Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 19.03.2014

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   BVerfG, 19.03.2014 - 1 BvR 2169/13, 1 BvR 2182/13, 1 BvR 2390/13, 1 BvR 2430/13, 1 BvR 2461/13, 1 BvR 3288/13   

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BVerfG, 19.03.2014 - 1 BvR 2169/13, 1 BvR 2182/13, 1 BvR 2390/13, 1 BvR 2430/13, 1 BvR 2461/13, 1 BvR 3288/13 (https://dejure.org/2014,23962)
BVerfG, Entscheidung vom 19.03.2014 - 1 BvR 2169/13, 1 BvR 2182/13, 1 BvR 2390/13, 1 BvR 2430/13, 1 BvR 2461/13, 1 BvR 3288/13 (https://dejure.org/2014,23962)
BVerfG, Entscheidung vom 19. März 2014 - 1 BvR 2169/13, 1 BvR 2182/13, 1 BvR 2390/13, 1 BvR 2430/13, 1 BvR 2461/13, 1 BvR 3288/13 (https://dejure.org/2014,23962)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverfassungsgericht

    Gerichtskosten im sozialgerichtlichen Verfahren (§ 197a Abs 1 SGG) nach gerichtlichem Trennungsbeschluss - Auftrennung in 24 Verfahren sachlich begründet, daher keine Verletzung des Willkürverbots

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 52 Abs 2 GKG
    Nichtannahmebeschluss: Gerichtskosten im sozialgerichtlichen Verfahren (§ 197a Abs 1 SGG) nach gerichtlichem Trennungsbeschluss - Auftrennung in 24 Verfahren sachlich begründet, daher keine Verletzung des Willkürverbots - Zudem keine Verletzung des Justizgewährungsanspruchs ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Gerichtskosten im sozialgerichtlichen Verfahren (§ 197a Abs 1 SGG) nach gerichtlichem Trennungsbeschluss - Auftrennung in 24 Verfahren sachlich begründet, daher keine Verletzung des Willkürverbots - Zudem keine Verletzung des Justizgewährungsanspruchs ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Gerichtskosten im sozialgerichtlichen Verfahren (§ 197a Abs 1 SGG) nach gerichtlichem Trennungsbeschluss - Auftrennung in 24 Verfahren sachlich begründet, daher keine Verletzung des Willkürverbots - Zudem keine Verletzung des Justizgewährungsanspruchs ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2014 - 1 BvR 2169/13
    a) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass der Gesetzgeber für die Inanspruchnahme der Gerichte Gebühren erheben darf und es grundsätzlich verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass der Gesetzgeber die Höhe der Gerichtsgebühren überwiegend an den Streit- oder Geschäftswert knüpft (vgl. BVerfGE 85, 337 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 1999 - 1 BvR 1431/90 - BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1393/10 -).

    Danach kann sich die Beschreitung des Rechtsweges auch dann als praktisch unmöglich darstellen, wenn das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten wirtschaftlichen Erfolg derart außer Verhältnis steht, dass die Anrufung der Gerichte nicht mehr sinnvoll erscheint (vgl. BVerfGE 85, 337 m.w.N.).

    Andererseits kann nicht gefordert werden, dass der Staat bei geringfügigem wirtschaftlichem Interesse des Einzelnen seine Gerichte praktisch kostenlos zur Verfügung stellt (vgl. BVerfGE 85, 337 m.w.N.).

  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2014 - 1 BvR 2169/13
    Fehlerhafte Auslegung eines Gesetzes allein macht eine Gerichtsentscheidung nicht willkürlich (vgl. BVerfGE 54, 117 ; 87, 273 m.w.N.; 96, 189 ).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2014 - 1 BvR 2169/13
    Fehlerhafte Auslegung eines Gesetzes allein macht eine Gerichtsentscheidung nicht willkürlich (vgl. BVerfGE 54, 117 ; 87, 273 m.w.N.; 96, 189 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2014 - 1 BvR 2169/13
    Fehlerhafte Auslegung eines Gesetzes allein macht eine Gerichtsentscheidung nicht willkürlich (vgl. BVerfGE 54, 117 ; 87, 273 m.w.N.; 96, 189 ).
  • BVerfG, 26.03.1999 - 1 BvR 1431/90

