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   BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1523/92   

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https://dejure.org/1993,516
BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1523/92 (https://dejure.org/1993,516)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.1993 - 1 BvR 1523/92 (https://dejure.org/1993,516)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 1993 - 1 BvR 1523/92 (https://dejure.org/1993,516)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Wohnungseigentumsveräußerungszwang

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verpflichtung zur Veräußerung von Wohnungseigentum bei Geschäftsunfähigkeit

  • 123recht.net

    Eigentumsgrundrecht und Wohnungseigentumsentziehung [13.6.2005]

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verweigerung von Prozeßkostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe - Verweigerung - Wohnungseigentum - Veräußerung - Mitbewohner - Paranoid halluzinatorische Schizophrenie - Störung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 241
  • WM 1993, 1813
 
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Wird zitiert von ... (164)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1523/92
    Das Bundesverfassungsgericht übt aber eine Kontrolle im Hinblick darauf aus, ob die Gerichte bei ihrer Rechtsanwendung die Bedeutung und Reichweite der Grundrechte verkannt haben (BVerfGE 18, 85 [92]).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1523/92
    Deshalb dürfen die Fachgerichte die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überspannen und auf diese Weise den Zweck der Prozeßkostenhilfe vereiteln (BVerfGE 81, 347 [358 f.]).
  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 26/06

    Entziehung des Wohnungseigentums wegen fortlaufend unpünktlicher Erfüllung von

    Das Eigentumsgrundrecht steht einer Entziehung von Wohnungseigentum aus den in § 18 Abs. 1 WEG bestimmten Gründen zwar nicht entgegen; sie kommt aber nur bei Vorliegen enger Voraussetzungen in Betracht (BVerfG NJW 1994, 241, 242).
  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Zudem dürfen schwierige, bislang ungeklärte Rechts- und Tatfragen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden, sondern müssen auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung zugeführt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 1993 - 1 BvR 1523/92 -, NJW 1994, S. 241 ).
  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Das Verfahren der Prozeßkostenhilfe bietet den nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geschützten Rechtsschutz nicht selbst, sondern will ihn erst zugänglich machen (BVerfGE 81, 347, 357 ff.; BVerfG NJW 1994, 241, 242; NJW 2000, 1936, 1937; BGH Beschlüsse vom 31. Juli 2003 - III ZB 7/03 - NJW-RR 2003, 1438; vom 12. September 2002 - III ZB 43/02 - NJW 2002, 3554; vom 9. September 1997 - IX ZB 92/97 - NJW 1998, 82 und vom 26. April 2001 - IX ZB 25/01 - MDR 2001, 1007).
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