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   BVerfG, 30.05.1997 - 1 BvR 1797/95   

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BVerfG, 30.05.1997 - 1 BvR 1797/95 (https://dejure.org/1997,1811)
BVerfG, Entscheidung vom 30.05.1997 - 1 BvR 1797/95 (https://dejure.org/1997,1811)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Mai 1997 - 1 BvR 1797/95 (https://dejure.org/1997,1811)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Gerichtliche Bewertung einer unberechtigten Geltendmachung von Eigenbedarf im Blick auf die Eigentumsgarantie und das Willkürverbot nicht zu beanstanden

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Eigenbedarfskündigung und Darlegungslast des Vermieters bei plötzlichem Sinneswandel (Verkaufsauftrag vier Wochen nach Auszug)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigenbedarfskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Eigenbedarfskündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorgeschobener Eigenbedarf - Schadensersatzanspruch des Mieters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2377
  • WM 1997, 1293
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1997 - 1 BvR 1797/95
    Namentlich sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Eigenbedarfskündigung (BVerfGE 79, 292 [303 ff.]; 81, 29 [33 f.]; 85, 219 [223 f.]; 89, 1 [5 ff.]) die Anforderungen an den verfahrens- und materiellrechtlichen Eigentumsschutz von Mieter und Vermieter so weit geklärt, daß auch für die hier zu beurteilende Fallgestaltung hinreichend konkretisierte Maßstäbe zur Verfügung stehen.

    Dem entspricht es, daß der Vermieter ihn lediglich nachvollziehbar darlegen muß (vgl. BVerfGE 89, 1 [11]).

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1997 - 1 BvR 1797/95
    Namentlich sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Eigenbedarfskündigung (BVerfGE 79, 292 [303 ff.]; 81, 29 [33 f.]; 85, 219 [223 f.]; 89, 1 [5 ff.]) die Anforderungen an den verfahrens- und materiellrechtlichen Eigentumsschutz von Mieter und Vermieter so weit geklärt, daß auch für die hier zu beurteilende Fallgestaltung hinreichend konkretisierte Maßstäbe zur Verfügung stehen.
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer auf Eigenbedarf

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1997 - 1 BvR 1797/95
    Namentlich sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Eigenbedarfskündigung (BVerfGE 79, 292 [303 ff.]; 81, 29 [33 f.]; 85, 219 [223 f.]; 89, 1 [5 ff.]) die Anforderungen an den verfahrens- und materiellrechtlichen Eigentumsschutz von Mieter und Vermieter so weit geklärt, daß auch für die hier zu beurteilende Fallgestaltung hinreichend konkretisierte Maßstäbe zur Verfügung stehen.
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 558/89

    Ferienwohnungen

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1997 - 1 BvR 1797/95
    Namentlich sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Eigenbedarfskündigung (BVerfGE 79, 292 [303 ff.]; 81, 29 [33 f.]; 85, 219 [223 f.]; 89, 1 [5 ff.]) die Anforderungen an den verfahrens- und materiellrechtlichen Eigentumsschutz von Mieter und Vermieter so weit geklärt, daß auch für die hier zu beurteilende Fallgestaltung hinreichend konkretisierte Maßstäbe zur Verfügung stehen.
  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 44/16

    BGH mahnt sorgfältige Prüfung von Parteivorbringen und Beweisergebnissen in

    Unter diesen Umständen ist es dem Vermieter zuzumuten, substantiiert und plausibel ("stimmig") darzulegen, aus welchem Grund der mit der Kündigung vorgebrachte Bedarf nachträglich entfallen sein soll; an diese Darlegung sind daher - wie auch das Berufungsgericht im Ausgangspunkt richtig gesehen hat - strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG, NJW 1997, 2377; Senatsurteil vom 18. Mai 2005 - VIII ZR 368/03, NJW 2005, 2395 unter II 3 b cc; Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2016 - VIII ZR 300/15, MDR 2017, 21 Rn. 25 [jeweils zum Eigenbedarf]).
  • BGH, 18.05.2005 - VIII ZR 368/03

    Zur Darlegungs- und Beweislast im Schadenersatzprozeß des Mieters wegen

    Unter diesen Umständen ist es dem Vermieter zuzumuten, substantiiert und plausibel ("stimmig", BVerfG, Beschluß vom 30. Mai 1997 - 1 BvR 1797/95, NJW 1997, 2377 = WM 1997, 1293, unter II 1 a zu LG Frankfurt/Main, aaO) darzulegen, aus welchem Grund der mit der Kündigung vorgebrachte Eigenbedarf nachträglich entfallen sein soll (ebenso LG Frankfurt/Main, aaO).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es unter dem Blickwinkel des Art. 14 GG nicht zu beanstanden, im Falle des nicht verwirklichten Eigenbedarfs dem Vermieter die Darlegungslast für die in seinem Kenntnisbereich liegenden Umstände, die den Sinneswandel bewirkt haben sollen, aufzuerlegen und insoweit strenge Anforderungen zu stellen (BVerfG, Beschluß vom 30. Mai 1997, aaO).