    Vertretbare verwaltungsgerichtliche Streitwertfestsetzung für Anfechtung des

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2014 - 1 BvR 2169/13
    a) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass der Gesetzgeber für die Inanspruchnahme der Gerichte Gebühren erheben darf und es grundsätzlich verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass der Gesetzgeber die Höhe der Gerichtsgebühren überwiegend an den Streit- oder Geschäftswert knüpft (vgl. BVerfGE 85, 337 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 1999 - 1 BvR 1431/90 - BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1393/10 -).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2014 - 1 BvR 2169/13
    Soweit die Beschwerdeführerinnen und der Beschwerdeführer eine Verletzung ihrer Ansprüche auf den gesetzlichen Richter sowie auf rechtliches Gehör behaupten, sind die Verfassungsbeschwerden unzulässig, weil sie nicht entsprechend den Anforderungen der §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG substantiiert und schlüssig die Möglichkeit der Verletzung von Grundrechten bzw. ihnen nach § 90 Abs. 1 BVerfGG gleichgestellten Rechten aufzeigen (vgl. BVerfGE 130, 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1393/10

    Unzureichende Substantiierung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) einer

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2014 - 1 BvR 2169/13
    a) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass der Gesetzgeber für die Inanspruchnahme der Gerichte Gebühren erheben darf und es grundsätzlich verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass der Gesetzgeber die Höhe der Gerichtsgebühren überwiegend an den Streit- oder Geschäftswert knüpft (vgl. BVerfGE 85, 337 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 1999 - 1 BvR 1431/90 - BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1393/10 -).
  • BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 456/20

    Urlaubsabgeltung - Verjährung

    Die Beschreitung des Rechtswegs und die Ausschöpfung prozessualer Möglichkeiten droht insbesondere in den Fällen vereitelt zu werden, in denen das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten Erfolg außer Verhältnis steht, so dass die Inanspruchnahme der Gerichte nicht mehr sinnvoll erscheint (vgl. BAG 8. September 2021 - 10 AZR 11/19 - Rn. 37 unter Hinweis auf BVerfG 1. Dezember 2010 - 1 BvR 1682/07 - Rn. 22; 19. März 2014 - 1 BvR 2169/13 ua. - Rn. 10; 12. Februar 1992 - 1 BvL 1/89 - zu C I 1 b der Gründe, BVerfGE 85, 337) .
  • BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 244/20

    Urlaubsabgeltung - tarifvertragliche Ausschlussfrist

    Die Beschreitung des Rechtswegs und die Ausschöpfung prozessualer Möglichkeiten droht insbesondere in den Fällen vereitelt zu werden, in denen das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten Erfolg außer Verhältnis steht, so dass die Inanspruchnahme der Gerichte nicht mehr sinnvoll erscheint (vgl. BAG 8. September 2021 - 10 AZR 11/19 - Rn. 37 unter Hinweis auf BVerfG 1. Dezember 2010 - 1 BvR 1682/07 - Rn. 22; 19. März 2014 - 1 BvR 2169/13 ua. - Rn. 10; 12. Februar 1992 - 1 BvL 1/89 - zu C I 1 b der Gründe, BVerfGE 85, 337) .
  • BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 11/19

    Auskunftsanspruch für die gerichtliche Leistungsbestimmung - Stufenklage - Bonus

    Die Beschreitung des Rechtswegs und die Ausschöpfung prozessualer Möglichkeiten darf auch nicht praktisch vereitelt werden, weil das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten Erfolg außer Verhältnis steht, sodass die Inanspruchnahme der Gerichte nicht mehr sinnvoll erscheint (vgl. BVerfG 1. Dezember 2010 - 1 BvR 1682/07 - Rn. 22; 19. März 2014 - 1 BvR 2169/13 ua. - Rn. 10; 12. Februar 1992 - 1 BvL 1/89 - zu C I 1 b der Gründe, BVerfGE 85, 337) .
  • BVerfG, 02.07.2018 - 1 BvR 682/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Nachtflugregelung für den künftigen

