Rechtsprechung
BVerfG, 04.01.2000 - 1 BvR 1916/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- BFH, 09.09.1999 - XI B 106/98
- BVerfG, 04.01.2000 - 1 BvR 1916/99
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 1.14
Deutscher Bundestag; Wissenschaftliche Dienste; Sprachendienst; Behörde; …
Der - vorbehaltlich einer Einwilligung - absolute und jeglicher Abwägungsentscheidung entzogene Schutz der dem Urheber zustehenden Rechtsposition trägt insbesondere im Hinblick auf vermögenswerte Ergebnisse einer schöpferischen Leistung dem Grundrecht des Urhebers aus Art. 14 Abs. 1 GG Rechnung (BT-Drs. 15/4493 S. 14; BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/99 - BVerfGE 129, 78 ). - BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 2.14
Informationsanspruch gegenüber wissenschaftlichem Dienst des Bundestages - …
Der - vorbehaltlich einer Einwilligung - absolute und jeglicher Abwägungsentscheidung entzogene Schutz der dem Urheber zustehenden Rechtsposition trägt insbesondere im Hinblick auf vermögenswerte Ergebnisse einer schöpferischen Leistung dem Grundrecht des Urhebers aus Art. 14 Abs. 1 GG Rechnung (BT-Drs. 15/4493 S. 14; BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/99 - BVerfGE 129, 78 ). - BFH, 14.06.2007 - XI R 11/06
Ist die Tätigkeit auf dem Gebiet der Qualitätssicherung freiberuflich?
Verfassungsbeschwerden gegen BFH-Entscheidungen, in denen die Ausbildung bzw. die Kenntnisse als regelmäßig zulässiges und einleuchtendes Unterscheidungskriterium angesehen wurden, hat das BVerfG ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. z.B. zur Verfassungsbeschwerde gegen den Senatsbeschluss vom 9. September 1999 XI B 106/98, BFH/NV 2000, 188, BVerfG-Beschluss vom 4. Januar 2000 1 BvR 1916/99, juris; zur Verfassungsbeschwerde gegen den Senatsbeschluss vom 30. Oktober 1996 XI B 197/95, juris, BVerfG-Beschluss vom 3. Mai 1997 1 BvR 568/97, juris, Steuer-Eildienst --StE-- 1997, 363). - BFH, 09.03.2012 - III B 244/11
IT-Berater als Freiberufler
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Rechtsprechung des BFH als verfassungsrechtlich unbedenklich bestätigt (BVerfG-Beschluss vom 9. Oktober 1990 2 BvR 146/90, Zeitschrift für Kommunalfinanzen --ZKF-- 1992, 85) und Verfassungsbeschwerden gegen BFH-Entscheidungen, in denen die Ausbildung bzw. die Kenntnisse als regelmäßig zulässiges und einleuchtendes Unterscheidungskriterium angesehen wurden (…BFH-Beschlüsse vom 9. September 1999 XI B 106/98, BFH/NV 2000, 188; vom 30. Oktober 1996 XI B 197/95, juris), ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG-Beschlüsse vom 4. Januar 2000 1 BvR 1916/99, juris; vom 3. Mai 1997 1 BvR 568/97, juris).