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   BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 199/11   

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https://dejure.org/2012,28548
BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 199/11 (https://dejure.org/2012,28548)
BVerfG, Entscheidung vom 22.08.2012 - 1 BvR 199/11 (https://dejure.org/2012,28548)
BVerfG, Entscheidung vom 22. August 2012 - 1 BvR 199/11 (https://dejure.org/2012,28548)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auch nicht für das Internet genutzte internetfähige PCs unterliegen der Rundfunkgebühr / GEZ

  • openjur.de

    Artt. 5 Abs. 1, 3 Abs. 1, 12 Abs. 1, 5 Abs. 2 GG; §§ 5 Abs. 3, 1 Abs. 1 RGebStV
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs

  • Bundesverfassungsgericht

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs verletzt keine Grundrechte - Eingriff in Informationsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 Halbs 2 GG) gerechtfertigt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 Halbs 2 GG, Art 5 Abs 2 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 23 Abs 6 S 1 GG
    Nichtannahmebeschluss: Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs verletzt keine Grundrechte - Eingriff in Informationsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 Halbs 2 GG) gerechtfertigt - Verhältnismäßigkeit des Eingriffs - Gleichheitssatz nicht verletzt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 Halbs 2 GG, Art 5 Abs 2 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 23 Abs 6 S 1 GG
    Nichtannahmebeschluss: Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs verletzt keine Grundrechte - Eingriff in Informationsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 Halbs 2 GG) gerechtfertigt - Verhältnismäßigkeit des Eingriffs - Gleichheitssatz nicht verletzt

  • IWW
  • JurPC

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Rundfunkgebühren für internetfähige Personal Computer; Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs in die Informationsfreiheit durch die Verpflichtung zur Leistung von ...

  • Betriebs-Berater

    Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähigen PC ist verfassungsgemäß

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs verletzt keine Grundrechte - Eingriff in Informationsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 Halbs 2 GG) gerechtfertigt - Verhältnismäßigkeit des Eingriffs - Gleichheitssatz nicht verletzt

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähigen PC eines Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Rundfunkgebühren für internetfähige Personal Computer; Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs in die Informationsfreiheit durch die Verpflichtung zur Leistung von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Rundfunkgebührenpflicht von internetfähigen PCs oder der Tag an dem das BVerfG keine Lust hatte

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Rundfunkgebühren für PCs sind verfassungsgemäß

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht billigt Rundfunkgebühren für internetfähige PCs

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Rundfunkgebühr für internetfähigen PC

  • heise.de (Pressebericht, 02.10.2012)

    Rundfunkgebühr für internetfähige PC ist rechtmäßig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rundfunkgebühren für internetfähige PCs

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Rundfunkgebühren für internetfähige PCs - Verfassungsbeschwerde erfolglos

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu internetfähigen PCs - Verfassungsbeschwerde gegen Erhebung von Rundfunkgebühren ohne Erfolg

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Bundesverfassungsgericht billigt Rundfunkgebühren für internetfähige PCs

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs ist verfassungsgemäß

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Karlsruhe bestätigt PC-Gebühr

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Rundfunkgebühr für PC: Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde nicht an

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkgebühr für internetfähigen PC gescheitert

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Rundfunkgebühren auch für PC

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    GEZ für internetfähige Computer rechtens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    GEZ-Gebühren auch für internetfähige PCs - Verfassungsbeschwerde erfolglos

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs erfolglos - BVerfG verneint Verletzung von Grundrechten durch erhobene Gebühren

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Rundfunkgebühren auch für internetfähige PCs // Verfassungsbeschwerde gegen GEZ-Gebühren erfolglos

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 20, 37
  • NJW 2012, 32
  • NJW 2012, 3423
  • MMR 2013, 58
  • BB 2012, 2573
  • K&R 2012, 740
  • DÖV 2012, 854
  • afp 2012, 462
 
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Wird zitiert von ... (122)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 199/11
    Denn sie ist für eine Begünstigung durch eine Leistung der Rundfunkanstalten zu zahlen, indem sie an den durch das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes begründeten Status als Rundfunkteilnehmer geknüpft wird (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 119, 181 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 1999 - 1 BvR 1013/99 -, NJW 2000, S. 649).

