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   BVerfG, 20.01.2010 - 1 BvR 2062/09   

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BVerfG, 20.01.2010 - 1 BvR 2062/09 (https://dejure.org/2010,210)
BVerfG, Entscheidung vom 20.01.2010 - 1 BvR 2062/09 (https://dejure.org/2010,210)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - 1 BvR 2062/09 (https://dejure.org/2010,210)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • Bundesverfassungsgericht

    Wegen nicht ausreichender Substantiierung und mangelnder Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Beschränkung des Kostenersatzes für Abmahnungen in Urheberechtsverletzungen auf 100 .-- Euro

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 S 1 GG, Art 14 Abs 1 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 Halbs 1 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Wegen nicht ausreichender Substantiierung und mangelnder Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Beschränkung des Kostenersatzes für Abmahnungen in Urheberechtsverletzungen auf 100 .-- Euro

  • Telemedicus

    Nichtannahme einer Verfassungsschwerde gegen § 97 Abs. 2 UrhG

  • Telemedicus

    Nichtannahme einer Verfassungsschwerde gegen § 97 Abs. 2 UrhG

  • webshoprecht.de

    Derzeit keine Verfassungswidrigkeit der urheberrechtlichen Gebührendeckelung ersichtlich

  • JurPC

    Verfassungsbeschwerde gegen § 97a UrhG nicht angenommen

  • aufrecht.de

    Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung von Abmahnkosten unzulässig

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des § 97a Urheberrechtsgesetz (UrhG); Konkrete Betroffenheit eines "Powersellers" bei eBay in Bezug auf Urheberrechtsverletzungen bzgl. von ihm gefertigter Kopien durch § 97a Urheberrechtsgesetz (UrhG); Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität bei ...

  • RA Kotz

    Rechtsanwaltsgebühren bei einfachen Urheberrechtsverletzung

  • info-it-recht.de

    Verfassungsbeschwerde gegen § 97a UrhG nicht angenommen

  • Anwaltsblatt

    § 97a UrhG
    Keine Verfassungsbeschwerde gegen Deckelung der Abmahngebühren

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Wegen nicht ausreichender Substantiierung und mangelnder Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Beschränkung des Kostenersatzes für Abmahnungen in Urheberechtsverletzungen auf 100 .-- Euro

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Wegen nicht ausreichender Substantiierung und mangelnder Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Beschränkung des Kostenersatzes für Abmahnungen in Urheberechtsverletzungen auf 100 .-- Euro

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 97a Urheberrechtsgesetz ( UrhG ); Konkrete Betroffenheit eines "Powersellers" bei eBay in Bezug auf Urheberrechtsverletzungen bzgl. von ihm gefertigter Kopien durch § 97a Urheberrechtsgesetz ( UrhG ); Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität bei ...

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit des § 97a Urheberrechtsgesetz ( UrhG ); Konkrete Betroffenheit eines "Powersellers" bei eBay in Bezug auf Urheberrechtsverletzungen bzgl. von ihm gefertigter Kopien durch § 97a Urheberrechtsgesetz ( UrhG ); Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität bei ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen § 97a Abs. 2 UrhG (Deckelung der Abmahnkosten) unzulässig

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Beschwerde gegen Abmahnkostendeckelung erfolglos

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen § 97a Abs. 2 UrhG (Deckelung der Abmahnkosten) unzulässig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Beschwerde gegen § 97 a Abs. 2 UrhG nicht zur Entscheidung angenommen

  • heise.de (Pressebericht)

    Verfassungsbeschwerde gegen Deckelung der Abmahnkosten gescheitert

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Deckelung der Abmahnkosten - nicht in Karlsruhe

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Deckelung der Abmahnkosten im Urheberrecht ohne Erfolg

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 97a UrhG
    Keine Verfassungsbeschwerde gegen Deckelung der Abmahngebühren

  • berliner-anwaltsverein.de PDF, S. 39 (Kurzinformation)

    Deckelung der Abmahnkosten (noch) kein Fall für das BVerfG

  • gewrs.de PDF, S. 30 (Kurzinformation)

    § 97a Abs. 2 UrhG
    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen § 97a Abs. 2 UrhG

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Deckelung der Abmahnkosten bei Urherberrechtsverstößen zulässig

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen § 97a Abs. 2 UrhG (Deckelung der Abmahnkosten) unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Begrenzung der Abmahnkosten im Urheberrecht - Verfassungsbeschwerde erfolglos

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Internetrecht: Anwaltskosten bei Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen § 97a UrhG

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Bagatellgrenze bei Abmahnkosten bleibt - zumindest vorerst!

