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   BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 335/14, 1 BvR 2464/15, 1 BvR 1635/14, 1 BvR 1621/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,27462
BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 335/14, 1 BvR 2464/15, 1 BvR 1635/14, 1 BvR 1621/14 (https://dejure.org/2016,27462)
BVerfG, Entscheidung vom 28.07.2016 - 1 BvR 335/14, 1 BvR 2464/15, 1 BvR 1635/14, 1 BvR 1621/14 (https://dejure.org/2016,27462)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juli 2016 - 1 BvR 335/14, 1 BvR 2464/15, 1 BvR 1635/14, 1 BvR 1621/14 (https://dejure.org/2016,27462)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerden gegen die Berichterstattung über die Adoptivtöchter eines Fernsehmoderators erfolglos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 823 Abs 1 BGB, Art 8 Abs 1 MRK
    Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung Minderjähriger und der Pressefreiheit im Falle der Veröffentlichung persönlicher, bereits öffentlich bekannter Daten - hier: Veröffentlichung von Verwandtschaftsverhältnis, Alter ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kinder von Prominenten, die in der Presse bereits hinlänglich namentlich bekannt sind, haben grundsätzlich kein Recht auf Anonymisierung

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Adoptivkinder prominenter Eltern auf Unterlassung der Veröffentlichung ihrer Adoption aus ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht

  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Adoptivkinder prominenter Eltern auf Unterlassung der Veröffentlichung ihrer Adoption aus ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht

  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Adoptivkinder prominenter Eltern auf Unterlassung der Veröffentlichung ihrer Adoption aus ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht

  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Adoptivkinder prominenter Eltern auf Unterlassung der Veröffentlichung ihrer Adoption aus ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht

  • kanzlei.biz

    Informationelle Selbstbestimmung bei bereits bekannten Informationen abgeschwächt

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung Minderjähriger und der Pressefreiheit im Falle der Veröffentlichung persönlicher, bereits öffentlich bekannter Daten - hier: Veröffentlichung von Verwandtschaftsverhältnis, Alter ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch der Adoptivkinder prominenter Eltern auf Unterlassung der Veröffentlichung ihrer Adoption aus ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht

  • rechtsportal.de

    Anspruch der Adoptivkinder prominenter Eltern auf Unterlassung der Veröffentlichung ihrer Adoption aus ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung Minderjähriger und der Pressefreiheit im Falle der Veröffentlichung persönlicher, bereits öffentlich bekannter Daten - hier: Veröffentlichung von Verwandtschaftsverhältnis, Alter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen die Berichterstattung über die Adoptivtöchter eines Fernsehmoderators erfolglos

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Berichterstattung über Adoptivtöchter eines Prominenten zulässig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Berichterstattung über Adoptivtöchter eines Fernsehmoderators

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Adoptivtöchter des Fernsehmoderators

  • lto.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrecht von Günther Jauchs Kindern: Adoptivtöchter müssen Berichterstattung hinnehmen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen die Berichterstattung über Adoptivtöchter eines Fernsehmoderators erfolglos

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen die Berichterstattung über die Adoptivtöchter eines Fernsehmoderators erfolglos

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen die Berichterstattung über die Adoptivtöchter eines Fernsehmoderators erfolglos

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Adoptivkinder prominenter Eltern müssen erneute Berichterstattung über ihre Adoption hinnehmen

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Berichterstattung über Adoptivtöchter von Günther Jauch zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Berichterstattung über die Adoptivtöchter eines Fernsehmoderators rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Adoptivtöchter von Günther Jauch scheitern mit Verfassungsbeschwerde gegen Berichterstattung - BVerfG verneint Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung

Besprechungen u.ä.

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Berichterstattung über Töchter eines Prominenten zulässig, wenn Personendaten bereits bekannt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 466
  • DÖV 2016, 1006
  • ZUM 2016, 983
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 06.06.2006 - 1 BvR 456/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung eines Zeitungsverlags zur

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 335/14
    Daher muss auch für Kinder prominenter Eltern ein von medialer Beobachtung und Kommentierung geschützter Freiraum bestehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juni 2006 - 1 BvR 456/04, 1 BvR 1009/04 -, juris).

    Wie der Bundesgerichtshof herausstellt, ist das Schutzbedürfnis der Beschwerdeführerinnen, die sich weder durch eigenes Verhalten noch durch ihre Eltern der Öffentlichkeit ausgesetzt haben, besonders ausgeprägt (vgl. BVerfGK 8, 173 ).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 335/14
    Da Kinder und Jugendliche sich erst zu eigenverantwortlichen Personen entwickeln müssen, sind sie in der Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte besonders schutzbedürftig (vgl. BVerfGE 101, 361 ; 119, 1 - zum Privatsphärenschutz).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90

    Offenbarung der Entmündigung

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 335/14
    Allerdings gewährt es kein unbeschränktes dingliches Herrschaftsrecht über bestimmte Informationen, sondern findet seine Grenze in den Rechten Dritter, insbesondere der Meinungs- und Medienfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK (vgl. BVerfGE 84, 192 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Januar 2012 - 1 BvR 2499/09, 1 BvR 2503/09 -, NJW 2012, S. 1500).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 335/14
    Da Kinder und Jugendliche sich erst zu eigenverantwortlichen Personen entwickeln müssen, sind sie in der Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte besonders schutzbedürftig (vgl. BVerfGE 101, 361 ; 119, 1 - zum Privatsphärenschutz).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 335/14
    Es umfasst die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis der Person, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. BVerfGE 65, 1 ).
  • BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2499/09

