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   BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 199/05   

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https://dejure.org/2005,5039
BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 199/05 (https://dejure.org/2005,5039)
BVerfG, Entscheidung vom 14.02.2005 - 1 BvR 199/05 (https://dejure.org/2005,5039)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Februar 2005 - 1 BvR 199/05 (https://dejure.org/2005,5039)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Anforderungen an eine Vorabentscheidung durch das Bundesverfassungsgericht; Verfassungsrechtliche Überprüfung der Regelungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 92

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen einzelne Regelungen des Hartz IV-Gesetzes mangels Erschöpfung des Rechtswegs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 1341/82

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 199/05
    a) Der Beschwerdeführer ist darauf zu verweisen, die Entscheidung über den bereits eingelegten Widerspruch gegen den ersten Leistungsbescheid abzuwarten und bei einer Ablehnung die Sozialgerichte anzurufen, wenn er sich hiervon Erfolg verspricht (vgl. BVerfGE 69, 122 ; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, 1 BvR 2323/04 vom 29. Oktober 2004, http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20041029_1bvr232304.html).

    Eine solche rechtliche und tatsächlichen Klärung ist Aufgabe der Fachgerichte (vgl. BVerfGE 69, 122 ).

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 199/05
    Gegen eine Vorabentscheidung spricht es, wenn die einfachrechtliche Lage und die tatsächlichen Auswirkungen einer gesetzlichen Regelung noch nicht ausreichend vorgeklärt sind, und das Bundesverfassungsgericht daher genötigt wäre, auf ungesicherten Grundlagen weitreichende Entscheidungen zu treffen (vgl. BVerfGE 86, 15 ).
  • BVerfG, 29.10.2004 - 1 BvR 2323/04

    Unmittelbar gegen "Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt"

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 199/05
    a) Der Beschwerdeführer ist darauf zu verweisen, die Entscheidung über den bereits eingelegten Widerspruch gegen den ersten Leistungsbescheid abzuwarten und bei einer Ablehnung die Sozialgerichte anzurufen, wenn er sich hiervon Erfolg verspricht (vgl. BVerfGE 69, 122 ; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, 1 BvR 2323/04 vom 29. Oktober 2004, http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20041029_1bvr232304.html).
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 199/05
    Es hat vielmehr alle für und gegen eine vorzeitige Entscheidung sprechenden Umstände abzuwägen (vgl. BVerfGE 8, 222 ).
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 199/05
    Außerdem obliegt nach der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung auch der Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen vorrangig ihnen (vgl. BVerfGE 77, 381 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - L 7 SO 2117/05

    Einstweilige Anordnung - Güter- und Folgenabwägung - darlehensweise Bewilligung

    Ebenso wenig zumutbar erscheint es, vom Antragsteller ein Abwarten abzuverlangen hinsichtlich des Ergebnisses seiner diversen sonstigen Versuche (z.B. beim JobCenter und der Familienkasse), auf Umwegen doch noch zu einer Kompensation der Umgangskosten zu kommen, wobei etwa das Kindergeld ohnehin nur an einen Berechtigten auszuzahlen und eine Aufteilung auf mehrere Berechtigte nicht zulässig ist (vgl. zuletzt Bundesfinanzhof FamRZ 2005, 618 ff.; zur Befriedigung des Bedarfs nach dem SGB II ferner BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 2005 - 1 BvR 199/05 - (veröffentlicht in JURIS)).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2007 - L 13 AS 4160/06

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtabschluss Eingliederungsvereinbarung -

    Bevor der Träger sich bei Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, zu einer Absenkung entschließt, muss er prüfen, ob es ausreicht, anstelle der Vereinbarung einen Verwaltungsakt zu erlassen (vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. Februar 2006 - 1 BvR 199/05 - in Juris); der Erlass eines Verwaltungsaktes jedenfalls ist nach dem Gesetz der Regelfall, wenn eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande kommt.
  • BVerfG, 19.09.2017 - 1 BvR 1719/17

    Subsidiarität einer mittelbar gegen §1a Abs. 4 Satz 2 AsylbLG gerichteten

    Auch wenn sozialrechtliche Grundleistungen betroffen sind, ist es grundsätzlich unabdingbar, dass die fachnahen Sozialgerichte zunächst die relevanten tatsächlichen und rechtlichen Fragen beantworten und die anwendbaren Regelungen verfassungsrechtlich überprüfen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Februar 2005 - 1 BvR 199/05 -, www.bverfg.de, Rn. 10).
  • BVerfG, 18.03.2005 - 1 BvR 143/05

    Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Regelungen des SGB II, insb §

    Darauf sind sie auch im Anwendungsbereich des SGB II zu verweisen (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 29. Oktober 2004, 1 BvR 2323/04; Beschluss vom 14. Februar 2005, 1 BvR 199/05; http://www.bverfg.de).

