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   BVerfG, 29.09.2003 - 1 BvR 1677/03   

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https://dejure.org/2003,7840
BVerfG, 29.09.2003 - 1 BvR 1677/03 (https://dejure.org/2003,7840)
BVerfG, Entscheidung vom 29.09.2003 - 1 BvR 1677/03 (https://dejure.org/2003,7840)
BVerfG, Entscheidung vom 29. September 2003 - 1 BvR 1677/03 (https://dejure.org/2003,7840)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 114 ff. ZPO; § 127 ZPO.
    Begründungsanforderung bei letztinstanzlichen Entscheidungen (Abweichung vom ausdrücklichen Wortlaut einer Vorschrift); Abweichung von höchstrichterlicher Rechtsprechung (Rechtfertigung: Begründung oder Fallumstände); Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Zivilprozess ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zum Umfang des Begründungsgebots bezüglich gerichtlicher Entscheidungen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Gebundenheit des Richters an Recht und Gesetz; Begründung einer letztinstanzlichen Entscheidung

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 114 127; GG Art. 3 Abs. 1
    Anforderungen an die Begründung nicht mehr anfechtbarer Entscheidungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.07.1995 - 1 BvR 1506/93

    Verstoß gegen das Willkürverbot durch Nichtbegründung einer Entscheidung trotz

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2003 - 1 BvR 1677/03
    Auch wenn ein Gericht von der Auslegung einer Norm des einfachen Rechts abweicht, die die höchstrichterliche Rechtsprechung ihr bislang gegeben hat, führt dies zur Annahme eines Verfassungsverstoßes, wenn sich eine Rechtfertigung hierfür weder aus den Entscheidungsgründen noch aus den übrigen Umständen des Falles entnehmen lässt (vgl. BVerfGE 71, 122 ; 81, 97 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 1992 - 1 BvR 326/89 -, NJW 1994, S. 574; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 1993 - 2 BvR 1959/92 -, NJW 1993, S. 1909; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juli 1995 - 1 BvR 1506/93 -, NJW 1995, S. 2911).
  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2003 - 1 BvR 1677/03
    Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht nicht zu überprüfen, ob die von einem Gericht unter mehreren verfassungsgemäßen Auslegungsalternativen gewählte die vorzugswürdige ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des ersten Senats vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 296/97 -, NJW 1997, S. 2745).
  • BVerfG, 08.12.1992 - 1 BvR 326/89

    Begründungsumfang bei Nichtannahme der Revision im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2003 - 1 BvR 1677/03
    Auch wenn ein Gericht von der Auslegung einer Norm des einfachen Rechts abweicht, die die höchstrichterliche Rechtsprechung ihr bislang gegeben hat, führt dies zur Annahme eines Verfassungsverstoßes, wenn sich eine Rechtfertigung hierfür weder aus den Entscheidungsgründen noch aus den übrigen Umständen des Falles entnehmen lässt (vgl. BVerfGE 71, 122 ; 81, 97 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 1992 - 1 BvR 326/89 -, NJW 1994, S. 574; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 1993 - 2 BvR 1959/92 -, NJW 1993, S. 1909; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juli 1995 - 1 BvR 1506/93 -, NJW 1995, S. 2911).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2003 - 1 BvR 1677/03
    Die Voraussetzungen für eine Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung liegen nicht vor (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2003 - 1 BvR 1677/03
    Grundsätzlich bedürfen mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht mehr angreifbare Gerichtsentscheidungen von Verfassungs wegen keiner Begründung (vgl. BVerfGE 50, 287 ).
  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2003 - 1 BvR 1677/03
    Auch wenn ein Gericht von der Auslegung einer Norm des einfachen Rechts abweicht, die die höchstrichterliche Rechtsprechung ihr bislang gegeben hat, führt dies zur Annahme eines Verfassungsverstoßes, wenn sich eine Rechtfertigung hierfür weder aus den Entscheidungsgründen noch aus den übrigen Umständen des Falles entnehmen lässt (vgl. BVerfGE 71, 122 ; 81, 97 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 1992 - 1 BvR 326/89 -, NJW 1994, S. 574; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 1993 - 2 BvR 1959/92 -, NJW 1993, S. 1909; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juli 1995 - 1 BvR 1506/93 -, NJW 1995, S. 2911).
  • BVerfG, 24.02.1993 - 2 BvR 1959/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung und Anwendung des § 51 Abs.

