Rechtsprechung
BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05, 1 BvR 142/05 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG; Art. 104 Abs. 2 S. 2 GG; § 81b Alt. 1 StPO; § 163b Abs. 1 Satz 2 StPO; § 163c Abs. 2 StPO; § 140 Abs. 2 StPO; § 141 StPO; § 90 Abs. 2 BVerfGG
Freiheit der Person (Abgrenzung von Freiheitsentziehung und Freiheitsbeschränkung; mehrstündige Ingewahrsamnahme durch die Polizei zur Identitätsfeststellung; Anfertigung von Lichtbildern); Verhältnismäßigkeit; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Unterlassen der ... - lexetius.com
- openjur.de
§ 163b Abs. 1 Satz 2 StPO; Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG
Zur polizeilichen Ingewahrsamnahme eines Beschuldigten zwecks Feststellung seiner Identität und Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 2 GG durch gerichtlichen Beschluss, durch den eine mehrstündige Ingewahrsamnahme durch die Polizei zur Identitätsfeststellung für rechtmäßig erklärt wurde
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 104 Abs 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 3 BVerfGG, § 163b Abs 1 S 2 StPO
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 2 GG durch gerichtlichen Beschluss, durch den eine mehrstündige Ingewahrsamnahme durch die Polizei zur Identitätsfeststellung für rechtmäßig erklärt wurde - Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit einer vorübergehenden Freiheitsentziehung zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen nach Vorlage eines Bundespersonalausweises; Anfertigung von Lichtbildern zur Gedächtnisstütze von Polizeibeamten vor Gericht aufgrund einer gegen eine ...
- rewis.io
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 2 GG durch gerichtlichen Beschluss, durch den eine mehrstündige Ingewahrsamnahme durch die Polizei zur Identitätsfeststellung für rechtmäßig erklärt wurde
- ra.de
- rav-polizeirecht.de
Rechtswidrige Freiheitsentziehung zum Zwecke der Identitätsfeststellung und zur erkennungsdienstlichen Behandlung
- rewis.io
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 2 GG durch gerichtlichen Beschluss, durch den eine mehrstündige Ingewahrsamnahme durch die Polizei zur Identitätsfeststellung für rechtmäßig erklärt wurde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit einer vorübergehenden Freiheitsentziehung zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen nach Vorlage eines Bundespersonalausweises; Anfertigung von Lichtbildern zur Gedächtnisstütze von Polizeibeamten vor Gericht aufgrund einer gegen eine ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (16)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zur polizeilichen Ingewahrsamnahme eines Beschuldigten zwecks Feststellung seiner Identität und Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen
- internet-law.de (Kurzinformation)
Hamburger Landrecht auch im Strafrecht
- lawblog.de (Kurzinformation)
Stundenlang einsperren geht nur mit gutem Grund
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Stundenlanges Festhalten für einfache Fotos geht so einfach nicht…
- verfassungsblog.de (Kurzinformation)
Weniger selbstverständlich als es scheint: Einsperren ist Freiheitsentzug
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ingewahrsamnahme für erkennungsdienstliche Maßnahmen
- lto.de (Kurzinformation)
Stundenlanges Einsperren zur Identitätsfeststellung unzulässig
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Ingewahrsamnahme zur Identitätsfeststellung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur polizeilichen Ingewahrsamnahme eines Beschuldigten zwecks Feststellung seiner Identität
- taz.de (Pressebericht, 07.04.2011)
Polizei verletzt Grundrechte
- migrationsrecht.net (Pressemitteilung)
BVerfG zur Rechtswidrigkeit des Festhaltens bei Identitätsfeststellung und ED-Maßnahme
- strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)
Es lebe die Freiheit!
