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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.04.2005 - 1 BvR 1924/04 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1567
BVerfG, 26.04.2005 - 1 BvR 1924/04 (2) (https://dejure.org/2005,1567)
BVerfG, Entscheidung vom 26.04.2005 - 1 BvR 1924/04 (2) (https://dejure.org/2005,1567)
BVerfG, Entscheidung vom 26. April 2005 - 1 BvR 1924/04 (2) (https://dejure.org/2005,1567)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Berufungsentscheidung gem ZPO § 522 Abs 3 trotz neuer Anhaltspunkte dafür, dass der Rechtsstreit grundsätzliche Bedeutung gem ZPO § 522 Abs 2 habe

  • Wolters Kluwer

    Beeinflussung der Anfechtbarkeit einer Berufungsentscheidung mit Rechtsmitteln durch eine Entscheidung nach§ 522 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO); Verfassungsmäßige Garantie eines Instanzenzugs; Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes; Verbot der Erschwerung des ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des effektiven Rechtsschutzes bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss nach Ergehen gleichgelagerter Entscheidungen des Bundesgerichtshofs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Meinungsstreit im BGH: § 522 Abs. 2 ZPO unanwendbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zivilgerichte haben auch Pressemitteilungen des Bundesgerichtshofs zu beachten

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 189
  • NJW 2005, 1931
  • ZIP 2005, 1293
  • NJ 2005, 407
  • WM 2005, 1095
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2005 - 1 BvR 1924/04
    Am 14. Juni 2004 erging eine Reihe von Urteilen des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs - darunter auch das Urteil in der Revisionssache II ZR 393/02 (später veröffentlicht in BGHZ 159, 294) - über die Rechte des Kreditnehmers gegenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von Anteilen an einem geschlossenen Immobilienfonds.

    Der vollständige Text des Urteils in der Sache II ZR 393/02 wurde durch den Bundesgerichtshof am 19. Juli 2004 im Internet veröffentlicht.

  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2005 - 1 BvR 1924/04
    Liegen die Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 ZPO nach der Überzeugung des Berufungsgerichts vor, weist das Gericht die Berufung im Beschlussverfahren mit der Folge zurück, dass diese Entscheidung nach § 522 Abs. 3 ZPO unanfechtbar ist, also nicht, wie grundsätzlich bei einer Entscheidung im Urteilsverfahren durch Revision (§ 542 ff. ZPO) oder durch Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544 ZPO, § 26 Nr. 8 EGZPO), angefochten werden kann (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW 2003, S. 281).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2005 - 1 BvR 1924/04
    Dies folgt aus der Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes, die auch für zivilrechtliche Streitigkeiten gilt und aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 54, 277 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2005 - 1 BvR 1924/04
    b) Auch wenn die Verfassung keinen Instanzenzug garantiert (vgl. BVerfGE 107, 395 ), haben die Gerichte bei Entscheidungen, die für den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Rechtsmitteln von Bedeutung sind, verfassungsrechtliche Vorgaben zu beachten.
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2005 - 1 BvR 1924/04
    Aus dem Rechtsstaatsprinzip ist zwar auch die Forderung abzuleiten, strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit zu klären (vgl. BVerfGE 88, 118 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2005 - 1 BvR 1924/04
    Hiernach darf auch der Zugang zu den durch die Zivilprozessordnung eröffneten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2005 - 1 BvR 1924/04
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGHZ 154, 288 ).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2005 - 1 BvR 1924/04
    Hiernach darf auch der Zugang zu den durch die Zivilprozessordnung eröffneten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2005 - 1 BvR 1924/04
    Ebensowenig wie die Feststellung von Willkür einen subjektiven Schuldvorwurf enthält, sondern im objektiven Sinne zu verstehen ist als Feststellung einer Maßnahme, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. BVerfGE 86, 59 ), kommt es hier für die Verletzung des Rechts auf wirkungsvollen Rechtsschutz auf die subjektiven Umstände an.
  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

    Diese Grundsätze finden auch auf den einstimmigen Beschluss des Berufungsgerichts über die Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO Anwendung, da er gemäß § 522 Abs. 3 ZPO nicht anfechtbar ist und damit den Weg zur Revision versperrt (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 5. August 2002 - 2 BvR 1108/02 -, NJW 2003, S. 281; 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 26. April 2005 - 1 BvR 1924/04 -, NJW 2005, S. 1931 ; 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1664/04 - ; WM 2005, S. 1577 ; 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 29. Mai 2007 - 1 BvR 624/03 - , NJW 2007, S. 3118 ; 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 1300/06 - , NJW 2008, S. 504 ).
  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1664/04

    Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren für das

    Entsprechend hat bereits in einer gleich gelagerten Sache die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 26. April 2005 - 1 BvR 1924/04 - entschieden; die erkennende Kammer des Zweiten Senats schließt sich dem an.

    b) Auch wenn die Verfassung keinen Instanzenzug garantiert (Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 2005 - 1 BvR 1924/04 -, NJW 2005, S. 1931; vgl. auch BVerfGE 107, 395 ), haben die Gerichte bei Entscheidungen, die für den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Rechtsmitteln von Bedeutung sind, verfassungsrechtliche Vorgaben zu beachten.

    Nach dem Inhalt der Pressemitteilung musste sich dem Oberlandesgericht indessen die Möglichkeit aufdrängen, dass nach dem Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs die Rechtslage anders zu beurteilen sein könnte, als es dies selbst bisher getan hatte (vgl. auch Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 2005 - 1 BvR 1924/04 - a.a.O.).

    Dann aber wären die Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 Nrn. 1 oder 2 ZPO für einen gemäß Absatz 3 der Norm nicht anfechtbaren Beschluss nicht erfüllt gewesen (vgl. Beschluss 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 2005 - 1 BvR 1924/04 - a.a.O.).

    cc) Es ist nicht auszuschließen, dass das Oberlandesgericht in Kenntnis des vollständigen Urteils des II. Zivilsenats zu einer anderen Entscheidung gelangt wäre (in diesem Sinne auch Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 2005 - 1 BvR 1924/04 - a.a.O.).

    c) Der Entschluss des Oberlandesgerichts, ohne mündliche Verhandlung vor Veröffentlichung des vollständigen Textes des Urteils des Bundesgerichtshofs zu entscheiden und auf diese Weise eine Auseinandersetzung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu vermeiden, ist bei objektiver Betrachtung als Ausschluss des Zugangs zur Revisionsinstanz zu bewerten (ebenso Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 2005 - 1 BvR 1924/04 - a.a.O.).

  • BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 881/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Verletzung des allgemeinen

    Sieht die betreffende Prozessordnung ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 104, 220 ; 125, 104 ; BVerfGK 5, 189 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15 -, Rn. 13, m.w.N).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.09.2004 - 1 BvR 1924/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3521
BVerfG, 15.09.2004 - 1 BvR 1924/04 (https://dejure.org/2004,3521)
BVerfG, Entscheidung vom 15.09.2004 - 1 BvR 1924/04 (https://dejure.org/2004,3521)
BVerfG, Entscheidung vom 15. September 2004 - 1 BvR 1924/04 (https://dejure.org/2004,3521)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich einer Verhinderung einer Zwangsvollstreckung aus einer Urkunde während der Dauer einer verfassungsrechtlichen Prüfung

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde im Wege einstweiliger Anordnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfassungsbeschwerde gegen bankenfreundliche Rechtsprechung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BVerfGG § 32 Abs. 1; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1
    Möglicher Verstoß gegen das Recht auf faires Verfahren wegen Nichtabwartens unmittelbar bevorstehender BGH-Rechtsprechung zu Schrottimmobilien (hier: II. Zivilsenat zu Immobilienfonds)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1977
  • WM 2004, 2348
  • WM 2004, 2349
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95

    Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2004 - 1 BvR 1924/04
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 96, 120 ; stRspr).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2004 - 1 BvR 1924/04
    Nach Erlass des entsprechenden Hinweisbeschlusses des Oberlandesgerichts erging am 14. Juni 2004 das Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (II ZR 393/02; WM 2004, S. 1529).
  • BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2004 - 1 BvR 1924/04
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 96, 120 ; stRspr).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.03.2005 - 1 BvR 1924/04 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,21760
BVerfG, 03.03.2005 - 1 BvR 1924/04 (1) (https://dejure.org/2005,21760)
BVerfG, Entscheidung vom 03.03.2005 - 1 BvR 1924/04 (1) (https://dejure.org/2005,21760)
BVerfG, Entscheidung vom 03. März 2005 - 1 BvR 1924/04 (1) (https://dejure.org/2005,21760)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,21760) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

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