Rechtsprechung
BVerfG, 23.03.2016 - 1 BvR 184/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Der Anordnung einer Betreuung muss eine persönliche Anhörung vorausgehen
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verlängerung einer Betreuung ohne Anhörung des Betreuten verletzt dessen Persönlichkeitsrecht (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) sowie dessen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art ... - Wolters Kluwer
Anhörung des Betroffenen vor der Verlängerung einer Betreuung; Beeinträchtigung des Rechts auf freie und selbstbestimmte Entfaltung der Persönlichkeit eines Betroffenen
- rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Verlängerung einer Betreuung ohne Anhörung des Betreuten verletzt dessen Persönlichkeitsrecht (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) sowie dessen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anhörung des Betroffenen vor der Verlängerung einer Betreuung; Beeinträchtigung des Rechts auf freie und selbstbestimmte Entfaltung der Persönlichkeit eines Betroffenen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Der Anordnung einer Betreuung muss eine persönliche Anhörung vorausgehen
- lawblog.de (Kurzinformation)
Keine Betreuung ohne Anhörung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zwingende Anhörung im Betreuungsverfahren
- lto.de (Kurzinformation)
Betreuung: Gerichte müssen Betroffene zwingend anhören
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Anordnung einer Betreuung muss eine persönliche Anhörung vorausgehen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Der Anordnung einer Betreuung muss eine persönliche Anhörung vorausgehen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Der Anordnung einer Betreuung muss eine persönliche Anhörung vorausgehen
- famrz.de (Kurzinformation)
Betreuung
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 13.05.2016)
Betreuung: Nicht ohne Anhörung
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Keine einfache Entmündigung - Betreuung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Anordnung einer Betreuung setzt vorherige persönliche Anhörung voraus - Unterbleiben der persönlichen Anhörung begründet Rechtswidrigkeit der Anordnung der Betreuung
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Betreuung nur mit richterlicher Anhörung
Verfahrensgang
- AG Hamburg-St. Georg, 08.07.2011 - 992 XVII J 3671
- AG Hamburg-St. Georg, 30.08.2011 - 992 XVII J 3671
- LG Hamburg, 03.05.2012 - 301 T 37/12
- BVerfG, 23.03.2016 - 1 BvR 184/13
Papierfundstellen
- NJW 2016, 2559
- FamRZ 2016, 1041
- DÖV 2016, 656
- Rpfleger 2016, 408
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus BVerfG, 23.03.2016 - 1 BvR 184/13
Zwar ist es mit diesem Gebot vereinbar, den Rechtsschutz davon abhängig zu machen, dass ein Rechtsschutzinteresse besteht (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 110, 77 ).In Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe ist das Rechtsschutzinteresse jedoch auch dann zu bejahen, wenn die direkte Belastung durch Erledigung des Hoheitsakts entfallen ist, ohne dass die betroffene Person zuvor effektiven Rechtsschutz erlangen konnte (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 117, 244 ; stRspr).
- LG Hamburg, 03.05.2012 - 301 T 37/12
Betreuung: Rechtsschutzbedürfnis für eine nachträgliche Feststellung der …
Auszug aus BVerfG, 23.03.2016 - 1 BvR 184/13
Der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 3. Mai 2012 - 301 T 37/12 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.Der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 3. Mai 2012 - 301 T 37/12 - wird aufgehoben und die Sache an das Landgericht Hamburg zurückverwiesen.
- BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2539/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassene Anhörung der Betroffenen im …
Auszug aus BVerfG, 23.03.2016 - 1 BvR 184/13
In einem Betreuungsverfahren, das tief in die Rechte der Betroffenen eingreift, kommt der Möglichkeit, auf die Sachverhaltsermittlung und Entscheidungsfindung des zuständigen Betreuungsgerichts in Anhörungen und Stellungnahmen einwirken zu können, besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. Januar 2011 - 1 BvR 2539/10 -, juris, Rn. 26).
