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   BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 1964/00   

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BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 1964/00 (https://dejure.org/2003,2007)
BVerfG, Entscheidung vom 29.07.2003 - 1 BvR 1964/00 (https://dejure.org/2003,2007)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - 1 BvR 1964/00 (https://dejure.org/2003,2007)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Geburtshoroskop

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 2, 6 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § ... 93 a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 1, S. 2
    Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Kindes gegen die Veröffentlichung eines astrologischen Horoskops

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Persönlichkeitsschutz eines Kindes gegenüber Veröffentlichungen in der Presse; Bestimmung des Schutzumfangs des Persönlichkeitsrechtes eines Kindes unter Berücksichtigung der Entwicklungsphasen des Kindes; Störung der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern durch eine auf ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 285
  • NJW 2003, 3262
  • NVwZ 2004, 210 (Ls.)
  • FamRZ 2003, 1729 (Ls.)
  • K&R 2003, 613
  • ZUM 2004, 64
  • afp 2003, 537
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 1964/00
    Die von ihr aufgeworfenen grundsätzlichen Fragen zum Verhältnis von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz hat das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 99, 185 ; 101, 361).

    Dabei bedarf keiner Entscheidung, ob vorrangig das Grundrecht auf Meinungsfreiheit (vgl. zur Abgrenzung BVerfGE 85, 1 ; 97, 391 ) oder das auf Pressefreiheit (so für die Bildberichterstattung BVerfGE 101, 361 ) heranzuziehen ist, da die verfassungsrechtliche Beurteilung im vorliegenden Fall nicht unterschiedlich ausfällt.

    Deshalb sind Kinder in thematischer und räumlicher Hinsicht umfassender als erwachsene Personen in ihrem Recht geschützt, sich frei von öffentlicher Beobachtung fühlen und entfalten zu können (vgl. BVerfGE 101, 361 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 2191 f.).

    Angesichts der Rolle der Medien in einer demokratischen Gesellschaft wird dabei bedeutsam, ob Fragen ausgebreitet werden, welche die Öffentlichkeit mit Rücksicht auf die für eine Demokratie wichtige öffentliche Meinungsbildung wesentlich angehen, oder - wie im vorliegenden Fall - lediglich private Angelegenheiten, die Medien veröffentlichen, um ausschließlich die Neugier zu befriedigen (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 101, 361 ).

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 1964/00
    Zu den Schranken gehören § 823 Abs. 1, § 1004 BGB, die auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG schützen (vgl. BVerfGE 34, 269 ).

    Angesichts der Rolle der Medien in einer demokratischen Gesellschaft wird dabei bedeutsam, ob Fragen ausgebreitet werden, welche die Öffentlichkeit mit Rücksicht auf die für eine Demokratie wichtige öffentliche Meinungsbildung wesentlich angehen, oder - wie im vorliegenden Fall - lediglich private Angelegenheiten, die Medien veröffentlichen, um ausschließlich die Neugier zu befriedigen (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 101, 361 ).

  • BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 1353/99

    Zum Schutz eines Kindes gegenüber Medienberichterstattung, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 1964/00
    Deshalb sind Kinder in thematischer und räumlicher Hinsicht umfassender als erwachsene Personen in ihrem Recht geschützt, sich frei von öffentlicher Beobachtung fühlen und entfalten zu können (vgl. BVerfGE 101, 361 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 2191 f.).

    Dabei ist rechtlich unerheblich, ob die Berichterstattung als positiv oder als negativ bewertet wird (vgl. BVerfG, NJW 2000, S. 2191 zur Bildberichterstattung).

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 1964/00
    Die Vermutungsformel gibt einen Anhaltspunkt bei der Abwägung zwischen dem Schutz vor Herabsetzungen der Persönlichkeit und der Freiheit zur Äußerung von Beiträgen zur öffentlichen Meinungsbildung, also solchen in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 1964/00
    Die Vermutungsformel gibt einen Anhaltspunkt bei der Abwägung zwischen dem Schutz vor Herabsetzungen der Persönlichkeit und der Freiheit zur Äußerung von Beiträgen zur öffentlichen Meinungsbildung, also solchen in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 1964/00
    Die Vermutungsformel gibt einen Anhaltspunkt bei der Abwägung zwischen dem Schutz vor Herabsetzungen der Persönlichkeit und der Freiheit zur Äußerung von Beiträgen zur öffentlichen Meinungsbildung, also solchen in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 1964/00
    Er folgt auch aus dem eigenen Recht des Kindes auf ungehinderte Entfaltung seiner Persönlichkeit im Sinne von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 45, 400 ; 72, 122 ).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 1964/00
    Dabei bedarf keiner Entscheidung, ob vorrangig das Grundrecht auf Meinungsfreiheit (vgl. zur Abgrenzung BVerfGE 85, 1 ; 97, 391 ) oder das auf Pressefreiheit (so für die Bildberichterstattung BVerfGE 101, 361 ) heranzuziehen ist, da die verfassungsrechtliche Beurteilung im vorliegenden Fall nicht unterschiedlich ausfällt.
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 1964/00
    Er folgt auch aus dem eigenen Recht des Kindes auf ungehinderte Entfaltung seiner Persönlichkeit im Sinne von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 45, 400 ; 72, 122 ).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 1964/00
    Die von ihr aufgeworfenen grundsätzlichen Fragen zum Verhältnis von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz hat das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 99, 185 ; 101, 361).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