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1347
  • GRUR 2010, 416
  • MMR 2010, 259
  • K&R 2010, 254
  • AnwBl 2010, 295
  • AnwBl Online 2010, 82
  • ZUM 2010, 337
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2010 - 1 BvR 2062/09
    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen eine gesetzliche Vorschrift, so muss der Beschwerdeführer ausreichend substantiiert (§ 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG) geltend machen, durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 40, 141 ; 60, 360 ; 72, 39 ; 79, 1 ; stRspr).

    Es genügt für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde nicht, dass eine angegriffene Norm objektiv, das heißt nach Struktur und Inhalt geeignet ist, Grundrechtspositionen zum Nachteil des Beschwerdeführers zu verändern (vgl. BVerfGE 79, 1 ).

    Erreicht werden soll, dass das Bundesverfassungsgericht nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage weitreichende Entscheidungen trifft (vgl. BVerfGE 79, 1 ; BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 2 BvR 890/06 -, NVwZ 2009, S. 1217 ).

    Bei der Rechtsanwendung durch die sachnäheren Fachgerichte können - aufgrund besonderen Sachverstands - möglicherweise für die verfassungsrechtliche Prüfung erhebliche Tatsachen zutage gefördert werden (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 79, 1 ).

    Der Urheber hat nach dem Inhalt der Eigentumsgarantie grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ihm der wirtschaftliche Nutzen seiner Arbeit zugeordnet wird, soweit nicht Gründen des gemeinen Wohls der Vorrang vor den Belangen des Urhebers zukommt (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 79, 1 ; 79, 29 ).

    Bei der Bestimmung dessen, was als angemessene Verwertung eines Werks anzusehen ist, hat der Gesetzgeber einen verhältnismäßig weiten Gestaltungsraum (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 79, 1 ).

  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2010 - 1 BvR 2062/09
    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen eine gesetzliche Vorschrift, so muss der Beschwerdeführer ausreichend substantiiert (§ 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG) geltend machen, durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 40, 141 ; 60, 360 ; 72, 39 ; 79, 1 ; stRspr).

    Das gilt unabhängig davon, ob das Gesetz einen Auslegungs- oder Entscheidungsspielraum offen lässt oder ob ein solcher Spielraum fehlt (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 72, 39 ).

    Nach Maßgabe der Voraussetzungen des Art. 100 Abs. 1 GG ist zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 72, 39 ).

  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2010 - 1 BvR 2062/09
    Die Eigentumsgarantie und das konkrete Eigentum sollen keine unüberwindliche Schranke für die gesetzgebende Gewalt bilden, wenn Reformen sich als notwendig erweisen (vgl. BVerfGE 31, 275 ).

    Die Umformung subjektiver Rechte ist aber nur zulässig, wenn sie durch Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 31, 275 ).

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2010 - 1 BvR 2062/09
    Das gilt unabhängig davon, ob das Gesetz einen Auslegungs- oder Entscheidungsspielraum offen lässt oder ob ein solcher Spielraum fehlt (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 72, 39 ).

    Nach Maßgabe der Voraussetzungen des Art. 100 Abs. 1 GG ist zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 72, 39 ).

  • BVerfG, 18.05.1982 - 1 BvR 602/78

    Beitragsfreie Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2010 - 1 BvR 2062/09
    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen eine gesetzliche Vorschrift, so muss der Beschwerdeführer ausreichend substantiiert (§ 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG) geltend machen, durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 40, 141 ; 60, 360 ; 72, 39 ; 79, 1 ; stRspr).

    Die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte besteht ausnahmsweise dann nicht, wenn die angegriffene Regelung den Beschwerdeführer zu Dispositionen zwingt, die später nicht mehr korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 43, 291 ; 60, 360 ), oder wenn die Anrufung der Fachgerichte dem Beschwerdeführer nicht zuzumuten ist, etwa weil das offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 65, 1 ; 102, 197 ).