- migrationsrecht.net (Kurzinformation)
Zur Rechtswidrigkeit des Festhaltens bei Identitätsfeststellung und ED-Maßnahme
- anwalt-strafverteidiger.de (Kurzinformation)
Identitätsfeststellung nach der Strafprozessordnung
- haufe.de (Kurzinformation)
Stundenlanges Einsperren zwecks zweiter Identitätsfeststellung = unzulässig
- juraforum.de (Kurzinformation)
Ingewahrsamnahme zur Identitätsfeststellung rechtens
Besprechungen u.ä. (2)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 05.10.2004 - 612 Qs 53/04
- OLG Hamburg, 26.11.2004 - 1 Ws 211/04
- BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05, 1 BvR 142/05
Papierfundstellen
- NJW 2011, 2499
- NVwZ 2011, 743
- NStZ 2011, 529
- NJ 2011, 524
- NJ 2012, 463
- StV 2011, 389
- DVBl 2011, 623
- DÖV 2011, 530
Wird zitiert von ... (32) Neu Zitiert selbst (22)
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05
Dies gilt für die verfassungsrechtlichen Maßstäbe im Hinblick auf Eingriffe in das Freiheitsgrundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 und 2 GG einschließlich der besonderen Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsprinzips (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 312 ; 94, 166 ; 105, 239 ).Eine Freiheitsentziehung als schwerste Form der Freiheitsbeschränkung ist nur dann gegeben, wenn die tatsächlich und rechtlich an sich gegebene körperliche Bewegungsfreiheit durch staatliche Maßnahmen nach jeder Richtung hin aufgehoben wird (vgl. BVerfGE 94, 166 ).
Während eine Freiheitsbeschränkung schon dann anzunehmen ist, wenn jemand durch die öffentliche Gewalt gegen seinen Willen daran gehindert wird, einen Ort aufzusuchen oder sich dort aufzuhalten, der ihm an sich (tatsächlich und rechtlich) zugänglich ist, liegt eine Freiheitsentziehung erst dann vor, wenn die tatsächlich und rechtlich gegebene körperliche Bewegungsfreiheit nach allen Seiten hin aufgehoben wird (vgl. BVerfGE 94, 166 ).
- BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53
Vormundschaft
Auszug aus BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05
Dies gilt für die verfassungsrechtlichen Maßstäbe im Hinblick auf Eingriffe in das Freiheitsgrundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 und 2 GG einschließlich der besonderen Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsprinzips (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 312 ; 94, 166 ; 105, 239 ).Es würde der Bedeutung des Schutzes der persönlichen Freiheit in der im Grundgesetz garantierten Form nicht entsprechen, wenn das Recht auf eine verfassungsgerichtliche Klärung der Rechtmäßigkeit eines Eingriffs in das Freiheitsrecht bei Wiedergewährung der Freiheit ohne Weiteres entfiele (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 10, 302 ; stRspr).
Die Freiheitsentziehung ist der schwerste Fall der Freiheitsbeschränkung (vgl. BVerfGE 10, 302 ).
- BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 93.76
nachträglicher Rechtsschutz gegen Abschiebehaft - Art. 104 Abs. 2 GG, § 13 Abs. 2 …
Auszug aus BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05
Jedenfalls muss die Unterbringung einer Person gegen ihren Willen in einem Haftraum als Freiheitsentziehung im Sinne von Art. 104 Abs. 2 GG angesehen werden (vgl. BGHZ 82, 261 und BVerwGE 62, 317 ).Dabei stellt der Einschluss in Zellen den typischen Fall der hoheitlichen Freiheitsentziehung dar, den das Grundgesetz unter die besonderen Voraussetzungen des Art. 104 Abs. 2 GG stellen wollte (vgl. BVerwGE 62, 317 ).
- BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1256/89
Verfassungsrechtliche Anforderungen bei der Ausgestaltung des Instanzenzuges für …
Auszug aus BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05
Der Beschwerdeführer hat insoweit den Grundsatz der materiellen Subsidiarität, der aus § 90 Abs. 2 BVerfGG abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 85, 80 ), nicht eingehalten.Dieser verlangt über die Erschöpfung des Rechtswegs hinaus, dass der Beschwerdeführer im Rahmen des Zumutbaren die ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 84, 203 ; 85, 80 ; 112, 50 ).
- BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68
Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft - Grundsatz der …
Auszug aus BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05
Dies gilt für die verfassungsrechtlichen Maßstäbe im Hinblick auf Eingriffe in das Freiheitsgrundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 und 2 GG einschließlich der besonderen Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsprinzips (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 312 ; 94, 166 ; 105, 239 ).Insbesondere ist sorgfältig abzuwägen, ob ein Eingriff in den Grenzen bleibt, die ihm durch den im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden, mit Verfassungsrang ausgestatteten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gezogen werden (vgl. BVerfGE 29, 312 ).
- BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00
Richtervorbehalt
Auszug aus BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05
Dies gilt für die verfassungsrechtlichen Maßstäbe im Hinblick auf Eingriffe in das Freiheitsgrundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 und 2 GG einschließlich der besonderen Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsprinzips (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 312 ; 94, 166 ; 105, 239 ).Beide Begriffe sind entsprechend ihrer Intensität abzugrenzen (vgl. BVerfGE 105, 239 ).
- BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 658/90
Verfassungsrechtliche Grenzen der Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung
Auszug aus BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05
Ein Festhalten aus reinen Praktikabilitätserwägungen vermag schon die Erforderlichkeit der Maßnahme nicht zu begründen und dürfte im Übrigen auch auf die Abwägung im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer derartigen Maßnahme keinen Einfluss haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 658/90 -, NVwZ 1992, S. 767 ). - LG Karlsruhe, 27.04.2001 - 6 Qs 18/01
Auszug aus BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05
Im vorliegenden Fall hätte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Bestellung eines Pflichtverteidigers analog § 140 Abs. 2, § 141 StPO stellen können (vgl. LG Karlsruhe, Beschluss vom 27. April 2001 - 6 Qs 18/01 -, StV 2001, S. 390;… Laufhütte, in: KK-StPO, 6. Aufl. 2008, § 141 Rn 11;… Lüderssen/Jahn, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2007, § 140 Rn 117 ff. ). - BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Auszug aus BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05
Diesen zu beachten, ist bei allen Eingriffen durch die öffentliche Gewalt ein zwingendes verfassungsrechtliches Gebot (vgl. BVerfGE 30, 173 ). - BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 715/04
Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung einer mehrtägigen stationären …
Auszug aus BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05
Nur kurzfristige Aufhebungen der Bewegungsfreiheit stellen dagegen keine Freiheitsentziehung dar (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Mai 2004 - 2 BvR 715/04 -, NJW 2004, S. 3697). - BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70
Rücklieferung
- BGH, 17.12.1981 - VII ZB 8/81
Polizeiliche Vorführung als Freiheitsbeschränkung
- BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98
Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung …
- BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83
Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher …
- BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85
Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen …
- BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78
G 10
- BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 1255/04
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Freiheitsentziehung zur Überprüfung …
- BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96
DDR-Botschafter
- BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90
Republikaner
- BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55
Gehör bei Haftbefehl
- BVerfG, 30.01.1953 - 1 BvR 377/51
Sicherungsverwahrung
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
- BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15
Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?
Sie setzt eine besondere Eingriffsintensität und eine nicht nur kurzfristige Dauer der Maßnahme voraus (vgl. BVerfGE 105, 239 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Mai 2004 - 2 BvR 715/04 -, juris, Rn. 20; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2011 - 1 BvR 47/05 -, juris, Rn. 26;… Radtke, in: Epping/Hillgruber,Beck'scher Online-Kommentar GG, 37. Edition, Art. 104 Rn. 3 ;… Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG Kommentar, 14. Aufl. 2016, Art. 104 Rn. 11 f.;… Degenhart, in: Sachs, GG Kommentar, 8. Aufl. 2018, Art. 104 Rn. 5a). - VGH Baden-Württemberg, 18.11.2021 - 1 S 803/19
Auflösung einer Blockadeversammlung anlässlich eines AfD-Parteitags; …
a) Als Rechtsgrundlage für die Einschließung des Klägers als Teilnehmer der Ansammlung auf der Kreuzung Flughafenstraße, die mit der Aufhebung der körperlichen Bewegungsfreiheit in jede Richtung und über einen längeren Zeitraum eine Freiheitsentziehung darstellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.03.2011 - 1 BvR 47/05 -, juris Rn. 20) und damit polizeirechtlich als eine Ingewahrsamnahme zu qualifizieren ist (…vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 12.01.2017 - 3 K 141/16 -, juris Rn. 28;… Urt. v. 10.12.2018 - 1 K 6428/16 -, juris Rn. 59; jeweils m.w.N.;… BeckOK PolR BW/Hauser, 22. Ed. 17.1.2021, BWPolG § 33 Rn. 18;… Groscurth, in: Peters/Janz, Handbuch Versammlungsrecht, 2. Aufl. 2021, G Rn. 178), die als solche auch nicht als eine sogenannte "Minusmaßnahme" gegenüber einer Auflösung der Versammlung auf § 15 Abs. 3 VersG gestützt werden könnte, kommt allein § 28 Abs. 1 Nr. 1 PolG a.F. in Betracht. - OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10084/18
Grenzen der erkennungsdienstlichen Behandlung
27 Das in § 81b StPO gesondert aufgenommene Tatbestandsmerkmal der Notwendigkeit, in dem das Verhältnismäßigkeitsprinzip auf einfachgesetzlicher Ebene seinen Niederschlag gefunden hat (BVerfG, Beschluss vom 8. März 2011 - 1 BvR 47/05 -, juris, Rn. 24), unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff voller gerichtlicher Kontrolle.
