Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 29.05.2008

Rechtsprechung
   BVerfG, 07.06.2007 - 1 BvR 1438/07   

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https://dejure.org/2007,7195
BVerfG, 07.06.2007 - 1 BvR 1438/07 (https://dejure.org/2007,7195)
BVerfG, Entscheidung vom 07.06.2007 - 1 BvR 1438/07 (https://dejure.org/2007,7195)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juni 2007 - 1 BvR 1438/07 (https://dejure.org/2007,7195)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erlass einer eA zur Gestattung von Filmaufnahmen der Mitglieder einer Strafkammer im Rahmen einer Fernsehberichterstattung über ein Strafverfahren von erheblichem Informationsinteresse der Öffentlichkeit

Besprechungen u.ä.

  • heymanns.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Oldenburger Landrecht (Bernhard Töpper; DRiZ 2007, 239)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1416
  • ZUM 2007, 845
  • afp 2007, 344
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 21.07.2000 - 1 BvQ 17/00

    Erlass einer eA zur Gestattung von Fernsehaufnahmen vor dem Beginn und nach dem

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2007 - 1 BvR 1438/07
    Ein Interesse der Richter und Schöffen, außerhalb konkreter Anhaltspunkte für eine Gefährdung ihrer Sicherheit in ihrer Person nur durch die in der Sitzung Anwesenden wahrgenommen zu werden, ist angesichts der Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit für ein rechtsstaatliches Strafverfahren regelmäßig nicht anzuerkennen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. März 2007, - 1 BvQ 620/07 -, DVBl. 2007, S. 496 f., Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 ).

    Ihr stehen für den Fall eines Erlasses der Eilanordnung und einer Nichtstattgabe der Verfassungsbeschwerde denkbare Nachteile für die Belange des Persönlichkeitsschutzes der Mitglieder des Spruchkörpers gegenüber, die im Rahmen einer Folgenabwägung jedoch geringeres Gewicht haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. März 2007, - 1 BvQ 620/07 -, DVBl. 2007, S. 496 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 ).

  • BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 620/07

    Medienberichterstattung über ein Strafverfahren (Zulassung durch das

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2007 - 1 BvR 1438/07
    Ein Interesse der Richter und Schöffen, außerhalb konkreter Anhaltspunkte für eine Gefährdung ihrer Sicherheit in ihrer Person nur durch die in der Sitzung Anwesenden wahrgenommen zu werden, ist angesichts der Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit für ein rechtsstaatliches Strafverfahren regelmäßig nicht anzuerkennen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. März 2007, - 1 BvQ 620/07 -, DVBl. 2007, S. 496 f., Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 ).

    Ihr stehen für den Fall eines Erlasses der Eilanordnung und einer Nichtstattgabe der Verfassungsbeschwerde denkbare Nachteile für die Belange des Persönlichkeitsschutzes der Mitglieder des Spruchkörpers gegenüber, die im Rahmen einer Folgenabwägung jedoch geringeres Gewicht haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. März 2007, - 1 BvQ 620/07 -, DVBl. 2007, S. 496 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 ).

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07

    Gerichtsfernsehen

    Aber auch den als Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten oder Justizbediensteten am Verfahren Mitwirkenden steht ein Anspruch auf Schutz zu, der das Veröffentlichungsinteresse überwiegen kann, etwa wenn Veröffentlichungen von Abbildungen eine erhebliche Belästigung oder eine Gefährdung ihrer Sicherheit durch Übergriffe Dritter bewirken können (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Juni 2007 - 1 BvR 1438/07 -, NJW-RR 2007, S. 1416).
  • BVerwG, 01.10.2014 - 6 C 35.13

    Presseauskunftsersuchen; Namen von Funktionsträgern im gerichtlichen Verfahren;

    Es hat hierbei ausgesprochen, dass Richter, Verteidiger und Staatsanwälte kraft des ihnen übertragenen Amtes bzw. ihrer Stellung als Organ der Rechtspflege anlässlich ihrer Teilnahme an Gerichtsverhandlungen im Blickfeld der Öffentlichkeit stehen und ein berechtigtes Interesse dieser Personen, nur durch die in der Sitzung Anwesenden wahrgenommen zu werden, angesichts der Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit für ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren regelmäßig nicht anzunehmen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 - DVBl 2000, 1778 und vom 7. Juni 2007 - 1 BvR 1438/07 - NJW-RR 2007, 1416; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 620/07 - BVerfGE 119, 309 ; Kammerbeschluss vom 30. März 2012 - 1 BvR 711/12 - NJW 2012, 2178 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 1 S 509/13

    Zum Informationsinteresse der Presse - auch über an einem Gerichtsverfahren

    Ein Interesse der Richter und Schöffen, in ihrer Person nur durch die in der Sitzung Anwesenden wahrgenommen und nicht gefilmt zu werden, ist im Hinblick auf Filmaufnahmen im Gerichtssaal angesichts der Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit für ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren daher regelmäßig nicht anzunehmen (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 21.07.2000 - 1 BvQ 17/00 - NJW 2000, 2890 ; Kammerbeschl. v. 15.03.2007 - 1 BvR 620/07 - NJW-RR 2007, 986 ; Kammerbeschl. v. 07.06.2007 - 1 BvR 1438/07 - NJW-RR 2007, 1416 ; Kammerbeschl. v. 11.12.2007 - 1 BvR 3129/07 - juris Rn. 15).
  • OLG Hamburg, 12.09.2018 - 1 Ws 71/18

