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   BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 160/14   

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https://dejure.org/2014,6509
BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 160/14 (https://dejure.org/2014,6509)
BVerfG, Entscheidung vom 24.03.2014 - 1 BvR 160/14 (https://dejure.org/2014,6509)
BVerfG, Entscheidung vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 (https://dejure.org/2014,6509)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 6 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1666a Abs 1 S 1 BGB, § 1666 Abs 1 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch einen auf der Grundlage unzureichender Verhältnismäßigkeitsprüfung sowie ohne hinreichende Begründung einer Kindeswohlgefährdung erfolgten Entzug der elterlichen Sorge - Anforderungen an den Grad der ...

  • IWW

    Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG; § 1666 BGB; § 1671 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Trennung der Kinder von dem sorgeberechtigten Elternteil wegen Kindeswohlgefährdung

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch einen auf der Grundlage unzureichender Verhältnismäßigkeitsprüfung sowie ohne hinreichende Begründung einer Kindeswohlgefährdung erfolgten Entzug der elterlichen Sorge - Anforderungen an den Grad der ...

  • ra.de
  • landauer-stimme.de PDF
  • kanzleibeier.eu

    Anforderungen an die Begründung einer Kindeswohlgefährdung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Trennung der Kinder von dem sorgeberechtigten Elternteil wegen Kindeswohlgefährdung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verfassungsblog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Auch schlechte Eltern sind Eltern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Trennung minderjähriger Kinder von sorgeberechtigtem Elternteil setzt akute Kindeswohlgefährdung voraus

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Trennung minderjähriger Kinder von sorgeberechtigtem Elternteil setzt akute Kindeswohlgefährdung voraus

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verfassungsmäßigkeit der Trennung eines Kindes von seinen Eltern

Besprechungen u.ä. (2)

  • verfassungsblog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Auch schlechte Eltern sind Eltern

  • badische-zeitung.de (Pressekommentar mit Bezug zur Entscheidung, 28.01.2015)

    Karlsruhe wurde missverstanden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1005
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 160/14
    Dabei kann sich die verfassungsgerichtliche Kontrolle wegen des besonderen Eingriffsgewichts ausnahmsweise auch auf einzelne Auslegungsfehler (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 75, 201 ) sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts erstrecken.

    Dabei berechtigen nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramts, die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).

    Dabei wird auch in Kauf genommen, dass Kinder durch Entscheidungen der Eltern wirkliche oder vermeintliche Nachteile erleiden (vgl. BVerfGE 60, 79 ; BVerfGK 13, 119 ).

    Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, muss das elterliche Fehlverhalten vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (vgl. BVerfGE 60, 79 ).

    Die Trennung des Kindes von seinen Eltern darf nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (vgl. BVerfGE 60, 79 ).

    (1) Der Staat muss darum, bevor er Kinder von ihren Eltern trennt, nach Möglichkeit versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2681/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Sorgerechtsentziehung

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 160/14
    Dabei wird auch in Kauf genommen, dass Kinder durch Entscheidungen der Eltern wirkliche oder vermeintliche Nachteile erleiden (vgl. BVerfGE 60, 79 ; BVerfGK 13, 119 ).

    Ob öffentliche Hilfen erfolgversprechend sind, muss das Familiengericht letztlich in eigener Verantwortung beurteilen, wozu es sich eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage verschaffen und diese in seiner Entscheidung auch darlegen muss (vgl. BVerfGK 13, 119 ).

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 160/14
    Bei gerichtlichen Entscheidungen, die Eltern zum Zweck der Trennung des Kindes von den Eltern das Sorgerecht für ihr Kind entziehen, besteht hingegen wegen des sachlichen Gewichts der Beeinträchtigung der Grundrechte von Eltern und Kindern Anlass, über den grundsätzlichen Prüfungsumfang hinauszugehen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 75, 201 ).

    Dabei kann sich die verfassungsgerichtliche Kontrolle wegen des besonderen Eingriffsgewichts ausnahmsweise auch auf einzelne Auslegungsfehler (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 75, 201 ) sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts erstrecken.

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 160/14
    Bei gerichtlichen Entscheidungen, die Eltern zum Zweck der Trennung des Kindes von den Eltern das Sorgerecht für ihr Kind entziehen, besteht hingegen wegen des sachlichen Gewichts der Beeinträchtigung der Grundrechte von Eltern und Kindern Anlass, über den grundsätzlichen Prüfungsumfang hinauszugehen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 75, 201 ).

    Es muss sein Verfahren so gestalten, dass es selbst möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen kann (vgl. BVerfGE 55, 171 ).