- LG Ravensburg, 14.02.2023 - 2 Qs 9/23
Abnahme von Fingerabdrücken beim Beschuldigten zur Entsperrung seines …
Das Tatbestandsmerkmal der Notwendigkeit ist zugleich eine Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsprinzips (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2022 - 2 BvR 54/22; Beschluss vom 8. März 2011 - 1 BvR 47/05). - VGH Bayern, 14.12.2020 - 20 NE 20.2907
Eilantrag gegen nächtliche Ausgangsbeschränkung in Hotspots abgelehnt
Die Regelung betont das Gebot der Erforderlichkeit der Maßnahme, indem sie klarstellt, dass von besonders grundrechtsintensiven Maßnahmen erst dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn mildere Mittel zur wirksamen Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 nicht ebenso erfolgversprechend sind (vgl. hierzu allgemein etwa BVerfG, B.v. 8.3.2011 - 1 BvR 47/05 - NVwZ 2011, 743 - juris Rn. 21;… BayVerfGH, E.v. 29.10.2018 - Vf. 21-VII-17 - BayVBl 2019, 374 - juris Rn. 47). - BVerfG, 29.07.2022 - 2 BvR 54/22
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung mehrerer …
Gleichzeitig stellt das Tatbestandsmerkmal der Notwendigkeit eine Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsprinzips dar (vgl. zu § 81b Alt. 2 StPO: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2011 - 1 BvR 47/05 -, Rn. 24). - VGH Bayern, 01.09.2020 - 20 CS 20.1962
Corona - Verwaltungsgerichtshof bestätigt Unverhältnismäßigkeit des nächtlichen …
Das Verwaltungsgericht ist zutreffend zu der Auffassung gelangt, dass eine Beschränkung des Verbots zum Konsum alkoholischer Getränke auf einzelne stark frequentierte Örtlichkeiten des öffentlichen Raums ("Hotspots") ein gleich geeignetes, den Adressatenkreis des Verbots weniger belastende Mittel darstellt (vgl. BVerfG, B.v. 8.3.2011 - 1 BvR 47/05 - NVwZ 2011, 743 - juris Rn. 21;… BayVerfGH, E.v. 29.10.2018 - Vf. 21-VII-17 - BayVBl 2019, 374 - juris Rn. 47). - VGH Bayern, 20.03.2015 - 10 B 12.2280
Zur Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen während eines Polizeieinsatzes in …
Eine Freiheitsentziehung liegt nämlich nur dann vor, wenn die - tatsächlich und rechtlich an sich gegebene - körperliche Bewegungsfreiheit durch staatliche Maßnahmen nach jeder Richtung hin aufgehoben wird (…vgl. BayVGH, U.v. 27.1.2012 - 10 B 08.2849 - juris Rn. 44 unter Hinweis auf BVerfG, U.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1516/93 - juris Rn. 114; vgl. auch BVerfG, B. v. 8.3.2011 - 1 BvR 47/05 - juris Rn. 20). - SG Karlsruhe, 09.04.2014 - S 15 U 2643/13
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Versicherungs- und Beitragspflicht - …
Gesichtspunkte der "Praktikabilität und Nachprüfbarkeit" (so etwa BSG…, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 43/03 R, juris, Rn. 21; LSG Bayern…, Urteil vom 24. Juli 2012 - L 17 U 185/11, juris, Rn. 22) sind nicht geeignet, Grundrechtseingriffe zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2011 - 1 BvR 47/05, juris, Rn. 23;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 658/90, juris, Rn. 20). - VG Lüneburg, 21.12.2016 - 5 A 1/16
Austausch der Rechtsgrundlage; Erkennungsdienstliche Behandlung; Gefahrenabwehr; …
