Rechtsprechung
   BVerfG, 24.03.2016 - 1 BvR 2012/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7514
BVerfG, 24.03.2016 - 1 BvR 2012/13 (https://dejure.org/2016,7514)
BVerfG, Entscheidung vom 24.03.2016 - 1 BvR 2012/13 (https://dejure.org/2016,7514)
BVerfG, Entscheidung vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 (https://dejure.org/2016,7514)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,7514) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 3 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 254 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 14 Abs 1 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Diskriminierungsverbot (Art 3 Abs 3 S 2 GG) und Verkehrssicherungspflichten bzgl eines ggf nicht rollstuhlgerechten Behindertenparkplatzes - Gegenstandswertfestsetzung

  • verkehrslexikon.de

    Behindertenparkplatz und Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht einer Stadt im Hinblick auf die Gestaltung der Behindertenparkplätze und deren Kausalität für den Sturz eines Schwerbehinderten; Rollstuhlgerechte Ausgestaltung eines Behindertenparkplatzes; Einfließen des Verbots der ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Diskriminierungsverbot (Art 3 Abs 3 S 2 GG) und Verkehrssicherungspflichten bzgl eines ggf nicht rollstuhlgerechten Behindertenparkplatzes - Gegenstandswertfestsetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht einer Stadt im Hinblick auf die Gestaltung der Behindertenparkplätze und deren Kausalität für den Sturz eines Schwerbehinderten; Rollstuhlgerechte Ausgestaltung eines Behindertenparkplatzes; Einfließen des Verbots der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Behindertenparkplatz, oder: Schwerbehinderung als Mitverschulden?

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Stadt nach Sturz auf nicht rollstuhlgerechtem Behindertenparkplatz schadensersatzpflichtig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Unfall auf dem Behindertenparkplatz - und die Schwerbehinderung als Mitverschulden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entscheidungen der Zivilgerichte - und ihre verfassungsrechtliche Überprüfung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Behindertenparkplatz muss behindertengerecht sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht für einen eingerichteten und als solchen gekennzeichneten Behindertenparkplatz

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BVerfG bejaht Anspruch auf rollstuhlgerechten Behindertenparkplatz

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht entscheidet über Unfall einer Rollstuhlfahrerin

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht für einen eingerichteten und als solchen gekennzeichneten Behindertenparkplatz

  • weka.de (Kurzinformation)

    Behindertenparkplätze müssen sicher sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Muss ein Parkplatz für Behinderte auch behindertengerecht sein?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3013
  • NJW 2016, 313
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2016 - 1 BvR 2012/13
    Eine Benachteiligung kann auch bei einem Ausschluss von Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten gegeben sein, wenn dieser Ausschluss nicht durch eine auf die Behinderung bezogene Förderungsmaßnahme hinlänglich kompensiert wird (vgl. BVerfGE 96, 288 ).

    Aus ihm folgt - über das sich aus dem Wortlaut unmittelbar ergebende Verbot der Benachteiligung hinaus - im Zusammenwirken mit speziellen Freiheitsrechten, dass der Staat eine besondere Verantwortung für behinderte Menschen trägt (vgl. BVerfGE 96, 288 ).

  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2016 - 1 BvR 2012/13
    Nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden; eine Schlechterstellung Behinderter ist nur zulässig, wenn dafür zwingende Gründe vorliegen (vgl. BVerfGE 99, 341 ).

