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   BVerfG, 26.08.2004 - 1 BvR 1446/04   

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https://dejure.org/2004,1167
BVerfG, 26.08.2004 - 1 BvR 1446/04 (https://dejure.org/2004,1167)
BVerfG, Entscheidung vom 26.08.2004 - 1 BvR 1446/04 (https://dejure.org/2004,1167)
BVerfG, Entscheidung vom 26. August 2004 - 1 BvR 1446/04 (https://dejure.org/2004,1167)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Rechtsweggarantie durch Zurückweisung eines Antrags auf Wiederherstellung der sofortigen Vollziehung ohne hinreichende Begründung

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der sofortigen Vollziehung wegen Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung wegen Unzumutbarkeit ; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs; Erforderlichkeit des Hauptsacheverfahrens ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 36
  • NVwZ 2005, 438
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2004 - 1 BvR 1446/04
    Die Voraussetzungen für einen Verstoß gegen den Justizgewährungsanspruch aus Art. 19 Abs. 4 GG durch die Nichtgewährung von einstweiligem verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 79, 69 ).

    Deswegen sind die Gerichte gehalten, bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften über einstweiligen Rechtsschutz der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 79, 69 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2004 - 4 B 858/03
    Auszug aus BVerfG, 26.08.2004 - 1 BvR 1446/04
    gegen a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Mai 2004 - 4 B 858/03 -,.

    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Mai 2004 - 4 B 858/03 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2004 - 1 BvR 1446/04
    Die Notwendigkeit, vorab das Widerspruchsverfahren und ein sich gegebenenfalls anschließendes Klageverfahren zu betreiben, fehlt allerdings, wenn dies - wie hier - dem Beschwerdeführer nicht zumutbar ist (vgl. BVerfGE 79, 275 ).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2004 - 1 BvR 1446/04
    19 Abs. 4 GG gewährt nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes; der Bürger hat einen substantiellen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 84, 59 ; 93, 1 ; stRspr).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2004 - 1 BvR 1446/04
    Im Laufe dieses Beschwerdeverfahrens berief sich der Beschwerdeführer auf die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 6. November 2003 - Rs. C-243/01 -, GewArch 2004, S. 30).
  • VG Köln, 11.04.2003 - 1 L 403/03

    Einordnung von Oddset-Wetten als Geschicklichkeitsspiele oder als Glücksspiele

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2004 - 1 BvR 1446/04
    b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 11. April 2003 - 1 L 403/03 -,.
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/78

    Ausbildungskapazität

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2004 - 1 BvR 1446/04
    Der Grundsatz der Subsidiarität erfordert zwar in der Regel dann die Durchführung eines Hauptsacheverfahrens, wenn es geeignet ist, den geltend gemachten Verfassungsverstoß zu beseitigen (vgl. BVerfGE 51, 130 ).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2004 - 1 BvR 1446/04
    19 Abs. 4 GG gewährt nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes; der Bürger hat einen substantiellen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 84, 59 ; 93, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2004 - 1 BvR 1446/04
    Das vorläufige Rechtsschutzverfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung bildet gegenüber dem Hauptsacheverfahren ein selbständiges Verfahren, so dass auch letztinstanzliche Entscheidungen in Eilverfahren grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (vgl. BVerfGE 35, 382 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.1998 - 10 S 1178/98

    Veränderte Umstände iSd VwGO § 80 Abs 7 S 2 - höchstrichterliche Entscheidung des

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2004 - 1 BvR 1446/04
    Auch auf die geänderte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs konnte sich der Beschwerdeführer für seinen Abänderungsantrag berufen, da die höchstrichterliche Klärung einer umstrittenen Rechtsfrage, die zu einer Veränderung der Umstände im Sinne des § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO führen kann, auch durch den Europäischen Gerichtshof möglich ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, NVwZ 1999, S. 785).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

  • BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14

    Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei

    Die Gerichte sind gehalten, bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften über einstweiligen Rechtsschutz der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 79, 69 ; BVerfGK 4, 36 ).
  • BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen

    Im Wesentlichen trägt der Beschwerdeführer insoweit unter Hinweis auf zwei Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. August 2004 - 1 BvR 1446/04 -, BVerfGK 4, 36, sowie vom 15. Dezember 2004 - 1 BvR 2495/04 -, NVwZ 2005, S. 439) vor, das Oberverwaltungsgericht hätte nicht auf einen weiteren Aufklärungsbedarf im Hauptsacheverfahren verweisen dürfen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2016 - 8 B 1341/15

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. August 2004 - 1 BvR 1446/04 -, BVerfGK 4, 36 = juris Rn. 19.
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