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   BVerfG, 05.08.1994 - 1 BvR 1402/89   

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BVerfG, 05.08.1994 - 1 BvR 1402/89 (https://dejure.org/1994,648)
BVerfG, Entscheidung vom 05.08.1994 - 1 BvR 1402/89 (https://dejure.org/1994,648)
BVerfG, Entscheidung vom 05. August 1994 - 1 BvR 1402/89 (https://dejure.org/1994,648)
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Bürgschaft II

§ 765 BGB, § 138 Abs. 1 BGB

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bürgschaftsverträge - Inhaltliche Kontrolle - Banken - Zivilgerichte - Haftungsrisiko - Geringes Einkommen - Angehörige - Vermögenslosigkeit

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Inhaltkontrolle von Bürgschaftsverpflichtungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Tendenz in der Rechtsprechung: Inhaltskontrolle auch bei Individualverträgen! (IBR 1995, 239)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2749
  • ZIP 1994, 1516
  • FamRZ 1995, 23
  • WM 1994, 1837
  • BB 1994, 2291
  • BB 1994, 2296
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus BVerfG, 05.08.1994 - 1 BvR 1402/89
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (BVerfGE 89, 214), so daß die Entscheidung durch die Kammer getroffen werden kann (§ 93 c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

    Ein Verstoß gegen die grundrechtliche Gewährleistung der Privatautonomie kommt aber dann in Betracht, wenn das Problem gestörter Vertragsparität gar nicht gesehen oder seine Lösung mit untauglichen Mitteln versucht wird (vgl. zu allem BVerfGE 89, 214 ).

    Danach bedurfte es der Prüfung, ob die Beschwerdeführer aufgrund beeinträchtigter Entscheidungsfreiheit eine Verpflichtung eingegangen sind, die unter Berücksichtigung der Interessenlagen auf seiten beider Vertragspartner - auch unter Berücksichtigung eines etwaigen eigenen wirtschaftlichen Interesses auf seiten der Beschwerdeführer - als offensichtlich unangemessen zu beurteilen ist; gegebenenfalls mußten die Gerichte im Rahmen der zivilrechtlichen Generalklausel korrigierend eingreifen (vgl. BVerfGE 89, 214 ).

  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

    Auszug aus BVerfG, 05.08.1994 - 1 BvR 1402/89
    Der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 5. Oktober 1989 - IX ZR 202/89 -, das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18. Juli 1989 - 6 U 47/89 - und das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Februar 1989 - IX ZR 130/88 - verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Auf die Revision der Klägerin hob der Bundesgerichtshof mit dem in BGHZ 107, 92 veröffentlichten Urteil die Entscheidung des Oberlandesgerichts auf und verwies die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück.

    Da der Bundesgerichtshof die maßgeblichen Rechtsfragen bereits in seinem vorangegangenen Revisionsurteil (BGHZ 107, 92) zuungunsten der Beschwerdeführer entschieden und diesen für die erneute Revision die beantragte Prozeßkostenhilfe mangels Erfolgsaussicht ihres Begehrens verweigert hatte, war den Beschwerdeführern die Durchführung des weiteren Revisionsverfahrens unabhängig davon, ob sie überhaupt die Mittel dazu hätten aufbringen können, nicht mehr zuzumuten.

  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

    Auszug aus BVerfG, 05.08.1994 - 1 BvR 1402/89
    Hat im Vertragsrecht einer der Vertragsteile ein so starkes Übergewicht, daß er den Vertragsinhalt faktisch einseitig bestimmen kann, bewirkt dies für den anderen Vertragsteil Fremdbestimmung (vgl. BVerfGE 81, 242 ).
  • BGH, 24.02.1994 - IX ZR 93/93