    Die Rundfunkgebühr ist außerdem dem der Gesetzgebungskompetenz der Länder unterliegenden Bereich des Rundfunks (vgl. Art. 23 Abs. 6 Satz 1 GG, BVerfGE 90, 60 ; 92, 203 ; 121, 30 ) zuzuordnen.

    Die Ungleichbehandlung der Inhaber internetfähiger PCs gegenüber Personen, die nicht über Rundfunkempfangsgeräte verfügen, ist ebenfalls gerechtfertigt, weil der in der Bereithaltung eines Empfangsgeräts liegende Nutzungsvorteil wie bisher (vgl. dazu etwa BVerfGE 90, 60 ) auch bei internetfähigen PCs ein sachliches Differenzierungskriterium darstellt.

  • BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05

    Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 199/11
    Denn sie ist für eine Begünstigung durch eine Leistung der Rundfunkanstalten zu zahlen, indem sie an den durch das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes begründeten Status als Rundfunkteilnehmer geknüpft wird (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 119, 181 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 1999 - 1 BvR 1013/99 -, NJW 2000, S. 649).

    Dieser nur geringen Beeinträchtigung steht mit der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (vgl. BVerfGE 119, 181 m.w.N.) in einer effektiven und am Gleichheitsgrundsatz orientierten Weise ein Zweck von einigem Gewicht gegenüber.

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 199/11
    Es muss deshalb seinerseits im Lichte des beschränkten Grundrechts ausgelegt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 82, 43 ; stRspr) und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes angewendet werden (vgl. BVerfGE 71, 162 ; 74, 297 ).
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 199/11
    Es muss deshalb seinerseits im Lichte des beschränkten Grundrechts ausgelegt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 82, 43 ; stRspr) und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes angewendet werden (vgl. BVerfGE 71, 162 ; 74, 297 ).
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86

    5. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 199/11
    Es muss deshalb seinerseits im Lichte des beschränkten Grundrechts ausgelegt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 82, 43 ; stRspr) und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes angewendet werden (vgl. BVerfGE 71, 162 ; 74, 297 ).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 199/11
    Die Gleichbehandlung von Besitzern herkömmlicher und neuartiger Rundfunkempfangsgeräte beruht auf dem vernünftigen, einleuchtenden Grund (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 90, 226 ; 123, 1 ), einer drohenden "Flucht aus der Rundfunkgebühr" zu begegnen und dadurch eine funktionsadäquate Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen.
  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 199/11
    Für die Betroffenen ist außerdem sowohl in technischer Hinsicht als auch im Hinblick auf den Übertragungsweg Internet erkennbar, dass sie ihre internetfähigen PCs zum Empfang von Rundfunk im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 RGebStV bereithalten, während die Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe, deren Verwendung dem Gesetzgeber auch im Abgabenrecht nicht schlechthin verwehrt ist (vgl. BVerfGE 80, 103 ), Teil der gewöhnlichen Gesetzesauslegung und -anwendung ist.
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 199/11
    Darüber hinaus ist ein gleichheitswidriges, gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßendes Erhebungsdefizit aufgrund struktureller, im Rundfunkgebührenstaatsvertrag angelegter Erhebungsmängel auch bei entsprechender Anwendung der Maßstäbe zur Beurteilung der Gleichheitswidrigkeit einer Steuererhebung (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 110, 94 ) auf die Erhebung von Rundfunkgebühren nicht erkennbar.
  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 199/11
    Die Gleichbehandlung von Besitzern herkömmlicher und neuartiger Rundfunkempfangsgeräte beruht auf dem vernünftigen, einleuchtenden Grund (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 90, 226 ; 123, 1 ), einer drohenden "Flucht aus der Rundfunkgebühr" zu begegnen und dadurch eine funktionsadäquate Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen.
  • BVerfG, 22.03.1995 - 2 BvG 1/89