    Aus diesen Gründen ist es auch bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende unabdingbar, dass die fachnahen Sozialgerichte die relevanten tatsächlichen und rechtlichen Fragen klären und die einzelnen Regelungen des SGB II verfassungsrechtlich überprüfen (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 29. Oktober 2004, 1 BvR 2323/04; Beschluss vom 14. Februar 2005, 1 BvR 199/05; http://www.bverfg.de).

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 30/06 R

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erklärung

    Das BVerfG hat in den Entscheidungsgründen lediglich darauf hingewiesen, dass vor einer dortigen Entscheidung die fachnahen Sozialgerichte die relevanten tatsächlichen und rechtlichen Fragen zu klären und die einzelnen Regelungen des SGB II verfassungsrechtlich zu überprüfen hätten (vgl BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 29. Oktober 2004, - 1 BvR 2323/04; Beschluss vom 14. Februar 2005, - 1 BvR 199/05).
  • LSG Hamburg, 22.09.2008 - L 5 B 483/07

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtabschluss Eingliederungsvereinbarung -

    Hieran knüpfen sich rechtliche Bedenken, die eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen auf § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a SGB II gestützten Sanktionsbescheid rechtfertigen (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14.2.2005 - 1 BvR 199/05, juris, das den Sozialgerichten die verfassungsrechtliche Überprüfung zuweist, ob bei der Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, die Geldleistungen nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a SGB II gekürzt werden dürfen oder ob es ausreicht, an Stelle der Vereinbarung einen Verwaltungsakt nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II zu erlassen).
  • OVG Bremen, 15.08.2007 - S2 B 292/07

    Arbeitslosengeld II

    In einem solchen Fall noch von dieser Vorschrift Gebrauch zu machen, erscheint vielmehr unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bedenklich (vgl. auch BVerfG, B. v. 14.02.2005 - 1 BvR 199/05 - ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.11.2006 - L 14 B 1367/05

    Prozesskostenhilfe bei Rechtsstreit über Höhe der Regelleistung nach § 20 SGB 2

    Er trägt weder vor, noch belegt er, welchen zum soziokulturellen Existenzminimum zu rechnenden (oder ggfl. darüber hinaus bestehenden Sonder-)Bedarf er durch die ihm zuerkannte Regelleistung nicht decken kann und warum deshalb ihm - von Verfassungs wegen - eine (um wie viel?) höhere Leistung zuzuerkennen sein soll, durch deren Vorenthaltung er in seinen (Grund-)Rechten verletzt wäre (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 2005 - 1 BvR 199/05 -, zu II.2.).
  • LSG Bayern, 09.11.2007 - L 7 B 748/07

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs bei Kürzung der

    Auch wenn der Senat somit bereits Position bezogen hat, darf man sich dem Umstand nicht verschließen, dass insoweit eine Gegenmeinung existiert, deren Argumente durchaus von Gewicht sind: So hat es das Bundesverfassungsgericht im Kammerbeschluss vom 14. Februar 2005 - 1 BvR 199/05 - offenkundig als problematisch angesehen, ob bei der Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, die Geldleistungen gekürzt werden dürfen oder ob es ausreicht, an Stelle der Vereinbarung einen Verwaltungsakt zu erlassen (darauf ohne eigene Stellungnahme Bezug nehmend Adolph in: Linhart/ders., SGB II, SGB XII und AsylbLG, § 31 SGB II RdNr. 23 ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2006 - L 25 B 1008/05

    Verfassungsmäßigkeit des in Ost und West unterschiedlichen Regelsatzes des § 20

    Aus diesen Gründen sei es auch bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende unabdingbar, dass die fachnahen Sozialgerichte die relevanten tatsächlichen und rechtlichen Fragen klären und die einzelnen Regelungen des SGB II verfassungsrechtlich überprüfen (vgl. BVerfG, 3. Kammer des 1. Senates, Beschluss vom 29. Oktober 2004, 1 BvR 2323/04; Beschluss vom 14. Februar 2005, 1 BvR 199/05; http://www.bverfg.de).
  • LSG Bayern, 01.08.2007 - L 7 B 366/07

    Absenkung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wegen Verweigerung

  • SG Bremen, 09.07.2009 - S 26 AS 1248/09
  • SG Aachen, 20.04.2007 - S 8 AS 3/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • SG Oldenburg, 27.03.2007 - S 49 AS 1758/06
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