    Wirksamkeit einer von Kindern zu Gunsten der Eltern geleisteten Bürgschaft

    Auszug aus BVerfG, 05.08.1994 - 1 BvR 1402/89
    Die Beschwerdeführerin zu 1) konnte sich als Tochter der Hauptschuldner aufgrund ihrer familiären Bindung gedrängt fühlen, ein nach ihren wirtschaftlichen Verhältnissen unvertretbar hohes Haftungsrisiko zu übernehmen, um ihren Eltern die Kreditaufnahme zu ermöglichen (vgl. dazu auch die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, NJW 1994, S. 1278 ; 1994, S. 1341 ).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Auszug aus BVerfG, 05.08.1994 - 1 BvR 1402/89
    Die Gestaltung der Rechtsverhältnisse durch den Einzelnen nach seinem Willen ist Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 72, 155 ).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 05.08.1994 - 1 BvR 1402/89
    Die Gestaltung der Rechtsverhältnisse durch den Einzelnen nach seinem Willen ist Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 72, 155 ).
  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 50/01

    Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bürgen oder Mithaftenden;

    Der Gesichtspunkt der Verhinderung von Vermögensverschiebungen des Hauptschuldners als ein die Sittenwidrigkeit vermeidendes Moment ist erstmals als Reaktion auf die Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1993 (BVerfGE 89, 214, 229 ff.) und 5. August 1994 (BVerfG NJW 1994, 2749) vom IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs berücksichtigt worden (vgl. BGHZ 128, 230, 234 f.; 132, 328, 331; 134, 325, 327 f.).
  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 104/08

    "Schrottimmobilien": BGH bestätigt Urteil zur arglistigen Täuschung mittels

    Nach der von der Revisionserwiderung selbst für ihre Auffassung zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 89, 214, 232; BVerfG, NJW 1994, 2749, 2750; NJW 2001, 2248) darf ein Vertrag wegen der schützenswerten Interessen beider Vertragspartner nicht bei jeder Störung des Verhandlungsgleichgewichts nachträglich in Frage gestellt oder korrigiert werden.
  • BGH, 04.12.2001 - XI ZR 56/01

    Mitunterzeichnung des Darlehensvertrages durch den finanziell überforderten

    Mit dem Kriterium des Handelns aus emotionaler Verbundenheit wird den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 89, 214, 231 f.; BVerfG WM 1994, 1837, 1839) Rechnung getragen, den gegenüber der kreditgebenden Bank weitaus unterlegenen Bürgen oder Mithaftenden mit Hilfe der Generalklauseln des Bürgerlichen Rechts vor der Abgabe fremdbestimmter und ungewöhnlich belastender Willenserklärungen zu schützen.
  • BGH, 13.11.2001 - XI ZR 82/01

    Zur Sittenwidrigkeit von Mithaftungsübernahmen naher Angehöriger gegenüber

    aa) Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 89, 214, 231 f.; BVerfG WM 1994, 1837, 1839) gebietet die grundrechtlich gewährleistete Privatautonomie (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 GG) bei typisierbaren Fallgestaltungen, die eine strukturelle Unterlegenheit des einen Vertragsteils erkennen lassen, eine Korrektur geschlossener Verträge, wenn die Vertragsfolgen für den unterlegenen Teil ungewöhnlich belastend sind.
  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 81/01

    Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft

    Der Gesichtspunkt der Verhinderung von Vermögensverschiebungen des Hauptschuldners als ein die Sittenwidrigkeit vermeidendes Moment ist erstmals als Reaktion auf die Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1993 (BVerfGE 89, 214, 229 ff.) und 5. August 1994 (BVerfG NJW 1994, 2749 f.) vom IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs berücksichtigt worden (vgl. BGHZ 128, 230, 234 f.; 132, 328, 331; 134, 325, 327 f.).
  • BFH, 07.03.1995 - VII B 172/94

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Steuerschulden

    Auf diesen Fall ließen sich die in der neuerlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Haftung mittelloser Familienangehöriger für Kredite anderer Angehöriger -- gemeint ist wohl der Beschluß des BVerfG vom 5. August 1994 1 BvR 1402/89 (Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1994, 2749) zum Ausdruck gebrachten Gedanken zwanglos übertragen.