- BVerfG, 28.06.1967 - 2 BvR 143/61
Entziehung der Verteidigungsbefugnis
- BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 570/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Setzung einer zu kurzen …
Auszug aus BVerfG, 23.03.2016 - 1 BvR 184/13
Die Anhörung stellt sicher, dass Verfahrensbeteiligte selbst die Gelegenheit haben, die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen (vgl. BVerfGE 22, 114 ; 49, 212 ; 94, 166 ). - BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90
Offenbarung der Entmündigung
Auszug aus BVerfG, 23.03.2016 - 1 BvR 184/13
Die Betreuung kann sich damit nicht nur im Rechtsverkehr beschränkend auswirken, sondern betrifft die Selbstbestimmung der Person insgesamt (vgl. BVerfGK 14, 310 ; zur Entmündigung alten Rechts BVerfGE 84, 192 ). - BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 16/72
Transsexuelle I
Auszug aus BVerfG, 23.03.2016 - 1 BvR 184/13
a) Das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Recht auf freie und selbstbestimmte Entfaltung der Persönlichkeit sichert jedem Einzelnen einen autonomen Bereich privater Lebensgestaltung, in dem er seine Individualität entwickeln und wahren kann (vgl. BVerfGE 49, 286 ; 72, 122 ; 79, 256 ; 117, 202 ). - BGH, 11.08.2010 - XII ZB 171/10
Betreuung: Persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren gegen die Verlängerung der …
Auszug aus BVerfG, 23.03.2016 - 1 BvR 184/13
Ein Verzicht auf eine Anhörung kann hieraus weder tatsächlich hergeleitet werden noch ist dieser einfachrechtlich begründbar (vgl. zur Unverzichtbarkeit BGH, Beschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 -, FamFR 2010, S. 454). - BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09
Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug
Auszug aus BVerfG, 23.03.2016 - 1 BvR 184/13
Die Betreuerin oder der Betreuer entscheiden in den festgelegten Aufgabenkreisen für und anstelle der Betreuten, wobei es auch in höchstpersönlichen Angelegenheiten - wie hier im Bereich der Gesundheitssorge - zu Entscheidungen gegen den ausdrücklichen Willen der Betreuten kommen kann (zur Selbstbestimmung über medizinische Behandlungen BVerfGE 128, 282 ). - BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
Informantenschutz
Auszug aus BVerfG, 23.03.2016 - 1 BvR 184/13
In Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe ist das Rechtsschutzinteresse jedoch auch dann zu bejahen, wenn die direkte Belastung durch Erledigung des Hoheitsakts entfallen ist, ohne dass die betroffene Person zuvor effektiven Rechtsschutz erlangen konnte (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 117, 244 ; stRspr). - BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
- BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 2579/08
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Materiell und formell fehlerhafte …
- BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 2516/13
Unterbleibt bei Anordnung der vorläufigen Betreuung wegen Gefahr im Verzug die …
- BVerfG, 10.10.2008 - 1 BvR 1415/08
Verletzung von Art 19 Abs 4 durch die Versagung von Rechtsschutz gegen die …
- BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87
Kenntnis der eigenen Abstammung
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
- BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05
Vaterschaftsfeststellung
- BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung …
- BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55
Gehör bei Haftbefehl
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
- AG Offenburg, 23.02.2023 - 2 XVII 403/22
Betreuerbestellung: Anhörung des Betroffenen im Wege der Video-Übertragung
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2016, 2559, Rn. 14) steht einer Anhörung im Wege der Video-Konferenz nicht entgegen, zumindest nicht dann, wenn wie hier alle Beteiligten mit einer solchen Verfahrensweise einverstanden sind. - DG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2020 - DG 1/20 Die persönliche Anhörung darf nur im Eilfall, bei Gefahr im Verzug, vorläufig unterbleiben, ist dann aber nach § 301 Abs. 1 Satz 1 und 2 FamFG unverzüglich nachzuholen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.03.2016, Aktenzeichen 1 BvR 184/13, Randnummer 14).