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   BVerfG, 24.11.2011 - 1 BvR 1457/11   

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https://dejure.org/2011,7173
BVerfG, 24.11.2011 - 1 BvR 1457/11 (https://dejure.org/2011,7173)
BVerfG, Entscheidung vom 24.11.2011 - 1 BvR 1457/11 (https://dejure.org/2011,7173)
BVerfG, Entscheidung vom 24. November 2011 - 1 BvR 1457/11 (https://dejure.org/2011,7173)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Ausgestaltung des Elterngeldes als Einkommensersatzleistung - Nichtberücksichtigung von Arbeitslosengeld gem § 117 SGB 3 bei Bemessung von Elterngeld mit Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1, Abs 2 GG vereinbar

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, § 2 Abs 1 BEEG, § 117 SGB 3
    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Ausgestaltung des Elterngeldes als Einkommensersatzleistung - Nichtberücksichtigung von Arbeitslosengeld gem § 117 SGB 3 bei Bemessung von Elterngeld mit Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1, Abs 2 GG vereinbar

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, § 2 Abs 1 BEEG, § 117 SGB 3
    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Ausgestaltung des Elterngeldes als Einkommensersatzleistung - Nichtberücksichtigung von Arbeitslosengeld gem § 117 SGB 3 bei Bemessung von Elterngeld mit Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1, Abs 2 GG vereinbar

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Einkommen aus Arbeitslosengeld bei der Berechnung des Elterngeldes

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Ausgestaltung des Elterngeldes als Einkommensersatzleistung - Nichtberücksichtigung von Arbeitslosengeld gem § 117 SGB 3 bei Bemessung von Elterngeld mit Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1, Abs 2 GG vereinbar

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Ausgestaltung des Elterngeldes als Einkommensersatzleistung - Nichtberücksichtigung von Arbeitslosengeld gem § 117 SGB 3 bei Bemessung von Elterngeld mit Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1, Abs 2 GG vereinbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Einkommen aus Arbeitslosengeld bei der Berechnung des Elterngeldes

  • datenbank.nwb.de

    Nichtberücksichtigung von Einkommen aus Arbeitslosengeld nach § 117 SGB III bei Berechnung des Elterngeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 188
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2011 - 1 BvR 1457/11
    Wie bereits im Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2011 - 1 BvR 1853/11 - entschieden wurde, durfte der Gesetzgeber das Elterngeld als Entgeltersatzleistung ausgestalten, ohne damit gegen die Verfassung zu verstoßen.
  • BSG, 21.02.2013 - B 10 EG 12/12 R

    Elterngeld - Berechnung - vorgeburtliches Einkommen - Insolvenzgeld

    Aufgrund der Ausgestaltung des Elterngeldes als Einkommensersatzleistung ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass ein Ausgleich für wegfallende staatliche Transferleistungen nicht gewährt wird (BVerfG Beschluss vom 24.11.2011 - 1 BvR 1457/11 - FamRZ 2012, 188 = Juris RdNr 5) .
  • BSG, 09.03.2023 - B 10 EG 1/22 R

    Elterngeld - Ausklammerung von Bemessungsmonaten - schwangerschaftsbedingte

    In diesem Kontext hat das BVerfG auch bereits entschieden, dass die Nichtberücksichtigung des im Bemessungszeitraum bezogenen Alg die zulässige Ausgestaltung des Elterngelds als Einkommensersatzleistung konsequent umsetzt und darum verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerfG Beschluss vom 24.11.2011 - 1 BvR 1457/11 - juris RdNr 5) .

    Diese Ausgestaltung des Elterngelds als Einkommensersatzleistung, die an das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses oder einer selbstständigen Tätigkeit im Bemessungszeitraum anknüpft, ist - wie oben unter b) bereits ausgeführt - verfassungsrechtlich zulässig (BVerfG Beschluss vom 24.11.2011 - 1 BvR 1457/11 - juris RdNr 5; BVerfG Beschluss vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - BVerfGK 19, 186 - juris RdNr 7 ff) .

    (2) Eine weitere Rechtfertigung für den Verzicht des Gesetzgebers auf einen zusätzlichen Ausklammerungstatbestand für Zeiten der Arbeitslosigkeit ist - wie oben ebenfalls unter b) schon aufgezeigt - die von ihm gewählte, verfassungsrechtlich zulässige allgemeine und ausnahmslose Zuordnung eines Einkommensverlustes wegen Arbeitslosigkeit zur Risikosphäre des Elterngeldberechtigten (vgl BVerfG Beschluss vom 24.11.2011 - 1 BvR 1457/11 - juris RdNr 5; BSG Urteil vom 24.3.2022 - B 10 EG 1/20 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 34 RdNr 31; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 33 ff, 61 ff; Begründung der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes, BT-Drucks 16/1889 S 20 zu § 2 Abs. 1).

  • BSG, 27.06.2013 - B 10 EG 10/12 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessungszeitraum - schwangerschaftsbedingte

    Nach Auffassung des erkennenden Senats ist diese Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt (vgl dazu bereits BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - aaO, RdNr 38 und Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 56 ff) , weil der Gesetzgeber mit dem Anknüpfen an das Einkommen aus Erwerbstätigkeit bei der Bemessung des Elterngeldes gemäß § 2 Abs. 1 BEEG ein legitimes Differenzierungsziel verfolgt (so auch BVerfG Beschluss vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - NJW 2012, 214, und Beschluss vom 24.11.2011 - 1 BvR 1457/11) .
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