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   BVerfG, 19.07.1995 - 1 BvR 1506/93   

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BVerfG, 19.07.1995 - 1 BvR 1506/93 (https://dejure.org/1995,2855)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.1995 - 1 BvR 1506/93 (https://dejure.org/1995,2855)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 1995 - 1 BvR 1506/93 (https://dejure.org/1995,2855)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; ZPO § 495a Abs. 2
    Verstoß gegen das Willkürverbot durch Nichtbegründung einer Entscheidung trotz Abweichens von der höchstrichterlichen Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Willkürverbot - Urteilsbegründung - Entscheidung - BGH - Abweichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2911
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.02.1979 - VII ZR 141/78

    Verjährung der Ansprüche gegen den Vertreter ohne Vertretungsmacht; Beginn der

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1995 - 1 BvR 1506/93
    Der Beklagte wandte unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGHZ 73, 266 = NJW 1979, S. 1161 ) ein, der Anspruch sei gemäß § 197 BGB verjährt, da Schadensersatzansprüche nach § 179 BGB in der Frist verjährten, die für den Erfüllungsanspruch aus dem nicht wirksam gewordenen Vertrag gegolten hätte.

    Der Beschwerdeführer erwiderte, die vierjährige Verjährungsfrist des § 197 BGB sei noch nicht abgelaufen; nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1979, 1161 [1162]) beginne die Verjährung der Ansprüche aus § 179 BGB erst mit der Weigerung des Vertretenen, den Vertrag zu genehmigen.

    Dieser hat unter ausführlicher Auseinandersetzung mit den in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Meinungen entschieden, daß Ansprüche aus § 179 BGB erst entstehen, wenn der Vertretene die Genehmigung des Vertrages verweigert, und auch die Verjährung nach § 198 Satz 1 BGB erst mit diesem Zeitpunkt zu laufen beginnt (BGHZ 73, 266 [271] = NJW 1979, 1161 [1162]).

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1995 - 1 BvR 1506/93
    Mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Gebundenheit des Richters an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG ) verlangt das Willkürverbot, daß die eigene Auffassung begründet wird (vgl. BVerfGE 71, 122 [135 f.]).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1995 - 1 BvR 1506/93
    Jedenfalls muß die Begründung erkennen lassen, daß das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat; außerdem darf seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehren (vgl. BVerfGE 87, 273 [279]).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1995 - 1 BvR 1506/93
    Verfassungsrechtlich ist eine Begründung jedenfalls dann geboten, wenn ein Gericht von dem eindeutigen Wortlaut oder von der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm abweicht (vgl. BVerfGE 7l, 122 [135 f.]; 81, 97 [106]).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1995 - 1 BvR 1506/93
    Welche Anforderungen in solchen Fällen an eine Begründung im einzelnen zu stellen sind, kann hier ebenso offen bleiben wie die Frage, welche weitergehenden Anforderungen sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergeben (vgl. dazu BVerfGE 86, 133 [146]).
  • RG, 25.06.1934 - VI 120/34

    1. Unterliegen Ansprüche aus § 179 BGB. der kurzen Verjährung des § 196 BGB.? 2.

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1995 - 1 BvR 1506/93
    Der nachfolgenden Randnummer ist darüber hinaus zu entnehmen, daß der Kommentator hinsichtlich der Dauer der Verjährungsfrist der Auffassung des Reichsgerichts folgte, nach der der Schadensersatzanspruch nach § 179 BGB in dreißig Jahren verjährte (RGZ 145, 40).
  • BVerfG, 07.07.2014 - 1 BvR 1063/14

    Verletzung des Willkürverbotes bei nicht begründeter Abweichung von

    Eine Abweichung von dieser gefestigten und in der Literatur ganz überwiegend geteilten Rechtsprechung hätte aber zumindest der Begründung bedurft (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 19. Juli 1995 - 1 BvR 1506/93 -, NJW 1995, S. 2911 ).
  • KG, 08.06.2006 - 15 W 31/06

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen nachträglicher Änderung einer

    Wenngleich darauf hinzuweisen ist, dass das Bundesverfassungsgericht in ähnlichen Konstellationen bereits einen Verstoß gegen das Willkürverbot angenommen hat (vgl. etwa BVerfG, NJW 1995, 2911).
  • BGH, 07.03.2012 - 1 StR 6/12

    Rechtsfehlerhafte aber nicht willkürliche Annahme der Zuständigkeit durch eine

    Zwar kann eine Entscheidung im Einzelfall willkürlich sein, wenn sie jeder Begründung entbehrt (vgl. BVerfG NJW 1995, 2911 f.; NJW 1996, 1336); dies gilt jedoch nur dann, wenn sich die Gründe nicht schon aus den für die Verfahrensbeteiligten erkennbaren Besonderheiten des Falles ergeben (vgl. BVerfG NJW 1996, 1336).
  • VerfG Brandenburg, 12.04.2019 - VfGBbg 25/18