    Ob sich die Beschwerdeführerinnen als Gemeinden hier ausnahmsweise auf Art. 19 Abs. 4 GG berufen können (vgl. BVerfGE 107, 299 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. März 2014 - 1 BvR 2169/13 -, Rn. 3 f. und 9 f.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 2327/07 -, Rn. 14), kann offen bleiben.
  • VG Arnsberg, 23.02.2022 - 9 K 1619/20
    Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 19. März 2014 - 1 BvR 2169/13 u.a. -, juris Rn. 10.

    BVerfG, Beschluss vom 19. März 2014 - 1 BvR 2169/13 u.a. -, juris Rn. 10; Beschluss vom 31. Mai 1960 - 2 BvL 4/59 -, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 11, 139 .

    BVerfG, Beschluss vom 19. März 2014 - 1 BvR 2169/13 u.a. -, juris Rn. 10, m.w.N.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2016 - L 1 KR 187/16
    (2) Die Rechtsprechung des 1. Senats des BSG, der der erkennende Senat folgt, verstößt auch nicht gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG, wobei dahinstehen kann, ob sich die Klägerin als nicht grundrechtsfähige juristische Person des öffentlichen Rechts hierauf überhaupt berufen könnte (offen gelassen von BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19.03.2014 - 1 BvR 2169/13 u.a. -, juris Rn. 4).
  • BSG, 01.06.2017 - B 10 ÜG 30/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtsgebühren bei

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG ist es mit dem Justizgewährungsanspruch vereinbar, für die Inanspruchnahme der Gerichte Gebühren in Anknüpfung an den Streit- oder Gegenstandswert zu erheben, solange das Kostenrisiko nicht in einem derartigen Missverhältnis zu dem wirtschaftlichen Wert des Verfahrens steht, dass eine Anrufung der Gerichte nicht mehr sinnvoll erscheint und damit die Beschreitung des Rechtswegs sich zumindest für Unbemittelte als praktisch unmöglich darstellt (BVerfG Beschluss vom 12.2.1992 - 1 BvL 1/89 -, BVerfGE 85, 337; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 19.3.2014 - 1 BvR 2169/13 - Juris mwN) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2016 - L 1 KR 459/16

    Aufwandspauschale; Spezialisierte stationäre palliativmedizinische

    (2) Die Rechtsprechung des 1. Senats des BSG, der der erkennende Senat folgt, verstößt auch nicht gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG, wobei dahinstehen kann, ob sich die Klägerin als nicht grundrechtsfähige juristische Person des öffentlichen Rechts hierauf überhaupt berufen könnte (offen gelassen von BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19.03.2014 - 1 BvR 2169/13 u.a. -, juris Rn. 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2017 - L 11 KA 30/17

    Vertragsarztrecht; Beschwerde; Streitwertfestsetzung in

    Das damit verbundene Kostenrisiko erachtet der Senat wegen Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz als nicht mehr vertretbar (hierzu u.a. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.03.2014 - 1 BvR 2169/13 - Beschluss vom 03.01.2007 - 1 BvR 737/04 - Beschluss vom 06.12.2006 - 1 BvR 2085/03 - Beschluss vom 12.02.1992 - 1 BvL 1/89 -).
  • BFH, 02.06.2014 - XI E 1/14

    Entscheidung über Erinnerung nach GKG n. F. beim BFH

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist außerdem geklärt, dass der Gesetzgeber für die Inanspruchnahme der Gerichte Gebühren erheben darf und es grundsätzlich verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass die Höhe der Gerichtsgebühren überwiegend an den Streit- oder Geschäftswert geknüpft ist (vgl. zuletzt BVerfG-Beschluss vom 19. März 2014  1 BvR 2169/13 u.a., juris, Rz 10, m.w.N.).
  • BVerfG, 19.03.2014 - 1 BvR 2182/13
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2017 - L 11 KA 31/17
  • BSG, 01.06.2017 - B 10 ÜG 12/16 BH

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens; Grundsätzliche

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2014 - 1 BvR 2182/13
    a) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass der Gesetzgeber für die Inanspruchnahme der Gerichte Gebühren erheben darf und es grundsätzlich verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass der Gesetzgeber die Höhe der Gerichtsgebühren überwiegend an den Streit- oder Geschäftswert knüpft (vgl. BVerfGE 85, 337 [346] m. w. N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 1999 - 1 BvR 1431/90 - BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1393/10 -).

    Danach kann sich die Beschreitung des Rechtsweges auch dann als praktisch unmöglich darstellen, wenn das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten wirtschaftlichen Erfolg derart außer Verhältnis steht, dass die Anrufung der Gerichte nicht mehr sinnvoll erscheint (vgl. BVerfGE 85, 337 [347] m. w. N.).

    Andererseits kann nicht gefordert werden, dass der Staat bei geringfügigem wirtschaftlichem Interesse des Einzelnen seine Gerichte praktisch kostenlos zur Verfügung stellt (vgl. BVerfGE 85, 337 [348] m. w. N.).

  • BVerfG, 26.03.1999 - 1 BvR 1431/90

    Vertretbare verwaltungsgerichtliche Streitwertfestsetzung für Anfechtung des

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2014 - 1 BvR 2182/13
    a) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass der Gesetzgeber für die Inanspruchnahme der Gerichte Gebühren erheben darf und es grundsätzlich verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass der Gesetzgeber die Höhe der Gerichtsgebühren überwiegend an den Streit- oder Geschäftswert knüpft (vgl. BVerfGE 85, 337 [346] m. w. N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 1999 - 1 BvR 1431/90 - BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1393/10 -).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2014 - 1 BvR 2182/13
    Soweit die Beschwerdeführerinnen und der Beschwerdeführer eine Verletzung ihrer Ansprüche auf den gesetzlichen Richter sowie auf rechtliches Gehör behaupten, sind die Verfassungsbeschwerden unzulässig, weil sie nicht entsprechend den Anforderungen der §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG substantiiert und schlüssig die Möglichkeit der Verletzung von Grundrechten bzw. ihnen nach § 90 Abs. 1 BVerfGG gleichgestellten Rechten aufzeigen (vgl. BVerfGE 130, 1 [21] m. w. N.).
  • BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1393/10

    Unzureichende Substantiierung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) einer

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2014 - 1 BvR 2182/13
    a) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass der Gesetzgeber für die Inanspruchnahme der Gerichte Gebühren erheben darf und es grundsätzlich verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass der Gesetzgeber die Höhe der Gerichtsgebühren überwiegend an den Streit- oder Geschäftswert knüpft (vgl. BVerfGE 85, 337 [346] m. w. N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 1999 - 1 BvR 1431/90 - BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1393/10 -).
  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2014 - 1 BvR 2182/13
    Fehlerhafte Auslegung eines Gesetzes allein macht eine Gerichtsentscheidung nicht willkürlich (vgl. BVerfGE 54, 117 [125]; 87, 273 [278 f.] m. w. N.; 96, 189 [203]).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2014 - 1 BvR 2182/13
    Fehlerhafte Auslegung eines Gesetzes allein macht eine Gerichtsentscheidung nicht willkürlich (vgl. BVerfGE 54, 117 [125]; 87, 273 [278 f.] m. w. N.; 96, 189 [203]).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2014 - 1 BvR 2182/13
    Fehlerhafte Auslegung eines Gesetzes allein macht eine Gerichtsentscheidung nicht willkürlich (vgl. BVerfGE 54, 117 [125]; 87, 273 [278 f.] m. w. N.; 96, 189 [203]).
  • BVerfG, 19.03.2014 - 1 BvR 2169/13

    Gerichtskosten im sozialgerichtlichen Verfahren (§ 197a Abs 1 SGG) nach

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2014 - 1 BvR 2182/13
    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - 1 BvR 2169/13 -,.
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