  • BGH, 15.09.2015 - VI ZR 175/14

    Persönlichkeitsverletzung eines minderjähriges Kindes: Buchveröffentlichung einer

    Betroffen ist darüber hinaus das Recht der minderjährigen Klägerin auf ungehinderte Entfaltung ihrer Persönlichkeit und ungestörte kindgemäße Entwicklung (vgl. Senatsurteile vom 5. November 2013 - VI ZR 304/12, BGHZ 198, 346 Rn. 17 mwN; BVerfGK 8, 173, 175; BVerfG, NJW 2000, 2191, 2192; AfP 2003, 537).

    Der konkrete Umfang des Rechts des Kindes auf ungestörte kindliche Entwicklung ist vom Schutzzweck her unter Berücksichtigung der Entwicklungsphasen des Kindes zu bestimmen (BVerfG, AfP 2003, 537).

    Denn der Feststellung konkreter Beeinträchtigungen für die Persönlichkeitsentfaltung des Minderjährigen oder zu einer Gefährdung seines Wohls bedarf es für die Annahme einer Beeinträchtigung des Rechts auf kindgemäße Entwicklung nicht (vgl. BVerfGK 8, 173, 176; BVerfG, AfP 2003, 537).

  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Dieser Schutz verwirklicht sich nicht nur über das elterliche Erziehungsrecht des Art. 6 Abs. 1 GG, sondern folgt auch aus dem eigenen Recht des Kindes auf ungehinderte Entfaltung seiner Persönlichkeit im Sinne von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 101, 361, 385 f. = NJW 2000, 1021, 1023; BVerfG, NJW 2000, 2191; NJW 2000, 2191 f. und NJW 2003, 3262 f.).

    Eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts kann nämlich nicht nur dann vorliegen, wenn das Kind die persönlichkeitserheblichen Einwirkungen Dritter bemerkt, sondern auch dann, wenn andere Gründe den Schutz der Persönlichkeitsentwicklung erfordern (vgl. BVerfG, NJW 2003, 3262 f.).

  • BVerfG, 21.08.2006 - 1 BvR 2606/04

    Prominenten-Partner

    Angesichts der Rolle der Medien in einer demokratischen Gesellschaft wird dabei bedeutsam, ob Fragen ausgebreitet werden, welche die Öffentlichkeit mit Rücksicht auf die für die Demokratie wichtige öffentliche Meinungsbildung wesentlich angehen, oder - wie im vorliegenden Fall - lediglich private Angelegenheiten ausgebreitet werden, um ausschließlich die Neugier zu befriedigen (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 101, 361 ; BVerfGK 1, 285 ).

    Die Erwägungen des Bundesgerichtshofs tragen auch dem verfassungsrechtlichen Erfordernis Rechnung, bei der Abwägung den mangelnden Beitrag einer Berichterstattung zu einer für die demokratischen Öffentlichkeit belangvollen Sachdebatte zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 101, 361 ; BVerfGK 1, 285 ).

  • BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12

    Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher

    Für die Abwägung bedeutsam ist auch, ob die Berichterstattung allein der Befriedigung der Neugier des Publikums dient oder ob sie einen Beitrag zur Meinungsbildung in einer demokratischen Gesellschaft leistet und die Presse mithin ihre Funktion als "Wachhund der Öffentlichkeit" wahrnimmt (vgl. BVerfGK 1, 285, 288; AfP 2006, 354, 356; EGMR, Urteil vom 7. Februar 2012 - 39954/08, aaO Rn. 79, 90).
  • BGH, 28.05.2013 - VI ZR 125/12

    Recht am eigenen Bild: Bildberichterstattung über die Teilnahme eines prominenten

    Der erkennende Senat hat deshalb auch in Fällen, in denen es um die Abbildung von Kindern im Rahmen der Presseberichterstattung ging, eine einzelfallbezogene Abwägung zwischen dem beeinträchtigten Persönlichkeitsrecht und der Meinungs- und Pressefreiheit unter Berücksichtigung des Informationsinteresses nicht für entbehrlich gehalten (vgl. Senatsurteile vom 9. März 2004 - VI ZR 217/03, BGHZ 158, 218, 222 ff.; vom 5. Oktober 2004 - VI ZR 255/03, BGHZ 160, 298, 305 und vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 314/08, VersR 2009, 1675 Rn. 10; vgl. auch BVerfG, NJW 2000, 2191, 2192; 2003, 3262, 3263; ZUM-RD 2007, 1, 2 f.).
  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 314/08