    Verletzung des Willkürverbot durch begründungslose fachgerichtliche Abweichung

    Dass das Amtsgericht von der zwischenzeitlich - auch im Zeitpunkt des Urteils - bereits gefestigten und in der Literatur ganz überwiegend geteilten Rechtsprechung abgewichen ist, hätte zumindest der Begründung bedurft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1995 - 1 BvR 1506/93 -, NJW 1995, 2911, 2912).
  • BVerfG, 14.12.2005 - 1 BvR 2874/04

    Verletzung des Willkürverbots iSv Art 3 Abs 1 GG durch unhaltbare

    Es gibt zudem keinen Hinweis dafür, dass das Gericht - was mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Gebundenheit des Richters an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) eine entsprechende Begründung vorausgesetzt hätte (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1995, S. 2911) - zum Rechtsinstitut der Verwirkung eine eigene, von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abweichende Auffassung entwickelt und dem angegriffenen Urteil zugrunde gelegt hat.
  • StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1356

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung

    Für den Sonderfall, dass der Rechtsstandpunkt des Fachgerichts, auf Grund dessen das Vorbringen einer Partei unerheblich ist, vom eindeutigen Wortlaut oder von der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm abweicht und der eindeutige Wortlaut oder die höchst richterliche Auslegung einer Norm gerade das zentrale Vorbringen der Partei darstellt oder ihm zugrunde liegt, verletzt das Gericht das Gehörsrecht, wenn es sich in den Entscheidungsgründen überhaupt nicht mit der so aufgeworfenen Rechtsfrage auseinandersetzt (vgl. BVerfG, NJW-RR 1993, 383; NJW 1995, 2911).
  • OLG Koblenz, 26.06.2000 - 1 Ws 337/00

    nachträgliche Anhörung, rechtliches Gehör, letztinstanzliche Entscheidung,

    Weicht das Gericht von dem eindeutigen Wortlaut oder der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm ab, so gebieten es das verfassungsrechtliche Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) und die Bindung des Richters an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) auch bei letztinstanzlichen Entscheidungen, die eigene Auffassung zu begründen (BVerfG NJW 97, 1693; NJW 95, 2911).

    Die Begründung muss zumindest erkennen lassen, dass das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (BVerfG NJW 95, 2911, 2912).

  • VerfGH Berlin, 29.11.2011 - VerfGH 8/10

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Willkürverbots iSv Art 10 Abs 1 Verf BE

    Juni 2010 - VerfGH 13/10 - Rn. 29 und 14. Juli 2010 - VerfGH 29/07 - Rn. 27; alle zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 71, 122 ; 81, 97, ; BVerfG, NJW 1995, 2911; FuR 2003, 566 ).
  • BVerfG, 29.09.2003 - 1 BvR 1677/03

    Begründungsanforderung bei letztinstanzlichen Entscheidungen (Abweichung vom

    Auch wenn ein Gericht von der Auslegung einer Norm des einfachen Rechts abweicht, die die höchstrichterliche Rechtsprechung ihr bislang gegeben hat, führt dies zur Annahme eines Verfassungsverstoßes, wenn sich eine Rechtfertigung hierfür weder aus den Entscheidungsgründen noch aus den übrigen Umständen des Falles entnehmen lässt (vgl. BVerfGE 71, 122 ; 81, 97 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 1992 - 1 BvR 326/89 -, NJW 1994, S. 574; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 1993 - 2 BvR 1959/92 -, NJW 1993, S. 1909; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juli 1995 - 1 BvR 1506/93 -, NJW 1995, S. 2911).
  • OLG Karlsruhe, 22.10.2008 - 7 U 254/07

    VOB/B-Schlusszahlungseinrede: Hinweis auf Ausschlusswirkung

    Zwar sind nur die wesentlichen Erwägungen in die Urteilsgründe aufzunehmen (§ 313 Abs. 3 ZPO), jedoch gehört dazu die Auseinandersetzung mit den tragenden rechtlichen Ausführungen der Parteien und im Übrigen einhelliger Literatur- und (von der Klägerin zitierter) Rechtsprechungsmeinung zur notwendigen Qualität des Hinweises nach § 16 Nr. 3 Abs. 2, 3, 5 VOB/B (vgl. nur BVerfG NJW-RR 1995, 1033, NJW 1995, 2911).
  • VerfGH Berlin, 22.02.2001 - VerfGH 111/00

    Landgerichtliche Auferlegung der Darlegungs- und Beweislast auf den Mieter

  • OLG Koblenz, 23.05.1996 - 1 Ss 4/96
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2015 - L 11 AS 1109/14
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.02.2009 - L 1 R 320/07
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.02.2009 - L 1 R 466/07
  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.02.2009 - L 8 SO 14/08
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