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   BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 1982/01   

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BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 1982/01 (https://dejure.org/2007,1197)
BVerfG, Entscheidung vom 27.02.2007 - 1 BvR 1982/01 (https://dejure.org/2007,1197)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 1982/01 (https://dejure.org/2007,1197)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Fortgeltung von vor dem Wirksamwerden des Beitritts ergangenen Verwaltungsakten der DDR, Rücknahme nach § 44 SGB 10 nur bei Verstoß gegen fundamentale rechtsstaatliche Grundsätze - Überprüfung bestandskräftig entschiedener Schadenssachverhalte nur unter den Voraussetzungen ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer zum Fortbestand von Verwaltungsentscheidungen der Deutschen Demokratischen Republik nach der Herstellung der Deutschen Einheit in Art. 19 des Einigungsvertrages (EV) getroffenen Regelung mit dem Grundgesetz (GG); Ausschluss einer Aufhebung eines ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Verwaltungsentscheidungen der DDR nur bei Verstoß gegen fundamentale rechtsstaatliche Grundsätze rücknehmbar

  • Judicialis

    GG Art. 3; ; GG Art. 19 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 2; ; GG Art. 20; ; GG Art. 95; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 23 Abs. 1; ; BVerfGG § 92

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme von Verwaltungsakten von Trägern der Sozialversicherung der ehemaligen DDR

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verwaltungsentscheidungen der DDR nur bei Verstoß gegen fundamentale rechtsstaatliche Grundsätze rücknehmbar

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verwaltungsentscheidungen der DDR nur bei Verstoß rücknehmbar

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 117, 302
  • NJ 2007, 262
  • DVBl 2007, 629
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 1982/01
    Geht es um die Wiedergutmachung früheren, von einer anderen Staatsgewalt zu verantwortenden Unrechts, ist der Gesetzgeber an den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Bedeutung als bloßes Willkürverbot gebunden (vgl. BVerfGE 102, 254 unter Verweis auf BVerfGE 27, 253 ; 84, 90 ).

    Danach verletzt eine Regelung über die Beseitigung von Verwaltungsunrecht der Deutschen Demokratischen Republik Art. 3 Abs. 1 GG nur dann, wenn für die durch sie getroffene Differenzierung kein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sachlich einleuchtender Grund besteht (vgl. BVerfGE 102, 254 ).

    Aus dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG) kann zwar unter bestimmten Voraussetzungen eine verfassungsrechtliche Pflicht zum Ausgleich von Schäden folgen, die durch rechtswidriges Verhalten einer nicht an das Grundgesetz gebundenen Staatsgewalt entstanden sind (vgl. BVerfGE 102, 254 ).

  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 19/96

    Abschmelzung nach § 48 Abs. 3 SGB X bei vor dem 3.10.1990 bindend anerkannten

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 1982/01
    Folgerichtig kann auch eine von einem Leistungsträger der Deutschen Demokratischen Republik bindend getroffene Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall nicht nach § 48 Abs. 3 SGB X von zukünftigen Erhöhungen der Verletztenrente ausgespart werden (vgl. BSGE 80, 119 ).

    Auch der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften hat in seinem Rundschreiben VB 85/92 vom September 1992 - worauf das Bundessozialgericht hingewiesen hat (vgl. BSGE 80, 119 ) - als Ergebnis eines Informations- und Erfahrungsaustausches seiner Mitgliedsberufsgenossenschaften festgestellt, es würde an der erforderlichen Gutachterkapazität fehlen, um eine größere Zahl der übergeleiteten etwa 300.000 Fälle auf die Richtigkeit der seinerzeit vorgenommenen Bemessung des Körperschadens oder auf die Richtigkeit der Kausalitätsbeurteilung zwischen versicherter Tätigkeit und Körperschaden zu beurteilen.

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 1982/01
    Im Übrigen ist dem Grundgesetz keine allgemeine Verpflichtung der vollziehenden Gewalt zu entnehmen, rechtswidrig belastende und rechtswidrig begünstigende Verwaltungsakte unbeschadet des Eintritts ihrer formellen Bestandskraft von Amts wegen oder auf Antrag des Adressaten aufzuheben oder abzuändern (vgl. BVerfGE 20, 230 ; 27, 297 ; 59, 128 ; BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 -, NVwZ 2006, S. 807 ).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 1982/01
    Im Übrigen ist dem Grundgesetz keine allgemeine Verpflichtung der vollziehenden Gewalt zu entnehmen, rechtswidrig belastende und rechtswidrig begünstigende Verwaltungsakte unbeschadet des Eintritts ihrer formellen Bestandskraft von Amts wegen oder auf Antrag des Adressaten aufzuheben oder abzuändern (vgl. BVerfGE 20, 230 ; 27, 297 ; 59, 128 ; BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 -, NVwZ 2006, S. 807 ).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 1982/01
    Im Übrigen ist dem Grundgesetz keine allgemeine Verpflichtung der vollziehenden Gewalt zu entnehmen, rechtswidrig belastende und rechtswidrig begünstigende Verwaltungsakte unbeschadet des Eintritts ihrer formellen Bestandskraft von Amts wegen oder auf Antrag des Adressaten aufzuheben oder abzuändern (vgl. BVerfGE 20, 230 ; 27, 297 ; 59, 128 ; BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 -, NVwZ 2006, S. 807 ).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64

    Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 1982/01
    Im Übrigen ist dem Grundgesetz keine allgemeine Verpflichtung der vollziehenden Gewalt zu entnehmen, rechtswidrig belastende und rechtswidrig begünstigende Verwaltungsakte unbeschadet des Eintritts ihrer formellen Bestandskraft von Amts wegen oder auf Antrag des Adressaten aufzuheben oder abzuändern (vgl. BVerfGE 20, 230 ; 27, 297 ; 59, 128 ; BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 -, NVwZ 2006, S. 807 ).
  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 8/98 R

    Übergangsrecht - Unfallversicherung - nicht begünstigender DDR-Bescheid -

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 1982/01
    Wie der Senat bereits entschieden habe (unter Hinweis auf BSGE 84, 22 ), ergebe sich ein Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze nicht schon aus dem Umstand, dass Ablehnungsbescheide nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik nicht durch Gerichte überprüft werden konnten, oder daraus, dass diese Bescheide gegebenenfalls nach den damals geltenden Vorschriften rechtswidrig gewesen sein könnten.
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 1982/01
    In der historischen Umbruchsituation nach der Herstellung der Deutschen Einheit musste ein praktikabler Weg des Umgangs auch mit staatlichem Unrecht gefunden werden, das durch Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung der Deutschen Demokratischen Republik begründet worden war und das die Bundesrepublik Deutschland zum Zeitpunkt der deutschen Einigung vorfand, ohne dass sie dafür verantwortlich ist oder dafür einzustehen hat (vgl. für den Justizbereich BVerfGE 101, 275 ).
  • BVerfG, 21.11.2001 - 1 BvL 19/93

    Dienstbeschädigtenrente

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 1982/01
    Für die Herstellung der Rechtseinheit im Bereich der Sozialversicherung hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber allerdings einen besonders weiten Gestaltungsraum zuerkannt (vgl. BVerfGE 95, 143 ; 100, 1 ; 104, 126 ).
  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 1982/01
    Er verletzt aber das Grundrecht, wenn er bei Regelungen, die Personengruppen betreffen, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 102, 41 ; stRspr).
  • BSG, 11.05.1995 - 2 RU 24/94

    Überleitung des bundesdeutschen Rechts bei nach DDR-Recht anerkannten

  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 32/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - DDR-Bescheid - Aufhebung - Rücknahme -

  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

  • BVerfG, 12.11.1996 - 1 BvL 4/88

    Eingliederungsprinzip

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 103/60

    Verfassungswidrigkeit der Witwenversorgung nach dem BVersG - Ansoruch auf

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

  • BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56

    Kriegsfolgeschäden

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    19 Abs. 1 Satz 1 GG enthält zwar kein Grundrecht (vgl. BVerfGE 1, 264 ; 117, 302 ).
  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche

    Sie entfaltet insbesondere dann ihre Bedeutung, wenn die Sachentscheidung materiell-rechtlich unrichtig ist oder durch Veränderungen der tatsächlichen Grundlagen unrichtig geworden ist (vgl. BVerfGE 2, 380 ; 20, 230 ; 35, 41 ; 117, 302 ).
  • BSG, 24.04.2014 - B 13 R 3/13 R

    Schulausbildung vor Vollendung des 17. Lebensjahres - unterbliebene Korrektur

    Dies entspreche auch dem Verfassungsrecht (Hinweis auf BVerfGE 20, 230, 235; BVerfGE 117, 302, 315 = SozR 4-8100 Art. 19 Nr. 1 RdNr 32) .

    Demgemäß ist die öffentliche Gewalt von Verfassungs wegen nicht verpflichtet, rechtswidrige Verwaltungsakte ohne Rücksicht auf ihren formellen Rechtsbestand auf Antrag oder von Amts wegen zu beseitigen (vgl BVerfGE 20, 230, 235; BVerfGE 117, 302, 315 = SozR 4-8100 Art. 19 Nr. 1 RdNr 32).

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