  • BGH, 11.10.2016 - VIII ZR 300/15

    Berufung im Schadensersatzprozess des gekündigten Wohnraummieters wegen

    Setzt der Vermieter den behaupteten Selbstnutzungswillen nach dem Auszug des Mieters nicht in die Tat um, so liegt der Verdacht nahe, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben gewesen ist (Senatsurteil vom 18. Mai 2005 - VIII ZR 368/03, aaO unter II 3 b cc; siehe auch BVerfG, NJW 1997, 2377).
  • BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1185/01

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch Verurteilung zum Schadensersatz

    Wird der behauptete Selbstnutzungswunsch nach der Räumung jedoch nicht realisiert, so liegt der Verdacht nahe, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben gewesen ist (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1997, S. 2377).
  • AG Brandenburg, 31.07.2019 - 31 C 131/18

    Eigenbedarf: Schadensersatz trotz großzügiger Abfindung?

    Nur unter diesen Umständen ist es den Vermietern dann auch zuzumuten, substantiiert und plausibel ("stimmig") darzulegen, aus welchem Grund der mit der Kündigung vorgebrachte Bedarf dann ggf. nachträglich entfallen sein soll ( BVerfG , Beschluss vom 30.05.1997, Az.: 1 BvR 1797/95, u.a. in: NJW 1997, Seite 2377; BGH , Urteil vom 29.03.2017, Az.: VIII ZR 44/16, u.a. in: NJW 2017, Seiten 2819 ff.; BGH , Beschluss vom 11.10.2016, Az.: VIII ZR 300/15, u.a. in: MDR 2017, Seite 21; BGH , Urteil vom 18.05.2005, Az.: VIII ZR 368/03, u.a. in: NJW 2005, Seiten 2395 ff. ).
  • AG München, 29.03.2018 - 432 C 1222/18

    Wohnen in Augsburg statt in München kein Vermögensschaden

    Unter diesen Umständen ist es dem Vermieter zuzumuten, substantiiert und plausibel ("stimmig") darzulegen, aus welchem Grund der mit der Kündigung vorgebrachte Bedarf nachträglich entfallen sein soll; an diese Darlegung sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG, NJW 1997, 2377; BGH, Urteil vom 18. Mai 2005 - VIII ZR 368/03, NJW 2005, 2395 unter II 3 b cc; BGH, Beschl. vom 11. Oktober 2016 - VIII ZR 300/15, MDR 2017, 21 Rdn. 25).
  • VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 124/01

    Verletzung der Eigentumsgarantie durch fachgerichtliche Stattgabe einer auf

    Ob im Rahmen der gängigen Mietverträge das Besitzrecht des Mieters an der Wohnung auch als Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne angesehen werden muss (grundlegend BVerfGE 89, 1 sowie BVerfG NJW 1995, 1480 f.; BVerfG NJW 1997, 2377), ist vom Verfassungsgerichtshof bisher offengelassen worden (vgl. Beschluss vom 17. März 1994 - VerfGH 139/93 - LVerfGE 2, 9 ).
  • LG Hamburg, 06.11.2008 - 307 S 72/08

    Wohnraummiete: Schadensersatzklage eines Mieters wegen unberechtigter

    Unter diesen Umständen ist es dem Vermieter zuzumuten, substantiiert und plausibel ("stimmig", BVerfG, Beschluss v. 30. Mai 1997 - 1 BvR 1797/95, NJW 1997, 2377 unter II. 1. a)) darzulegen, aus welchem Grund der mit der Kündigung vorgebrachte Eigenbedarf nachträglich entfallen sein soll.
  • StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1356

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung

    Der Landesanwalt hält die Grundrechtsklage im Wesentlichen unter Hinweis auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Mai 1997 (NJW 1997, 2377) für unbegründet.
  • LG Freiburg, 05.02.2015 - 3 S 230/14

    Schadensersatzklage des gekündigten Wohnraummieters wegen vorgetäuschten

    Da nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Verdacht eines vorgeschobenen Eigenbedarfs nahe liegt, wenn der Vermieter den behaupteten Selbstnutzungswillen nach dem Auszug des Mieters nicht in die Tat umsetzt (vgl. BGH a.a.O., ebenso BVerfG, Beschluss v. 26.09.2001, 1 BvR 1185/01), obliegt es dem Vermieter, im Fall des nichtverwirklichten Eigenbedarfs substantiiert und plausibel ("stimmig", vgl. BVerfG, Beschluss v. 30.05.1997, 1 BvR 1797/95) darzulegen, aus welchem Grund der mit der Kündigung vorgebrachte Eigenbedarf nachträglich entfallen sein soll bzw. welche in seinem Kenntnisbereich liegenden Umstände den Sinneswandel bewirkt haben sollen.

    Insoweit sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 30.05.1997, a.a.O.).

  • KG, 24.08.2020 - 8 U 139/19
  • AG Steinfurt, 14.01.2021 - 21 C 444/20

    Unberechtigte Eigenbedarfskündigung: Umfang des Schadensersatzes

  • VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 17/04

    Wegen unzureichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 107 A/99

    Landgerichtliche Auffassung zur fehlenden Verpflichtung des Vermieters zum

  • AG Garmisch-Partenkirchen, 03.09.2008 - 6 C 277/08

    Wohnraummiete: Beweislast bei Schadensersatzklage wegen vorgetäuschten

  • LG Lübeck, 27.09.2005 - 3 T 296/05

    Eigenbedarfskündigung: Darlegung der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches

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