    Strafverfahren: Sitzungspolizeiliches Verbot von Foto- und Filmaufnahmen im

    Die Fertigung und Veröffentlichung ihrer Aufnahmen kann nur dann eingeschränkt werden, wenn die Veröffentlichung eine Gefährdung der Sicherheit der Betroffenen durch Übergriffe Dritter bewirkt (BVerfG, Beschl. [Kammer] v. 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00, NJW 2000, 2890, 2891 und Beschl. [Kammer] v. 7. Juni 2007 - 1 BvR 1438/07, NJW-RR 2007, 1416).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.05.2008 - 1 BvR 1438/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,34154
BVerfG, 29.05.2008 - 1 BvR 1438/07 (https://dejure.org/2008,34154)
BVerfG, Entscheidung vom 29.05.2008 - 1 BvR 1438/07 (https://dejure.org/2008,34154)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 1 BvR 1438/07 (https://dejure.org/2008,34154)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine grundsätzliche Bedeutung der Verfassungsbeschwerde nach Wegfall der Beschwer - Erstattung der notwendigen Auslagen bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07

    Gerichtsfernsehen

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2008 - 1 BvR 1438/07
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist mittlerweile hinreichend geklärt, unter welchen Voraussetzungen die Rundfunkfreiheit Fernsehaufnahmen von Gerichtsverfahren rechtfertigt (vgl. BVerfGE 91, 125 [133 ff.]; - 103, 44 [61 ff.], BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 620/07 -, NJW 2008, S. 977 [979 ff.]).

    Der Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses folgt aus einer nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einem parallel gelagerten Verfahren (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 620/07 -, NJW 2008, S. 977 ff.).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2008 - 1 BvR 1438/07
    Die Entscheidung über den Gegenstandswert beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. dazu BVerfGE 79, 365 [366 ff.]) und berücksichtigt, dass im Falle der Vertretung mehrerer Beschwerdeführer, die gemeinschaftlich Verfassungsbeschwerde erheben, die Werte der jeweiligen subjektiven Interessen zusammengerechnet werden (vgl. BVerfGE 96, 251 [258]).
  • BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90

    Keine erhöhte Prozessgebühr bei Vertretung mehrerer Beschwerdeführer

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2008 - 1 BvR 1438/07
    Die Entscheidung über den Gegenstandswert beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. dazu BVerfGE 79, 365 [366 ff.]) und berücksichtigt, dass im Falle der Vertretung mehrerer Beschwerdeführer, die gemeinschaftlich Verfassungsbeschwerde erheben, die Werte der jeweiligen subjektiven Interessen zusammengerechnet werden (vgl. BVerfGE 96, 251 [258]).
  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2008 - 1 BvR 1438/07
    Den Beschwerdeführerinnen sind die Hälfte ihrer notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten (vgl. dazu BVerfGE 33, 247 [264 f.]; - 85, 109 [115 f.]).
  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2008 - 1 BvR 1438/07
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist mittlerweile hinreichend geklärt, unter welchen Voraussetzungen die Rundfunkfreiheit Fernsehaufnahmen von Gerichtsverfahren rechtfertigt (vgl. BVerfGE 91, 125 [133 ff.]; - 103, 44 [61 ff.], BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 620/07 -, NJW 2008, S. 977 [979 ff.]).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2008 - 1 BvR 1438/07
    Den Beschwerdeführerinnen sind die Hälfte ihrer notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten (vgl. dazu BVerfGE 33, 247 [264 f.]; - 85, 109 [115 f.]).
  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2008 - 1 BvR 1438/07
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist mittlerweile hinreichend geklärt, unter welchen Voraussetzungen die Rundfunkfreiheit Fernsehaufnahmen von Gerichtsverfahren rechtfertigt (vgl. BVerfGE 91, 125 [133 ff.]; - 103, 44 [61 ff.], BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 620/07 -, NJW 2008, S. 977 [979 ff.]).
  • StGH Baden-Württemberg, 04.12.2014 - 1 VB 15/13

    Zu den Grundsätzen der Gegenstandswertfestsetzung im

    Von dem Vorliegen "derselben Angelegenheit" wird in der Regel dann ausgegangen, wenn die Begehren mehrerer Auftraggeber einheitlich in demselben Verfahren geltend gemacht werden und zwischen den Begehren ein innerer Zusammenhang besteht (vgl. BVerfGE 96, 251 - Juris Rn. 18; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29.5.2008 - 1 BvR 1438/07 -, Juris Rn. 6; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 28. Juni 2006 - 1 BvR 1864/94 -, Juris Rn. 2).

    Auch hinsichtlich der Angriffsrichtung unterscheiden sich die Beschwerden nicht (vgl. BVerfGE 96, 251 - Juris Rn. 18; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29.5.2008 - 1 BvR 1438/07 -, Juris Rn. 6; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 28.6.2006 - 1 BvR 1864/94 -, Juris Rn. 2).

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