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der aufgrund des mit der Maßnahme verbundenen Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) greift und auch in der Formulierung "soweit ... notwendig" in § 81 b StPO seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.03.2011 - 1 BvR 47/05 -, juris Rn. 24) verlangt, dass die Maßnahme zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet und erforderlich ist (…vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 17.12.2004 - 11 ME 264/04 -, juris, Rn. 10;… Krause, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2008, § 81 b Rn. 10;… Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl. 2012, Kap. F, Rn. 280). - VG Trier, 07.08.2023 - 8 K 1253/23
Erkennungsdienstliche Behandlung einer Klimaaktivistin
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 1 S 1724/20
Feststellung der Rechtswidrigkeit eines in Polizeigewahrsam nicht ermöglichten …
- VerfGH Berlin, 18.05.2016 - VerfGH 63/14
Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung des …
- VGH Baden-Württemberg, 24.05.2023 - 14 S 1705/22
Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs wegen Unvereinbarkeit einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2011 - 5 A 1045/09
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme anlässlich …
- OVG Bremen, 09.06.2015 - 1 A 251/12
Polizeiliche Ingewahrsamnahme wegen Teilnahme an einer verbotenen Versammlung - …
- VG Stuttgart, 12.05.2022 - 5 K 1433/20
Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen im Umfeld eines …
- VGH Bayern, 12.01.2021 - 20 NE 20.2933
Ausgangsbeschränkungen in Bayern wegen Corona
- VGH Bayern, 18.01.2023 - 10 ZB 22.309
Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung
- BGH, 22.09.2021 - 3 ZB 2/20
Polizeiliche Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in …
- VG Frankfurt/Oder, 14.03.2012 - 6 K 396/09
- VG München, 12.10.2016 - M 7 K 14.2128
Anwendung polizeilichen Zwangs bei Ausschreitungen nach einem Fußballspiel
- VGH Bayern, 26.11.2020 - 20 CE 20.2735
Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht (Oberstufe Gymnasium) zur Bekämpfung …
- VGH Bayern, 11.01.2021 - 20 NE 20.3030
Nächtliche Ausgangsbeschränkung aufgrund der Corona-Pandemie
- VG Hamburg, 06.03.2019 - 19 E 792/19
Anordnung von "Hausarrest" für Ausländer; Freiheitsentziehung
- VGH Bayern, 11.01.2021 - 20 NE 20.3032
Erfolgloser Eilantrag im Normenkontrollverfahren gegen die nächtliche …
- VG Köln, 10.11.2022 - 20 K 6825/20
- VG München, 16.06.2021 - M 23 K 21.3175
Verweisung an ordentliche Gerichtsbarkeit für Freiheitsentziehung nach dem PAG
- VG Frankfurt/Main, 06.06.2019 - 5 K 5057/18
Kein Automatismus bei erkennungsdienstlicher Behandlung wegen Sexualdelikts
- VG Trier, 28.06.2023 - 8 K 1152/23
Erkennungsdienstliche Behandlung von Heranwachsenden
- VGH Bayern, 10.05.2011 - 8 ZB 10.2921
Die Behörden der Bundeswehrverwaltung sind nach § 30 Abs. 2 Satz 4 LuftVG für den …
- AG Gießen, 09.01.2012 - 5607 Gs 501 Js 19090/11
Freiheitsentziehung zur ED-Behandlung muss sich auf das unbedingt notwendige Maß …
Rechtsprechung
BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 142/05 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG; Art. 104 Abs. 2 S. 2 GG; § 81b Alt. 1 StPO; § 163b Abs. 1 Satz 2 StPO; § 163c Abs. 2 StPO
Freiheit der Person (Abgrenzung von Freiheitsentziehung und Freiheitsbeschränkung; mehrstündige Ingewahrsamnahme durch die Polizei zur Identitätsfeststellung; Anfertigung von Lichtbildern); Verhältnismäßigkeit - lexetius.com