  • BVerfG, 28.02.2012 - 1 BvR 3116/11

    Anforderungen an Grad der Kindeswohlgefährdung zur Rechtfertigung eines

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 160/14
    Die Annahme einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes setzt voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder eine Gefahr gegenwärtig in einem solchen Maße besteht, dass sich bei ihrer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfGK 19, 295 ; BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 166/03 -, FamRZ 2005, S. 344 ).

    Solche negativen Folgen einer Trennung des Kindes von den Eltern und einer Fremdunterbringung sind zu berücksichtigen (vgl. BVerfGK 19, 295 ) und müssten durch die Beseitigung der festgestellten Gefahr aufgewogen werden, so dass sich die Situation des Kindes in der Gesamtbetrachtung verbessern würde (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 247/11 -, FamRZ 2012, S. 99 ).

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 160/14
    Dabei berechtigen nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramts, die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).

    (1) Der Staat muss darum, bevor er Kinder von ihren Eltern trennt, nach Möglichkeit versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 160/14
    Dies gilt für behördliche Planungs- und Ermessensentscheidungen sowie ausnahmsweise für gebundene Entscheidungen, bei denen der Gesetzgeber der Verwaltung im Verhältnis zur die Verwaltung kontrollierenden Gerichtsbarkeit einen sogenannten Beurteilungsspielraum eingeräumt hat (vgl. BVerfGE 129, 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 6.00

    Elternrecht und Hilfe zur Erziehung; Hilfe zur Erziehung, Recht auf - als Teil

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 160/14
    Die gerichtliche Kontrolle der Entscheidungen des Jugendamts über die Gewährung öffentlicher Hilfen obliegt de lege lata nicht den Familiengerichten, sondern den Verwaltungsgerichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2001 - 5 C 6/00 -, juris, Rn. 11; Coester, in: Staudinger, 2009, § 1666a, Rn. 13; Olzen, in: Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 6. Auflage, 2012, § 1666, Rn. 177).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 160/14
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11

    Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde;

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 160/14
    Solche negativen Folgen einer Trennung des Kindes von den Eltern und einer Fremdunterbringung sind zu berücksichtigen (vgl. BVerfGK 19, 295 ) und müssten durch die Beseitigung der festgestellten Gefahr aufgewogen werden, so dass sich die Situation des Kindes in der Gesamtbetrachtung verbessern würde (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 247/11 -, FamRZ 2012, S. 99 ).
  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

  • BGH, 15.12.2004 - XII ZB 166/03

    Zur Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei drohender Beschneidung eines

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

  • AG Weimar, 08.04.2021 - 9 F 148/21

    Kinderschutzverfahren: Masken- und Mindestabstandspflicht für Schulkinder in

    BVerfG v. 24.3.2014 - 1BvR 160/14 - ZKJ 2014, S. 242 ff:.
  • BVerfG, 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14

    Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung

    Die Annahme einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes setzt voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder sich eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfGK 16, 517 ; 19, 295 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Mai 2014 - 1 BvR 2882/13 -, juris, Rn. 30; vom 7. April 2014 - 1 BvR 3121/13 -, juris, Rn. 18; vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, juris, Rn. 28; BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 166/03 -, FamRZ 2005, S. 344 ).

    Außerdem folgt aus der primären Erziehungszuständigkeit der Eltern in der Sache, dass der Staat seine eigenen Vorstellungen von einer gelungenen Kindererziehung grundsätzlich nicht an die Stelle der elterlichen Vorstellungen setzen darf (vgl. BVerfGE 60, 79 ; BVerfGK 13, 119 ; 16, 517 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, juris, Rn. 30 f.).

    Die Fachgerichte werden dem regelmäßig nicht gerecht, wenn sie ihren Blick nur auf die Verhaltensweisen der Eltern lenken, ohne die sich daraus ergebenden schwerwiegenden Konsequenzen für die Kinder darzulegen (vgl. nur BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2014 - 1 BvR 725/14 -, juris, Rn. 24, 26 f.; vom 22. Mai 2014 - 1 BvR 3190/13 -, juris, Rn. 23, 26 f.; vom 7. April 2014 - 1 BvR 3121/13 -, juris, Rn. 26 f.; vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, juris, Rn. 31 f.; BVerfGK 19, 295 ).

    Die Eltern und deren sozio-ökonomische Verhältnisse gehören grundsätzlich zum Schicksal und Lebensrisiko eines Kindes (vgl. BVerfGE 60, 79 ; BVerfGK 13, 119 ; 16, 517 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, juris, Rn. 30 f.).

  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

    Das Elterngrundrecht stellt hohe Anforderungen an die Trennung eines Kindes von den Eltern (stRspr; vgl. zuletzt im Einzelnen BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, juris, Rn. 27 ff.).
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