    EG-Fernsehrichtlinie

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 199/11
    Die Rundfunkgebühr ist außerdem dem der Gesetzgebungskompetenz der Länder unterliegenden Bereich des Rundfunks (vgl. Art. 23 Abs. 6 Satz 1 GG, BVerfGE 90, 60 ; 92, 203 ; 121, 30 ) zuzuordnen.
  • BVerfG, 06.09.1999 - 1 BvR 1013/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gebührenpflicht gegenüber

  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03

    Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

  • BVerfG, 17.02.2011 - 1 BvR 2480/08

    Kein gleichheitswidriges strukturelles Vollzugsdefizit im Hinblick auf die

  • BVerfG, 17.03.2011 - 1 BvR 3255/08

    Keine Verletzung von Grundrechten durch die Erhebung von Rundfunkgebühren auf der

  • VG Regensburg, 24.03.2009 - RO 3 K 08.01829

    Rundfunkgebührenpflicht; internetfähiger PC; Zweitgerätefreiheit

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Schließlich handelte es sich bereits bei der früheren Rundfunkgebühr um eine gegenleistungsbezogene Abgabe und nicht um eine Steuer (vgl. BVerfGE 90, 60 ; BVerfGK 20, 37 ).

    (2) In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil (vgl. zur Rundfunkgebühr BVerfGE 90, 60 ; BVerfGK 20, 37 ).

    Zwar verschafft sich der Beitragsschuldner erst durch das Bereithalten eines Empfangsgeräts eine konkrete Nutzungsmöglichkeit (vgl. BVerfGE 90, 60 ; BVerfGK 20, 37 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2311/14

    Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß

    vgl. zur Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PC: BVerfG, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 BvR 199/11 -, NJW 2012, 3423 = juris Rn. 18.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2016 - 2 S 548/16

    Hoheitliche Tätigkeit der Landesrundfunkanstalt; Festsetzung von

    (2) Der Rundfunkbeitrag, der - wie schon die frühere Rundfunkgebühr - dem der Gesetzgebungskompetenz der Länder unterliegenden Bereich des Rundfunks zuzuordnen ist (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 22.08.2012 - 1 BvR 199/11 - NJW 2012, 3423), erfüllt die an die Erhebung einer Abgabe in Gestalt eines Beitrags zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen.

    (1) Das Bundesverfassungsgericht hat als die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gemäße Art der Finanzierung in ständiger Rechtsprechung die "Gebührenfinanzierung" als Vorzugslast anerkannt (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 22.08.2012 - 1 BvR 199/11 -BVerfGK 20, 37 m.w.N.).

    Der Wechsel des Anknüpfungstatbestands vom bisherigen Bereithalten eines Rundfunkempfangsgeräts zum Empfang hin zum nunmehr geforderten Innehaben einer Wohnung ist dadurch veranlasst, dass mit der technischen Entwicklung neuartiger Rundfunkempfangsgeräte, die Rundfunkprogramme z.B. über Angebote aus dem Internet wiedergeben können (vgl. § 5 Abs. 3 RGebStV), der bisherigen Gebührenfinanzierung ein strukturelles Erhebungs- und Vollzugsdefizit drohte, weil das Bereithalten derartiger Rundfunkempfangsgeräte zum Empfang (neben oder anstelle herkömmlicher Rundfunkempfangsgeräte wie Hörfunk- und Fernsehgeräten) nur unvollständig ermittelt und überprüft werden konnte und deshalb Anreize zur "Flucht aus der Rundfunkgebühr" bot (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 22.08.2012 - 1 BvR 199/11 - BVerfGK 20, 37).

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