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   BVerfG, 06.10.1999 - 1 BvR 2110/93   

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BVerfG, 06.10.1999 - 1 BvR 2110/93 (https://dejure.org/1999,1991)
BVerfG, Entscheidung vom 06.10.1999 - 1 BvR 2110/93 (https://dejure.org/1999,1991)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Oktober 1999 - 1 BvR 2110/93 (https://dejure.org/1999,1991)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Aufbürdung der Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer überführungsfähigen (Teil-)Einrichtung iSv EinigVtr Art 13 verkennt Bedeutung und Tragweite der Berufsfreiheit des Arbeitnehmers - faires Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer arbeitsgerichtlichen Entscheidungen bezüglich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Öffentlichen Dienst; Rechtmäßigkeit der Auflösung des Forschungsinstituts für Hydrometeorologie ; Abwicklung einer Einrichtung oder Teileinrichtung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 33 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 12 Abs. 1, 20 Abs. 1 GG; Art. 13, Anl. I, Kap. XIX, Sachg. A, Abschn. III Nr. 1 Abs. 2 Satz 1 u. 5 EinigungsV
    Abwicklung von Einrichtungen der DDR/Beendigung des Arbeitsverhältnisses/Darlegungs- und Beweislast

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 33 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 12 Abs. 1, 20 Abs. 1 GG; Art. 13, Anl. I, Kap. XIX, Sachg. A, Abschn. III Nr. 1 Abs. 2 Satz 1 u. 5 EinigungsV
    Abwicklung von Einrichtungen der DDR/Beendigung des Arbeitsverhältnisses/Darlegungs- und Beweislast

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1483
  • NZA 2000, 110
  • NJ 2000, 139 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1999 - 1 BvR 2110/93
    Mit seiner Entscheidung vom 24. April 1991 (BVerfGE 84, 133) habe das Bundesverfassungsgericht bindend festgelegt, wie der Begriff der Einrichtung zu definieren sei.

    Das Bundesministerium des Innern hat namens der Bundesregierung unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 (BVerfGE 84, 133) auf eine Stellungnahme verzichtet.

    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 84, 133 [146 ff.]).

    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. BVerfGE 84, 133 [146]; 92, 140 [150]; 96, 152 [163]).

    Die Regelungen des Einigungsvertrages, auf die die Entscheidungen gestützt sind, genügen zwar grundsätzlich den Anforderungen an eine Beschränkung der Berufsfreiheit der betroffenen Arbeitnehmer (vgl. BVerfGE 84, 133 [146 ff.]).

    Von Verfassungs wegen zu beachten ist aber der Umstand, daß die Arbeitsverhältnisse des öffentlichen Dienstes der Deutschen Demokratischen Republik mit dem Beitritt nicht untergegangen sind, sondern den Schutz dieses Grundrechts genießen und daß dieser Schutz seine Wirksamkeit auch gegenüber Maßnahmen entfaltet, die im Einigungsvertrag selbst vorgesehen sind (vgl. BVerfGE 84, 133 [147 ff.]).

    Das ist mit der durch den Einigungsvertrag begründeten und durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Rechtsposition der Beschwerdeführerin (vgl. BVerfGE 84, 133 [147]) nicht zu vereinbaren und verstößt zudem gegen die aus Art. 20 Abs. 3 GG abzuleitenden Grundsätze einer fairen Verfahrensgestaltung.

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95

    Parteilehrer

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1999 - 1 BvR 2110/93
    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. BVerfGE 84, 133 [146]; 92, 140 [150]; 96, 152 [163]).

    Bei der Auslegung und Anwendung grundrechtsbeschränkender Gesetze haben die Gerichte aber der wertsetzenden Bedeutung des eingeschränkten Grundrechts Rechnung zu tragen (vgl. nur BVerfGE 96, 152 [164]).

    Dagegen ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu kontrollieren, wie die Gerichte den gebotenen Schutz im einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts gewähren und ob ihre Auslegung den bestmöglichen Schutz sichert (vgl. BVerfGE 92, 140 [152 f.]; 96, 152 [164]).

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1999 - 1 BvR 2110/93
    Der objektive Gehalt der Grundrechte kann auch im Verfahrensrecht Bedeutung erlangen (vgl. BVerfGE 97, 169 [179]).

    Das Prozeßrecht bietet aber für eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast geeignete Handhaben (vgl. BVerfGE 97, 169 [179]).

  • BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 169/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1999 - 1 BvR 2110/93
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau S ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Matthias Zieger, Kottbusser Damm 29/30, Berlin - gegen a) den Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Februar 1994 - 8 AZN 732/93 -, b) das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 27. Oktober 1993 - 8 Sa 67/93 -, c) das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Richter Kühling, die Richterin Jaeger und den Richter Steiner am 6. Oktober 1999 einstimmig beschlossen:.

    Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - und des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 27. Oktober 1993 - 8 Sa 67/93 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1999 - 1 BvR 2110/93
    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. BVerfGE 84, 133 [146]; 92, 140 [150]; 96, 152 [163]).

    Dagegen ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu kontrollieren, wie die Gerichte den gebotenen Schutz im einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts gewähren und ob ihre Auslegung den bestmöglichen Schutz sichert (vgl. BVerfGE 92, 140 [152 f.]; 96, 152 [164]).

  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1999 - 1 BvR 2110/93
    Der gerichtlichen Durchsetzung von Grundrechtspositionen dürfen keine praktisch unüberwindlichen Hindernisse entgegengesetzt werden (vgl. BVerfGE 89, 276 [289] für das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 2 GG).

    So ist beispielsweise eine Verteilung der Darlegungs- und Beweislast, die dem gesetzlichen Benachteiligungsverbot gemäß § 611 a BGB weitgehend seine grundrechtswahrende Funktion nimmt, mit Art. 3 Abs. 2 GG unvereinbar (BVerfGE 89, 276 [289]).

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Das wird aber wegen der aus den verfassungsrechtlich geschützten Rechten auf ein faires Verfahren und auf effektiven Rechtsschutz folgenden Verpflichtung zu einer fairen Verteilung der Darlegungs- und Beweislasten (vgl. BVerfG, NJW 2019, 1510 Rn. 12 ff.; WM 2011, 1946, 1948, juris Rn. 24; NJW 2000, 1483, 1484, juris Rn. 39 ff., 42) nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere dann hingenommen, wenn es - wie in den Fallgestaltungen, die den oben zitierten Entscheidungen zugrunde liegen und auch hier - hinreichende Anhaltspunkte für deliktisches Verhalten zu Lasten des Prozessgegners gibt, und dieser außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs steht.

    Das ist mit der aus den verfassungsrechtlich geschützten Rechten auf ein faires Verfahren und auf effektiven Rechtsschutz folgenden Verpflichtung zu einer fairen Verteilung der Darlegungs- und Beweislasten (vgl. BVerfG NJW 2019, 1510 Rn. 12 ff.; BVerfG NJW 2000, 1483, 1484, juris Rn. 42) nicht zu vereinbaren und hat der Bundesgerichtshof auch in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Sachverhalten, in denen von einer sekundären Darlegungslast ausgegangen wurde, nicht angenommen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 18. Januar 2018 - I ZR 150/15, NJW 2018, 2412 Rn. 28).

  • OLG Köln, 05.11.2020 - 7 U 35/20

    Daimler im Abgasskandal verurteilt - Schadenersatz bei Wohnmobil Mercedes Marco

    Das wird wegen der aus den verfassungsrechtlich geschützten Rechten auf ein faires Verfahren und auf effektiven Rechtsschutz folgenden Verpflichtung zu einer fairen Verteilung der Darlegungs- und Beweislasten (vgl. BVerfG NJW 2019, 1510 Rn. 12 ff.; NZG 2011, 1379 = WM 2011, 1946 [1948] Rn. 24; NJW 2000, 1483 [1484] Rn. 39 ff., 42) nach ständiger Rechtsprechung des BGH insbesondere dann hingenommen, wenn es - wie in den Fallgestaltungen, die den oben zitierten Entscheidungen zugrunde liegen und auch hier - hinreichende Anhaltspunkte für deliktisches Verhalten zulasten des Prozessgegners gibt, und dieser außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs steht (BGH, Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19 in NJW 2020, 1962 Rn. 41).
  • BVerfG, 18.02.2019 - 1 BvR 2556/17

    Zur Darlegungslast bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing

    Allerdings verbietet es sich, einer Partei die Darlegung und den Nachweis solcher Umstände in vollem Umfang aufzubürden, die nicht in ihrer Sphäre liegen und deren vollständige Kenntnis bei ihr infolgedessen nicht erwartet werden können, während die andere Partei über sie ohne weiteres verfügt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Oktober 1999 - 1 BvR 2110/93 -, juris Rn. 39).
  • BVerfG, 13.08.2013 - 2 BvR 2660/06

    Zur Frage einer staatlichen Schadensersatz- und Entschädigungspflicht wegen der

    Die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast darf den durch einfachrechtliche Normen bewirkten Schutz grundrechtlicher Gewährleistungen daher nicht leerlaufen lassen (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Oktober 1999 - 1 BvR 2110/93 -, NJW 2000, S. 1483 ).

    Das Prozessrecht bietet insoweit geeignete Handhaben für eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast (vgl. BVerfGE 97, 169 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Oktober 1999, a.a.O.).

