungsgesetzes NRW, das Gegenstand der Kammerentscheidung des BVerfG vom 14.2.2007 (1 BvR 1351/01 - aaO, RdNr 41) gewesen ist, sieht eine förmliche Mitteilung über die Erfolglosigkeit der Schlichtung vor.

  • BGH, 13.07.2010 - VI ZR 111/09

    Obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung in Baden-Württemberg:

    Ob von Seiten der Beklagten das Schlichtungsverfahren als aussichtslos erscheint, ist insoweit ohne Bedeutung (vgl. BVerfG NJW-RR 2007, 1073, 1074 f.).
  • BGH, 30.04.2013 - VI ZR 151/12

    Prozessvoraussetzung der obligatorischen Streitschlichtung in Baden-Württemberg:

    Ausweislich des klaren Wortlauts des § 1 Abs. 1 Satz 1 SchlG BW und der Gesetzesbegründung hat er hierbei die Ermächtigung nicht voll ausgeschöpft, sondern sich ausdrücklich darauf beschränkt, eine - den allgemeinen Justizgewährungsanspruch der Rechtsuchenden einschränkende - zusätzliche Sachurteilsvoraussetzung in Form der obligatorischen Schlichtung nur für die Klagen anzuordnen, die vor den Amtsgerichten erhoben werden (vgl. LT-Drucks. 12/5033 S. 1, 17 f.; zur Beeinträchtigung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs durch Regelungen über die obligatorische Schlichtung: BVerfGK 10, 275).
  • BayObLG, 17.01.2024 - 101 ZRR 165/23

    Außergerichtliche Streitbeilegung, Sachlicher Anwendungsbereich, Obligatorisches

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass der Gewährleistungsbereich des Art. 19 Abs. 4 GG durch § 15a EGZPO nicht berührt ist, weil Art. 19 Abs. 4 GG den Rechtsweg nur gegenüber Maßnahmen der öffentlichen Gewalt gewährleistet, der Zugang zu den ordentlichen Gerichten in Auseinandersetzungen zwischen Privatpersonen aber nicht Gegenstand dieser Gewährleistung ist (BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 2007, 1 BvR 1351/01, NJW-RR 2007, 1073).

    Er kann auch Anreize für eine einverständliche Streitbewältigung schaffen, etwa um die Konfliktlösung zu beschleunigen, den Rechtsfrieden zu fördern oder die staatlichen Gerichte zu entlasten, wenn ergänzend der Weg zu einer Streitentscheidung durch die staatlichen Gerichte eröffnet bleibt (BGH NJW-RR 2007, 1073 1074.).

    Dass der Gesetzgeber mit der Schlichtungsobliegenheit insoweit seinen Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum (BGH NJW-RR 2007, 1073 1074.) überschritten hätte, ist nicht ersichtlich.

  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 221/07

    Örtliche Zuständigkeit weiterer Gütestellen im Land Nordrhein-Westfalen

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat § 11 GüSchlG nicht als Regelung der örtlichen Zuständigkeit interpretiert, sondern nur festgestellt, dass dadurch dem Interesse des Geschädigten, das Verfahren nach Möglichkeit in der Nähe seines Wohnorts betreiben zu können, ausreichend Rechnung getragen werde (BVerfG, NJW-RR 2007, 1073, 1075).
  • BSG, 29.06.2017 - B 3 KR 31/15 R

    Krankenversicherung - Schiedsverfahren im Bereich der häuslichen Krankenpflege -

    Ergänzend muss aber immer der Weg zu einer Streitentscheidung durch staatliche Gerichte eröffnet bleiben (vgl BVerfGK 10, 275, 278 f; BSGE 119, 150 = SozR 4-5560 § 17c Nr. 3, RdNr 26) .
  • LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 13 S 102/17

    Für den Streit zwischen zwei Wohnungseigentümern über die "Grenzbepflanzung" der

    Zwar sieht das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf den Justizgewährungsanspruch eine restriktive Auslegung landesrechtlicher Schlichtungsgesetze als nicht geboten an (BVerfG NJW-RR 2007, 1073 [BVerfG 14.02.2007 - 1 BvR 1351/01] ).
  • BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 2/15 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Nichteinigung bei der Festlegung

    Ergänzend muss aber immer der Weg zu einer Streitentscheidung durch staatliche Gerichte eröffnet bleiben (vgl BVerfGK 10, 275, 278 mwN) .
  • ArbG Berlin, 04.11.2011 - 28 Ca 11553/11

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Widerruf des Vorwurfs

    In einem Schlichtungsverfahren können nämlich Tatsachen berücksichtigt werden, die für die Lösung des Konflikts der Parteien von wesentlicher oder ausschlaggebender Bedeutung ist, rechtlich jedoch irrelevant sind"; s. auch BVerfG 14.2.2007 - 1 BvR 1351/01 - NJW-RR 2007, 1073 = ZKM 2007, 128 [II.1 b, aa (3.)]: "Eine zunächst streitige Problemlage durch eine einverständliche Lösung zu bewältigen, ist auch in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung".S. hierzu statt vieler nur BT-Drs.