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2003 - 1 BvR 1677/03
    Auch wenn ein Gericht von der Auslegung einer Norm des einfachen Rechts abweicht, die die höchstrichterliche Rechtsprechung ihr bislang gegeben hat, führt dies zur Annahme eines Verfassungsverstoßes, wenn sich eine Rechtfertigung hierfür weder aus den Entscheidungsgründen noch aus den übrigen Umständen des Falles entnehmen lässt (vgl. BVerfGE 71, 122 ; 81, 97 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 1992 - 1 BvR 326/89 -, NJW 1994, S. 574; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 1993 - 2 BvR 1959/92 -, NJW 1993, S. 1909; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juli 1995 - 1 BvR 1506/93 -, NJW 1995, S. 2911).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2003 - 1 BvR 1677/03
    Auch wenn ein Gericht von der Auslegung einer Norm des einfachen Rechts abweicht, die die höchstrichterliche Rechtsprechung ihr bislang gegeben hat, führt dies zur Annahme eines Verfassungsverstoßes, wenn sich eine Rechtfertigung hierfür weder aus den Entscheidungsgründen noch aus den übrigen Umständen des Falles entnehmen lässt (vgl. BVerfGE 71, 122 ; 81, 97 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 1992 - 1 BvR 326/89 -, NJW 1994, S. 574; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 1993 - 2 BvR 1959/92 -, NJW 1993, S. 1909; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juli 1995 - 1 BvR 1506/93 -, NJW 1995, S. 2911).
  • VerfGH Berlin, 29.11.2011 - VerfGH 8/10

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Willkürverbots iSv Art 10 Abs 1 Verf BE

    Sie ist auch gegeben, wenn ein Gericht von der höchstrichterlichen Auslegung einer Normabweicht, ohne eine eingehende Auseinandersetzung mit der Rechtslage oder eine sonstige Rechtfertigung für die Abweichungerkennen zu lassen (vgl. Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - VerfGH 111/00 - Rn. 15, 1. Juni 2010 - VerfGH 13/10 - Rn. 29 und14. Juli 2010 - VerfGH 29/07 - Rn. 27; alle zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de;vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 71, 122 ; 81, 97, ; BVerfG, NJW 1995, 2911; FuR 2003, 566 ).
  • BVerwG, 21.07.2020 - 9 B 20.19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entscheidung über einen Antrag auf

    Auch wenn ein Gericht von der Auslegung einer Norm des einfachen Rechts abweicht, die die höchstrichterliche Rechtsprechung ihr bislang gegeben hat, führt dies zur Annahme eines Verfassungsverstoßes, wenn sich eine Rechtfertigung hierfür weder aus den Entscheidungsgründen noch aus den übrigen Umständen des Falles entnehmen lässt (BVerfG, Beschluss vom 29. September 2003 - 1 BvR 1677/03 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.07.2020 - 9 B 19.19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entscheidung über einen Antrag auf

    Auch wenn ein Gericht von der Auslegung einer Norm des einfachen Rechts abweicht, die die höchstrichterliche Rechtsprechung ihr bislang gegeben hat, führt dies zur Annahme eines Verfassungsverstoßes, wenn sich eine Rechtfertigung hierfür weder aus den Entscheidungsgründen noch aus den übrigen Umständen des Falles entnehmen lässt (BVerfG, Beschluss vom 29. September 2003 - 1 BvR 1677/03 - juris Rn. 4 m.w.N.).
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