  • OLG Brandenburg, 03.02.2009 - 6 U 58/08

    Urheberrechtsverletzungen bei Ebay

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2010 - 1 BvR 2062/09
    So wendete das Oberlandesgericht Brandenburg in einem Fall, in dem vor Inkrafttreten der angegriffenen Regelung abgemahnt, jedoch nach Inkrafttreten geurteilt wurde, § 97a Abs. 2 UrhG deswegen an, weil die Norm ohne Übergangsregelung in Kraft getreten sei (Urteil vom 3. Februar 2009 - 6 U 58/08 -, MMR 2009, S. 258 ; ebenso Nordemann, a.a.O. Rn. 3).
  • LG Köln, 13.05.2009 - 28 O 889/08

    Haftung für Filesharing durch Familienangehörige

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2010 - 1 BvR 2062/09
    Das Landgericht Köln geht ebenfalls davon aus, dass der Norm keine Rückwirkung zukommt, da diese nicht ausdrücklich angeordnet sei (Urteil vom 13. Mai 2009 - 28 O 889/08 -, CR 2009, S. 684 ).
  • BGH, 11.11.1953 - II ZR 181/52

    Prämiennachzahlung für Kraftfahrzeuge

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2010 - 1 BvR 2062/09
    Dieser nicht mehr unmittelbar bedeutsamen Norm wird der allgemeine Grundsatz entnommen, dass Schuldverhältnisse dem Recht unterstehen, das zur Zeit der Verwirklichung ihres Entstehungstatbestandes galt; es bedarf daher einer besonderen gesetzlichen Regelung, wenn sie bei einer Gesetzesänderung nunmehr dem neuen Recht unterworfen werden sollen (vgl. BGHZ 10, 391 ; Hönle, in: Staudinger, BGB, Bearb. 2005, Art. 170 EGBGB Rn. 4 ff.; Krüger, in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. 2006, Art. 170 EGBGB Rn. 2 ff.).
  • AG Halle/Saale, 24.11.2009 - 95 C 3258/09

    Einfluss von § 97a Abs. 2 UrhG auf die Streitwertbemessung

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2010 - 1 BvR 2062/09
    Demgegenüber will das Amtsgericht Halle die Norm nur in Fällen anwenden, in denen die Abmahnung nach dem 1. September 2008 ausgesprochen wurde (Urteil vom 24. November 2009 - 95 C 3258/09 -, juris Rn. 25).
  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2010 - 1 BvR 2062/09
    Die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte besteht ausnahmsweise dann nicht, wenn die angegriffene Regelung den Beschwerdeführer zu Dispositionen zwingt, die später nicht mehr korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 43, 291 ; 60, 360 ), oder wenn die Anrufung der Fachgerichte dem Beschwerdeführer nicht zuzumuten ist, etwa weil das offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 65, 1 ; 102, 197 ).
  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

  • BVerfG, 24.11.2009 - 1 BvR 213/08

    Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Neuregelung des Urheberrechts

  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06

    Regelung zur staatlichen finanziellen Förderung jüdischer Gemeinden in

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe

  • BVerfG, 22.10.1980 - 1 BvR 262/80

    Kündigungsschutz für werdende Mütter bei Versäumung der Anzeigefrist

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

  • AG Hamburg, 14.07.2009 - 36a C 149/09

    Anwendbarkeit von § 97a Abs. 2 UrhG

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94

    Saarländisches Pressegesetz

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05

    Neuregelung der Agrarmarktbeihilfen ist nicht verfassungswidrig

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72

    Ostverträge

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

  • OLG Nürnberg, 28.10.2019 - 3 U 1387/19

    Schadens- und Abmahnkostenersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung

    Von der Verfassungsbeschwerde werde nicht geltend gemacht, dass schon das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel illegitim wäre, nämlich zu verhindern, dass Verletzer von Urheberrechten in Bagatellfällen überzogene Anwaltshonorare bezahlen müssen (BVerfG, GRUR 2010, 416, Rn. 22 - Fotoarchiv).
  • BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12

    Entgeltbindung der mit Plankrankenhäusern verbundenen Privatkliniken (§ 17 Abs 1

    Die Ansicht, die Regelung greife in laufende Vertragsverhältnisse mit den Patienten der betroffenen Privatkliniken ein, oder berühre bereits entstandene Vergütungsforderungen, soweit sie den Schutz von Art. 14 Abs. 1 GG genießen, lässt sich nicht schon ohne Weiteres mit den allgemeinen Grundsätzen des intertemporalen Rechts vereinbaren, wonach Schuldverhältnisse dem Recht unterstehen, das zur Zeit der Verwirklichung ihres Entstehungstatbestandes galt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Januar 2010 - 1 BvR 2062/09 -, NJW 2010, S. 1347 ).
  • OLG Zweibrücken, 14.11.2018 - 1 U 42/17

    Private Krankenversicherung: Nichtigkeit eines mit einer Privatklinik

    Dieser allgemeine Grundsatz ergibt sich aus Art. 170 EGBGB (vgl. BVerfG Beschl. v. 20.10.2010 - 1 BvR 2062/09, juris Rn. 30 mwN).
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