    Nach dem Willen des Verfassungsgebers fließt das Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen als Teil der objektiven Wertordnung auch in die Auslegung des Zivilrechts ein (vgl. BVerfGE 99, 341 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 28. März 2000 - 1 BvR 1460/09 -, NJW 2000, S. 2658 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2016 - 1 BvR 2012/13
    Die Kammer nimmt die zulässige Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung an und gibt ihr statt, weil dies zur Durchsetzung des Grundrechts der Beschwerdeführerin aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG angezeigt ist (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG; vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 13.06.2013 - 1 BvR 2952/08

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Zur objektiven

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2016 - 1 BvR 2012/13
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts folgt aus § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG und den Grundsätzen für die Festsetzung des Gegenstandswerts im verfassungsgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfGK 20, 336 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2016 - 1 BvR 2012/13
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts folgt aus § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG und den Grundsätzen für die Festsetzung des Gegenstandswerts im verfassungsgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfGK 20, 336 ).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2016 - 1 BvR 2012/13
    Im bürgerlichen Recht haben die Grundrechte als objektive Grundsatznormen Ausstrahlungswirkung, die vor allem bei der Interpretation von Generalklauseln und anderen auslegungsfähigen und wertungsbedürftigen Normen zur Geltung zu bringen ist (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 42, 143 ; 81, 40 ).
  • BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Einbau eines Lifts im

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2016 - 1 BvR 2012/13
    Nach dem Willen des Verfassungsgebers fließt das Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen als Teil der objektiven Wertordnung auch in die Auslegung des Zivilrechts ein (vgl. BVerfGE 99, 341 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 28. März 2000 - 1 BvR 1460/09 -, NJW 2000, S. 2658 ).
  • BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Übertragung von Taxikonzessionen

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2016 - 1 BvR 2012/13
    Im bürgerlichen Recht haben die Grundrechte als objektive Grundsatznormen Ausstrahlungswirkung, die vor allem bei der Interpretation von Generalklauseln und anderen auslegungsfähigen und wertungsbedürftigen Normen zur Geltung zu bringen ist (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 42, 143 ; 81, 40 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2016 - 1 BvR 2012/13
    Dieses kontrolliert vielmehr nur, ob dabei der Einfluss der Grundrechte grundlegend verkannt worden ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 89, 276 ).
  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2016 - 1 BvR 2012/13
    Dieses kontrolliert vielmehr nur, ob dabei der Einfluss der Grundrechte grundlegend verkannt worden ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 89, 276 ).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Untersagt sind letztlich alle Ungleichbehandlungen, die für Behinderte zu einem Nachteil führen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, juris, Rn. 11 und vom 10. Juni 2016 - 1 BvR 742/16 -, juris, Rn. 10; siehe auch BVerfGE 99, 341 ).

    Untersagt sind letztlich alle Ungleichbehandlungen, die für Behinderte zu einem Nachteil führen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, juris, Rn. 11 und vom 10. Juni 2016 - 1 BvR 742/16 -, juris, Rn. 10).

  • BVerfG, 16.12.2021 - 1 BvR 1541/20

    Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall

    Es ist insbesondere von den Zivilgerichten bei der Interpretation von Generalklauseln und anderen auslegungsfähigen und wertungsbedürftigen Normen zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. März 2000 - 1 BvR 1460/99 -, Rn. 20; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2016 - 1 BvR 742/16 -, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2020 - 2 BvR 1005/18 -, Rn. 37).
  • BVerfG, 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbot des Mitführens eines

    Nach dem Willen des Verfassungsgebers fließt das Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen als Teil der objektiven Wertordnung auch in die Auslegung des Zivilrechts ein (vgl. BVerfGE 99, 341 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. März 2000 - 1 BvR 1460/99 -, Rn. 20; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2016 - 1 BvR 742/16 -, Rn. 10; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. Januar 2017 - 1 BvR 2710/16 -, Rn. 2).

    Das Benachteiligungsverbot wirkt sich insbesondere bei der Auslegung zivilrechtlicher Generalklauseln (vgl. BVerfGE 99, 341 ), bei der Bestimmung von Verkehrssicherungspflichten und des Mitverschuldens (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2016 - 1 BvR 742/16 -, Rn. 10) oder des als üblich Hinzunehmenden aus (vgl. Baer/Markard, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 7. Aufl. 2018, Art. 3 Abs. 3, Rn. 538 m.w.N.).

