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   BVerfG, 12.03.1998 - 1 BvR 2165/96, 1 BvR 2168/96   

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BVerfG, 12.03.1998 - 1 BvR 2165/96, 1 BvR 2168/96 (https://dejure.org/1998,3372)
BVerfG, Entscheidung vom 12.03.1998 - 1 BvR 2165/96, 1 BvR 2168/96 (https://dejure.org/1998,3372)
BVerfG, Entscheidung vom 12. März 1998 - 1 BvR 2165/96, 1 BvR 2168/96 (https://dejure.org/1998,3372)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von GG Art 8 Abs 1 durch eine aufgrund von eisenbahnrechtlichen Vorschriften erfolgte Verurteilung (Geldbuße) wegen Blockade eines "Castor-Transports"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Versammlungsfreiheit durch eisenbahnrechtliche Vorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Bußgeld wegen Blockade auf Bahnanlagen im Zusammenhang mit "Castor-Transport"

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1998 - 1 BvR 2165/96
    Insoweit gelten die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 1. Dezember 1992 (BVerfGE 87, 399 [406 ff.]) dargelegten Grundsätze.
  • BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06

    Versammlungsfreiheit (Eingriff durch strafgerichtliche Verurteilung; Schwelle zur

    Entsprechendes gilt für die Ahndung der Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung oder einem Aufzug, welche durch vollziehbares Verbot untersagt sind, als Ordnungswidrigkeit gem. § 29 Abs. 1 Nr. 1 VersG (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12.3. 1998 - 1 BvR 2165/96, 1 BvR 2168/96 -, JURIS, Rn. 13).
  • BGH, 28.11.2013 - 3 StR 40/13

    Straftat nach dem Gewaltschutzgesetz (Akzessorietät; Blankettnorm; Pflicht des

    Demgegenüber wird andererseits im Rahmen der Strafbarkeit wegen Teilnahme an einer Versammlung trotz vollziehbaren Verbots nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 VersG eine Rechtmäßigkeitsüberprüfung der Verwaltungsentscheidung durch die Strafgerichte verlangt (BVerfG, Beschlüsse vom 12. März 1998 - 1 BvR 2165/96 und 2168/96, juris Rn. 13; vom 1. Dezember 1992 - 1 BvR 88/91 und 576/91, NStZ 1993, 190, 191).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2013 - 1 S 1640/12

    Präventives Versammlungsverbot in Gestalt einer Allgemeinverfügung

    Der Verstoß gegen die EBO und gegen § 315 StGB durch derartige Blockaden ist nicht durch das Versammlungsrecht gerechtfertigt (BVerfG [Kammer], Beschl. v. 12.03.1998 - 1 BvR 2165/96 - juris).
  • VG Lüneburg, 16.03.2006 - 3 A 143/04

    Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Versammlungsrechtes bei einem

    Soweit mit Blockadeaktionen die Schienenstrecke betroffen ist, sind sie von vornherein nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt, und sie stellen eine nicht hinzunehmende Verletzung der öffentlichen Sicherheit dar (vgl. VG Lüneburg, Beschluss v. 22.3.2001, - 7 B 11/01 -, bestätigt durch den Beschl. des Nds. OVG v. 23.3.2001 - 11 MA 1128/01 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01;. BVerfG Beschl v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 -, NJW 2001 Seite 1411; Beschl. v. 12.3.1998 - 1 BvR 2165/96 -).

    Durch die aufgeführten Vorschriften wird das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in verfassungsmäßiger Weise eingeschränkt (BVerfG, Beschl. v. 12.03.1998 - 1 BvR 2165/96 u. 2168/96; Beschl. vom selben Tage - 1 BvR 222/97 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01 -, bestätigt durch Beschluss des Nds. OVG v. 26.2.2004 - 11 LA 239/03 -).

    Da die eisenbahnrechtlichen Vorschriften einer "generell bestehenden Gefahr" entgegenwirken sollen (BVerfG, Beschl. v. 12.03.1998 a.a.O.), kommt es für die Zulässigkeit einer Versammlung unmittelbar auf und neben den Schienen auch nicht darauf an, ob für die Zeit einer Versammlung mit einem Zugverkehr konkret gerechnet werden muss.

  • VG Lüneburg, 10.07.2003 - 3 A 265/01

    Bahnanlage; Demonstration; Eisenbahnstrecke; Gleis; Kundgebung; Schiene;

    Angesichts der beträchtlichen Gefahr, denen diese eisenbahnrechtlichen Vorschriften begegnen wollen, verlangt die Versammlungsfreiheit des Art. 8 Abs. 1 GG auch nicht, dass ihre Anwendung bei einer kurzen Verweildauer auf den Bahnübergängen zu Blockadezwecken unterbleibt (BVerfG, Beschl. v. 12.03.1998 - 1 BvR 2165/96 u. 2168/96; Beschl. vom selben Tage - 1 BvR 222/97 -).

    Da die eisenbahnrechtlichen Vorschriften einer "generell bestehenden Gefahr" entgegenwirken sollen (BVerfG, Entsch. v. 12.03.1998 a.a.O.), kommt es für die Zulässigkeit einer Versammlung auf den Schienen auch nicht darauf an, ob für die Zeit der Demonstration mit einem Zugverkehr konkret gerechnet werden muss.

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2004 - 11 LA 239/03

    Auflösung; Bahngleis; Betretungsrecht; Blockade; Castor; Castor-Transport;

    Sie befinden sich - worauf das Verwaltungsgericht hingewiesen hat - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse v. 12.3. 1998 - 1 BvR 222/97 -, NJW 1998, 3113, sowie - 1 BvR 2165/96 - und - 1 BvR 2168/96 -).
  • AG Reutlingen, 30.06.2022 - L 4 OWi 24 Js 6379/22

    Versammlungsverbot mittels Allgemeinverfügung aufgrund versammlungsrechtlicher

    Da Verfügungen als Verwaltungsakte, um von Rechts wegen vollstreckt werden zu können, nur vollziehbar sein müssen, nicht selbst rechtmäßig zu sein brauchen, verlangt das Bundesverfassungsgericht aus Gründen der Versammlungsfreiheit darüber hinaus - letztlich im Sinne einer objektiven Bedingung der Ahndbarkeit -, dass versammlungsrechtliche Maßnahmen, soweit Bußgeldvorschriften ihre Missachtung sanktionieren, rechtmäßig ergangen sein müssen (vgl. grundlegend BVerfGE 87, 399 [410] = NJW 1993, 581 und (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.03.1998, Az.: 1 BvR 2165/96, 1 BvR 2168/96, juris, Rdnr. 13).
  • VG Lüneburg, 10.07.2003 - 3 A 253/01

    Fraktion; Grundrecht; Grundrechtsfähigkeit; Grundrechtsträger;

    Hervorzuheben ist, dass es eine wesentliche Strategie eines Teils der Castorgegner im März 2001 war, die Eisenbahntransportstrecke durch "Schienenbesetzungen" über einen möglichst langen Zeitraum und durch eine möglichst große Zahl von Teilnehmern an dieser "Aktionsform" rechtswidrig (wegen des Verstoßes gegen § 62 der Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung - EBO - vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 12.3.1998 - 1 BvR 2165/96 u. 2168/96 - u. Beschl. v. selben Tage - 1 BvR 222/97) zu blockieren.
  • VG Lüneburg, 18.11.2005 - 3 B 80/05

    Verbot einer Versammlung auf Grund einer zuvor ergangenen

    Soweit mit Blockadeaktionen die Schienenstrecke betroffen ist, sind sie von vornherein nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt, und sie stellen eine nicht hinzunehmende Verletzung der öffentlichen Sicherheit dar (vgl. VG Lüneburg, Beschluss v. 22.3.2001, - 7 B 11/01 -, bestätigt durch den Beschl. des Nds. OVG v. 23.3.2001 - 11 MA 1128/01 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01;. BVerfG Beschl v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 -, NJW 2001 Seite 1411; Beschl. v. 12.3.1998 - 1 BvR 2165/96 -).
  • VG Lüneburg, 03.11.2004 - 3 B 66/04

    Gefahrenprognose in einer Allgemeinverfügung zur Beschränkung von öffentlichen

    Der Verstoß gegen die EBBO ist nicht durch das Versammlungsrecht gerechtfertigt (BVerfG, Beschluss v. 12.3.1998 - 1 BvR 2165/96 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01 -, bestätigt durch Beschluss des Nds. OVG v. 26.2.2004 - 11 LA 239/03 -).
  • VG Lüneburg, 02.09.2004 - 3 A 236/03

    Versammlungsverbot in Form einer Allgemeinverfügung; Castortransport

  • VG Schleswig, 22.02.2005 - 3 A 340/01

    Rechtmäßigkeit der Erhebung für die Kosten eines Bundesgrenzschutzeinsatzes;

  • VG Lüneburg, 10.11.2003 - 3 B 84/03

    Allgemeinverfügung; Castor; Versammlung

  • VG Lüneburg, 11.11.2002 - 3 B 76/02

    Erlass einer Allgemeinverfügung über eine räumliche und zeitliche Beschränkung

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