    Kein umfassender Anspruch eines Kindes gegen die Presse, die Veröffentlichung

    Der erkennende Senat hat deshalb schon bisher auch in Fällen, in denen es um die Abbildung von Kindern im Rahmen der Presseberichterstattung ging, eine Abwägung zwischen dem beeinträchtigten Persönlichkeitsrecht und der Meinungs- und Pressefreiheit unter Berücksichtigung des Informationsinteresses nicht für entbehrlich gehalten (vgl. Senatsurteil BGHZ 158, 218, 222 ff.; 160, 298, 305; vgl. auch BVerfG, NJW 2000, 2191, 2192; 2003, 3262, 3263; ZUM-RD 2007, 1, 3 ff.).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06

    Berichterstattung über die Straftat eines Prominenten

    Für die Abwägung bedeutsam wird auch, in welchem Umfang eine Berichterstattung allein der Befriedigung von Neugier des Publikums dient oder auch einen Beitrag zu Fragen leistet, welche die Öffentlichkeit mit Rücksicht auf eine für die Demokratie wichtige öffentliche Meinungsbildung wesentlich angehen (vgl. BVerfGK 1, 285 ).
  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 335/14

    Verfassungsbeschwerden gegen die Berichterstattung über die Adoptivtöchter eines

    Insbesondere ist nicht erkennbar, dass die Beschwerdeführerinnen sich als Folge der Berichterstattung speziellen Verhaltenserwartungen ausgesetzt sehen könnten oder ihnen nicht unbefangen begegnet werden mag (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2003 - 1 BvR 1964/00 -, NJW 2003, S. 3262 ).
  • BGH, 18.12.2018 - VI ZR 439/17

    Anspruch auf Unterlassen der Bereitsstellung einer identifizierende

    Für die Abwägung bedeutsam ist auch, ob die Berichterstattung allein der Befriedigung der Neugier des Publikums dient oder ob sie einen Beitrag zur Meinungsbildung in einer demokratischen Gesellschaft leistet und die Presse mithin ihre Funktion als "Wachhund der Öffentlichkeit" wahrnimmt (vgl. Senat, Urteil vom 30. Oktober 2012 - VI ZR 4/12, NJW 2013, 229 Rn. 13, mwN; BVerfGK 1, 285, 288; BVerfG, AfP 2006, 354, 356; EGMR, Urteile vom 7. Februar 2012 - 39954/08, NJW 2012, 1058 Rn. 79, 90; vom 28. Juni 2018 - 60798/10 und 65599/10, Tz. 111).
  • OLG Dresden, 13.02.2018 - 4 U 1234/17

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung für die Verletzung des

    Eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts kann nämlich nicht nur dann vorliegen, wenn das Kind die persönlichkeitserheblichen Einwirkungen Dritter bemerkt, sondern auch dann, wenn andere Gründe den Schutz der Persönlichkeitsentwicklung erfordern (vgl. BVerfG, NJW 2003, 3262 f.).
  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 315/08

    Kein umfassender Anspruch eines Kindes gegen die Presse, die Veröffentlichung

  • BVerfG, 06.06.2006 - 1 BvR 3/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung zur Entschädigung wegen

  • BVerfG, 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen

  • OLG Frankfurt, 21.08.2007 - 4 W 12/07

    Schmerzensgeld: Erfolgsaussicht einer Schmerzensgeldklage gegen einen nicht

  • BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 1783/02

    Stärkere Ausprägung des Persönlichkeitsschutzes minderjähriger Angehöriger

  • OLG Dresden, 28.09.2017 - 4 U 1234/17

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung für die Verletzung des

  • AG Brandenburg, 24.06.2016 - 34 C 39/16
  • BVerfG, 06.06.2006 - 1 BvR 456/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung eines Zeitungsverlags zur

  • OLG München, 11.12.2003 - 29 U 4296/03

    Wettbewerbsverstoß durch unsachliche Herabwürdigung eines Mitbewerbers

  • LG Hamburg, 05.05.2017 - 324 O 13/17

    Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts: Berichterstattung über

  • OLG Frankfurt, 07.11.2022 - 6 W 72/22

    Keine fehlende Dringlichkeit bei Geltendmachung von § 4 Nr. 1 UWG erst in der

  • BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 1112/00

    Persönlichkeitsrecht Minderjähriger und Wortberichterstattung über

  • LG Hamburg, 29.06.2012 - 324 O 201/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Zeitungsberichterstattung: Anspruch eines

  • LG Hamburg, 01.04.2016 - 324 O 736/14

    Allgemeine Persönlichkeitsrechtsverletzung: Haftung eines Suchmaschinenbetreibers

  • LG Hamburg, 08.04.2016 - 324 O 291/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anspruch eines Rennfahrers auf Unterlassung der

  • ArbG Herne, 11.03.2015 - 5 Ca 2866/14

    Anpassungsgeld

  • OLG Köln, 17.01.2006 - 3 U 58/05

    Anscheinsbeweis über den Inhalt eines in Verlust geratenen Paketes

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