    Eine Beweislastverteilung, die den durch zivilrechtliche Normen bewirkten Schutz grundrechtlicher Gehalte letztlich leerlaufen ließe, wäre daher verfassungsrechtlich unzulässig (vgl. Huster, NJW 1995, S. 112 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Oktober 1999, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2018 - 1 U 164/17

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Eigentums an einem unfallgeschädigten

    Liegt ein Umstand allein in der Sphäre einer Partei begründet, ist dieser zwar ausnahmsweise zuzumuten, dem Beweispflichtigen eine ordnungsgemäße Darlegung durch nähere Angabe aus seinem Wahrnehmungsbereich zu ermöglichen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 06. Oktober 1999 - 1 BvR 2110/93 -, Rn. 39, juris).
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 516/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

    Diesem Schutz ist nicht nur in materiell-rechtlicher Hinsicht, sondern auch bei der Ausgestaltung des Verfahrens angemessen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG 6. Oktober 1999 - 1 BvR 2110/93 - zu IV 3 a der Gründe, AP GG Art. 12 Nr. 112) .
  • BGH, 03.05.2007 - IX ZR 16/06

    Maßgeblicher Zeitpunkt für eine Gläubigerbenachteiligung; Umfang der Belastung

    Dann traf diese eine sekundäre Darlegungslast (vgl. BVerfG NJW 2000, 1483, 1484; BGHZ 86, 23, 29; 140, 156, 158 f).
  • BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 124/05

    Widerspruchsrecht bei gesetzlich angeordnetem Übergang eines Arbeitsverhältnisses

    Direkte staatliche Eingriffe in bestehende Arbeitsverhältnisse müssen sich aber stets an dem Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes messen lassen (BVerfG 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - BVerfGE 84, 133, zu C III 1 der Gründe; 10. März 1992 - 1 BvR 454/91 ua. - BVerfGE 85, 360, zu C III 1 a der Gründe; 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 ua. - BVerfGE 96, 152, zu C I der Gründe; 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205, zu B I 1 der Gründe; 6. Oktober 1999 - 1 BvR 2110/93 - AP GG Art. 12 Nr. 112, zu IV 1 der Gründe; 15. Juli 1998 - 1 BvR 1554/89 ua. - BVerfGE 98, 365, zu C III 1 a der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 Sa 676/05

    Kündigung aufgrund Interessenausgleich mit Namensliste - Betriebsratsanhörung

    Hierzu gehört insbesondere auch, dass die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast den durch einfachrechtliche Normen bewirkten Schutz grundrechtlicher Gewährleistungen nicht leer laufen lassen darf (BVerfG v. 6.10.1999, NZA 2000, 110 ff.).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht ist die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast auch für die Wirksamkeit des gerichtlichen Kündigungsschutzes von besonderer Bedeutung (BVerfG v. 6.10.1999, NZA 2000, 110 ff.).

    Dabei verbietet es sich jedenfalls auch im Hinblick auf die aus Art. 20 Abs. 3 GG abzuleitenden Grundsätze einer fairen Verfahrensgestaltung, dem Arbeitnehmer Darlegung und Nachweis solcher Umstände in vollem Umfang aufzubürden, die nicht in seiner Sphäre liegen und deren vollständige Kenntnis bei ihm infolgedessen nicht erwartet werden kann, während der Arbeitgeber über sie ohne weiteres verfügt (BVerfG v. 6.10.1999, NZA 2000, 110 ff.).

    Speziell für den Fall der Generalklauseln der §§ 138 und 242 BGB entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast eine geeignete Handhabe biete (BVerfG v. 6.10.1999, NZA 2000, 110 ff.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 Sa 673/05

    Kündigung aufgrund Interessenausgleich mit Namensliste - Betriebsratsanhörung

    Hierzu gehört insbesondere auch, dass die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast den durch einfachrechtliche Normen bewirkten Schutz grundrechtlicher Gewährleistungen nicht leer laufen lassen darf (BVerfG v. 6.10.1999, NZA 2000, 110 ff.).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht ist die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast auch für die Wirksamkeit des gerichtlichen Kündigungsschutzes von besonderer Bedeutung (BVerfG v. 6.10.1999, NZA 2000, 110 ff.).

    Dabei verbietet es sich jedenfalls auch im Hinblick auf die aus Art. 20 Abs. 3 GG abzuleitenden Grundsätze einer fairen Verfahrensgestaltung, dem Arbeitnehmer Darlegung und Nachweis solcher Umstände in vollem Umfang aufzubürden, die nicht in seiner Sphäre liegen und deren vollständige Kenntnis bei ihm infolgedessen nicht erwartet werden kann, während der Arbeitgeber über sie ohne weiteres verfügt (BVerfG v. 6.10.1999, NZA 2000, 110 ff.).