  • OLG Bremen, 15.11.2023 - 1 U 15/23

    Zur Haftung des Vermieters von E-Rollern beim Sturz eines Fußgängers über

    (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.03.2016 - 1 BvR 2012/13, NJW 2016, 3013).
  • BVerfG, 06.07.2020 - 1 BvR 2843/17

    Beschluss des Bundesgerichtshofs verletzt Beschwerdeführerin in ihrem Anspruch

    Das Verbot der Benachteiligung Behinderter gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG ist Grundrecht und wirkt nach dem Willen des Verfassungsgebers auch auf die Auslegung des Zivilrechts und Zivilprozessrechts ein (vgl. BVerfGE 99, 341 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 28. März 2000 - 1 BvR 1460/09 -, NJW 2000, S. 2658 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 22.07.2016 - 8 W 38/16

    Kündigung eines Wohn- und Betreuungsvertrages aus wichtigem Grund

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Ausstrahlungswirkung des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG ins Zivilrecht (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 24.03.2016 - 1 BvR 2012/13, ZfSch 2016, 414; Beschluss vom 10.06.2016 - 1 BvR 742/16, [...]; Caspar, EuGRZ 2000, 135, 141 ff.), zumindest wenn der Klägerin der Beweis gelungen wäre, dass die Beklagte und/oder ihre Betreuerin der Klägerin tatsächlich im Vorfeld der Aufnahme der Beklagten verschwiegen haben, dass diese an schwerer Unruhe mit entsprechenden Schreiattacken und einer stark ausgeprägten Echolalie leidet.
  • BVerfG, 10.06.2016 - 1 BvR 742/16

    Verbot der Benachteiligung Behinderter gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG bei der

    Nach dem Willen des Verfassungsgebers fließt das Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen als Teil der objektiven Wertordnung auch in die Auslegung des Zivilrechts ein (vgl. BVerfGE 99, 341 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. März 2000 - 1 BvR 1460/99 -, NJW 2000, S. 2658 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, juris, Rn. 11).

    Die Würdigung der Frage eines etwaigen Mitverschuldens des Beschwerdeführers an seiner durch den nicht angelegten Beckengurt objektiv mitverursachten Verletzung (§ 254 Abs. 1 BGB) ist daher im Lichte der grundgesetzlichen Bestimmung des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG zu sehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, juris, Rn. 11).

  • LSG Bayern, 19.10.2017 - L 3 U 283/14

    Kein Überweisungsanspruch eines Integrations- bzw. Inklusionsunternehmens an

    Dies kann nur aufgrund einer Gesamtwürdigung im Einzelfall entschieden werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss der 3. Kammer des 1. Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2803/11 -, juris Rn. 5; vgl. zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen außerdem insbesondere: BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 1 BvR 9/97 -, BVerfGE 96, 288 und juris Rn. 64 ff.; BVerfG, Stattgebender Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, juris Rn. 11; BVerfG, Nichtannahmebeschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Februar 2006 - 1 BvR 91/06 -, juris Rn. 15).
  • BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 2710/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Umfang der Kostenfestsetzung in einem

    Im Rahmen der Prüfung, welche Kosten im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in dem gegen seine Vermieterin über mehrere Jahre geführten Rechtsstreit notwendig waren, könnte das Landgericht gehalten gewesen sein, die Ausstrahlungswirkung des besonderen Diskriminierungsverbots aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG und des Rechts auf persönliche Mobilität aus Art. 20 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 99, 341 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, NJW 2016, S. 3013, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2016 - 1 BvR 742/16 -, NJW 2016, S. 3014, Rn. 10, jeweils m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 29.04.2021 - 11 U 121/20

    Haftung einer Gemeinde für ein Schlagloch neben einem Behindertenparkplatz;

    Denn diese sind dazu bestimmt, in Befolgung des Förderungsauftrags des Staates die gleichberechtigte Teilhabe am Alltagsleben zu ermöglichen, und so den Ausschluss von Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten zu kompensieren (vgl. BVerfG, 1 BvR 2012/13, juris Rn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht