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   BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1725/05   

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BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1725/05 (https://dejure.org/2005,3308)
BVerfG, Entscheidung vom 27.12.2005 - 1 BvR 1725/05 (https://dejure.org/2005,3308)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Dezember 2005 - 1 BvR 1725/05 (https://dejure.org/2005,3308)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Verfassungsbeschwerde gegen das hessische Gesetz über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UK-Gesetz) vom 16. Juni 2005 ; Privatisierung von Universitätskliniken; Zusammenlegung von zwei ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Verfassungsbeschwerde, Hessisches Universitätsklinikgesetz, Subsidiaritätsgrundsatz

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 124
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1725/05
    Erreicht werden soll, dass das Bundesverfassungsgericht nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage weit reichende Entscheidungen trifft (vgl. BVerfGE 79, 1 ).

    Die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte besteht allerdings ausnahmsweise dann nicht, wenn die Anrufung der Fachgerichte dem Beschwerdeführer nicht zuzumuten ist, etwa weil das offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 79, 1 ).

    Kann der mit dem Subsidiaritätsgrundsatz insbesondere verfolgte Zweck, eine fachgerichtliche Klärung der verfassungsrechtlich relevanten Sach- und Rechtsfragen herbeizuführen, nicht erreicht werden, ist die vorherige Anrufung der Fachgerichte gleichfalls entbehrlich (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 79, 1 ).

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1725/05
    Die mit der Anrufung der Fachgerichte verbundene umfassende gerichtliche Vorprüfung soll bewirken, dass dem Bundesverfassungsgericht ein regelmäßig in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und ihm die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Fachgerichte vermittelt wird (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 72, 39 ; 86, 382 ).

    Der Grundsatz der Subsidiarität trägt auf diese Weise dazu bei, den Rechtsschutz den besonderen Funktionen von Bundesverfassungsgericht und Fachgerichtsbarkeit entsprechend auszugestalten und die Funktionsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts zu erhalten (vgl. BVerfGE 74, 69 ; 86, 382 ).

  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1725/05
    Denn diese Norm wirkt als bloße Ermächtigungsgrundlage nicht ohne weiteren, vermittelnden Akt in den Rechtskreis der Beschwerdeführer ein (vgl. zu dieser Voraussetzung BVerfGE 53, 366 ; 72, 39 ).

    Die mit der Anrufung der Fachgerichte verbundene umfassende gerichtliche Vorprüfung soll bewirken, dass dem Bundesverfassungsgericht ein regelmäßig in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und ihm die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Fachgerichte vermittelt wird (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 72, 39 ; 86, 382 ).

  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1725/05
    Der Grundsatz der Subsidiarität trägt auf diese Weise dazu bei, den Rechtsschutz den besonderen Funktionen von Bundesverfassungsgericht und Fachgerichtsbarkeit entsprechend auszugestalten und die Funktionsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts zu erhalten (vgl. BVerfGE 74, 69 ; 86, 382 ).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1725/05
    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen § 5 UK-Gesetz richtet, ist sie unzulässig, weil es jedenfalls an der erforderlichen unmittelbaren Betroffenheit der Beschwerdeführer durch diese Norm fehlt (vgl. zu dieser Voraussetzung BVerfGE 58, 81 ; 90, 128 ; 100, 313 ; stRspr).
  • BAG, 18.02.1976 - 5 AZR 616/74

    Gesetzlicher Übergang von Arbeitsverhältnissen - Baumaßnahmen im

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1725/05
    Zwar fällt eine Konstellation der vorliegenden Art nach der bisher im Arbeitsrecht herrschenden Meinung nicht in den Anwendungsbereich des § 613 a BGB (vgl. BAG, Urteil vom 18. Februar 1976 - 5 AZR 616/74 -, AP Saarland UniversitätsG Nr. 1; Urteil vom 20. März 1997 - 8 AZR 856/95 -, NZA 1997, S. 1225 ; Urteil vom 26. August 1999 - 8 AZR 827/98 - NZA 2000, S. 371 ; Urteil vom 19. Januar 2000 - 4 AZR 752/98 -, NZA 2000, S. 1170; Urteil vom 8. Mai 2001 - 9 AZR 95/00 -, NZA 2001, S. 1200 ).
  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 95/00

    Ausgliederung - Anstalt öffentlichen Rechts

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1725/05
    Zwar fällt eine Konstellation der vorliegenden Art nach der bisher im Arbeitsrecht herrschenden Meinung nicht in den Anwendungsbereich des § 613 a BGB (vgl. BAG, Urteil vom 18. Februar 1976 - 5 AZR 616/74 -, AP Saarland UniversitätsG Nr. 1; Urteil vom 20. März 1997 - 8 AZR 856/95 -, NZA 1997, S. 1225 ; Urteil vom 26. August 1999 - 8 AZR 827/98 - NZA 2000, S. 371 ; Urteil vom 19. Januar 2000 - 4 AZR 752/98 -, NZA 2000, S. 1170; Urteil vom 8. Mai 2001 - 9 AZR 95/00 -, NZA 2001, S. 1200 ).
  • LAG Niedersachsen, 31.08.2001 - 10 Sa 2899/98

    Begriff des Unternehmens

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1725/05
    Auch in der sonstigen Rechtsprechung und in der Literatur gibt es Stimmen zu Gunsten eines weiteren Verständnisses des § 613 a BGB, unter anderem im Hinblick auf das Europäische Gemeinschaftsrecht (vgl. LAG Niedersachsen, Urteil vom 31. August 2001 - 10 Sa 2899/98 -, NZA-RR 2002, S. 630 ; Zwanziger, in: Kittner/Däubler/Zwanziger, KSchR, 6. Aufl. 2004, § 613 a BGB Rn. 38; von Roetteken, NZA 2001, S. 414 ).
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1725/05
    Die mit der Anrufung der Fachgerichte verbundene umfassende gerichtliche Vorprüfung soll bewirken, dass dem Bundesverfassungsgericht ein regelmäßig in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und ihm die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Fachgerichte vermittelt wird (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 72, 39 ; 86, 382 ).
  • BVerfG, 22.10.1980 - 1 BvR 262/80

    Kündigungsschutz für werdende Mütter bei Versäumung der Anzeigefrist

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1725/05
    Die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte besteht allerdings ausnahmsweise dann nicht, wenn die Anrufung der Fachgerichte dem Beschwerdeführer nicht zuzumuten ist, etwa weil das offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 79, 1 ).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 215/03

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 752/98

    Besitzstandswahrung im Rahmen der gesetzlichen Neuorganisation des Postwesens

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 462/03

    Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch - Betriebsbedingte Kündigung

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 827/98

    Betriebsübergang - Notariat

  • BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 856/95

    Funktionsnachfolge in der öffentlichen Verwaltung

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

  • BVerfG, 26.01.1978 - 1 BvR 1200/77

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei erwarteter verfassungskonformer

  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 660/07

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

    Den Antrag wies das Bundesverfassungsgericht am 27. Dezember 2005 - 1 BvR 1725/05 - zurück.
  • BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 243/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Beitragspflicht zur EdW nach dem EAEG

    Ungeachtet der Frage, ob die Beschwerdeführerinnen zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gehalten gewesen wären, das umfangreiche Zahlenmaterial bereits im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vorzutragen, damit dem Bundesverfassungsgericht ein in tatsächlicher Hinsicht umfassend aufbereiteter Fall vorliegt (vgl. BVerfGE 72, 84 ; 77, 381 ; 79, 1 ; 86, 15 ; 114, 258 ; 120, 274 ; 123, 148 ; BVerfGK 7, 124 ; 7, 357 ), bietet das Vorbringen in den Verfassungsbeschwerden jedenfalls keine hinreichende Grundlage, um festzustellen, ob entscheidungserhebliche mittel- und langfristig gravierende Niveauunterschiede vorliegen, aufgrund derer es an einer insgesamt fairen und verhältnismäßig gleichen Verteilung der Kostenbelastung zwischen den verschiedenen Institutsgruppen fehlen könnte (vgl. BVerfGE 124, 348 ).
  • BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 689/07