    In einem Schlichtungsverfahren können nämlich Tatsachen berücksichtigt werden, die für die Lösung des Konflikts der Parteien von wesentlicher oder ausschlaggebender Bedeutung ist, rechtlich jedoch irrelevant sind"; s. auch BVerfG 14.2.2007 - 1 BvR 1351/01 - NJW-RR 2007, 1073 = ZKM 2007, 128 [II.1 b, aa (3.)]: "Eine zunächst streitige Problemlage durch eine einverständliche Lösung zu bewältigen, ist auch in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung".

    In einem Schlichtungsverfahren können nämlich Tatsachen berücksichtigt werden, die für die Lösung des Konflikts der Parteien von wesentlicher oder ausschlaggebender Bedeutung ist, rechtlich jedoch irrelevant sind"; s. auch BVerfG 14.2.2007 - 1 BvR 1351/01 - NJW-RR 2007, 1073 = ZKM 2007, 128 [II.1 b, aa (3.)]: "Eine zunächst streitige Problemlage durch eine einverständliche Lösung zu bewältigen, ist auch in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung".

  • OLG Saarbrücken, 20.05.2015 - 1 U 131/14

    Nachbarrechtliche Streitigkeit im Saarland: Erforderlichkeit der Durchführung

  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 487/09

    Bühnenschiedsgericht - Kontrollmaßstab - Kunstfreiheit

  • LG Frankfurt/Main, 11.04.2019 - 13 S 6/17

    Rauchender Mieter: Wann ist Schlichtungsverfahren erforderlich?

  • OLG Braunschweig, 21.11.2018 - 10 U 90/18

    Anforderungen an den Inhalt eines Güteantrags zum Zwecke der Verjährungshemmung

  • SG Mainz, 12.12.2014 - S 3 KR 398/14

    Krankenversicherung - Krankenhaus -- Durchführung eines Schlichtungsverfahrens

  • OLG Köln, 28.04.2017 - 19 U 149/16

    Abgrenzung von Schieds- und Schlichtungsklauseln

  • VG Stuttgart, 21.09.2011 - 5 K 2044/10

    Kosten des gerichtsinternen Mediationsverfahrens

  • OLG Köln, 03.06.2011 - 25 UF 24/10

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Kosten einer gerichtsnahen oder

  • SG Mainz, 09.06.2015 - S 14 KR 417/14

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Durchführung eines Schlichtungsverfahrens

  • OLG Köln, 17.02.2016 - 18 U 127/14

    Höhe der Vergütung für die Tätigkeit als Schlichtungstelle für Verbraucher im

  • LG Wiesbaden, 10.07.2015 - 1 O 204/14

    Unzulässigkeit Klage, Nichtdurchführung eines außergerichtlichen

  • LSG Bayern, 04.12.2007 - L 5 KR 274/06

    Künstlersozialkasse: Bescheide müssen Höhe und Grund der Verpflichtung beinhalten

  • OLG Köln, 12.01.2016 - 18 U 127/14

    Höhe der Vergütung für die Tätigkeit als Schlichtungstelle für Verbraucher im

  • LG Bonn, 02.08.2007 - 8 S 73/07

    Schlichtungsverfahren vor auswärtigem Rechtsanwalt

  • OLG Saarbrücken, 16.12.2013 - 2 W 19/13

    Nachbarrechtsklage im Saarland: Aussetzung zur Nachholung eines obligatorischen

  • OLG Frankfurt, 15.03.2018 - 13 S 102/17

    Obligatorisches Schlichtungsverfahren

  • KG, 02.07.2015 - 10 W 13/15

    Auch die Verfahrensweise kann einen Richter befangen machen!

  • BayObLG, 16.02.2021 - 501 DSNot 2/20

    Ermahnung eines Notars wegen Fernbleiben im Schlichtungstermin zu einer

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