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   BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 1873/11   

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https://dejure.org/2012,3284
BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 1873/11 (https://dejure.org/2012,3284)
BVerfG, Entscheidung vom 25.01.2012 - 1 BvR 1873/11 (https://dejure.org/2012,3284)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - 1 BvR 1873/11 (https://dejure.org/2012,3284)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 500 Euro zu Lasten der Bevollmächtigten - Wiederholung einer bereits abgelehnten Verfassungsbeschwerde - hier: Urteilsverfassungsbeschwerde bei weitgehender Identität der Ausgangsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 500 Euro zu Lasten der Bevollmächtigten - Wiederholung einer bereits abgelehnten Verfassungsbeschwerde - hier: Urteilsverfassungsbeschwerde bei weitgehender Identität der Ausgangsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Sozialversicherungsrechtliche Gleichstellung während der Haftzeit verrichteter Pflichtarbeit mit freier Erwerbsarbeit im Zusammenhang mit der versicherungsrechtlichen Voraussetzung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 500 Euro zu Lasten der Bevollmächtigten - Wiederholung einer bereits abgelehnten Verfassungsbeschwerde - hier: Urteilsverfassungsbeschwerde bei weitgehender Identität der Ausgangsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2; BVerfGG § 90 Abs. 1
    Sozialversicherungsrechtliche Gleichstellung während der Haftzeit verrichteter Pflichtarbeit mit freier Erwerbsarbeit im Zusammenhang mit der versicherungsrechtlichen Voraussetzung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 1873/11
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss, etwa bei einer völlig substanzlosen Verfassungsbeschwerde oder wenn es sich um eine lediglich in ein neues Gewand gekleidete Wiederholung einer bereits abgelehnten Verfassungsbeschwerde handelt (vgl. etwa BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10

    Bundesverfassungsgericht verhängt erneut Missbrauchsgebühr gegen einen

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 1873/11
    Von einer Rechtsanwältin, die ein Mandat zur Führung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, ist zu verlangen, dass sie sich mit den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde auseinandersetzt, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Fragen prüft, die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt und sich entsprechend den Ergebnissen ihrer Prüfung verhält (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, juris, Rn. 7 m.w.N.), erst recht, wenn es sich wie hier um einen Wiederholungsfall handelt.
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 1873/11
    Zur notwendigen Begründung einer Verfassungsbeschwerde gehört die substantiierte Darlegung, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert (vgl. BVerfGE 108, 370 ), wobei auch schlüssig darzulegen ist, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ).
  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 1873/11
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss, etwa bei einer völlig substanzlosen Verfassungsbeschwerde oder wenn es sich um eine lediglich in ein neues Gewand gekleidete Wiederholung einer bereits abgelehnten Verfassungsbeschwerde handelt (vgl. etwa BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 1873/11
    Zur notwendigen Begründung einer Verfassungsbeschwerde gehört die substantiierte Darlegung, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert (vgl. BVerfGE 108, 370 ), wobei auch schlüssig darzulegen ist, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ).
  • BVerfG, 04.04.2012 - 2 BvR 24/11

    Unzulässigkeit einer Urteilsverfassungsbeschwerde mangels hinreichender

    Dies gilt erst recht, wenn es sich bei der Verfassungsbeschwerde inhaltlich um die Wiederholung einer vorangegangenen handelt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Oktober 2011 - 2 BvR 1064/11 -, juris; der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Januar 2012 - 1 BvR 1873/11 -, juris).
  • BVerfG, 29.09.2016 - 1 BvQ 33/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr aufgrund der Einlegung eines unzulässigen

    Dies gilt insbesondere, wenn es sich um einen Wiederholungsfall handelt (vgl. BVerfGK 6, 219 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 2012 - 2 BvR 24/11 -, juris Rn. 5 f.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Januar 2012 - 1 BvR 1873/11 -, juris Rn. 3 f.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2010 - 1 BvR 690/10, 1 BvR 901/10 -, juris Rn. 5).
  • EGMR, 17.10.2017 - 38130/12

    GRÜNER v. GERMANY

    In diesem Zusammenhang erlegt das Bundesverfassungsgericht Rechtsanwälten, die Beschwerdeführer (oder sich selbst) vertreten, hinsichtlich der Substantiierung von Verfassungsbeschwerden und der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Erhebung von Verfassungsbeschwerden besondere Sorgfaltspflichten auf (29. Mai 1996, 2 BvR 725/96; 9. Juni 2004, 1 BvR 915/04; 19. Februar 2009, 2 BvR 194/09; 24. August 2010, 1 BvR 1584/10; und 25. Januar 2012, 1 BvR 1873/11).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - L 7 R 2213/16
    Dabei weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass auch die Verhängung gegenüber einem Prozessbevollmächtigen möglich ist (§ 192 Abs. 1 Satz 2 SGG; dazu Krauß in Roos/Wahrendorf [Hrsg.], SGG, 2014, § 192 Rdnr. 10 f. m.w.N. auch zur Gegenansicht; vgl. auch etwa BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 BvR 1873/11 - juris Rdnr. 4).
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