    Speziell für den Fall der Generalklauseln der §§ 138 und 242 BGB entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast eine geeignete Handhabe biete (BVerfG v. 6.10.1999, NZA 2000, 110 ff.).

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 715/06

    Ordentliche Kündigung - Vermutung der Betriebsbedingtheit - Verfassungsgemäßheit

  • BGH, 27.07.2021 - VI ZR 151/20

    A) Zur sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Frage, wer die Entscheidung

  • BGH, 24.11.2020 - VI ZR 415/19

    Sekundäre Darlegungslast der Behandlungsseite bei behaupteten Hygieneverstößen

  • BVerfG, 07.09.2011 - 1 BvR 1460/10

    Umstrukturierung einer AG auf Initiative einer die Aktienmehrheit haltenden

  • ArbG Berlin, 11.08.2004 - 7 Ca 6272/04

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung nach Abschluss eines

  • BGH, 04.05.2021 - VI ZR 81/20

    Schadensersatz wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die

  • BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 441/05

    Widerspruchsrecht bei gesetzlichem Betriebsübergang

  • BGH, 28.09.2021 - VI ZR 29/20

    Revision in einem Verfahren wegen der Inanspruchnahme der Motorenherstellerin auf

  • BGH, 11.05.2021 - VI ZR 80/20

    Inaspruchnahme einer Motorenherstellerin auf Schadensersatz wegen Verwendung

  • BGH, 11.05.2021 - VI ZR 154/20

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz in einem KFZ-Kauf wegen

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 517/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • BGH, 19.10.2021 - VI ZR 148/20

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtwagens gegen den Hersteller

  • BGH, 19.10.2021 - VI ZR 28/20

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtwagens gegen den Hersteller

  • OLG Brandenburg, 05.11.2008 - 13 U 111/07

    Darlegungs- und Beweislast des Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich der

  • BGH, 20.07.2021 - VI ZR 152/20

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen eine Motorenherstellerin wegen

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 520/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 536/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 519/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 518/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 698/06

    Ordentliche Kündigung - Vermutung der Betriebsbedingtheit - Verfassungsgemäßheit

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 1042/06

    Ordentliche Kündigung - Vermutung der Betriebsbedingtheit - Verfassungsgemäßheit

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 671/06

    Ordentliche Kündigung - Vermutung der Betriebsbedingtheit - Verfassungsgemäßheit

  • LAG Hessen, 25.07.2007 - 2 Sa 635/07

    Überleitung des Arbeitsverhältnisses aufgrund gesetzlich angeordnetem

  • LAG Hessen, 06.06.2007 - 2 Sa 1412/06

    Überleitung des Arbeitsverhältnisses aufgrund gesetzlich angeordnetem

  • BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 704/05

    Widerspruchsrecht bei gesetzlichem Betriebsübergang

  • LAG Hessen, 20.06.2007 - 2 Sa 629/06

    Überleitung des Arbeitsverhältnisses aufgrund gesetzlich angeordnetem

  • OLG Jena, 02.04.2008 - 2 U 906/07

    Unzulässige Werbung mit einem nicht zutreffenden Gründungsjahr

  • LAG Hessen, 30.08.2007 - 2 Sa 702/07

    Überleitung des Arbeitsverhältnisses aufgrund gesetzlich angeordnetem

  • LAG Hessen, 06.06.2007 - 2 Sa 1409/06

    Überleitung des Arbeitsverhältnisses aufgrund gesetzlich angeordnetem

  • OLG Jena, 08.07.2009 - 2 U 983/08

    Irreführende Werbung durch Nennung eines unzutreffenden Gründungsjahres einer

  • BGH, 03.05.2006 - IV ZR 240/03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Wirksamkeit einer

  • OVG Sachsen, 11.04.2017 - 5 B 262/16

    Auskunftsanspruch, Akteneinsicht, Verfassungsschutz, informationelle

  • VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 81-IV-17
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2011 - 15 Sa 712/11

    Befristungsgrund der mittelbaren Vertretung - tatsächliche Neuverteilung von

  • ArbG Marburg, 28.07.2006 - 2 Ca 184/06

    Betriebsübergang; Übergang Arbeitsverhältnis; Überleitungsgesetz;

  • OLG Düsseldorf, 28.12.2017 - 1 U 155/16
  • LAG Hamm, 12.10.2004 - 6 Sa 621/04
  • ArbG Frankfurt/Oder, 07.08.2013 - 6 Ca 154/13

    Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Pflicht der Behörde zum

  • LG Frankenthal, 27.06.2018 - 8 O 55/18
  • VerfGH Sachsen, 13.04.2000 - 1-IV-99
  • ArbG Gießen, 16.03.2007 - 10 Ca 441/06
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