- openjur.de
§ 163b Abs. 1 Satz 2 StPO; Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG
Zur polizeilichen Ingewahrsamnahme eines Beschuldigten zwecks Feststellung seiner Identität und Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 2 GG durch gerichtlichen Beschluss, durch den eine mehrstündige Ingewahrsamnahme durch die Polizei zur Identitätsfeststellung für rechtmäßig erklärt wurde
- rechtsprechung-im-internet.de
Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit des Festhalten eines Bauwagenbesetzers und der Aufrechterhaltung der Ingewahrsamnahme bis zur Entlassung durch die Polizei gegen 4.30 Uhr; Rechtmäßigkeit des Festhaltens aus reinen Praktikabilitätserwägungen bei hinreichend sicherer Möglichkeit der ...
- rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
- ra.de
- rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
- rechtsportal.de
Verfassungsmäßigkeit des Festhalten eines Bauwagenbesetzers und der Aufrechterhaltung der Ingewahrsamnahme bis zur Entlassung durch die Polizei gegen 4.30 Uhr; Rechtmäßigkeit des Festhaltens aus reinen Praktikabilitätserwägungen bei hinreichend sicherer Möglichkeit der ...
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zur polizeilichen Ingewahrsamnahme eines Beschuldigten zwecks Feststellung seiner Identität und Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen
- lawblog.de (Kurzinformation)
Stundenlang einsperren geht nur mit gutem Grund
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Stundenlanges Festhalten für einfache Fotos geht so einfach nicht…
- verfassungsblog.de (Kurzinformation)
Weniger selbstverständlich als es scheint: Einsperren ist Freiheitsentzug
- lto.de (Kurzinformation)
Polizeigewahrsam zur Identitätsfestellung
- taz.de (Pressebericht, 07.04.2011)
Polizei verletzt Grundrechte
- migrationsrecht.net (Pressemitteilung)
BVerfG zur Rechtswidrigkeit des Festhaltens bei Identitätsfeststellung und ED-Maßnahme
- migrationsrecht.net (Kurzinformation)
Zur Rechtswidrigkeit des Festhaltens bei Identitätsfeststellung und ED-Maßnahme
Besprechungen u.ä. (2)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 142/05
Dies gilt für die verfassungsrechtlichen Maßstäbe im Hinblick auf Eingriffe in das Freiheitsgrundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 und 2 GG einschließlich der besonderen Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsprinzips (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 312 ; 94, 166 ; 105, 239 ).Eine Freiheitsentziehung als schwerste Form der Freiheitsbeschränkung ist nur dann gegeben, wenn die tatsächlich und rechtlich an sich gegebene körperliche Bewegungsfreiheit durch staatliche Maßnahmen nach jeder Richtung hin aufgehoben wird (vgl. BVerfGE 94, 166 ).
Während eine Freiheitsbeschränkung schon dann anzunehmen ist, wenn jemand durch die öffentliche Gewalt gegen seinen Willen daran gehindert wird, einen Ort aufzusuchen oder sich dort aufzuhalten, der ihm an sich (tatsächlich und rechtlich) zugänglich ist, liegt eine Freiheitsentziehung erst dann vor, wenn die tatsächlich und rechtlich gegebene körperliche Bewegungsfreiheit nach allen Seiten hin aufgehoben wird (vgl. BVerfGE 94, 166 ).
- BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53
Vormundschaft
Auszug aus BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 142/05
Dies gilt für die verfassungsrechtlichen Maßstäbe im Hinblick auf Eingriffe in das Freiheitsgrundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 und 2 GG einschließlich der besonderen Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsprinzips (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 312 ; 94, 166 ; 105, 239 ).Es würde der Bedeutung des Schutzes der persönlichen Freiheit in der im Grundgesetz garantierten Form nicht entsprechen, wenn das Recht auf eine verfassungsgerichtliche Klärung der Rechtmäßigkeit eines Eingriffs in das Freiheitsrecht bei Wiedergewährung der Freiheit ohne Weiteres entfiele (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 10, 302 ; stRspr).
Die Freiheitsentziehung ist der schwerste Fall der Freiheitsbeschränkung (vgl. BVerfGE 10, 302 ).
- BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 93.76
nachträglicher Rechtsschutz gegen Abschiebehaft - Art. 104 Abs. 2 GG, § 13 Abs. 2 …
Auszug aus BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 142/05
Jedenfalls muss die Unterbringung einer Person gegen ihren Willen in einem Haftraum als Freiheitsentziehung im Sinne von Art. 104 Abs. 2 GG angesehen werden (vgl. BGHZ 82, 261 und BVerwGE 62, 317 ).Dabei stellt der Einschluss in Zellen den typischen Fall der hoheitlichen Freiheitsentziehung dar, den das Grundgesetz unter die besonderen Voraussetzungen des Art. 104 Abs. 2 GG stellen wollte (vgl. BVerwGE 62, 317 ).
- BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68
Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft - Grundsatz der …
Auszug aus BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 142/05
Dies gilt für die verfassungsrechtlichen Maßstäbe im Hinblick auf Eingriffe in das Freiheitsgrundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 und 2 GG einschließlich der besonderen Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsprinzips (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 312 ; 94, 166 ; 105, 239 ).Insbesondere ist sorgfältig abzuwägen, ob ein Eingriff in den Grenzen bleibt, die ihm durch den im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden, mit Verfassungsrang ausgestatteten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gezogen werden (vgl. BVerfGE 29, 312 ).
- BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00
Richtervorbehalt
Auszug aus BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 142/05
Dies gilt für die verfassungsrechtlichen Maßstäbe im Hinblick auf Eingriffe in das Freiheitsgrundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 und 2 GG einschließlich der besonderen Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsprinzips (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 312 ; 94, 166 ; 105, 239 ).Beide Begriffe sind entsprechend ihrer Intensität abzugrenzen (vgl. BVerfGE 105, 239, 248).
- BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 658/90
Verfassungsrechtliche Grenzen der Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung
Auszug aus BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 142/05
Ein Festhalten aus reinen Praktikabilitätserwägungen vermag schon die Erforderlichkeit der Maßnahme nicht zu begründen und dürfte im Übrigen auch auf die Abwägung im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer derartigen Maßnahme keinen Einfluss haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 658/90 -, NVwZ 1992, S. 767 ). - BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 1255/04
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Freiheitsentziehung zur Überprüfung …
Auszug aus BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 142/05
Insoweit ist zwischen der Anordnung der Maßnahme und der Durchführung zu unterscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2006 - 2 BvR 1255/04 -, NStZ-RR 2006, S. 381 ). - BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78
G 10
Auszug aus BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 142/05
Dies wiederum ist nicht der Fall, wenn ein gleich geeignetes, milderes Mittel zur Erreichung des Zwecks ausreichend ist (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 81, 156 m.w.N.). - BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Auszug aus BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 142/05
Diesen zu beachten, ist bei allen Eingriffen durch die öffentliche Gewalt ein zwingendes verfassungsrechtliches Gebot (vgl. BVerfGE 30, 173 ). - BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 715/04
Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung einer mehrtägigen stationären …
Auszug aus BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 142/05
Nur kurzfristige Aufhebungen der Bewegungsfreiheit stellen dagegen keine Freiheitsentziehung dar (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Mai 2004 - 2 BvR 715/04 -, NJW 2004, S. 3697). - BGH, 17.12.1981 - VII ZB 8/81
Polizeiliche Vorführung als Freiheitsbeschränkung
- BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96
DDR-Botschafter
- BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83
Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher …
- BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70
Rücklieferung
- BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55
Gehör bei Haftbefehl
- BVerfG, 30.01.1953 - 1 BvR 377/51
Sicherungsverwahrung
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981