    Zur Reichweite des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Jugendlichen

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 335/14
    Allerdings gewährt es kein unbeschränktes dingliches Herrschaftsrecht über bestimmte Informationen, sondern findet seine Grenze in den Rechten Dritter, insbesondere der Meinungs- und Medienfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK (vgl. BVerfGE 84, 192 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Januar 2012 - 1 BvR 2499/09, 1 BvR 2503/09 -, NJW 2012, S. 1500).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 1964/00

    Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Kindes gegen die

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 335/14
    Insbesondere ist nicht erkennbar, dass die Beschwerdeführerinnen sich als Folge der Berichterstattung speziellen Verhaltenserwartungen ausgesetzt sehen könnten oder ihnen nicht unbefangen begegnet werden mag (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2003 - 1 BvR 1964/00 -, NJW 2003, S. 3262 ).
  • VG Hannover, 12.03.2019 - 7 A 849/19

    Abschnittsbezogene Geschwindigkeitskontrolle; Bestimmtheitsgrundsatz;

    Dieses vom Bundesverfassungsgericht im sog. Volkszählungsurteil (Urt. v. 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u.a. -, juris) aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitete Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden, und daher grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu bestimmen (BVerfG, Beschl. v. 28.07.2016 - 1 BvR 335/14 u.a. -, juris Rn. 9; Beschl. v. 11.08.2009 - 2 BvR 941/08 -, juris Rn. 15; Beschl. v. 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 09.03.1988 - 1 BvL 49/86 -, juris Rn. 26; Urt. v. 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u.a. -, juris Rn. 149; Lang, in: BeckOK GG, 39. Edition, Stand: 15.11.2018, Art. 2 Rn. 45).
  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 86/16

    Heranziehen der Grundsätze über das fehlende Rechtsschutzbedürfnis von

    Da Kinder und Jugendliche sich erst zu eigenverantwortlichen Personen entwickeln müssen, sind sie in der Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte aber besonders schutzbedürftig (vgl. BVerfGE 101, 361, 385; 119, 1, 24; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. Juli 2016 - 1 BvR 335/14, NJW 2017, 466 Rn. 10).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung

    An der Maßgeblichkeit dieser Grundsätze ändert auch die von den Beklagten angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.07.2016 (1 BvR 335/14 u. a.; ZUM 2016, 983) nichts, denn diese betraf die Berichterstattung über unstreitig wahre und auch nicht ehrenrührige Tatsachen, nämlich den Umstand, dass ein Kindschaftsverhältnis zu einem Prominenten (durch Adoption) bestand.
  • BGH, 30.04.2019 - VI ZR 360/18

    Zulässigkeit einer Presseberichterstattung über die in erpresserischer Absicht

    Zwar ist der Umstand, dass eine wahre Tatsache bereits einer breiten Öffentlichkeit bekannt war, geeignet, das Gewicht ihrer Weiterverbreitung gegenüber dem Ersteingriff erheblich zu mindern (vgl. BVerfG [K], NJW-RR 2010, 1195 Rn. 33; NJW 2017, 466 Rn. 13; Senat, Urteile vom 29. April 2014 - VI ZR 137/13, NJW 2014, 2276 Rn. 10; vom 29. April 2014 - VI ZR 138/13, juris Rn. 10; vom 5. November 2013 - VI ZR 304/12, BGHZ 198, 346 Rn. 21).
  • AG Trier, 02.03.2023 - 27c OWi 8041 Js 2838/23

    Handyverstoß - KI-Bildanalyse zur Überführung rechtmäßig

    Dieses Recht gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden, und daher grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu bestimmen (BVerfG, Beschl. v. 28.07.2016 - 1 BvR 335/14, juris Rn. 9; Beschl. v. 11.08.2009 - 2 BvR 941/08, juris Rn. 15; Beschl. v. 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87, juris Rn. 14).
  • LG Hamburg, 09.08.2019 - 324 O 515/18

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht: Wort- und Bildberichterstattung

    Soweit die Beklagte meine, dass die hier streitgegenständlichen Inhalte umfassend vorveröffentlicht seien, weswegen die Eingriffsintensität deutlich abgemildert sei, übersehe sie, dass in dem in Bezug genommenen Verfahren (BVerfG, NJW 2017, 466) die streitgegenständlichen Inhalte mehr als zehn Jahre immer wieder berichtet worden seien und sich die Betroffenen nie dagegen gewendet hätten.
  • AG Kiel, 28.09.2016 - 21 M 1787/16

    Drittauskunft in der Zwangsvollstreckung: Weiterleitung von Auskünften über

    Es umfasst die Befugnis einer Person, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (grundlegend BVerfG, NJW 1984, 419, 421 - Volkszählungsurteil, BVerfG NJW 2007, 2464, 2465 Tz. 86 zum automatisierten Kontenabruf; zuletzt BVerfG, Beschl. v. 28.07.2016 - 1 BvR 335/14 - "juris" Tz. 9).
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