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   BVerfG, 10.05.2002 - 1 BvR 1685/01   

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https://dejure.org/2002,4039
BVerfG, 10.05.2002 - 1 BvR 1685/01 (https://dejure.org/2002,4039)
BVerfG, Entscheidung vom 10.05.2002 - 1 BvR 1685/01 (https://dejure.org/2002,4039)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Mai 2002 - 1 BvR 1685/01 (https://dejure.org/2002,4039)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Grundrechtsverletzung durch Zurückweisung einer Landesverfassungsbeschwerde durch den VerfGH Koblenz gegen die unwiderlegliche Einstufung der in GefHuV RP § 1 Abs 2 genannten Hunde als gefährlich und die damit verbundenen Rechtsfolgen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Unwiderlegliche Einstufung - Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen die unwiderlegbare Einstufung bestimmter Hunderassen als gefährlich in der rheinland-pfälzischen Gefahrenabwehrverordnung Gefährliche Hunde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Hunde - Staffordshire Bullterrier

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2002, 1567 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2002 - 1 BvR 1685/01
    Ebenso wenig wirft die Verfassungsbeschwerde grundsätzliche verfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich einer Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch Nichteinhaltung einer Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof auf (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 ).

    Das Bundesverfassungsgericht prüft allerdings nur, ob diese Zuständigkeitsregel in offensichtlich unhaltbarer Weise gehandhabt worden ist (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 1267 ).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn mögliche Gegenauffassungen zu der entscheidungserheblichen Frage des Gemeinschaftsrechts gegenüber der vom Gericht vertretenen Meinung eindeutig vorzuziehen sind (vgl. BVerfGE 82, 159 ).

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2002 - 1 BvR 1685/01
    Ebenso wenig wirft die Verfassungsbeschwerde grundsätzliche verfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich einer Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch Nichteinhaltung einer Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof auf (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 ).

    Das Bundesverfassungsgericht prüft allerdings nur, ob diese Zuständigkeitsregel in offensichtlich unhaltbarer Weise gehandhabt worden ist (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 1267 ).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.10.2001 - VGH B 12/01

    Die Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - vom 30. Juni 2000 ist sowohl

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2002 - 1 BvR 1685/01
    gegen das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz in Koblenz vom 4. Juli 2001 - VGH B 18/00 -.

    Sie richtet sich gegen die Zurückweisung der insoweit erhobenen Landesverfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin durch den Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (vgl. NVwZ 2001, S. 1273).

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94

    Müllkonzept

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2002 - 1 BvR 1685/01
    Anderes ergibt sich nicht daraus, dass eine landesverfassungsgerichtliche Entscheidung angegriffen wird, zumal in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiter geklärt ist, dass Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG im landesverfassungsgerichtlichen Verfahren ebenfalls zu beachten ist und grundsätzlich auch hier mit der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht verteidigt werden kann (vgl. BVerfGE 96, 231 ).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2002 - 1 BvR 1685/01
    Die Behauptung allein, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen oder es versäumt, Beweis zu erheben, vermag einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu begründen (vgl. BVerfGE 27, 248 ).
  • BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1036/99

    Zur Vorlagepflicht an den EuGH

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2002 - 1 BvR 1685/01
    Das Bundesverfassungsgericht prüft allerdings nur, ob diese Zuständigkeitsregel in offensichtlich unhaltbarer Weise gehandhabt worden ist (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 1267 ).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2002 - 1 BvR 1685/01
    Dies gilt zunächst für die Frage, inwieweit dem Normgeber bei der Beurteilung der Ausgangslage und der möglichen Auswirkungen der von ihm getroffenen Regelung eine Einschätzungsprärogative zusteht (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 88, 87 ).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2002 - 1 BvR 1685/01
    Dies gilt zunächst für die Frage, inwieweit dem Normgeber bei der Beurteilung der Ausgangslage und der möglichen Auswirkungen der von ihm getroffenen Regelung eine Einschätzungsprärogative zusteht (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 88, 87 ).
  • VerfGH Bayern, 20.04.2021 - 44-VI-20

    Verfassungsbeschwerde nach offensichtlich unzulässiger ablehnender Anhörungsrüge

    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nicht schon dann verletzt, wenn das Gericht zu einer unrichtigen Tatsachenfeststellung gekommen ist (vgl. VerfGH vom 7.10.1971 - Vf. 27-VI-71 - juris; vom 12.12.1975 - Vf. 33-VI-73 - juris; vgl. auch VerfGH vom 10.1.2006 - Vf. 34-VI-04 - juris Rn. 46; vom 30.1.2007 VerfGHE 60, 14/23; vom 17.12.2012 - Vf. 54-VI-12 - juris Rn. 52 jeweils zu Art. 91 Abs. 1 BV; BVerfG vom 10.5.2002 - 1 BvR 1685/01 - juris Rn. 17 zu Art. 103 Abs. 1 GG).
  • BVerfG, 10.12.2003 - 1 BvR 2480/03

    Zur Frage der Verletzung einer gesetzlichen Pflicht zur Vorlage an ein anderes

    Das Bundesverfassungsgericht prüft eine auf die Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gestützte Rüge der Nichtvorlage an den Europäischen Gerichtshof nur darauf hin, ob die Vorlagepflicht in offensichtlich unhaltbarer Weise gehandhabt worden ist (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, S. 1486 f.; NJW 2003, S. 418 f.; 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 10. Mai 2002 - 1 BvR 1685/01 - 3. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 1999, S. 293).
  • OLG München, 18.09.2017 - 34 SchH 3/17

    Missbräuchliche Ablehnung von Schiedsrichtern

    Indem der Antragsteller rügt, dass die vorgebrachten Ablehnungsgründe inhaltlich nicht verarbeitet und daher nicht zur Kenntnis genommen worden seien, hat er eine Entscheidungserheblichkeit nach dem maßgeblichen Rechtsstandpunkt des Gerichts (vgl. BVerfG vom 10.5.2002, 1 BvR 1685/01, juris Rn. 17) nicht dargetan.
  • VGH Bayern, 12.06.2023 - 14 ZB 22.30389

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, kein förmlicher Beweisantrag, zu den

    Gegen einen solchen Gehörsverstoß spricht bereits durchgreifend, dass es für das Verwaltungsgericht auf die Echtheit der sowohl beim Bundesamt als auch in der mündlichen Verhandlung von den Klägern vorgelegten Vorladungen und Haftbefehle nach seiner auch vorliegend maßgeblichen Rechtsauffassung (vgl. BVerfG, B.v. 10.5.2002 - 1 BvR 1685/01 - juris Rn. 16) ausweislich der Entscheidungsgründe des angegriffenen Urteils (UA S. 10 erster Absatz; siehe auch 1.1.) nicht entscheidungserheblich ankam.
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