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   BVerfG, 30.10.1991 - 1 BvR 1386/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,121
BVerfG, 30.10.1991 - 1 BvR 1386/91 (https://dejure.org/1991,121)
BVerfG, Entscheidung vom 30.10.1991 - 1 BvR 1386/91 (https://dejure.org/1991,121)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Oktober 1991 - 1 BvR 1386/91 (https://dejure.org/1991,121)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussicht eines Rechtsschutzbegehrens im Prozeßkostenhilfeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe - Hauptsache - Überprüfung der Erfolgsaussicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 889
  • NVwZ 1992, 463 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (140)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 30.10.1991 - 1 BvR 1386/91
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz, der in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist und für die Rechtsschutzgewährleistung in Art. 19 Abs. 4 GG besonderen Ausdruck findet, das Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. u.a. BVerfGE 78, 104 [117 f.]; 81, 347 [356] m.w.N.).

    Das Prozeßkostenhilfeverfahren will den grundrechtlich garantierten Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. BVerfGE 81, 347 [357]).

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn die Anforderungen an die Aussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung weit überspannt werden und dadurch der Zweck der Prozeßkostenhilfe deutlich verfehlt wird (vgl. BVerfGE 81, 347 [358]).

  • BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvR 41/57

    Anspruch auf rechtliches Gehör in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz

    Auszug aus BVerfG, 30.10.1991 - 1 BvR 1386/91
    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts richtet, ist sie zulässig (vgl. u.a. BVerfGE 7, 53 [55]) und offensichtlich begründet.
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 30.10.1991 - 1 BvR 1386/91
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz, der in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist und für die Rechtsschutzgewährleistung in Art. 19 Abs. 4 GG besonderen Ausdruck findet, das Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. u.a. BVerfGE 78, 104 [117 f.]; 81, 347 [356] m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 12.02.2007 - 4 LA 94/07

    Freistellung von der Unterhaltspflicht im Sinne eines planwidrigen Ausfalls von

    Entgegen der Annahme der Klägerin bestehen bei der in diesem Verfahren gebotenen summarischen Prüfung (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 30.10.1991 - 1 BvR 1386/91 - NJW 1992 S. 889) keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung.
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2019 - 10 PA 204/19

    Eingliederungshilfe; Hilfe zur Erziehung; Leistung zur Teilhabe;

    An das Tatbestandsmerkmal "hinreichende Erfolgsaussicht" als Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe dürfen keine überspannten Anforderungen gestellt werden (BVerfG, Beschluss vom 30.10.1991 - 1 BvR 1386/91 -, juris Rn. 8).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.04.2016 - L 23 SO 50/16

    Ermittlung der Einkommensgrenze und Berücksichtigung von Heizkosten -

    Dabei dürfen an die Prüfung der Erfolgsaussicht keine überspannten Anforderungen gestellt werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Oktober 1991, 1 BvR 1386/91, NJW 1992, 889).
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