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

    Das Bundesverfassungsgericht wies durch Beschluss vom 27. Dezember 2005 - 1 BvR 1725/05 - die Verfassungsbeschwerde und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurück.
  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 692/07

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

    Den Antrag wies das Bundesverfassungsgericht am 27. Dezember 2005 - 1 BvR 1725/05 - zurück.
  • BVerfG, 06.05.2009 - 1 BvR 3153/07

    Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Einmalbeitragspflicht gem § 30i

    Dem Bundesverfassungsgericht soll vor seiner Entscheidung ein regelmäßig in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und die Fallanschauung der Gerichte, insbesondere der obersten Bundesgerichte, vermittelt werden (stRspr, vgl. BVerfGE 72, 39 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Oktober 2001 - 1 BvR 1970/95 -, NVwZ 2002, S. 464 ; BVerfGK 7, 124 ).

    Dabei ist nach Maßgabe der Voraussetzungen des Art. 100 Abs. 1 GG zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen (vgl. BVerfGE 74, 69 ; BVerfG, NVwZ 2002, S. 464 ; BVerfGK 7, 124 ).

    Der Grundsatz der Subsidiarität trägt auf diese Weise dazu bei, den Rechtsschutz den besonderen Funktionen von Bundesverfassungsgericht und Fachgerichtsbarkeit entsprechend auszugestalten und die Funktionsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts zu erhalten (vgl. BVerfGE 74, 69 ; 86, 382 ; BVerfGK 7, 124 ).

  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 694/07

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

    Den Antrag wies das Bundesverfassungsgericht am 27. Dezember 2005 - 1 BvR 1725/05 - zurück.
  • VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 199/06

    Teils wegen mangelnder unmittelbarer Betroffenheit, teils aus

    Demnach bedarf es insoweit erst eines Vollzugsaktes (vgl. BVerfGK 7, 124 ).
  • BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 780/07

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

    Den Antrag wies das Bundesverfassungsgericht am 27. Dezember 2005 - 1 BvR 1725/05 - zurück.
  • BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 698/07

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

    Den Antrag wies das Bundesverfassungsgericht am 27. Dezember 2005 - 1 BvR 1725/05 - zurück.
  • BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 699/07

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

    Das Bundesverfassungsgericht wies durch Beschluss vom 27. Dezember 2005 - 1 BvR 1725/05 - die Verfassungsbeschwerde und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurück.
  • BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 696/07

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

  • BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 693/07

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

  • BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 697/07

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 690/07

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

  • ArbG Marburg, 28.07.2006 - 2 Ca 184/06

    Betriebsübergang; Übergang Arbeitsverhältnis; Überleitungsgesetz;

  • BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 691/07

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

  • BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 799/07

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

  • LAG Hessen, 25.07.2007 - 2 Sa 635/07

    Überleitung des Arbeitsverhältnisses aufgrund gesetzlich angeordnetem

  • BVerfG, 22.01.2008 - 2 BvR 66/08

    Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz (Subsidiarität); Ausschluss des Empfangs

  • LAG Hessen, 20.06.2007 - 2 Sa 629/06

    Überleitung des Arbeitsverhältnisses aufgrund gesetzlich angeordnetem

  • LAG Hessen, 30.08.2007 - 2 Sa 702/07

    Überleitung des Arbeitsverhältnisses aufgrund gesetzlich angeordnetem

  • LAG Hessen, 06.06.2007 - 2 Sa 1409/06

    Überleitung des Arbeitsverhältnisses aufgrund gesetzlich angeordnetem

  • LAG Hessen, 06.06.2007 - 2 Sa 1412/06

    Überleitung des Arbeitsverhältnisses aufgrund gesetzlich angeordnetem

  • ArbG Gießen, 16.03.2007 - 10 Ca 441/06
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