    Hier können deshalb die in der vom Antragsteller genannten Entscheidung des BVerfG in NJW 1994, 2749 f [BVerfG 05.08.1994 - 1 BvR 1402/89]ür den Fall unverhältnismäßiger Belastungen durch eine vertraglich eingegangene Bürgschaftsverpflichtung entwickelten Gedanken zur gestörten Vertragsparität und der dadurch verletzten Privatautonomie (Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes) nicht die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verwaltungsentscheidungen begründen.

  • BGH, 30.03.1995 - IX ZR 98/94

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft für

    Nach der neuen Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 89, 214; Beschl. v. 5. August 1994, WM 1994, 1837 [BVerfG 05.08.1994 - 1 BvR 1402/89]) und Bundesgerichtshof (BGHZ 125, 206; BGH, Urt. v. 24. Februar 1994 - IX ZR 227/93, WM 1994, 680; vgl. auch Urt. v. 26. April 1994 - XI ZR 184/93, WM 1994, 1022 [BGH 26.04.1994 - XI ZR 184/93]) kann ein Bürgschaftsvertrag jedoch gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig sein, wenn der Bürge sich in einem Umfang verpflichtet, der seine im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehenden oder zu erwartenden Einkommens- und Vermögensverhältnisse weit übersteigt, und wenn er durch weitere, zu einem unerträglichen Ungleichgewicht der Vertragsparteien führende Umstände in einer dem Gläubiger zurechenbaren Weise zusätzlich erheblich belastet wird.
  • BGH, 29.06.1999 - XI ZR 10/98

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen finanzieller Überforderung des Bürgen

    Da der IX. Zivilsenat danach nur selten zur Sittenwidrigkeit des Bürgschaftsvertrages kam, hat er, schon um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 89, 214, 229 f., 233 f.; NJW 1994, 2749, 2750) zu genügen, die erzielten Ergebnisse mit Hilfe der Vertragsauslegung sowie dem Grundsatz von Treu und Glauben korrigiert und dem in keine Vermögensverschiebung verstrickten leistungsunfähigen Ehepartner in Anlehnung an die Rechtsfigur des pactum de non petendo ein vorläufiges Leistungsverweigerungsrecht zugebilligt.
  • BGH, 18.01.1996 - IX ZR 171/95

    Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft

    a) Das Bundesverfassungsgericht hat zwar entschieden, daß die Zivilgerichte in Beachtung der grundrechtlichen Gewährleistung der Privatautonomie sowie des Sozialstaatsprinzips eine Anwendung der §§ 138 und 242 BGB auf Verträge in Betracht ziehen müssen, die einen der beiden Vertragspartner ungewöhnlich stark belasten und das Ergebnis "strukturell ungleicher" Verhandlungsstärke sind (BVerfGE 89, 214, 229 ff; BVerfG NJW 1994, 2749, 2750).

    Wesentlich sind Umstände, die es nahelegen, daß die Fähigkeit des Bürgen zu einer eigenverantwortlichen Entscheidung beeinträchtigt war (BVerfG NJW 1994, 2749, 2750).

  • BGH, 24.02.1999 - IX ZB 2/98

    Vollstreckbarerklärung der ausländischen Verurteilung eines Bürgen

    Ausgehend von der mitgeteilten letzten Tätigkeit des Schuldners als Baggerführer vermag der Senat nicht auszuschließen, daß der Schuldner allein aus seinem pfändbaren Einkommen zu Zahlungen in der Lage ist, die sogar für eine gewisse Tilgung der Hauptschuld ausreichen (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG NJW 1994, 2749, 2750 unter b; NJW 1996, 2021 unter 1 b).
  • BGH, 15.02.1996 - IX ZR 245/94

