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   BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98   

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https://dejure.org/2001,1096
BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98 (https://dejure.org/2001,1096)
BVerfG, Entscheidung vom 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98 (https://dejure.org/2001,1096)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Januar 2001 - 1 BvR 2075/98 (https://dejure.org/2001,1096)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1006
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 31. Oktober 1990 - 2 BvR 183/90 -, NJW 1991, S. 285 f.; 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 5. August 1998 - 1 BvR 472/89 -, NJW 1999, S. 207 f.).

    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ).

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 31. Oktober 1990 - 2 BvR 183/90 -, NJW 1991, S. 285 f.; 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 5. August 1998 - 1 BvR 472/89 -, NJW 1999, S. 207 f.).

    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 31. Oktober 1990 - 2 BvR 183/90 -, NJW 1991, S. 285 f.; 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 5. August 1998 - 1 BvR 472/89 -, NJW 1999, S. 207 f.).

    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ).

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 31. Oktober 1990 - 2 BvR 183/90 -, NJW 1991, S. 285 f.; 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 5. August 1998 - 1 BvR 472/89 -, NJW 1999, S. 207 f.).

    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ).

  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvR 183/90

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichterheben angebotener Beweise

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 31. Oktober 1990 - 2 BvR 183/90 -, NJW 1991, S. 285 f.; 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 5. August 1998 - 1 BvR 472/89 -, NJW 1999, S. 207 f.).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98
    Da der Ausgangsrechtsstreit aber durch die stattgebende Entscheidung nicht endgültig beigelegt ist, sondern das Oberlandesgericht erneut über Klage und Widerklage im oben beschriebenen Umfang nach Anhörung der benannten Zeugen befinden muss, ist es gerechtfertigt, den Einsatzbetrag für die subjektive Bedeutung der Sache um etwa 1/3 auf 75.000 DM zu mindern (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98
    In diesem Sinne gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ).
  • BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 472/98

    Kein Verstoß gegen das Willkürverbot durch Ablehnung der Annahme der Revision

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 31. Oktober 1990 - 2 BvR 183/90 -, NJW 1991, S. 285 f.; 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 5. August 1998 - 1 BvR 472/89 -, NJW 1999, S. 207 f.).
  • BVerfG, 18.07.1994 - 1 BvR 1177/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch vorweggenommene

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98
    Hierin ist der Fall einer vorweggenommenen Beweiswürdigung zu sehen, die im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 18. Juli 1994 - 1 BvR 1177/93 -, NJW-RR 1995, S. 441).
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