    Sicherungszweck der Bürgschaft für ein Gesellschafterdarlehen

  • OLG Stuttgart, 06.10.2009 - 6 U 126/09

    Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Fahrlässige Verletzung der Pflicht zur

  • BGH, 05.11.1996 - XI ZR 274/95

    Auslegung einer Darlehensrückzahlungsklausel in einem Existenzgründungsdarlehen;

  • OLG Naumburg, 15.09.2005 - 10 W 38/05

    Vermutung der Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen krasser finanzieller

  • OLG Düsseldorf, 02.12.2010 - 6 U 167/09

    Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten u.a. im Hinblick auf

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 6 U 61/09

    Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages; Pflichten des Anlageberaters zur

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 6 U 60/10

    Schadenersatzbegehren des Kapitalanlegers wegen der Verletzung von

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 6 U 105/10
  • BVerfG, 27.11.2008 - 1 BvR 112/08

    Keine Grundrechtsverletzung (Privatautonomie oder Willkürverbot) durch Bejahung

  • OLG Frankfurt, 19.10.2005 - 24 W 64/05

    Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrags: Eigenes Interesse des mithaftenden

  • LAG Köln, 10.02.1999 - 3 Sa 1394/98

    Abschluß des Arbeitsvertrages und Stellung eines Bürgen durch den Arbeitnehmer

  • OLG Koblenz, 29.10.2010 - 10 U 1514/09

    Darlehensvertrag: Unternehmerhandeln bei Gewährung eines Darlehens durch einen

  • LAG Düsseldorf, 18.05.1995 - 12 Sa 183/95

    Haftung des Arbeitnehmers für PKW-Ablösekosten bei Eigenkündigung

  • LG Karlsruhe, 03.02.2006 - 5 O 110/05

    Rückabwicklung eines kreditfinanzierten Immobilienfondbeteiligungsgeschäftes,

  • OLG Stuttgart, 01.03.1996 - 9 W 61/95

    Voraussetzungen für eine Vollstreckungsabwehrklage einer einkommens- und

  • VerfGH Saarland, 15.09.2005 - Lv 1/05
  • LAG Köln, 06.04.1999 - 3 Sa 1174/98

    Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung eines Verkaufsfahrers; Anspruch eines

  • OLG Dresden, 08.07.1998 - 8 U 3526/97

    Rechtsstellung des Käufers einer EDV-Anlage bei unzureichender Beratung durch den

  • LAG Köln, 12.01.2000 - 3 Sa 930/99

    Zur Wirksamkeit eines als Bedingung für einen Abschluss eines Arbeitsvertrages

  • OLG Köln, 21.06.1995 - 13 U 248/94

    Mitverpflichtung des leistungsunfähigen Ehepartners für Eigenheimfinanzierung und

  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.1995 - 11 Sa 3/95

    Fort- oder Weiterbildungskosten: Rückzahlung - verfassungskonforme Auslegung

  • OLG Zweibrücken, 08.12.1994 - 4 U 113/93

    Sittenwidrigkeit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft; Auslegung und Anwendung

  • OLG Köln, 01.03.1995 - 27 U 97/94

    Bürgschaft des nahen Angehörigen - Bürgschaft, Sittenwidrigkeit

  • LG Bremen, 14.03.1996 - 7 S 592/95
  • OLG Hamburg, 16.06.1995 - 11 U 76/94

    Bürgschaft des Geschäftsführers einer VV-GmbH für Verbindlichkeiten der VV-GmbH

  • OLG Braunschweig, 02.02.1995 - 1 U 3/94

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftserklärung; Bestimmtheit der Bürgschaftsurkunde;

  • OLG Köln, 03.12.1998 - 1 U 35/98
  • OLG Celle, 15.05.1996 - 9 U 40/95

    Stille Beteiligung, atypisch stille Beteiligung, Teilgewinnabführungsvertrag,

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